Die Bilanz

© styf - Fotolia.com

Jeder Unternehmer, ob selbstständig oder freiberuflich tätig, hat den zuständigen Finanzbehörden gegenüber die Pflicht, die Summen seiner Einnahmen und Ausgaben in ordentlicher Form zu übermitteln. Je nach Umsatz, Gewinn oder Geschäftsgegenstand hat dies in Form einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder anhand einer Bilanz zu erfolgen.

Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung reicht aus, wenn das Unternehmen einen jährlichen Gewinn von unter 50.000 Euro erwirtschaftet hat und/oder einen jährlichen Umsatz von 500.000 Euro nicht überschreitet. Auch wer freiberuflich tätig ist, ist lediglich zur Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben verpflichtet.

Anders verhält es sich allerdings bei Unternehmen, die über den o. g. Umsatz- oder Gewinngrenzen liegen. Hier ist die Pflicht zur Bilanzierung gegeben, d. h., das Unternehmen hat eine doppelte Buchhaltung zu führen und muss die Vermögenswerte am Ende des Geschäftsjahres gegenüberstellen.

Der Begriff doppelte Buchführung beinhaltet, dass jeder erfolgte Geschäftsfall einmal auf der Sollseite und auch auf der Habenseite der angesprochenen Konten zu verbuchen ist, denn anders als bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung sind im Rahmen der doppelten Buchführung Bestandskonten, Erlöskonten und auch einzelne Sachkonten anzulegen. Auch hierbei sind jedoch eine Vielzahl von Pflichten einzuhalten, damit sachverständige Dritte sich zu jeder Zeit ein Bild von den einzelnen Vermögensgegenständen des Unternehmens machen können.

Ist das Geschäftsjahr dann irgendwann abzuschließen, muss zu einem bestimmten Stichtag das gesamte Vermögen und Kapital gegenübergestellt und die Bilanz erstellt werden. Während sich das Vermögen hier auf der Aktivseite der Bilanz befindet, werden alle Fremdfinanzierungsmittel auf der Passivseite dargestellt.

Die Bilanz ist nach speziellen Kriterien aufgebaut und ist nicht veränderbar.

Auf der Sollseite (der Aktiva) beginnt sie mit der Aufstellung des Anlagevermögens. Das Anlagevermögen enthält immaterielle Vermögensgegenstände, wie beispielsweise gewerbliche Schutzrechte und Patente), Sachanlagen wie Maschinen und Gebäude und auch die Finanzanlagen wie z. B. Ausleihungen und Beteiligungen an anderen Unternehmen. Nach dem Anlagevermögen folgt das Umlaufvermögen. Hier werden alle Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere und auch Kassenbestände, Bankbestände und auch sonstige Guthaben bei einzelnen Kreditinstituten aufgeführt.
Die nächste Position stellt die Rechnungsabgrenzungsposten dar, unter der alle geleisteten Vorauszahlungen dargestellt sind.

Auf der Habenseite (der Passiva) beginnt die Aufstellung mit dem Eigenkapital. Zum Eigenkapital gehören das sogenannte gezeichnete Eigenkapital, das zweckgebundene Eigenkapital (Kapitalrücklagen), Gewinnrücklagen (zweckgebunden oder auch zur Vermeidung von zu hoher Ausschüttungen) sowie der Bilanzgewinn.
Ebenfalls auf der Passivseite stehen die Positionen Sonderposten (die erst bei der Auflösung zu versteuern sind) und auch die Rückstellungen. Wobei hier zwischen Pensionsrückstellungen, Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen unterschieden werden muss.
Zu guter Letzt dürfen hier allerdings auch die Verbindlichkeiten und die Rechnungsabgrenzungsposten für erhaltene Vorauszahlungen nicht fehlen.

Die Bilanz dient dazu, die Finanzlage und Struktur eines Unternehmens sichtbar zu machen. Sie ist maßgeblich für die Steuerbe- oder entlastung erforderlich und dient als Bewertungsgrundlage bei Bonitätsprüfungen. Auch die Unternehmenskennzahlen können anhand der Bilanz exakt ermittelt werden, sodass eine transparente Bewertungsgrundlage selbst über mehrere Jahre hinweg geschaffen werden kann. Dies ist in sofern wichtig, wenn es darum geht, die Liquidität, die Rentabilität und auch die Verschuldung des Unternehmens zu verfolgen.

Bilanzen müssen darüber hinaus veröffentlicht und für jedermann einsehbar sein. Unternehmen die dieser Pflicht nicht nachkommen drohen Ordnungsgelder von bis zu 25.000 Euro.

2 Kommentare zu „Die Bilanz – Gegenüberstellung des Inventars“

Kommentieren

Wir empfehlen
01 Gif-Banner 120x30 Lexware Shop
Facebook
Produkt Tipps
Sollten Sie nicht zu 100 % mit Ihrer Software zufrieden sein, erhalten Sie den Rechnungs-betrag zurück. Ohne Angabe von Gründen. Garantiert.

NEU - Jetzt mit Geld-zurück-Garantie!



Die umfassende und sichere Steuererklärung


 Umfassende und sichere Buchhaltung mit Lexwae Taxman 2012 plus
Schnell, einfach, günstig und ein Plus an Leistung – das ist Lexware buchhalter plus. Nehmen Sie Buchungen, Kontoführung, Umsatzsteuer-Voranmeldung und den kompletten Jahresabschluss selbst in die Hand. Natürlich immer auf dem aktuellen Stand der Gesetze.

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen!



Berechnen Sie heute Ihren Erfolg von morgen


Berechnen Sie heute Ihren Erfolg von morgen mit QuickSteuer
Die kaufmännische Komplett-Lösung für alle, die mehr aus Ihrem Unternehmen rausholen wollen. Erledigen Sie Buchhaltung, Auftragsbearbeitung und Lagerverwaltung im Handumdrehen selbst und behalten Sie immer Ihre wichtigsten Zahlen im Blick.

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen!



Buchhaltung leicht gemacht


Buchhaltung leicht gemacht mit Büro easy Plus
Die perfekte Lösung für alle Buchhaltungs-Muffel, die sich gerne noch mehr abnehmen lassen. Rechnungen und Angebote schreiben, das Kassenbuch führen und die Finanzen im Blick behalten geht schnell und besonders einfach. Wirklich!

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen!