Buchhaltung Grundlagen

Online-Kassenbuch
Wer den Weg ind die Selbstständigkeit wagt und ein Unternehmen gründet, auf den warten eine ganze Menge Aufgaben. Eine davon ist das Führen des Kassenbuchs im Rahmen der buchhalterischen Tätigkeiten. Die Buchführung ist ein komplexes Thema und wird von den meisten Menschen eher ungerne erledigt, jedoch ist es zwingend notwendig, alle Ausgaben und Einnehmen ordnungsgemäß zu erfassen, damit beispielsweise auch die Umsatzsteuervoranmeldung erstellt werden kann.
Was im privaten Bereich das Führen des Haushaltsbuches ist, ist im betrieblichen Sinne das Führen des Kassenbuchs. Ob für die GmbH, die AG, die GbR oder aber die KG: Das Kassenbuch ist eines der wichtigsten buchhalterischen Instrumente, ohne die die Buchhaltung nur sehr erschwert zu bewerkstelligen ist.
Das Kassenbuch ist die simpelste Form der Buchführung
Grundsätzlich kann das Führen des Kassenbuchs als die einfachste Form der Buchführung angesehen werden. Im Kassenbuch finden sowohl die Ausgaben als auch die Einnahmen des Unternehmens nebeneinander Platz, sodass am Ende des Geschäftsjahres lediglich saldiert werden muss, um das Ergebnis ablesen zu können. Anhand der Definition ist jedoch erkennbar, dass mit Hilfe des Kassenbuchs lediglich die Kassenbestände dokumentiert werden. In der Regel ist dies das Barvermögen des Unternehmens, von dem beispielsweise Kraftstoff, Büromaterial und Hilfsstoffe gekauft werden. Üblicherweise wird das Kassenbuch handschriftlich geführt, jedoch gibt es mehr und mehr Anbieter, die das Führen eines sogenannten Online-Kassenbuchs anbieten. Mit diesem Online-Kassenbuch soll die Buchführung künftig noch einfacher werden, damit auch Laien oder Jungunternehmer hier problemlos einsteigen können, ohne dass explizite Vorkenntnisse erforderlich wären.
Mit der Bezeichnung ¾-Rechnung ist in der Buchführung die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) gemeint, die ein vereinfachtes Verfahren zur Ermittlung des Gewinns oder des Verlusts darstellt. Die ¾-Rechnung ist eine Möglichkeit, die laufenden Einnahmen und Ausgaben eines Unternehmens systematisch zu erfassen, um dann auf einfachste Art und Weise das Betriebsergebnis berechnen zu können. Mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung können kleine oder mittelständische Betriebe auch ohne buchhalterische Vorkenntnisse alle Aufwendungen und Erträge selbst addieren und das Ergebnis dann in die jährliche Steuererklärung übernehmen.
Einkommensteuergesetz ist Grundlage für die ¾-Rechnung
Das Gegenstück zur doppelten Buchführung, bei der alle Buchungen mit einer Gegenbuchung auf einzelne Konten verbucht werden müssen, ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) bzw. die ¾-Rechnung. Der Begriff ¾-Rechnung geht zurück auf den § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Alle Steuerpflichtigen, die ihrerseits nicht dazu verpflichtet sind, Bücher zu führen und in diesem Sinne auch keine einzelnen Kontenabschlüsse erstellen müssen, könne ihre Gewinne oder Verluste mit Hilfe der ¾-Rechnung als Betriebseinnahme oder auch Betriebsausgabe ausweisen.
Reichen die Umsätze aus?
Viele Unternehmensgründer gehen davon aus, dass sich ihre Umsätze bereits in den ersten Jahren der Betriebsgründung erheblich steigern werden. Je nach Art der zu veräußernden Waren oder Dienstleistungen ist dies auch so, allerdings gibt es auch viele Unternehmer, die hier allzu positive Prognosen aufstellen. Die Einnahmen werden schlichtweg zu hoch eingeschätzt, die Kosten wiederum deutlich zu niedrig. Die Auswirkungen dieser Schätzungen sind in der Regel fatal und bedeuten nicht selten das Ende der beruflichen Selbstständigkeit.
Kostenrechnung und Kalkulation in der Buchführung
Wer den zu erwartenden Kosten und Umsätzen der betrieblichen Selbstständigkeit nicht planlos ausgeliefert sein will, der wird explizit nicht darum herumkommen, eine exakte Kostenrechnung zu betreiben. Die Kostenrechnung ist ein Instrument der Buchführung, mit deren Hilfe Angebotspreise kalkuliert werden und somit auch die zu erwartenden Kosten und Umsätze eingegrenzt werden können. Die Kostenrechnung unterteilt sich in die Kostenartenrechnung und die Kostenstellenrechnung, wobei Letztere genau angeben kann, welche Abteilung im Unternehmen welche Kosten verursacht. Mit Hilfe der Kostenartenrechnung und auch der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung lässt sich insgesamt ermitteln, wie hoch der Angebotspreis der Waren sein muss, damit der sogenannte Break-even-Point, der Punkt, an dem das zu veräußernde Produkt Gewinne erzielt, überschritten wird. Die Kostenrechnung zeigt ebenfalls auf, ob die erwirtschafteten Umsätze über einen längeren Zeitraum ausreichend sein werden, um die anfallenden Kosten adäquat zu decken.
In jedem Unternehmen gibt es im Laufe des Geschäftsjahres oft unzählige Geschäftsvorfälle, die das Betriebsergebnis entweder positiv oder auch negativ berühren. Hierzu zählen beispielsweise die Einkäufe von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, das Erstellen von Ausgangsrechnungen beim Verkauf fertiger Erzeugnisse, die Verbuchung von Eingangsrechnungen und Spesenabrechnungen, die Barzahlungen von Kleinteilen, wie Büromaterial oder Schreibwaren und auch die Verbuchung von Restaurantrechnungen.
Handelt es sich um Einnahmen, so werden diese den Unternehmensgewinn positiv beeinflussen, handelt es sich jedoch um Ausgaben, so mindern diese in der Regel das Betriebsergebnis, was allerdings auch für einen Steuervorteil sorgt.
Bewirtungskosten bieten bei Abzug einen steuerlichen Vorteil
Bezüglich der Bewirtungskosten gilt es jedoch einige Vorschriften zu beachten, da diese sonst nicht immer steuerlich geltend gemacht werden können. Die zuständigen Finanzbehörden richten sich hier explizit nach den gesetzlichen Vorgaben und streichen ihrerseits umgehend die steuerliche Abzugsfähigkeit bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften. Wer hier keine Nachteile in Bezug auf die Steuervergünstigungen haben möchte, der sollte ein genaues Augenmerk auch auf die Restaurantrechnungen legen, denn nur so kann ein betrieblich veranlasster Aufwand ordnungsgemäß in Abzug gebracht werden.




