Der Kontenrahmen, von vielen einfach auch Kontenplan genannt, gibt den Rahmen einer ordnungsgemäßen Buchführung vor. Erstmals im Jahre 1937 vom Reichswirtschaftsministerium eingeführt steht er mittlerweile in über zweihundert verschiedenen Ausführungen für die einzelnen Wirtschaftszweige und Branchen zur Verfügung. Er stellt den Rahmen für eine systematische Anordnung von Konten und Kontenklassen und dient der Strukturierung der Buchführungsprozesse. Eine Rechtsgrundlage für die zwingende Verwendung besteht nicht, jedoch gibt es kaum ein Unternehmen, welches seine Buchhaltung ohne den Einsatz eines Kontenrahmens führt.

Als meist bekannte Kontenrahmen seien hier der Gemeinschaftskontenrahmen (GKR), eingeführt im Jahre 1951, sowie der in 1971 herausgegebene Industrie-Kontenrahmen zu nennen. Darüber hinaus gibt es jedoch eine Vielzahl an weiteren branchenspezifischen Kontenplänen, wie beispielsweise für alle Handwerksunternehmen und dem Groß- und Einzelhandel.

Kontenrahmen haben lediglich empfehlenden Charakter, ihre Nutzung liegt im Ermessen des zuständigen Unternehmens und dessen Buchhalter. Eine Pflicht zur Anwendung besteht hier nicht. Einige Unternehmen und deren Buchhaltungsabteilungen arbeiten hier bevorzugt mit einem Kontenplan, der dem Prozessgliederungssystem unterliegt, andere mit dem der dem Abschlussgliederungssystem zuzuordnen ist.

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doppelte Buchhaltung

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Das Thema Buchhaltung ist für viele kleine aber auch größere Unternehmen mit meist negativen Assoziationen gekoppelt. Wer denkt hier nicht gleich an Berge von Belegen, die es zu sortieren gilt, an unbezahlte Rechnungen, Mahnungen, an hohe Steuerberatungskosten, Abgabetermine, Steuernachzahlungen und an stupide, trockene und darüber hinaus äußerst langweilige Arbeiten?

Die Buchführung hat dieses Klischee jedoch bei Weitem nicht verdient, denn ohne ihre Hilfe kann weder ein Einzelunternehmen, noch eine GmbH, geschweige denn eine AG geführt werden. Wer die Buchführung beherrscht, hält ein wichtiges Instrument unternehmerischen Handelns in den Händen.

Die kaufmännische Buchführung unterliegt dem §238 des HGB, der es zu Pflicht macht, alle Handelsgeschäfte sowie die Lage des Vermögens zu jeder Zeit sichtbar zu machen. Darüber hinaus erfordert sie ein ordnungsgemäßes Führen von Büchern, die es einem sachverständigen Dritten möglich machen, sich in angemessener Zeit einen Überblick über sämtliche Geschäftsvorfälle sowie über die finanzielle und wirtschaftliche Gesamtlage des Unternehmens zu verschaffen.

Die Doppelte Buchhaltung kommt zum Tragen, wenn das Unternehmen aufgrund verschiedener Richtlinien verpflichtet ist, eine Bilanz sowie eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) zu erstellen. Diese Einstufung ist in der Regel abhängig von der gewählten Unternehmensform sowie vom zu erzielten oder im laufenden Jahr noch zu erziehlenden Umsatz.

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Für Buchhalter jedes Unternehmens ist es eine meist alltägliche Aufgabe: das Sortieren und Kontieren der Belege. Ob Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen, Kassen- oder Bankbelege: Sie alle werden in der Regel vor der Verbuchung sortiert und kontiert.

In mittleren und großen Unternehmen werden die einzelnen Buchhaltungsbereiche in der Regel getrennt und die diesbezüglichen Aufgaben auf mehrere Abteilungen und Buchhaltungssachbearbeiter aufgeteilt. So gibt es hier beispielsweise die Debitorenbuchhaltung, die Kreditorenbuchhaltung oder auch die Lohnbuchhaltung. Alle eingehenden oder ausgehenden Belege eines Unternehmens haben irgendwann den jeweiligen Buchhaltern zur Kontierung und Verbuchung vorgelegt zu werden, damit einer ordnungsgemäßen Buchführung hier nichts im Wege steht und alle gesetzlichen Regeln und Pflichten buchhalterischer Tätigkeiten eingehalten werden können.

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Der Tag, an dem die Lohnabrechnung in die Briefkästen der Arbeitnehmer flattert, ist für die meisten Menschen ein heiß ersehnter Tag. Mit der Lohnabrechnung folgt die Lohnauszahlung und somit die Entlohnung für die zuvor erbrachte Leistung im Beschäftigungsbetrieb. Ob regelmäßige und gleichbleibende Bezüge oder Bezüge mit Aufschlag der geleisteten Überstunden, ob Akkordentlohnung, kurzfristige oder geringfügige Arbeitsleistung: In der Lohnabrechnung finden sie ihren Ausdruck.

Die Lohnabrechnung ist schriftliche Erklärung des Arbeitgebers darüber, wie sich das zu zahlende Entgelt für eine zeitlich befristete Arbeitsleistung zusammensetzt. In der Regel handelt es sich hier um Arbeitseinsätze, die einen Zeitraum von einem Monat betreffen, sodass die Arbeitnehmer eine monatlich fortlaufende Lohnabrechnung vom Arbeitgeber erwarten können und müssen. Die Lohnabrechnung selbst wird im Lohnbüro des Betriebes fortlaufend und für jeden einzelnen Mitarbeiter individuell erstellt. Neben der Finanzbuchhaltung ist die Lohnbuchhaltung ein wichtiges buchhalterisches Instrument zur Erfassung, Verbuchung und Auszahlung von Löhnen und Gehältern. Lohnbuchhaltern wird hier demzufolge die wichtige Aufgabe zu Teil, für eine exakte und fristgerechte Erledigung aller lohn- und gehaltstechnischen Vorgänge zu sorgen.

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Wer in seinem Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt, der kommt um das Führen der Lohnbuchhaltung nicht herum. Neben der Finanzbuchhaltung, die für die Erfassung aller kreditorischen und debitorischen Geschäftsvorfälle zuständig ist, ist die Lohnbuchhaltung ein wichtiges Buchführungsinstrument für die Ermittlung, Verbuchung und Auszahlung aller Lohn- und Gehaltsvorgänge.

Die Lohnbuchhaltung ist ein komplexes System, und anders als die Finanzbuchhaltung, unterliegt sie ständig den Auswirkungen politischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Veränderungen.

Mittelständische und Großunternehmen haben aus diesem Grund immer mindestens einen, meist jedoch ein gesamtes Pool an hoch qualifizierten Lohn- und Gehaltsbuchhaltern beschäftigt.

Die primäre Aufgabe des Lohnbuchhalters besteht darin, für eine fristgerechte Auszahlung der Löhne und Gehälter zu sorgen. Unabhängig vom Arbeitsaufkommen, Urlaubszeit oder krankheitsbedingten Ausfällen, haben diese zu einem bestimmten Stichtag auf den Konten der einzelnen Mitarbeiter zu sein. Wer ein Unternehmen führt, hat dem zufolge für einen reibungslosen Ablauf dieser Transaktionen zu sorgen. Selbst wenige Tage Verspätung haben hier für das Unternehmen selbst und auch für die Arbeiter und Angestellten nicht selten gravierende Auswirkungen.

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Mit dem Kassenbuch verbinden die meisten unternehmerisch tätigen Menschen das Buch, in dem die privaten und geschäftlichen Barentnahmen und – einnahmen buchhalterisch verzeichnet werden. Grundsätzlich ist dies richtig, jedoch kann das Kassenbuch darüber hinaus auch weitere Funktionen ausüben.

Für Einzelunternehmen, Selbstständige mit Kleinunternehmer-Status oder nebenberuflich Selbstständige kann das Kassenbuch als durchaus ausreichendes Buchführungsinstrument genutzt werden. Die Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß aufgeführt und saldiert, entsprechen diese der sogenannten Einnahmen-Überschussrechnung und werden in der Regel von den örtlichen Finanzbehörden in dieser Form akzeptiert. Dieses System der Buchführung wird jedoch auch von Privatpersonen gerne genutzt und hat sich in dieser Form bewährt. Ein explizites buchhalterisches Denken überträgt sich mit dem Führen eines Kassenbuchs, in dem Einnahmen und Ausgaben exakt aufgezeichnet werden, somit auch in die kleinste Einheit des Staates: in die Familie. Nur die Bezeichnung ist hier anders. Kassenbücher tragen im privaten Bereich den Namen Haushaltsbuch.

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Kontierung - Kontieren

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In der Buchhaltung erfolgt die Zuordnung der einzelnen Belege in die Bereiche Ertrag und Aufwand mittels des Kontenplans und des Kontierens.

Von Vielen ungeliebt, in der betrieblichen Praxis jedoch ein gängiges Verfahren, welches im Rahmen der ordnungsgemäßen Buchhaltungspflicht von fast allen Unternehmen vorgenommen wird. Kontieren bedeutet, dass dem entstandenen Geschäftsvorfall ein geeigneter Buchungssatz zugeordnet wird. Anhand dieses Buchungssatzes lässt sich auch viele Jahre später noch erkennen, welchen Teil der Bilanz der Geschäftsvorfall berührt hat.

Eine gesetzliche und unmittelbare Pflicht zum Kontieren gibt es zwar nicht, wohl aber hat gemäß §238 2.Satz HGB die Buchführung so auszusehen, dass sich ein sachverständiger Dritter zu jeder und in angemessener Zeit einen Überblick verschaffen kann. Muss bei der Einsicht der Belege die Buchung und die Kontierung geraten werden, oder muss gar erst der Buchhalter gefragt werden, so hat dies nicht mehr viel mit ordnungsgemäßer Buchführung zu tun und führt meist zu großen Schwierigkeiten. Wer wissen möchte, wie ein Buchhaltungsvorgang gelöst wurde, der meint hier sicherlich nicht die Verbuchung von Kraftstoff für den Firmen PKW, sondern hat in der Regel einen komplexen und komplizierten Vorgang vor sich liegen. Dies noch nach Jahren nachzuvollziehen gestaltet sich, ohne die auf dem Beleg erfolgte Kontierung, mehr als schwierig.

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Bonität - Bonitätsscore

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Der Begriff Bonitätsscore ist in aller Munde. Wer hier nicht den richtigen Wert hat, dessen private und geschäftliche Transaktionen können schnell auf Eis gelegt werden.

Bonität steht für Kreditwürdigkeit. In der heutigen Zeit, geprägt von Wirtschaftskrise und hoher Arbeitslosigkeit, gewinnt diese mehr und mehr an Bedeutung. Einer ständig wachsende Zahl an Privatleuten wie auch Unternehmen gelingt es in diesem Zusammenhang kaum noch, den Bonitätsscore und die damit einhergehende Kreditwürdigkeit auf einem adäquat hohen Niveau zu halten. Wer die Abwärtsspirale in Gang gesetzt hat, der findet hier nur schwer wieder hinaus. Das finanzielle Desaster ist in diesem Falle vorprogrammiert und bedeutet darüber hinaus in der Regel das AUS für jede weitere geschäftliche Transaktion.

Die Kreditwürdigkeit gibt Auskunft darüber, inwiefern die Person (noch) in der Lage ist, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Ermittelt wird diese von der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa), deren Aufgabe darin besteht, ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen und die Verbraucher vor Überschuldung zu schützen.

Die Schufa ermittelt anhand der ihr zur Verfügung stehenden Informationen den Bonitätsscorewert, der nun auf eine Reise durch viele Unternehmen geht.

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Fast täglich fällt in den Medien der Begriff Weltwirtschaftskrise. Ein Schlagwort, das rund um den Globus für Angst, Verwirrung und vor allem für Unsicherheit sorgt. Krise bedeutet immer Veränderung und wird größtenteils als überaus negativ eingeschätzt.
Steckt die Welt in einer Krise, so erstreckt sich diese in der Regel bis hin zur kleinsten Zelle der Gesellschaft, der Familie. Die Weltwirtschaftskrise macht vor kaum einer Türe halt und bringt vieler Orts Arbeitslosigkeit und die damit einhergehenden massiven finanziellen Schwierigkeiten.

Das Desaster selbst beginnt jedoch meist schon in den Unternehmen. Fehlende Auftragseingänge sorgen für immer größer werdende Probleme und Liquiditätsengpässe. Löhne und Gehälter müssen gezahlt werden, Krankenkassen wollen ordnungsgemäß bedient werden und die Arbeitnehmer erwarten Kontinuität in ihrem Arbeitsumfang. Ein schwieriges Unterfangen. Wenn dann auch noch Forderungsausfälle aus bestehenden Aufträgen zu verzeichnen sind, ist das finanzielle AUS und die Beantragung des Insolvenzverfahrens mehr als vorprogrammiert.

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Kleinunternehmerregelung

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Als Kleinunternehmer werden all die selbstständig tätigen Unternehmer bezeichnet, deren Vorjahresumsatz einen Bruttobetrag in Höhe von 17.500 Euro nicht überschritten hat und die im laufenden Kalenderjahr mit ihrem Umsatz voraussichtlich unter der Grenze von 50.000 Euro bleiben werden.

Mit der Kleinunternehmer-Regelung gemäß § 19 UStG verpflichtet sich der Unternehmer auf seinen Rechnungen und Honoraraufstellungen keine MwSt. auszuweisen. Im Gegenzug entfällt hier dann jedoch auch die Pflicht, monatlich oder vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben. Die ausgewiesene Vorsteuer auf Eingangsrechnungen wiederum kann nun nicht mehr berücksichtigt werden, sondern wird lediglich als Kostenfaktor verbucht. Ein Erstattungsanspruch entfällt hier dem zufolge.

Übersteigt der Umsatz im laufenden Geschäftsjahr jedoch die Kleinunternehmer-Grenze, so wird der Wechsel hin zur Regelbesteuerung und die damit einhergehende Umsatzsteuervoranmeldung Pflicht.

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