Bilanzierung

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Die Behandlung von Ereignissen nach dem Bilanzstichtag wird durch den International Financial Reporting Standard 10 (IAS 10) geregelt. Dieser Standard ist eine Rechnungslegungsvorschrift des International Accounting Standards Board (IASB), in dem die Anhangsangaben sowie die Bilanzierung von Ereignissen behandelt werden, die nach dem Bilanzstichtag stattfinden.
In diesem Standard wird geregelt, wann die Unternehmen nach dem Bilanzstichtag eingetretene Ereignisse im Jahresabschluss zu berücksichtigen, sowie welche Angaben die Unternehmen über die nach dem Bilanzstichtag eingetretenen Ereignisse zu machen haben.
Entscheidend ist in diesem Zusammenhang der Zeitraum zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag, an welchem der Aufsichtsrat oder die Geschäftsleitung den Abschluss zur Veröffentlichung freigibt.
Die Unterscheidung der Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Die Ereignisse nach dem Bilanzstichtag werden unterschieden nach berücksichtigungspflichtigen und nicht zu berücksichtigenden Ereignissen. Bei berücksichtigungspflichtigen Ereignissen ist eine Anpassung der in der Bilanz gemachten Angaben notwendig. Dagegen führen nicht zu berücksichtigende Ereignisse zu keiner Anpassung. Sollten die nicht zu berücksichtigenden Ereignisse dennoch wesentlich sein, sind Anhangsangaben erforderlich, in denen das Ereignis sowie eine Schätzung über die finanziellen Auswirkungen gemacht werden.
Seit November 2007 ist es klar: Es gibt eine Änderung im Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG). Der bereits vor drei Jahren vom Bundesjustizministerium (BMJ) vorgelegte Reformentwurf wurde nun in die Tat umgesetzt und führt in diesem Sinne zur wohl größten Neuregelung des bereits im Jahre 1985 eingeführten Bilanzrichtlinien-Gesetzes (BiRiLiG).
Betroffen sind hier von sowohl alle Unternehmen, die dem Handelsgesetzbuch unterstellt sind, aber auch Betriebs- und Wirtschaftsprüfer sowie Steuerberater, die diese Neuregelung nun umsetzen und anwenden müssen. Ziel dieser Reform ist es, den deutschen Unternehmen eine modernere Bilanzierungsgrundlage zu schaffen, die dafür sorgt, dass zum einen das Bilanzrecht des HGB auch weiterhin bestehen kann, und zum anderen, dass Veränderungen in der internationalen Rechnungslegung ihre Anpassung auch in Deutschland finden. Dies stärke, lt. Angaben des Bundesministeriums für Justiz, auch den Wettbewerb mit ausländischen Unternehmen. Die Eckpunkte des Bilanzrechts im HGB werden diesbezüglich zwar beibehalten, jedoch strebt man hier eine Vereinfachung und auch kostengünstigere Lösung an – wovon besonders die kleinen Unternehmen profitieren.
In Zeiten von Weltwirtschaftskrise und hoher Arbeitslosigkeit stellen sich immer mehr Menschen die Frage, wie sie ihre persönliche finanzielle Situation verbessern können und ob sie ihren Lebensstandard auch im Alter werden halten können. Besonders die Altersarmut ist bedingt durch den demografischen Wandel von immer größer werdender Bedeutung. Selbst wer nie von Arbeitslosigkeit betroffen war, hat es zunehmend schwer, das tägliche Leben auch im Pensionsalter noch zu finanzieren. Einen diesbezüglichen großen Vorteil haben hier meist die Menschen, die in einem mittelständischen oder großen Unternehmen beschäftigt waren oder noch sind. Denn hier profitiert der spätere Penionär oftmals von der sogenannten Betriebsrente- eine zusätzliche Rente, die noch neben der gesetzlichen Altersrente angespart und ausgezahlt wird.




