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Die Behandlung von Ereignissen nach dem Bilanzstichtag wird durch den International Financial Reporting Standard 10 (IAS 10) geregelt. Dieser Standard ist eine Rechnungslegungsvorschrift des International Accounting Standards Board (IASB), in dem die Anhangsangaben sowie die Bilanzierung von Ereignissen behandelt werden, die nach dem Bilanzstichtag stattfinden.
In diesem Standard wird geregelt, wann die Unternehmen nach dem Bilanzstichtag eingetretene Ereignisse im Jahresabschluss zu berücksichtigen, sowie welche Angaben die Unternehmen über die nach dem Bilanzstichtag eingetretenen Ereignisse zu machen haben.
Entscheidend ist in diesem Zusammenhang der Zeitraum zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag, an welchem der Aufsichtsrat oder die Geschäftsleitung den Abschluss zur Veröffentlichung freigibt.
Die Unterscheidung der Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Die Ereignisse nach dem Bilanzstichtag werden unterschieden nach berücksichtigungspflichtigen und nicht zu berücksichtigenden Ereignissen. Bei berücksichtigungspflichtigen Ereignissen ist eine Anpassung der in der Bilanz gemachten Angaben notwendig. Dagegen führen nicht zu berücksichtigende Ereignisse zu keiner Anpassung. Sollten die nicht zu berücksichtigenden Ereignisse dennoch wesentlich sein, sind Anhangsangaben erforderlich, in denen das Ereignis sowie eine Schätzung über die finanziellen Auswirkungen gemacht werden.

Berichten zu Folge haben die europäischen Unternehmer im Jahr 2012 einen hohen Abschreibungsbedarf.
Aktuelle Studien, die sich mit diesem Thema befassen, lassen den Schluss zu, dass den Unternehmen in 2012 massive Wertberichtigungen ins Haus stehen. Grund hierfür ist: Im vergangenen Jahr wären deutlich weniger Abschreibungen erfolgt als angenommen. Noch dazu sei nicht zu erwarten, dass die Firmen mit den Jahresendbilanzen 2011 die Bilanzen stark bereinigten. Dies muss dann im nächsten Jahr aufgeholt werden. Vor allem sind, dem Bericht zufolge, besonders Finanzunternehmen wie Banken und Versicherungen betroffen, aber auch Autohersteller und Immobiliengesellschaften. Die Abschreibungen für immaterielle Vermögenswerte haben sich im vergangenen Jahr auf dem niedrigsten Stand seit fünf Jahren befunden.
Weltweite Finanzkrise sorgt für höhere Abschreibungen
Der hohe Abschreibungsbedarf der Finanzunternehmen ist eine direkte Folge der Krise der letzten 2 Jahre, da die Wertverluste in die Aktiva bilanziert werden müssen. Auch im III. Quartal 2011 kommt die Finanzwirtschaft nicht zur Ruhe und es gibt immer wieder Abstürze an der Börse. Die Umsätze aus Wertpapieren sinken mittlerweile fast ständig. Da oft noch fallende Bewertungen der Ratingagenturen hinzukommen, ergibt sich ein erhöhter Abschreibungsbedarf auf Anlagenbuchbestände sowie auch auf Handelsbuchbestände.

Online-Kassenbuch
Wer den Weg ind die Selbstständigkeit wagt und ein Unternehmen gründet, auf den warten eine ganze Menge Aufgaben. Eine davon ist das Führen des Kassenbuchs im Rahmen der buchhalterischen Tätigkeiten. Die Buchführung ist ein komplexes Thema und wird von den meisten Menschen eher ungerne erledigt, jedoch ist es zwingend notwendig, alle Ausgaben und Einnehmen ordnungsgemäß zu erfassen, damit beispielsweise auch die Umsatzsteuervoranmeldung erstellt werden kann.
Was im privaten Bereich das Führen des Haushaltsbuches ist, ist im betrieblichen Sinne das Führen des Kassenbuchs. Ob für die GmbH, die AG, die GbR oder aber die KG: Das Kassenbuch ist eines der wichtigsten buchhalterischen Instrumente, ohne die die Buchhaltung nur sehr erschwert zu bewerkstelligen ist.
