Die degressive Abschreibung- wird sie nun endgültig eingemottet oder wieder nur kurzfristig stillgelegt, um dann erneut aktiviert zu werden? Ab dem 1.1.2011 ist jedenfalls erstmal Schluss mit der degressiven Afa. Die Bundesregierung hat diese Form der Abschreibung gestrichen. Alle beweglichen Anlagegüter müssen ab dem kommenden Jahr nun in anderer Art und Weise abgeschrieben werden.

Abschreibungen bedeuten planmäßige oder unplanmäßige Wertminderungen von Vermögensgegenständen, die in der Regel aus dem Anlage- oder Umlaufvermögen kommen. Minderungen des Wertes entstehen hier zum einen durch eine normale altersmäßige Abnutzung oder dem daraus folgenden Verschleiß, zum anderen aber auch durch gravierende Unfallschäden oder einem drastischen Preisverfall. Abschreibungen dienen dazu, jährlich den aktuellen Wert des Wirtschaftsgutes zu ermitteln und die Minderung gleichermaßen als betriebswirtschaftliche und Gewinn mindernde Kosten in die Bilanz zu übernehmen. Ebenfalls benötigt man die Werte der Abschreibung für zukünftige Preiskalkulationen und innerbetriebliche Planungen..

Die degressive Abschreibungsmethode unterlag in den vergangenen Jahren einem Hin und Her. War sie bis Ende 2005 auf 20 Prozent und in den zwei folgenden Jahren auf höchstens 30 Prozent begrenzt, wurde sie vom Gesetzgeber für das Jahr 2008 komplett gestrichen, um für die Jahre 2009 und 2010 mit maximal 25 Prozent dann wieder eingeführt zu werden. Komplizierter und aufwendiger geht es kaum noch. Viele Unternehmen waren hier schlichtweg überfordert und konnten mit den wechselnden Neuerungen kaum mehr mithalten. Nun scheint aber endgültig Schluss zu sein mit der degressiven Abschreibung, denn ab 1.1.2011 darf diese nicht mehr für Abschreibungszwecke verwendet werden.

Nach aktuellem Stand kann für bewegliche Anlagegüter des Anlage- oder Umlaufvermögens, die bis zum 31.12.2010 erworben werden, die sogenannte degressive Abschreibungsform in einer maximalen Höhe von 25 Prozent noch gewählt werden. Ab Januar 2011 geht dies nicht mehr, denn dann kommt hierfür nur noch die lineare Form der Abschreibung in Frage.

Regulär abgeschrieben werden können alle Wirtschaftsgüter, die einen Herstellungs- oder Anschaffungswert von 410 Euro überschreiten. Bei der linearen Abschreibungsform wird der Wertverlust auf prozentual gleiche Teile verteilt, sodass hier jährlich immer der gleiche Betrag abgeschrieben werden kann. Mit jedem neuen Geschäftsjahr sinkt der Betrag des Wirtschaftsgutes dann um den jeweiligen Abschreibungsbetrag des Vorjahres. Am Ende des 6. Buchungsjahres liegt der Buchwert des Anlagegutes dann bei Null bzw. bei nur einem Euro symbolischen Erinnerungswert. Ein gängiges Verfahren, welches sich durch leichte rechnerische Handhabung bewährt hat.

Im Gegensatz zur degressiven Abschreibung ist die lineare AfA in den ersten Jahren zwar einfach in der Regel jedoch weniger lukrativ und wird daher von vielen Unternehmen bisher als Abschreibungsform auch nicht gewählt. Die Steuerersparnis ist bei der degressiven Abschreibung besonders in den ersten drei Jahren wesentlich höher. Erst danach ändert sich das Verhältnis, und die lineare AfA verspricht hier einen höheren Abschreibungswert. Viele Unternehmen mischen aus diesem Grund diese beiden AfA-Formen. Ein bisher gängiges Verfahren, welches sich dann Leistungsabschreibung nennt.

Da die degressive Abschreibung für alle Güter des Anlagevermögens ab 1.1.2011 nun wohl endgültig gestrichen wird, empfiehlt es sich geplante Investitionen eventuell schon bis Ende des Jahres 2010 zu tätigen. Auf diesem Wege umgeht wer möchte zunächst die lineare Abschreibung und profitiert von den anfänglichen hohen Steuerersparnissen der degressiven AfA.

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