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	<title>www.buchhaltungs-software-shop.de &#187; Buchhaltung Grundlagen</title>
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	<description>Durchstarten statt träge &#34;buchhalten&#34; - Tipps &#38; Tricks für eine effizientere Buchhaltung!</description>
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		<title>Kassenbuch online f&#252;hren – Buchf&#252;hrung auf einfachste Art und Weise</title>
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		<pubDate>Tue, 22 Nov 2011 09:00:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Buchhaltung Grundlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Kassenbuch]]></category>
		<category><![CDATA[Online-Kassenbuch]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuervoranmeldung]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer den Weg ind die Selbstst&#228;ndigkeit wagt und ein Unternehmen gr&#252;ndet, auf den warten eine ganze Menge Aufgaben. Eine davon ist das F&#252;hren des Kassenbuchs im Rahmen der buchhalterischen T&#228;tigkeiten. Die Buchf&#252;hrung ist ein komplexes Thema und wird von den meisten Menschen eher ungerne erledigt, jedoch ist es zwingend notwendig, alle Ausgaben und Einnehmen ordnungsgem&#228;&#223; [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_213" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><img class="size-medium wp-image-213" title="Online-Kassenbuch" src="http://www.buchhaltungs-software-shop.de/wp-content/uploads/2010/09/kassenbuch-300x225.jpg" alt="© Cabeza Cuadrada - Fotolia.com" width="300" height="225" /><p class="wp-caption-text">Online-Kassenbuch</p></div>
<p>Wer den Weg ind die Selbstst&#228;ndigkeit wagt und ein Unternehmen gr&#252;ndet, auf den warten eine ganze Menge Aufgaben. Eine davon ist das <strong>F&#252;hren des Kassenbuchs</strong> im Rahmen der buchhalterischen T&#228;tigkeiten. Die Buchf&#252;hrung ist ein komplexes Thema und wird von den meisten Menschen eher ungerne erledigt, jedoch ist es zwingend notwendig, alle Ausgaben und Einnehmen ordnungsgem&#228;&#223; zu erfassen, damit beispielsweise auch die <strong>Umsatzsteuervoranmeldung </strong>erstellt werden kann.</p>
<p>Was im privaten Bereich das F&#252;hren des Haushaltsbuches ist, ist im betrieblichen Sinne das F&#252;hren des <strong>Kassenbuchs</strong>. Ob f&#252;r die GmbH, die AG, die GbR oder aber die KG: Das <strong>Kassenbuch </strong>ist eines der <strong>wichtigsten buchhalterischen Instrumente</strong>, ohne die die Buchhaltung nur sehr erschwert zu bewerkstelligen ist.</p>
<h2>Das Kassenbuch ist die simpelste Form der Buchf&#252;hrung</h2>
<p>Grunds&#228;tzlich kann das <strong>F&#252;hren des Kassenbuchs</strong> als die einfachste Form der Buchf&#252;hrung angesehen werden. Im <strong>Kassenbuch </strong>finden sowohl die <strong>Ausgaben </strong>als auch die <strong>Einnahmen </strong>des Unternehmens nebeneinander Platz, sodass am Ende des Gesch&#228;ftsjahres lediglich saldiert werden muss, um das Ergebnis ablesen zu k&#246;nnen. Anhand der Definition ist jedoch erkennbar, dass mit Hilfe des <strong>Kassenbuchs </strong>lediglich die Kassenbest&#228;nde dokumentiert werden. In der Regel ist dies das Barverm&#246;gen des Unternehmens, von dem beispielsweise Kraftstoff, B&#252;romaterial und Hilfsstoffe gekauft werden. &#220;blicherweise wird das <strong>Kassenbuch </strong>handschriftlich gef&#252;hrt, jedoch gibt es mehr und mehr Anbieter, die das F&#252;hren eines sogenannten <strong>Online-Kassenbuchs </strong>anbieten. Mit diesem <strong>Online-Kassenbuch</strong> soll die Buchf&#252;hrung k&#252;nftig noch einfacher werden, damit auch Laien oder Jungunternehmer hier problemlos einsteigen k&#246;nnen, ohne dass explizite Vorkenntnisse erforderlich w&#228;ren.</p>
<p><span id="more-435"></span></p>
<h2>Diese Daten m&#252;ssen auch im Online-Kassenbuch enthalten sein</h2>
<p>Neben der Summe der Einnahmen in die Kasse und der Summe der Ausgaben m&#252;ssen s&#228;mtliche Gesch&#228;ftsf&#228;lle mit Datum, einer Belegnummer und auch mit dem jeweiligen Steuersatz versehen werden. Ebenfalls muss der aktuelle Kassenstand zu jeder Zeit erkennbar werden. Das <strong>Kassenbuch </strong>darf zahlenm&#228;&#223;ig <span style="text-decoration: underline;">nie unter Null</span> sein, da es das Barverm&#246;gen bzw. den Kassenbestand aufzeigt. Es sollte dar&#252;ber hinaus regelm&#228;&#223;ig gef&#252;hrt werden, eine Pflicht hierzu besteht jedoch in vielen F&#228;llen nicht.<br />
Wird ein <strong>Online-Kassenbuch</strong> erstellt, dann empfiehlt es sich, alle Belege von Hand zu nummerieren und diese Nummerierungen dann in das Online-Kassenbuch zu &#252;bernehmen. Dies erleichtert sowohl den Steuerberatern als auch den Pr&#252;fern der zust&#228;ndigen Finanz&#228;mter die Arbeit sehr. Au&#223;erdem k&#246;nnen so meist auch erhebliche Kosten eingespart werden.</p>
<p>Das Resultat des <strong>Kassenbuchs</strong> ist jedoch stets gleich, denn hier soll der aktuelle Stand der Kasse ersichtlich werden. Mit Hilfe dieses Kassenstandes kann dann auch die Einnahmen-&#220;berschuss-Rechnung sowie die Umsatzsteuervoranmeldung problemlos erstellt werden.</p>
<h2>Nicht jeder muss jedoch ein Kassenbuch f&#252;hren</h2>
<p>Grunds&#228;tzlich besteht keine direkte Verpflichtung, ein <strong>handschriftliches Kassenbuch </strong>oder ein <strong>Online-Kassenbuch</strong> zu f&#252;hren. Einzelunternehmer und sogenannte Nebenerwerbst&#228;tige sind vom F&#252;hren des <strong>Kassenbuchs</strong> befreit. Da es jedoch Pflicht ist, monatlich oder quartalsm&#228;&#223;ig eine <strong>Umsatzsteuervoranmeldung </strong>abzugeben, ist <strong>das F&#252;hren des Kassenbuchs</strong> entsprechend also extrem wichtig. Wer nicht kontinuierlich Einnahmen und Ausgaben saldiert, der wird es &#228;u&#223;erst schwer haben, der zust&#228;ndigen Finanzbeh&#246;rde richtige Zahlen f&#252;r die Umsatzsteuer und auch f&#252;r die <strong>Einnahmen-&#220;berschuss-Rechnung</strong> zu pr&#228;sentieren.</p>
<h2>Mit dem Online-Kassenbuch immer den richtigen &#220;berblick &#252;ber Einnehmen und Ausgaben haben.</h2>
<p>Das F&#252;hren eines <strong>Online-Kassenbuchs</strong> ist dar&#252;ber hinaus immer auch eine gute M&#246;glichkeit, Einfluss auf die kommenden Ausgaben zu nehmen. Denn nur wer genauestens &#252;ber das vorhandene Verm&#246;gen informiert ist, kann entsprechend wirtschaftlich handeln. Wer keinen &#220;berblick &#252;ber die aktuellen Zahlen hat, der man&#246;vriert sich schnell ins unternehmerische Aus, sodass der Betrieb wohl eher rote Zahlen statt schwarze schreiben wird. Wer dies vermeiden will, der ist –auch wenn dies nicht zwingend erforderlich ist- mit dem F&#252;hren des Kassenbuchs immer auf dem richtigen Weg. <strong>Online-Kassenb&#252;cher</strong> sind auch von Laien problemlos zu f&#252;hren – und diese sparen in der Regel viel Zeit und auch Papier.
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		<title>Die ¾ &#8211; Rechnung – so kann der Gewinn einfach berechnet werden</title>
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		<pubDate>Sun, 13 Nov 2011 15:13:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Buchhaltung Grundlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Doppelte Buchführung]]></category>
		<category><![CDATA[Einnahmen-Überschuss-Rechnung]]></category>
		<category><![CDATA[¾-Rechnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit der Bezeichnung ¾-Rechnung ist in der Buchf&#252;hrung die Einnahmen-&#220;berschuss-Rechnung (E&#220;R) gemeint, die ein vereinfachtes Verfahren zur Ermittlung des Gewinns oder des Verlusts darstellt. Die ¾-Rechnung ist eine M&#246;glichkeit, die laufenden Einnahmen und Ausgaben eines Unternehmens systematisch zu erfassen, um dann auf einfachste Art und Weise das Betriebsergebnis berechnen zu k&#246;nnen. Mit der Einnahmen-&#220;berschuss-Rechnung k&#246;nnen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit der Bezeichnung <strong>¾-Rechnung</strong> ist in der Buchf&#252;hrung die <strong>Einnahmen-&#220;berschuss-Rechnung (E&#220;R)</strong> gemeint, die ein vereinfachtes Verfahren zur Ermittlung des Gewinns oder des Verlusts darstellt. <strong>Die ¾-Rechnung</strong> ist eine M&#246;glichkeit, die laufenden Einnahmen und Ausgaben eines Unternehmens systematisch zu erfassen, um dann auf einfachste Art und Weise das Betriebsergebnis berechnen zu k&#246;nnen. Mit der <strong>Einnahmen-&#220;berschuss-Rechnung</strong> k&#246;nnen kleine oder mittelst&#228;ndische Betriebe auch ohne buchhalterische Vorkenntnisse alle Aufwendungen und Ertr&#228;ge selbst addieren und das Ergebnis dann in die <a title="Steuererkl&#228;rung einfach selbst machen und Geld sparen!" href="http://ad.zanox.com/ppc/?17290305C1706520815T&amp;ULP=A08832&amp;zpar0=bh" target="_blank"><strong>j&#228;hrliche Steuererkl&#228;rung</strong></a> &#252;bernehmen.</p>
<h2>Einkommensteuergesetz ist Grundlage f&#252;r die ¾-Rechnung</h2>
<p>Das Gegenst&#252;ck zur <strong>doppelten Buchf&#252;hrung</strong>, bei der alle Buchungen mit einer Gegenbuchung auf einzelne Konten verbucht werden m&#252;ssen, ist die <strong>Einnahmen-&#220;berschuss-Rechnung (E&#220;R)</strong> bzw. die <strong>¾-Rechnung</strong>. Der Begriff <strong>¾-Rechnung</strong> geht zur&#252;ck auf den § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Alle Steuerpflichtigen, die ihrerseits nicht dazu verpflichtet sind, B&#252;cher zu f&#252;hren und in diesem Sinne auch keine einzelnen Kontenabschl&#252;sse erstellen m&#252;ssen, k&#246;nne ihre Gewinne oder Verluste mit Hilfe der<em> ¾-Rechnung</em> als <strong>Betriebseinnahme oder auch Betriebsausgabe</strong> ausweisen.</p>
<p><span id="more-433"></span></p>
<h2>F&#252;r wen gilt die ¾-Rechnung?</h2>
<p>Die <strong>¾-Rechnung oder Einnahmen-&#220;berschuss-Rechnung</strong> kann von den Betrieben durchgef&#252;hrt werden, die von der &#252;blichen Buchf&#252;hrungspflicht befreit sind. Hierunter fallen vor allem die klassischen Nicht-Kaufleute und die Freiberufler aller Branchen. Als Nicht-Kaufleute verstehen sich alle die Unternehmer, die kein Handelsgewerbe betreiben, welches ein in einer kaufm&#228;nnischen Art und Weise eingerichteter gesch&#228;ftlicher Betrieb erfordert. Ist dies gegeben, so darf das Unternehmen als Kleingewerbe gef&#252;hrt werden, welches wiederum auch dadurch erkennbar ist, dass es einfache, gut strukturierte und daher auch transparente Gesch&#228;ftsf&#228;lle aufweist. Wird das Unternehmen jedoch als GmbH, AG, OHG oder KG gef&#252;hrt, so tritt hier wieder die doppelte Buchf&#252;hrungspflicht in Kraft, d. h., die ¾-Rechnung darf nicht angewandt werden. Das Gleiche gilt auch dann, wenn der Betrieb ins Handelsregister aufgenommen wurde.</p>
<h2>Umsatz- und Gewinngrenzen bei der ¾-Rechnung</h2>
<p>Um in den Genuss der <strong>¾-Rechnung bzw. der Einnahmen-&#220;berschuss-Rechnungen</strong> zu kommen, m&#252;ssen bestimmte Umsatz- und Gewinn-H&#246;chstgrenzen beachtet werden. Der Umsatz eines Kleinunternehmers darf j&#228;hrlich <strong>nicht mehr als 500.000 Euro betragen</strong>; der Gewinn ist an eine H&#246;chstgrenze in H&#246;he von <strong>maximal 50.000 Euro</strong> gebunden. Werden diese Grenzen &#252;berschritten, so greift umgehend die Buchf&#252;hrungspflicht.</p>
<h2>Funktionsweise der ¾-Rechnung</h2>
<p>Die <strong>¾-Rechnung</strong> stellt ein vereinfachtes Verfahren zur Gewinnermittlung in einem Betrieb dar. Diese<strong> ¾-Rechnung</strong> reicht aus, um den Verpflichtungen gegen&#252;ber den Finanz&#228;mtern nachzukommen, wenn es darum geht, den Gewinn oder den Verlust des Unternehmens zu &#252;bermitteln. Der errechnete Gewinn und Verlust errechnet sich immer aus der Differenz beider Gr&#246;&#223;en und erfordert deshalb kein explizites Fachwissen. Anhand eines speziellen Formulars des Finanzministeriums ist das Betriebsergebnis zu &#252;bermitteln, und nur wenn sich das Betriebsergebnis auf eine Summe unterhalb der 17.500 Grenze bewegt, bedarf es dieses Formulars nicht. Die Gewinn&#252;bermittlung kann dann formlos erfolgen.</p>
<h2>Einfache Aufzeichnung reicht bei der ¾-Rechnung aus</h2>
<p>F&#252;r die Erstellung der einfachen ¾-Rechnung bzw. der Einnahmen-&#220;berschuss-Rechnung (E&#220;R) reicht es aus, alle in einer Rechnungsperiode entstandenen Einnahmen und Ausgaben nebeneinander aufzuf&#252;hren. Diese Betr&#228;ge haben anhand von Belegen dokumentiert zu werden und sind den Mitarbeitern der Finanzbeh&#246;rden auf Nachfrage vorzulegen. F&#252;r die Gegen&#252;berstellung der Einnahmen und der Ausgaben selbst reicht in der Regel das F&#252;hren einer sogenannten Excel-Tabelle. Die Summe der erhaltenen Einnahmen abz&#252;glich der Summe aller betrieblichen Ausgaben ergibt dann den Gewinn oder den Verlust.</p>
<p>Die ¾-Rechnung sollte trotz ihrer Einfachheit methodisch und korrekt gef&#252;hrt werden. Eine ordentliche Buchf&#252;hrung ist immer die Grundlage f&#252;r ein gutes wirtschaftliches Handeln und entsprechend dem Betriebserfolg. Au&#223;erdem k&#246;nnen durch die ordentliche Buchf&#252;hrung Probleme mit den Finanz&#228;mtern und Banken vermieden werden.<br />
Und dar&#252;ber hinaus haben die Unternehmer, die ihre betrieblichen Zahlen im Griff haben, meist wesentlich bessere Chancen auf dem Markt und entsprechend auch bei gro&#223;er Konkurrenz bestehen zu k&#246;nnen.
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		<title>Buchf&#252;hrung und Kostenrechnung im Visier</title>
		<link>http://www.buchhaltungs-software-shop.de/buchhaltung-grundlagen/buchfuehrung-und-kostenrechnung-im-visier/</link>
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		<pubDate>Thu, 03 Nov 2011 15:09:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Buchhaltung Grundlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Kostenartenrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Kostenrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Kostenstellenrechnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Reichen die Ums&#228;tze aus? Viele Unternehmensgr&#252;nder gehen davon aus, dass sich ihre Ums&#228;tze bereits in den ersten Jahren der Betriebsgr&#252;ndung erheblich steigern werden. Je nach Art der zu ver&#228;u&#223;ernden Waren oder Dienstleistungen ist dies auch so, allerdings gibt es auch viele Unternehmer, die hier allzu positive Prognosen aufstellen. Die Einnahmen werden schlichtweg zu hoch eingesch&#228;tzt, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Reichen die Ums&#228;tze aus?</h2>
<p>Viele Unternehmensgr&#252;nder gehen davon aus, dass sich ihre Ums&#228;tze bereits in den ersten Jahren der Betriebsgr&#252;ndung erheblich steigern werden. Je nach Art der zu ver&#228;u&#223;ernden Waren oder Dienstleistungen ist dies auch so, allerdings gibt es auch viele Unternehmer, die hier allzu positive Prognosen aufstellen. Die Einnahmen werden schlichtweg zu hoch eingesch&#228;tzt, die Kosten wiederum deutlich zu niedrig. Die Auswirkungen dieser Sch&#228;tzungen sind in der Regel fatal und bedeuten nicht selten das Ende der beruflichen Selbstst&#228;ndigkeit.</p>
<h2>Kostenrechnung und Kalkulation in der Buchf&#252;hrung</h2>
<p>Wer den zu erwartenden Kosten und Ums&#228;tzen der betrieblichen Selbstst&#228;ndigkeit nicht planlos ausgeliefert sein will, der wird explizit nicht darum herumkommen, eine exakte <strong>Kostenrechnung </strong>zu betreiben. Die <strong>Kostenrechnung </strong>ist ein Instrument der Buchf&#252;hrung, mit deren Hilfe Angebotspreise kalkuliert werden und somit auch die zu erwartenden Kosten und Ums&#228;tze eingegrenzt werden k&#246;nnen. Die <strong>Kostenrechnung </strong>unterteilt sich in die <strong>Kostenartenrechnung </strong>und die <strong>Kostenstellenrechnung</strong>, wobei Letztere genau angeben kann, welche Abteilung im Unternehmen welche Kosten verursacht. Mit Hilfe der Kostenartenrechnung und auch der Kostenstellen- und Kostentr&#228;gerrechnung l&#228;sst sich insgesamt ermitteln, wie hoch der Angebotspreis der Waren sein muss, damit der sogenannte Break-even-Point, der Punkt, an dem das zu ver&#228;u&#223;ernde Produkt Gewinne erzielt, &#252;berschritten wird. Die Kostenrechnung zeigt ebenfalls auf, ob die erwirtschafteten Ums&#228;tze &#252;ber einen l&#228;ngeren Zeitraum ausreichend sein werden, um die anfallenden Kosten ad&#228;quat zu decken.</p>
<p><span id="more-431"></span></p>
<h2>Kostenartenrechnung in der Buchf&#252;hrung</h2>
<p>Bei der <strong>Kostenartenrechnung </strong>sind einige Werte n&#246;tig, damit die Kalkulation des Verkaufspreises richtig ermittelt werden kann. Zun&#228;chst ist hier der zu erwartende oder bereits vorhandene Umsatz zu notieren. Von dieser Gr&#246;&#223;e ist dann der jeweilige Waren- oder Materialeinsatz zu subtrahieren. Die Summe ergibt einen ersten Rohertrag, von dem wiederum die entstandenen Personalkosten abzuziehen sind. Es ergibt sich mit dieser Zahl ein weiterer Rohertrag, von dem dann zus&#228;tzlich Zinsen, Abschreibungen und alle weiteren Kosten, wie beispielsweise Steuern, Versicherungen, Fahrzeugkosten oder Verwaltungs- und Werbungskosten abzuziehen sind. Die resultierende Summe ist der Gewinn vor Abzug der Steuern.</p>
<h2>Die Kostentr&#228;gerrechnung hat Auswirkungen auf das Betriebsergebnis</h2>
<p>Die <strong>Kostenrechnung </strong>wirkt sich in der Regel elementar auf das zu erwartende Betriebsergebnis aus. Wird im Unternehmen keine Kostenrechnung betrieben, so steht aufgrund von Fehlentscheidungen nicht selten das ganze Fortbestehen des Unternehmens auf dem Spiel. Die Kostentr&#228;gerrechnung soll dies vermeiden, da hier eine Preiskalkulation durchgef&#252;hrt werden kann, die sich auf die Kosten und Ums&#228;tze innerhalb des Betriebes st&#252;tzt, gleichzeitig aber auch die Marktf&#228;higkeit testet. Da die Nachfrage der einzelnen Produkte ma&#223;geblich deren Preis bestimmt, muss sich das Unternehmen auch an externen Faktoren orientieren. Der Preis der Ware sollte stets eine Konkurrenzf&#228;higkeit behalten, sodass die Absetzbarkeit &#252;berhaupt gew&#228;hrleistet ist. Mit der Kostenrechnung, sprich der Kalkulation des Verkaufspreises, kann so schnell gekl&#228;rt werden, ob das zu ver&#228;u&#223;ernde Produkt oder die jeweilige Dienstleistung &#252;berhaupt auf dem Markt bestehen kann.</p>
<h2>Kostenrechnung kann Schwachstellen aufdecken</h2>
<p>Ob ein Unternehmen konkurrenzf&#228;hig ist oder bleibt und auch gute Gewinne erwirtschaften kann, h&#228;ngt deshalb immer auch von der Kostenrechnung des Betriebes ab. Buchhalter aus dem Bereich Kostenrechnung haben deshalb stets zur Aufgabe, den Markt langfristig zu beobachten und Vergleiche zu anderen Unternehmen zu ziehen. Nur so ist es dauerhaft m&#246;glich, den eigenen Betrieb in schwarzen Zahlen zu halten. Wer verfolgt, wie sich die Kosten und die Ums&#228;tze entwickeln, kann schnell auch Schwachstellen aufdecken und hier gegensteuern. Die Preise sollten niemals dem Gef&#252;hl entspringen, sondern stattdessen explizit kalkuliert sein. Dies ist besonders dann sehr wichtig, wenn viele Marktteilnehmer das gleiche Produkt ver&#228;u&#223;ern. Preisschwankungen unterhalb der einzelnen H&#228;ndler werden vom Kunden in der Regel schnell abgestraft, sodass nur der Anbieter den Zuschlag erh&#228;lt, der sich preislich deutlich von der Konkurrenz absetzt.<br />
Die Buchf&#252;hrungsabteilung sollte deshalb immer auch eine Kostenrechnungsabteilung beinhalten.
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		<title>Bewirtungskosten – steuerliche Abzugsf&#228;higkeit ist an einige Bedingungen gekn&#252;pft</title>
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		<pubDate>Tue, 25 Oct 2011 15:04:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Buchhaltung Grundlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Bewirtungskosten]]></category>

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		<description><![CDATA[In jedem Unternehmen gibt es im Laufe des Gesch&#228;ftsjahres oft unz&#228;hlige Gesch&#228;ftsvorf&#228;lle, die das Betriebsergebnis entweder positiv oder auch negativ ber&#252;hren. Hierzu z&#228;hlen beispielsweise die Eink&#228;ufe von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, das Erstellen von Ausgangsrechnungen beim Verkauf fertiger Erzeugnisse, die Verbuchung von Eingangsrechnungen und Spesenabrechnungen, die Barzahlungen von Kleinteilen, wie B&#252;romaterial oder Schreibwaren und auch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In jedem Unternehmen gibt es im Laufe des Gesch&#228;ftsjahres oft unz&#228;hlige Gesch&#228;ftsvorf&#228;lle, die das Betriebsergebnis entweder positiv oder auch negativ ber&#252;hren. Hierzu z&#228;hlen beispielsweise die Eink&#228;ufe von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, das Erstellen von Ausgangsrechnungen beim Verkauf fertiger Erzeugnisse, die Verbuchung von Eingangsrechnungen und Spesenabrechnungen, die Barzahlungen von Kleinteilen, wie B&#252;romaterial oder Schreibwaren und auch die <strong>Verbuchung von Restaurantrechnungen</strong>.</p>
<p>Handelt es sich um Einnahmen, so werden diese den Unternehmensgewinn positiv beeinflussen, handelt es sich jedoch um Ausgaben, so mindern diese in der Regel das Betriebsergebnis, was allerdings auch f&#252;r einen <strong>Steuervorteil </strong>sorgt.</p>
<h2>Bewirtungskosten bieten bei Abzug einen steuerlichen Vorteil</h2>
<p>Bez&#252;glich der <strong>Bewirtungskosten </strong>gilt es jedoch einige Vorschriften zu beachten, da diese sonst nicht immer steuerlich geltend gemacht werden k&#246;nnen. Die zust&#228;ndigen Finanzbeh&#246;rden richten sich hier explizit nach den gesetzlichen Vorgaben und streichen ihrerseits umgehend die steuerliche Abzugsf&#228;higkeit bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften. Wer hier keine Nachteile in Bezug auf die Steuerverg&#252;nstigungen haben m&#246;chte, der sollte ein genaues Augenmerk auch auf die Restaurantrechnungen legen, denn nur so kann ein betrieblich veranlasster Aufwand ordnungsgem&#228;&#223; in Abzug gebracht werden.</p>
<p><span id="more-428"></span></p>
<h2>Vorschriften f&#252;r in Abzug zu bringende Bewirtungskosten</h2>
<p>Wer Bewirtungskosten von den Finanzbeh&#246;rden anerkannt haben will, der muss sich diesbez&#252;glich genau an die Vorschriften halten. Restaurantrechnungen werden von den Betreibern der Gastst&#228;tten nicht immer nach diesen Regelungen erstellt, sodass hier stets auch Eigeninitiative gefragt ist. Ansonsten kommt das b&#246;se Erwachen sp&#228;testens bei der Steuerpr&#252;fung, was dann h&#228;ufig auch zu Nachforderungen durch das Finanzamt f&#252;hrt.</p>
<p>Im Zuge der Einkommenssteuer und auch der K&#246;rperschafts- und Gewerbesteuer sind die Kosten f&#252;r Bewirtungen und deren Abzugsf&#228;higkeit auf 70 Prozent beschr&#228;nkt. Ein Vorsteuerabzug ist hier allerdings zu 100 Prozent m&#246;glich und ergibt sich aus der Rechnung f&#252;r die jeweiligen Bewirtungskosten.<br />
Bewirtungskosten sind immer nur dann abzugsf&#228;hig, wenn einwandfrei erkennbar ist, dass die Bewirtung ausschlie&#223;lich einen betrieblichen Anlass zum Zweck hatte. Ist dies nicht anhand der Rechnung auch erkennbar, ist die Steuerabzugsf&#228;higkeit m&#246;glicherweise gef&#228;hrdet.</p>
<h2>Bewirtungskostenrechnungen bis zu einer H&#246;he von 150 Euro bed&#252;rfen einiger Angaben</h2>
<p>Alle <strong>Bewirtungskostenrechnungen </strong>unterliegen einer Staffelung der jeweiligen H&#246;he und unterliegen somit auch unterschiedlicher Anforderungen. So m&#252;ssen <strong>Bewirtungsrechnungen </strong>bis zu einer H&#246;he von <strong>150 Euro</strong> immer auch den Namen und die Anschrift des hier leistenden Unternehmers enthalten und auch das jeweilige Ausstellungsdatum der Rechnung oder des Beleges darf nicht fehlen. Die <em>Bewirtungsrechnung </em><strong>muss </strong>dar&#252;ber hinaus <strong>maschinell erstellt</strong> sein und auch eine fortlaufende Rechnungsnummer enthalten. Die kumulierte Bezeichnung ‚Speisen und Getr&#228;nke’, die fr&#252;her &#252;blich war, ist heute nicht mehr statthaft, sodass hier explizit auf die detaillierte Ausweisung bestanden werden sollte. Als Entgelt ist der Bruttobetrag der Rechnung zu sehen und der Ausweis der Mehrwertsteuer darf auch nicht fehlen.</p>
<h2>Sonderregelungen bei Bewirtungen &#252;ber 150 Euro</h2>
<p>Eine andere Regelung bez&#252;glich der steuerlichen Abzugsm&#246;glichkeit ergibt sich bei <strong>Restaurantrechnungen </strong>&#252;ber 150 Euro. Hier muss zus&#228;tzlich noch die <strong>Steuernummer oder die Umsatzsteuer-ID</strong> des Ausstellers enthalten sein sowie der Name und die Anschrift es Leistungsempf&#228;ngers, also des Restaurantbesuchers. Das Nettoentgelt ist aufzuteilen nach den jeweiligen Umsatzsteuers&#228;tzen und der Umsatzsteuerbetrag muss in Euro aufgef&#252;hrt sein.</p>
<h2>Bewirtungskostennachweise m&#252;ssen sichtbare Angaben enthalten</h2>
<p>Aus allen <strong>Bewirtungskostennachweisen </strong>m&#252;ssen diverse Angaben hervorgehen, damit die steuerliche Abzugsf&#228;higkeit hier nicht gef&#228;hrdet ist. So werden beispielsweise Sammelbegriffe von keiner Finanzbeh&#246;rde anerkannt, sondern die Bewirtungskosten hier entsprechend gleich als privat veranlasst eingestuft und gestrichen. Das Auff&#252;hren der Namen aller Teilnehmer an der Bewirtung ist die eine Sache, der Anlass der jeweiligen Bewirtung detailgenau auff&#252;hren zu lassen dann eine andere. Die eingetragene Gesamtbezeichnung Gesch&#228;ftsbesprechung beispielsweise reicht hier nicht aus. Die Bewirtungsrechnung selbst ist dann noch durch den Bewirtenden, also durch den Restaurantbesitzer, zu unterzeichnen, sodass eine Legitimation hier stets gegeben ist und durch die Mitarbeiter der Finanzbeh&#246;rden auch nachweisbar wird.
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		<title>Schwerbehinderte im Betrieb – 5 Prozent sind ab einer Betriebsgr&#246;&#223;e von 20 Personen Pflicht, ansonsten droht die Ausgleichsabgabe</title>
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		<pubDate>Tue, 04 Oct 2011 15:52:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Buchhaltung Grundlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Ausgleichsabgabe]]></category>
		<category><![CDATA[Barrierefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Schwerbehindertenabgabe]]></category>

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		<description><![CDATA[Als Behinderung wird eine dauerhafte und schwerwiegende Beeintr&#228;chtigung einer Person angesehen, die dadurch nicht in der als normal angesehener Form am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann. Dabei spielen viele Barrieren eine Rolle, die sowohl durch ung&#252;nstige Umweltfaktoren als auch durch andere Menschen aufgebaut werden. Als dauerhafte Behinderung werden k&#246;rperliche Einschr&#228;nkungen ebenso angesehen wie Sinnesbehinderungen wie Blindheit, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Behinderung wird eine dauerhafte und schwerwiegende Beeintr&#228;chtigung einer Person angesehen, die dadurch nicht in der als normal angesehener Form am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann. Dabei spielen viele Barrieren eine Rolle, die sowohl durch ung&#252;nstige Umweltfaktoren als auch durch andere Menschen aufgebaut werden. Als dauerhafte Behinderung werden k&#246;rperliche Einschr&#228;nkungen ebenso angesehen wie Sinnesbehinderungen wie Blindheit, Sprachbehinderungen, psychische Behinderungen, Lernbehinderungen oder allgemeine geistige Behinderungen. Sind diese in besonders schwerem Ma&#223;e vorhanden, spricht man von Schwerbehinderung.</p>
<p>Weltweit und besonders in Europa k&#228;mpfen verschiedene Organisationen seit Langem um die Anerkennung und ein sinnvolles Miteinander behinderter und nicht behinderter Menschen. 2006 beschlossen die Vereinten Nationen einen Menschenrechtsvertrag zu dem Thema, Bezug nehmend auf die gesch&#228;tzten rund 650 Millionen Behinderten weltweit. Die L&#228;nder die sich bereit erkl&#228;rten die damit getroffenen Festlegungen zu unterst&#252;tzen, fordern gleiche Rechte in Bildung und Arbeitswelt, das Recht an Besitz, ein Verbot der Diskriminierung in der Ehe und das Recht auf Kinder sowie das Verbot von Experimenten an behinderten Menschen. <strong>Barrierefreiheit </strong>wird in besonderem Ma&#223;e gefordert.</p>
<p><span id="more-420"></span></p>
<h2>Steuererleichterungen durch den Schwerbehindertenausweis</h2>
<p>Eine der ersten Ma&#223;nahmen ist es, einen <strong>Schwerbehindertenausweis </strong>zu beantragen. Dadurch werden mitunter Vorteile m&#246;glich wie beispielsweise Steuererleichterungen. Auch im Arbeitsrecht wirkt sich dieser Status aus. Immer mehr im Vordergrund stehen in Deutschland die so genannten Werkst&#228;tten f&#252;r behinderte Menschen. Diese sollen eine Eingliederung von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben f&#246;rdern. Wer nicht auf dem „normalen“ Arbeitsmarkt arbeiten kann, soll hier die M&#246;glichkeit erhalten, durch das Recht auf einen solchen Werkstattarbeitsplatz am Arbeitsleben teilzunehmen. Hier wird eine angemessene berufliche Bildung angeboten. Die Leistungsf&#228;higkeit soll best&#228;ndig weiterentwickelt und erhalten werden. Auch k&#246;nnen die Betroffenen hier Geld verdienen, wenn auch in geringerem Ma&#223;e, als auf dem &#246;ffentlichen Arbeitsmarkt. So erhalten sie jedoch ein gro&#223;es St&#252;ck Eigenst&#228;ndigkeit, was vielen hilft, ihre Pers&#246;nlichkeit zu entwickeln. Durch die Werkstatt werden die &#220;berg&#228;nge der Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt gef&#246;rdert. Auch gibt es die so genannten ausgelagerten Arbeitspl&#228;tze, die dem noch besseren &#220;bergang dienen sollen. Arbeitsgeber, die solchen Werkst&#228;tten Auftr&#228;ge erteilen, k&#246;nnen einen Teil der Kosten auf die so genannte <strong>Ausgleichsabgabe </strong>anrechnen. Diese Ausgleichsabgabe, auch <strong>Schwerbehindertenabgabe</strong> genannt, hat ein Betrieb zu entrichten, der nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zahl an Schwerbehinderten besch&#228;ftigt. <span style="text-decoration: underline;">Ab einer Betriebsgr&#246;&#223;e von 20 Personen m&#252;ssen 5 % der Mitarbeite Schwerbehinderte sein</span>. Erf&#252;llt ein Betrieb diese Vorgabe nicht, muss er diese Abgabe entrichten. Dies ist ein Ausgleich daf&#252;r, dass sich andere Arbeitgeber dieser Aufgabe stellen, und durch Zusatzurlaub oder behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes erh&#246;hte Kosten haben. Eine entsprechende Person ist zu w&#228;hlen, die die Schwerbehinderten-Vetretung bildet. In gr&#246;&#223;eren Betrieben besteht diese nat&#252;rlich aus mehreren Personen. Hier wird darauf geachtet, dass im Betrieb die Rechte eingehalten und die M&#246;glichkeiten ausgesch&#246;pft werden, diesen Arbeitnehmern trotz der Behinderung ein gutes Arbeitsklima zu gew&#228;hren und entsprechend der M&#246;glichkeiten Erleichterungen f&#252;r ihre Arbeit zu erm&#246;glichen. Dinge wie zus&#228;tzlicher Urlaub oder besondere Weiterbildungsma&#223;nahmen m&#252;ssen ber&#252;cksichtigt werden.</p>
<p>Viele Arbeitnehmer scheuen sich davor, Schwerbehinderte einzustellen. Dies hat vor allem mit Unkenntnis zu tun und mit den Schwierigkeiten, die eventuell in der Organisation auf ihn zukommen. Daher kaufen sich manche lieber mit der <strong>Ausgleichsabgabe </strong>frei. Hinzu kommt, dass viele Arbeiten, die gut von behinderten Menschen durchgef&#252;hrt werden konnten, immer mehr wegfallen wie Pf&#246;rtner- und Telefonistent&#228;tigkeiten und andere k&#246;rperlich leichtere Arbeiten, die fr&#252;her in jeder Firma gebraucht wurden. M&#252;ssen im Betrieb dann Mehrarbeit in Form von &#220;berstunden oder dergleichen angeordnet werden, gelten auch hier besondere Bestimmungen, die es zu beachten gilt. Auch ist die Schichtarbeit nicht so einfach durchsetzbar. Aus allen diesen Gr&#252;nden nehmen viele Arbeitnehmer davon Abstand, einen Schwerbehinderten einzustellen, obwohl dieser eine Bereicherung der Firma sein k&#246;nnte. Daher wurde festgelegt, dass im &#246;ffentlichen Dienst Menschen mit gleicher Eignung und Schwerbehinderung bei Bewerbungen auf neue Stellen vorzuziehen sind.
