Wenn der Betriebsprüfer vor der Türe steht
Kaum ein Unternehmen wird es gelassen sehen können, wenn das zuständige Finanzamt seine Mitarbeiter aussendet. Wenn eine Betriebsprüfung ins Haus steht, dann steht meinst auch die gesamte Buchhaltungsabteilung Kopf. Was für die Mitarbeiter noch als mögliche und lästige Mehrarbeit angesehen wird, ist für den oder die Inhaber oftmals mit einer Zitterpartie verbunden. Was, wenn im Rahmen dieser Kontrolle Ungereimtheiten aufgedeckt werden? Was, wenn Geschäftsfälle nicht ordentlich gebucht wurden? Und welche Nachzahlungen werden möglicherweise fällig?
Betriebsprüfungen heißen in der Amtssprache eigentlich Außenprüfung. Diese sind im § 193 geregelt…

