Mit der Bezeichnung ¾-Rechnung ist in der Buchführung die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) gemeint, die ein vereinfachtes Verfahren zur Ermittlung des Gewinns oder des Verlusts darstellt. Die ¾-Rechnung ist eine Möglichkeit, die laufenden Einnahmen und Ausgaben eines Unternehmens systematisch zu erfassen, um dann auf einfachste Art und Weise das Betriebsergebnis berechnen zu können. Mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung können kleine oder mittelständische Betriebe auch ohne buchhalterische Vorkenntnisse alle Aufwendungen und Erträge selbst addieren und das Ergebnis dann in die jährliche Steuererklärung übernehmen.

Einkommensteuergesetz ist Grundlage für die ¾-Rechnung

Das Gegenstück zur doppelten Buchführung, bei der alle Buchungen mit einer Gegenbuchung auf einzelne Konten verbucht werden müssen, ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) bzw. die ¾-Rechnung. Der Begriff ¾-Rechnung geht zurück auf den § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Alle Steuerpflichtigen, die ihrerseits nicht dazu verpflichtet sind, Bücher zu führen und in diesem Sinne auch keine einzelnen Kontenabschlüsse erstellen müssen, könne ihre Gewinne oder Verluste mit Hilfe der ¾-Rechnung als Betriebseinnahme oder auch Betriebsausgabe ausweisen.

Für wen gilt die ¾-Rechnung?

Die ¾-Rechnung oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung kann von den Betrieben durchgeführt werden, die von der üblichen Buchführungspflicht befreit sind. Hierunter fallen vor allem die klassischen Nicht-Kaufleute und die Freiberufler aller Branchen. Als Nicht-Kaufleute verstehen sich alle die Unternehmer, die kein Handelsgewerbe betreiben, welches ein in einer kaufmännischen Art und Weise eingerichteter geschäftlicher Betrieb erfordert. Ist dies gegeben, so darf das Unternehmen als Kleingewerbe geführt werden, welches wiederum auch dadurch erkennbar ist, dass es einfache, gut strukturierte und daher auch transparente Geschäftsfälle aufweist. Wird das Unternehmen jedoch als GmbH, AG, OHG oder KG geführt, so tritt hier wieder die doppelte Buchführungspflicht in Kraft, d. h., die ¾-Rechnung darf nicht angewandt werden. Das Gleiche gilt auch dann, wenn der Betrieb ins Handelsregister aufgenommen wurde.

Umsatz- und Gewinngrenzen bei der ¾-Rechnung

Um in den Genuss der ¾-Rechnung bzw. der Einnahmen-Überschuss-Rechnungen zu kommen, müssen bestimmte Umsatz- und Gewinn-Höchstgrenzen beachtet werden. Der Umsatz eines Kleinunternehmers darf jährlich nicht mehr als 500.000 Euro betragen; der Gewinn ist an eine Höchstgrenze in Höhe von maximal 50.000 Euro gebunden. Werden diese Grenzen überschritten, so greift umgehend die Buchführungspflicht.

Funktionsweise der ¾-Rechnung

Die ¾-Rechnung stellt ein vereinfachtes Verfahren zur Gewinnermittlung in einem Betrieb dar. Diese ¾-Rechnung reicht aus, um den Verpflichtungen gegenüber den Finanzämtern nachzukommen, wenn es darum geht, den Gewinn oder den Verlust des Unternehmens zu übermitteln. Der errechnete Gewinn und Verlust errechnet sich immer aus der Differenz beider Größen und erfordert deshalb kein explizites Fachwissen. Anhand eines speziellen Formulars des Finanzministeriums ist das Betriebsergebnis zu übermitteln, und nur wenn sich das Betriebsergebnis auf eine Summe unterhalb der 17.500 Grenze bewegt, bedarf es dieses Formulars nicht. Die Gewinnübermittlung kann dann formlos erfolgen.

Einfache Aufzeichnung reicht bei der ¾-Rechnung aus

Für die Erstellung der einfachen ¾-Rechnung bzw. der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) reicht es aus, alle in einer Rechnungsperiode entstandenen Einnahmen und Ausgaben nebeneinander aufzuführen. Diese Beträge haben anhand von Belegen dokumentiert zu werden und sind den Mitarbeitern der Finanzbehörden auf Nachfrage vorzulegen. Für die Gegenüberstellung der Einnahmen und der Ausgaben selbst reicht in der Regel das Führen einer sogenannten Excel-Tabelle. Die Summe der erhaltenen Einnahmen abzüglich der Summe aller betrieblichen Ausgaben ergibt dann den Gewinn oder den Verlust.

Die ¾-Rechnung sollte trotz ihrer Einfachheit methodisch und korrekt geführt werden. Eine ordentliche Buchführung ist immer die Grundlage für ein gutes wirtschaftliches Handeln und entsprechend dem Betriebserfolg. Außerdem können durch die ordentliche Buchführung Probleme mit den Finanzämtern und Banken vermieden werden.
Und darüber hinaus haben die Unternehmer, die ihre betrieblichen Zahlen im Griff haben, meist wesentlich bessere Chancen auf dem Markt und entsprechend auch bei großer Konkurrenz bestehen zu können.

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