Jedes kleine und große Unternehmen ist gezwungen Anlagegüter zu unterhalten. Ohne Anlagegüter kann kein Betrieb geführt werden, können keine Waren hergestellt werden und auch keine Mitarbeiter beschäftigt werden. Gebäude, Maschinen, Lager- und Büroausstattungen sind nötig, damit das Unternehmen produzieren und verkaufen kann.

Im Buchhaltungsbereich werden die Anlagegüter einer gesonderten Buchführung zugeordnet. Die sogenannte Anlagenbuchhaltung erfasst sämtliche im Betrieb vorhandenen Anlagegüter und ermittelt deren jährlichen Restbestand. Da viele Güter des Anlagevermögens nicht unendlich haltbar und auch nutzbar sind, schwindet ihr Wert im Laufe der Jahre, bis sie sprichwörtlich nicht mehr zu gebrauchen sind. In der Buchhaltung wird dieses Prozedere auch buchmäßig erfasst, sodass die Anlagegüter irgendwann auch auf dem Papier als wertlos deklariert werden müssen und aus der Anlagenbuchhaltung ausscheiden.

Wird ein Wirtschaftsgut ins Anlagevermögen aufgenommen, muss vorab entschieden werden, welche Abschreibungsmethode hier zum Einsatz kommen soll. Zur Auswahl stehen die Lineare AfA (Absetzung für Abnutzung), die geometrisch-degressive AfA oder auch die sogenannte Leistungsabschreibung.

Die lineare Abschreibung gilt als die einfachste Methode ein Wirtschaftsgut abzuschreiben, da hier monatlich immer gleiche Beträge gebucht werden können. Verteilt auf die jeweilige Nutzungsdauer (ersichtlich aus der AfA-Tabelle!) wird das Wirtschaftsgut zu gleichen Teilen abgeschrieben, bis der Buchwert null beträgt, das Wirtschaftsgut buchmäßig somit wertlos ist. Wurde das Anlagegut gekauft gilt hier der Nettobetrag als Bemessungsgrundlage für die AfA, wurde das Wirtschaftsgut jedoch selbst angefertigt, so gilt der Netto-Herstellungsbetrag als Bemessungsgrundlage für die lineare Abschreibung.

Eine weitere Abschreibungsmöglichkeit ergibt sich mit der geometrisch-degressiven AfA. Zunächst abgeschafft, wurde sie jedoch bis zunächst 2010 zum Zweck der Ankurbelung der Wirtschaft wieder eingeführt. Die degressive Abschreibung unterliegt einem anderen System als die lineare Afa, denn hier wird der Abschreibungsbetrag jährlich und somit auch für die einzelnen Monate neu berechnet. Nur im ersten Jahr gilt der Anschaffungs- oder Herstellungsbetrag als Grundlage für die Berechnung des Abschreibungsbetrages. In allen kommenden (Nutzungs-) Jahren erfolgt die Berechnung der AfA anhand des Buchwertes des vergangenen Jahres. Der Höchstsatz beträgt derzeit 25 Prozent.

Ein Wechsel von der geometrisch-degressiven zur linearen Abschreibungsmethode ist möglich und kann darüber hinaus durchaus von Vorteil für ein Unternehmen sein.
Wer diesen AfA-Wechsel anstrebt, sollte jedoch nicht versäumen, genauestens durchzurechnen, ob das Anlagegut für diesen Wechsel überhaupt geeignet ist.
Maßgeblich hierfür ist meistens die Nutzungsdauer, die anhand der AfA-Tabelle ermittelt werden kann.

In der Regel ist es so, dass mit der degressiven Abschreibung anfänglich höhere Beträge abgeschrieben werden können. Da der Anschaffungs- oder Herstellungswert nicht wie bei der linearen AfA auf die einzelnen Nutzungsjahre verteilt wird, sondern gleich mit derzeit 25 Prozent beginnt ist der AfA-Betrag hier meist höher.

Ein Wechsel der Abschreibungsmethoden darf nur einmal vorgenommen werden. Der beste Zeitpunkt hierfür ist dann gegeben, wenn der rechnerische Punkt erreicht ist, dass mit der linearen AfA jährlich höhere Beträge abgeschrieben werden können.

Da bei der geometrisch-degressiven AfA darüber hinaus immer auch ein Buchwert (meist in Höhe von 1,– Euro) stehen bleibt, lohnt ein Wechsel, wenn das Wirtschaftsgut komplett aus der Anlagebuchhaltung entfernt werden soll. Die Lineare AfA macht dies, anders als die degressive AfA, möglich.

Abschreibungen mindern den zu versteuernden Betriebsgewinn und sind somit ein wichtiges buchhalterisches Instrument. Die möglichen Abschreibungsverfahren sollten aus diesem Grund immer gut durchdacht gewählt werden. Auch ein Wechsel der AfA sollte immer mit in Betracht gezogen werden, denn gerade bei mehreren Anlagegütern summieren sich die AfA-Beträge sehr schnell.

1 Kommentar zu „Wechsel zwischen linearer und degressiver AfA ist möglich“

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