Das Kassenbuch ist die simpelste Form der Buchführung
Grundsätzlich kann das Führen des Kassenbuchs als die einfachste Form der Buchführung angesehen werden. Im Kassenbuch finden sowohl die Ausgaben als auch die Einnahmen des Unternehmens nebeneinander Platz, sodass am Ende des Geschäftsjahres lediglich saldiert werden muss, um das Ergebnis ablesen zu können. Anhand der Definition ist jedoch erkennbar, dass mit Hilfe des Kassenbuchs lediglich die Kassenbestände dokumentiert werden. In der Regel ist dies das Barvermögen des Unternehmens, von dem beispielsweise Kraftstoff, Büromaterial und Hilfsstoffe gekauft werden. Üblicherweise wird das Kassenbuch handschriftlich geführt, jedoch gibt es mehr und mehr Anbieter, die das Führen eines sogenannten Online-Kassenbuchs anbieten. Mit diesem Online-Kassenbuch soll die Buchführung künftig noch einfacher werden, damit auch Laien oder Jungunternehmer hier problemlos einsteigen können, ohne dass explizite Vorkenntnisse erforderlich wären.
Mit der Bezeichnung ¾-Rechnung ist in der Buchführung die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) gemeint, die ein vereinfachtes Verfahren zur Ermittlung des Gewinns oder des Verlusts darstellt. Die ¾-Rechnung ist eine Möglichkeit, die laufenden Einnahmen und Ausgaben eines Unternehmens systematisch zu erfassen, um dann auf einfachste Art und Weise das Betriebsergebnis berechnen zu können. Mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung können kleine oder mittelständische Betriebe auch ohne buchhalterische Vorkenntnisse alle Aufwendungen und Erträge selbst addieren und das Ergebnis dann in die jährliche Steuererklärung übernehmen.
Einkommensteuergesetz ist Grundlage für die ¾-Rechnung
Das Gegenstück zur doppelten Buchführung, bei der alle Buchungen mit einer Gegenbuchung auf einzelne Konten verbucht werden müssen, ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) bzw. die ¾-Rechnung. Der Begriff ¾-Rechnung geht zurück auf den § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Alle Steuerpflichtigen, die ihrerseits nicht dazu verpflichtet sind, Bücher zu führen und in diesem Sinne auch keine einzelnen Kontenabschlüsse erstellen müssen, könne ihre Gewinne oder Verluste mit Hilfe der ¾-Rechnung als Betriebseinnahme oder auch Betriebsausgabe ausweisen.
Reichen die Umsätze aus?
Viele Unternehmensgründer gehen davon aus, dass sich ihre Umsätze bereits in den ersten Jahren der Betriebsgründung erheblich steigern werden. Je nach Art der zu veräußernden Waren oder Dienstleistungen ist dies auch so, allerdings gibt es auch viele Unternehmer, die hier allzu positive Prognosen aufstellen. Die Einnahmen werden schlichtweg zu hoch eingeschätzt, die Kosten wiederum deutlich zu niedrig. Die Auswirkungen dieser Schätzungen sind in der Regel fatal und bedeuten nicht selten das Ende der beruflichen Selbstständigkeit.
Kostenrechnung und Kalkulation in der Buchführung
Wer den zu erwartenden Kosten und Umsätzen der betrieblichen Selbstständigkeit nicht planlos ausgeliefert sein will, der wird explizit nicht darum herumkommen, eine exakte Kostenrechnung zu betreiben. Die Kostenrechnung ist ein Instrument der Buchführung, mit deren Hilfe Angebotspreise kalkuliert werden und somit auch die zu erwartenden Kosten und Umsätze eingegrenzt werden können. Die Kostenrechnung unterteilt sich in die Kostenartenrechnung und die Kostenstellenrechnung, wobei Letztere genau angeben kann, welche Abteilung im Unternehmen welche Kosten verursacht. Mit Hilfe der Kostenartenrechnung und auch der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung lässt sich insgesamt ermitteln, wie hoch der Angebotspreis der Waren sein muss, damit der sogenannte Break-even-Point, der Punkt, an dem das zu veräußernde Produkt Gewinne erzielt, überschritten wird. Die Kostenrechnung zeigt ebenfalls auf, ob die erwirtschafteten Umsätze über einen längeren Zeitraum ausreichend sein werden, um die anfallenden Kosten adäquat zu decken.




