Im Laufe eines Geschäftsjahres fallen in den Unternehmen in der Regel eine ganze Reihe unterschiedlicher Bestandsveränderungen an. Beispielsweise werden Rohstoffe gekauft, die damit für die Erhöhung des zur Fertigung benötigten Materials sorgen, hergestellte Endprodukte verlassen das Werk und vermindern so den Bestand an fertigen Erzeugnissen und auch die Position unfertige Erzeugnisse ist einem ständigen Wechsel unterworfen.

Bestandsveränderungen (BVÄ) würden unnötig, würden alle getätigten Geschäftsfälle ausschließlich das jeweilige Geschäftsjahr betreffen. Da dies jedoch eher unüblich ist, müssen für die jeweils betreffenden Konten Bestandsveränderungskonten eingerichtet werden und der jeweils gebuchte Aufwand korrigiert werden. Zu unterscheiden sind hierbei Bestandsmehrungen und auch Bestandsminderungen.

Bestandsmehrungen entstehen beispielsweise durch eingekauftes Material, welches im selben Geschäftsjahr nicht vollständig verarbeitet werden konnte. Mit dem Einkauf dieser meist unterschiedlichen Materialien (Roh- Hilfs- oder Betriebsstoffe) haben sich die einzelnen Konten insofern geändert, dass der einstige Anfangsbestand der Eröffnungsbilanzkonten durch diese Buchungen erhöht wurde. Wird nun dieses eingekaufte Material im laufenden Geschäftsjahr nicht vollständig verarbeitet, weisen die Konten am Ende des Jahres einen höheren Bestand aus, als der der Eröffnungsbilanz. Es liegt eine Bestandsmehrung vor. Diese Bestandsmehrung muss auf dem jeweiligen Konto als Zugang erfasst werden, denn im Zuge der Stichtagsinventur muss auch hier der tatsächliche Ist-Bestand eingetragen werden. Die Bestandsveränderung wird diesbezüglich auf dem Materialkonto im Soll gebucht; die Gegenbuchung erfolgt im Haben auf dem jeweiligen Materialaufwandskonto (oder auch einem Aufwandssammelkonto). Diese Buchung wird vorbereitende Abschlussbuchung genannt und erfolgt immer erst im Zuge der üblichen Abschlussbuchungen zur Ermittlung des tatsächlichen Jahresabschlusses. Nach deren Abschluss werden die Salden in die Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) und das Schlussbilanzkonto (SBK) übernommen.

Bestandsminderungen entsehen, wenn der Anfangsbestand der Materialkonten am Anfang des jeweiligen Geschäftsjahres höher war als der am Ende tatsächlich ermittelte. Dies kann insofern vorkommen, wenn das Unternehmen zunächst alle Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe verarbeitet, die es noch auf Lager hat. Wenn ein zusätzlicher Einkauf hier unnötig wurde oder auch nur minimal ausfällt, dann kann es zu einer Bestandsminderung kommen. Der Materialeinsatz ist hier dem zu Folge größer, als der Wert der diesbezüglichen Materialeinkäufe. Im Sinne des Vermögens stellt eine Bestandsminderung auch eine Minderung des Kapitals dar, die als zusätzlicher Aufwand auch buchmäßig erfasst werden muss. Das Materialbestandskonto unterliegt somit einer Berichtigung, damit auch hier der tatsächliche Ist-Bestand notiert werden kann. Das Materialaufwandskonto (oder auch ein Aufwandssammelkonto) wird bei der Eingabe der jeweiligen Buchung im Soll belastet, während die Gegenbuchung auf dem jeweiligen Materialkonto im Haben erfolgt.

Bestandsveränderungen gibt es jedoch nicht nur bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, sondern auch bei den fertigen und unfertigen Erzeugnissen. Konnten nicht alle der im laufenden Geschäftsjahr gefertigten Produkte verkauft werden, liegt hier eine Bestandsmehrung vor. Wurden hingegen mehr Produkte verkauft, als im selben Jahr gefertigt wurden (musste auf Lagerbestände zurückgegriffen werden), liegt hier eine Bestandsminderung vor.

Bei einer Bestandsmehrung werden die Konten unfertige oder fertige Erzeugnisse im Soll verändert; die Bestandsveränderungen werden im Haben gebucht. Im umgekehrten Fall, bei einer Bestandsminderung, muss die BVÄ im Soll erfasst werden, während auf den jeweiligen Konten fertige oder auch unfertige Erzeugnisse im Haben gebucht wird.

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