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		<title>Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) – unverzichtbar f&#252;r den Jahresabschluss</title>
		<link>http://www.buchhaltungs-software-shop.de/buchhaltung-grundlagen/gewinn-und-verlust-rechnung-guv-unverzichtbar-fuer-den-jahresabschluss/</link>
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		<pubDate>Mon, 22 Aug 2011 12:05:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Buchhaltung Grundlagen]]></category>
		<category><![CDATA[GuV]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung ist ein wichtiges buchhalterisches Instrument, wenn es darum geht, die Bilanz zu erstellen. Ohne die Gewinn-und-Verlust-Rechnung (kurz=GuV) ist es nicht m&#246;glich den Jahresabschluss, bzw. die externe Rechnungslegung des Betriebes, zu erstellen. Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung dokumentiert Aufwendungen und Ertr&#228;ge f&#252;r einen bestimmten Zeitabschnitt, in der Regel f&#252;r ein gesamtes Gesch&#228;ftsjahr, und ermittelt so den Erfolg [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><div style=”display:block;float:left;margin: 7px 10px 0px 0px;”><script type="text/javascript"><!--
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</div>Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung ist ein wichtiges buchhalterisches Instrument, wenn es darum geht, die Bilanz zu erstellen. Ohne die Gewinn-und-Verlust-Rechnung (kurz=GuV) ist es nicht m&#246;glich den Jahresabschluss, bzw. die externe Rechnungslegung des Betriebes, zu erstellen. Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung dokumentiert Aufwendungen und Ertr&#228;ge f&#252;r einen bestimmten Zeitabschnitt, in der Regel f&#252;r ein gesamtes Gesch&#228;ftsjahr, und ermittelt so den Erfolg des Unternehmens. Ebenfalls stellt die GuV die Quelle, die Art und auch die H&#246;he des unternehmerischen Erfolgs dar, sodass hier auch finanztechnisch immer eine Perspektive entnommen werden kann. &#220;berwiegen in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung die Ertr&#228;ge, so hat das Unternehmen einen Gewinn gemacht. &#220;berwiegen jedoch die Aufwendungen, dann schlie&#223;t der Betrieb mit einem Verlust ab.</p>
<h2>Gewinn-und-Verlust-Rechnung ist f&#252;r Kaufleute Pflicht</h2>
<p>Gem&#228;&#223; dem § 242 des HGB ist es Pflicht, dass jeder Kaufmann am Ende des Gesch&#228;ftsjahres, was aber nicht unbedingt immer am 31. Dezember enden muss, eine Gegen&#252;berstellung der Aufwendungen und auch der Ertr&#228;ge zu erstellen. Hierf&#252;r gibt es bestimmte Vorschriften, die neben dem Handelsgesetzbuch aber auch in den Steuergesetzen und sogar im internationalen Recht verankert sind. Beispielsweise muss die Gewinn-und-Verlust-Rechnung einen einheitlichen Aufbau und eine Struktur enthalten, ohne die keine GuV ihre G&#252;ltigkeit besitzt. Ebenfalls muss sie stets offengelegt werden, damit Au&#223;enstehende hier eine Einsicht oder gar Pr&#252;fung vornehmen k&#246;nnen.</p>
<p>Ausnahmen gibt es nur bei Einzelkaufleuten oder Personengesellschaften, die laut Gesetz auf diese Ver&#246;ffentlichung verzichten d&#252;rfen, wenn der jeweiligen Bilanz eine explizite Anlage mit den erkl&#228;renden Angaben zur Verlust- oder Ertragslage beigef&#252;gt wurde.</p>
<p><span id="more-398"></span></p>
<h2>Formaler Aufbau der Gewinn-und-Verlust-Rechnung</h2>
<p>Da jede GuV eine bestimmte Form einhalten muss, hat der Gesetzgeber entsprechend auch Formen vorgeben.<br />
Zun&#228;chst gibt es hier die Konten- oder Staffelform, bei der die GuV bei ersterer das Ergebnis als Saldo auf dem jeweiligen Konto anzeigt, bei letzterer hingegen das Periodenergebnis gestaffelt und untereinander anzeigen wird. Hat sich das Unternehmen f&#252;r eine Form entschieden, so gibt es hier keine Wechselm&#246;glichkeit mehr.<br />
F&#252;r Kapitalgesellschaften ist allerdings die Staffelform Pflicht.</p>
<h2>Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung und das Brutto- oder Nettoprinzip</h2>
<p>Handelt es sich bei den Positionen der Gewinn-und-Verlust-Rechnung um handelsrechtliche Aufwands- oder Ertragskonten, m&#252;ssen diese explizit als Einzelpositionen in der jeweiligen GuV aufgef&#252;hrt werden. Eine andere Handhabung ist hier unzul&#228;ssig. Lediglich einigen kleineren oder mittleren Unternehmen ist es gestattet, aus Gr&#252;nden der Wettbewerbsf&#228;higkeit einige Positionen zusammenzufassen. Hierbei handelt es sich dann um das sogenannte Nettoverfahren, welches jedoch nicht von der Pflicht der ordnungsgem&#228;&#223;en Darstellung aller Aufwendungen und Ertr&#228;ge entbindet. Die Erfolgsbestandteile m&#252;ssen auch hier hervorgehoben werden und auch das F&#252;hren eines entsprechenden Kontenplanes ist Pflicht.</p>
<h2>Ergebnisermittlung bei der Gewinn-und-Verlust-Rechnung</h2>
<p>Um das Betriebsergebnis ermitteln zu k&#246;nnen, m&#252;ssen alle Positionen der GuV saldiert werden, um anschlie&#223;end den Verlust oder den Gewinn berechnen zu k&#246;nnen. Hierzu z&#228;hlt unter anderem der gesamte Bereich der Umsatzerl&#246;se, die Ver&#228;nderungen der fertigen und unfertigen Produkte, die Eigenleistungen, sonstige betriebliche Ertr&#228;ge, der Materialaufwand bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, der Personalaufwand und die Abschreibungen, alle Ertr&#228;ge aus den unterschiedlichen Unternehmensbeteiligungen, Zinsen von Wertpapieren und sonstigen Geldanlagen.</p>
<p>Steht der Jahresabschluss dann an, wird der Saldo der Gewinn-und-Verlust-Rechnung ermittelt und dem Eigenkapitalkonto zugef&#252;gt. Je nachdem ob der Saldo der GuV in einen Gewinn oder einen Verlust m&#252;ndet, ist entsprechend auch das Betriebsergebnis beeinflusst. Ein hoher Verlust auf dem Gewinn- und Verlustkonto bedeutet ein geschm&#228;lertes Eigenkapitalkonto und somit auch ein niedrigeres Betriebsergebnis. Im umgekehrten Fall bedeutet dann ein hoher Ertragssaldo eine Steigerung auf dem Eigenkapitalkonto und ein h&#246;heres Betriebsergebnis.</p>
<p>Beide Kontenkreise, das Gewinn- und Verlustkonto und auch das Eigenkapitalkonto verbinden sich dann bei der Erstellung des Jahresabschlusses zur Darstellung der doppelten Buchf&#252;hrung.</p>
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		<title>Umsatzsteuer Internet</title>
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		<pubDate>Thu, 05 May 2011 12:24:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Buchhaltung Grundlagen]]></category>
		<category><![CDATA[eCommerce]]></category>
		<category><![CDATA[Internetshop]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsteuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Beim eCommerce die steuerlichen Pflichten nicht vergessen Wer selbstst&#228;ndig t&#228;tig ist, sei es, weil er ein Architekturb&#252;ro, eine Schneiderei oder ein Internetshop betreibt, ist ab einer gewissen Einkommensgrenze umsatzsteuerpflichtig, dh., er muss monatlich oder quartalsm&#228;&#223;ig Umsatzsteuer an das Finanzamt abf&#252;hren. Bei &#246;rtlichen Gesch&#228;ftsbetrieben ist das den meisten Unternehmern klar; dass jedoch auch der klassische eBay-Verk&#228;ufer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Beim eCommerce die steuerlichen Pflichten nicht vergessen</h2>
<p>Wer selbstst&#228;ndig t&#228;tig ist, sei es, weil er ein Architekturb&#252;ro, eine Schneiderei oder ein <strong>Internetshop </strong>betreibt, ist ab einer gewissen Einkommensgrenze umsatzsteuerpflichtig, dh., er muss monatlich oder quartalsm&#228;&#223;ig <strong>Umsatzsteuer </strong>an das Finanzamt abf&#252;hren.</p>
<p>Bei &#246;rtlichen Gesch&#228;ftsbetrieben ist das den meisten Unternehmern klar; dass jedoch auch der klassische eBay-Verk&#228;ufer <strong>Umsatzsteuer </strong>zahlen muss, wird oftmals vergessen. Zwar ist es sehr einfach als gewerblicher Verk&#228;ufer t&#228;tig zu werden und diesbez&#252;glich auch einen Onlineshop zu errichten, die <strong>Umsatzsteuer Internet </strong>allerdings findet zumindest am Anfang der neuen T&#228;tigkeit eher wenig Beachtung.</p>
<h2>Umsatzsteuer Internet – Grundsatz</h2>
<p>Die <strong>Umsatzsteuer </strong>ist aus dem Grundsatz entstanden, dass f&#252;r alle Waren, die das Unternehmen verlassen, und auch f&#252;r alle erbrachten Dienstleistungen anschlie&#223;end ein festgelegter Steueranteil an das zust&#228;ndige Finanzamt abgef&#252;hrt werden muss. Da ein Gro&#223;teil der Unternehmen jedoch eigene Waren produzieren und hierf&#252;r ebenfalls Produkte einkaufen m&#252;ssen, ist es erlaubt, die hier gezahlte Mehrwertsteuer (in diesem Fall w&#228;re das die <strong>Vorsteuer</strong>) von der zu zahlenden Umsatzsteuer abzuziehen. Dies gilt allerdings nicht nur f&#252;r Wareneingangsrechnungen, sondern f&#252;r alle Eingangsrechnungen, auf denen die Mehrwertsteuer berechnet wurde.</p>
<p><span id="more-375"></span></p>
<h2>Umsatzsteuer Internet – die Voraussetzungen</h2>
<p>Die Umsatzsteuer muss nat&#252;rlich nur der an das Finanzamt abf&#252;hren, der auch als Unternehmer t&#228;tig ist. Privatpersonen, die beispielsweise bei ebay vereinzelt Artikel verkaufen, sind nicht steuerpflichtig, d. h., f&#252;r sie entf&#228;llt die <strong>Umsatzsteuer Internet</strong>.</p>
<p>Weiterhin muss darauf geachtet werden, dass die Ums&#228;tze des <strong>eCommerce</strong> immer im Inland abgewickelt werden. Auch hier muss wieder auf den klassischen eBay-Verkauf hingewiesen werden, da besonders hier die Waren auch in die Schweiz oder nach &#214;sterreich verschickt werden.</p>
<h2>Umsatzsteuer Internet entf&#228;llt bei Kleinunternehmern</h2>
<p>Wer seinen Internet- oder Ebay-Shop nur nebenberuflich oder in einem kleinen Rahmen betreibt, der l&#228;uft steuerlich in den meisten F&#228;llen unter der sogenannten Kleinunternehmerregelung. Hier kommt der § 19 (Abs. 1) des Umsatzsteuergesetzes zum Tragen, der besagt, dass Unternehmer, die im vergangenen Kalenderjahr keine Ums&#228;tze &#252;ber 17.500 Euro get&#228;tigt haben und im laufenden Jahr diese die Grenze von 50.000 Euro voraussichtlich nicht &#252;bersteigen werden keine Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben brauchen. Ist dies der Fall, muss auch die Umsatzsteuer Internet nicht aufgef&#252;hrt und an das Finanzamt abgef&#252;hrt werden. Ein Vorsteuerabzug ist dann jedoch entsprechend ebenfalls nicht m&#246;glich.</p>
<h2>Umsatzsteuer Internet – Umsatzsteuer-Identifikationsnummer</h2>
<p>Besonders im Zusammenhang mit den diversen Internetverk&#228;ufen taucht immer wieder auch die Frage nach der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf. Viele Unternehmer wissen nicht, ob die regul&#228;re Steuernummer ausreicht, oder ob doch explizit eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angefordert werden muss. Im Rahmen der ordnungsgem&#228;&#223;en Anbieterkennzeichnung ist die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer jedoch nur dann Pflicht, wenn auch eine diesbez&#252;gliche Identifikationsnummer vorliegt, dh. beantragt wurde.</p>
<h2>Gewerbeanmeldung f&#252;r den Internetshop</h2>
<p>Ob ein Gewerbe angemeldet werden muss, ist besonders bei den ebay-Verk&#228;ufen nicht immer klar ersichtlich. Viele als privat deklarierte Verk&#228;ufer ver&#228;u&#223;ern monatlich so viele Artikel, dass hier eigentlich von einem gewerblichen Verkauf ausgegangen werden muss. In vielen F&#228;llen werden diese sogenannten privaten Verk&#228;ufer dann zun&#228;chst abgemahnt und in einem weiteren Schritt dann auch dem Finanzamt gemeldet.</p>
<p>Grunds&#228;tzlich muss deshalb eine Gewerbeanmeldung gem&#228;&#223; § 14 der Gewerbeanmeldung dann erfolgen, wenn der Unternehmer gewerblich t&#228;tig ist, bzw. die erzielten Ums&#228;tze auf eine gewerbliche T&#228;tigkeit hinweisen.</p>
<p>Das Gewerbe selbst unterliegt dem Einkommensteuergesetz, da hier davon ausgegangen werden muss, dass mit dem Gewerbe Gewinne erzielt werden sollen. Dies ist auch dann der Fall, wenn es sich um eine nebengewerbliche T&#228;tigkeit handelt.<br />
Auch ist es als unerheblich zu sehen, ob das Unternehmen tats&#228;chliche Gewinne macht oder ob es letztendlich doch mit einem Verlust und roten Zahlen abschlie&#223;t –das Gewerbe muss entsprechend angemeldet werden.</p>
<p>Nach der Gewerbeanmeldung kann der Jungunternehmer dann jedoch entscheiden, ob er zun&#228;chst als Kleinunternehmer t&#228;tig sein will (in diesem Fall wird die Umsatzsteuer Internet nicht separat ausgewiesen) oder ob er gleich auch die Regelbesteuerung w&#228;hlt.
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		<title>Stille Reserven – Bonit&#228;t, die sich sehen lassen kann</title>
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		<pubDate>Wed, 20 Apr 2011 12:19:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Buchhaltung Grundlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Stille Reserven]]></category>

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		<description><![CDATA[Jedes Unternehmen, welches der Gr&#252;ndungsphase entwachsen ist, wird &#252;ber kurz oder lang darauf hinarbeiten, die sogenannten Stillen Reserven anzulegen. Diese erh&#246;hen zum einen die Bonit&#228;t des Unternehmens, beispielsweise wenn in Krisenzeiten ein Darlehen beantragt werden muss, und sind zum andern entsprechend steuermindernd. Bewertung von Stillen Reserven realistisch sehen Ist von der Stillen Reserve die Rede, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Jedes Unternehmen, welches der Gr&#252;ndungsphase entwachsen ist, wird &#252;ber kurz oder lang darauf hinarbeiten, die sogenannten Stillen Reserven anzulegen. Diese erh&#246;hen zum einen die Bonit&#228;t des Unternehmens, beispielsweise wenn in Krisenzeiten ein Darlehen beantragt werden muss, und sind zum andern entsprechend steuermindernd.</p>
<h2>Bewertung von Stillen Reserven realistisch sehen</h2>
<p>Ist von der Stillen Reserve die Rede, so muss man unterscheiden, ob es sich hier um eine echte buchhalterische Stille Reserve handelt oder eben nur um eine Liquidit&#228;tsreserve. Erstere wirkt sich in der Bilanzanalyse jedoch nur positiv auf die Bilanzrelation aus.</p>
<p>Betrachtet man die Stille Reserve hingegen mal ganz n&#252;chtern, so ist sie beispielsweise bei einer Insolvenz kaum mehr das Papier wert auf dem sie steht. Denn muss die Stille Reserve als Verm&#246;gensgegenstand verwertet werden, so kann hier oftmals nicht mal mehr der tats&#228;chliche Buchwert erzielt werden.</p>
<h2>Bildung von Stillen Reserven</h2>
<p>Um eine Stille Reserve zu bilden, m&#252;ssen die Verm&#246;gensgegenst&#228;nde auf der Aktivseite der Bilanz niedriger bewertet werden, als sie tats&#228;chlich sind.<br />
Die Passivseite hingegen bedarf eine h&#246;here als tats&#228;chliche Zahl an Verbindlichkeiten, um als Stille Reserve eingetragen werden zu k&#246;nnen.<br />
Stille Reserven haben in der Regel den Vorteil, dass sie meist schnell und problemlos aufgel&#246;st werden k&#246;nnen und somit zu einem Bonit&#228;tszuwachs f&#252;hren.</p>
<p><span id="more-366"></span></p>
<h2>Stille Reserven aus dem Umlaufverm&#246;gen</h2>
<p>Die meisten Stillen Reserven lassen sich aus den Positionen des Umlaufverm&#246;gens bilden. In der Regel sind es die Bilanzposten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und auch die Vorr&#228;te, mit denen sich das Unternehmen eine Stille Reserve erwirtschaften kann.<br />
Bei den Forderungen k&#246;nnen sich durch nicht mehr notwendige Abwertungen Reserven ergeben; bei den Vorr&#228;ten sind es die noch nicht abgerechneten Leistungen mit den bezogenen Firmen.</p>
<h2>Stille Reserven im Anlageverm&#246;gen</h2>
<p>Auch im Anlageverm&#246;gen lassen sich Stille Reserven anlegen. Hier kommt meist die Absetzung f&#252;r Abnutzung (AfA) ins Spiel, da mit deren Hilfe ein meist nicht unerheblicher Betrag als Stille Reserve gebildet werden kann.<br />
In der Regel sind die Abschreibungszeitr&#228;ume der einzelnen Wirtschaftsg&#252;ter wesentlich knapper bemessen, als sie tats&#228;chlich sind, sodass beispielsweise eine Maschine noch Jahre danach im Betrieb vorhanden ist, w&#228;hrend sie buchm&#228;&#223;ig schon voll abgeschrieben wurde.</p>
<p>F&#252;r die Bildung Stiller Reserven im Anlageverm&#246;gen bieten sich jedoch noch besser die Grundst&#252;cke und die Immobilien an. Dadurch, dass Grundst&#252;cke und Geb&#228;ude dem Unternehmen langfristig dienlich sind, sorgt die laufende Inflation hier in der Regel daf&#252;r, dass sich ganz automatisch eine Stille Reserve bildet.</p>
<h2>Aufl&#246;sen von Stillen Reserven</h2>
<p>Ben&#246;tigt das Unternehmen schnell Kapital und sind keine anderen fl&#252;ssigen Mittel vorhanden, so m&#252;ssen meist die Stillen Reserven aufgel&#246;st werden.<br />
Gibt es beispielsweise unbebaute Grundst&#252;cke, so k&#246;nnten diese ver&#228;u&#223;ert werden.<br />
Ist die Stille Reserve jedoch in das betriebsnotwendige Verm&#246;gen eingebunden, so sind die M&#246;glichkeiten der Aufl&#246;sung eher eingeschr&#228;nkt. Da das Grundverm&#246;gen meist nicht ver&#228;u&#223;ert werden kann und soll, so wird dieses in der Regel beliehen, d. h., hier kann ein entsprechendes Darlehen aufgenommen werden. Die Eigenkapitalquote &#228;ndert sich in diesem Fall zwar nicht, aber die Liquidit&#228;t kann schnell verbessert werden.</p>
<h2>Fazit zur Bildung von Stillen Reserve</h2>
<p>Da das Grundkapital f&#252;r die Aufl&#246;sung von Stillen Reserven aus einigen Teilen des Umlaufverm&#246;gens meist nicht ver&#228;u&#223;ert wird oder werden kann, bekommt die Stille Reserve hier entsprechend eine negative Bedeutung. Viele Buchhalter fragen sich zu Recht, ob der Begriff Stille Reserve nicht f&#228;lschlich genommen wurde. Und trotzdem geh&#246;rt dieses Verm&#246;gen buchhalterisch zur Stillen Reserve und sollte keinesfalls unber&#252;cksichtigt bleiben.<br />
Ist ein kurzfristiger Liquidit&#228;tsengpass entstanden und muss zwischenfinanziert werden, so sind die meisten Banker in der Lage die Differenz zwischen dem Buchwert und dem tats&#228;chlichen Verkehrswert zu errechnen. Die Stille Reserve wird ab diesem Zeitpunkt dann aber auf jeden Fall zur Liquidit&#228;tsreserve, die viele Unternehmen schon vor der Insolvenz bewahrt hat.
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		<title>Bestandsver&#228;nderungen im Handelsunternehmen</title>
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		<pubDate>Sat, 16 Apr 2011 12:13:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Buchhaltung Grundlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Bestandsveränderungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Bestandsmehrungen und Bestandsminderungen richtig buchen In jedem Handelsunternehmen ergeben sich im Laufe des Gesch&#228;ftsjahres zahlreiche Buchungsvorg&#228;nge, die den Erfolg des Unternehmens entweder schm&#228;lern oder ihn bestenfalls erh&#246;hen. So hat jeder Einkauf, der im Betrieb get&#228;tigt wird und auch jeder Verkauf direkten Einfluss auf das Betriebsergebnis. Zum einen sind die entstehenden Gesch&#228;ftsf&#228;lle nat&#252;rlich eng mit der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Bestandsmehrungen und Bestandsminderungen richtig buchen</h2>
<p>In jedem Handelsunternehmen ergeben sich im Laufe des Gesch&#228;ftsjahres zahlreiche Buchungsvorg&#228;nge, die den Erfolg des Unternehmens entweder schm&#228;lern oder ihn bestenfalls erh&#246;hen. So hat jeder Einkauf, der im Betrieb get&#228;tigt wird und auch jeder Verkauf direkten Einfluss auf das Betriebsergebnis. Zum einen sind die entstehenden Gesch&#228;ftsf&#228;lle nat&#252;rlich eng mit der Produktion von Waren und deren Ver&#228;u&#223;erung verkn&#252;pft, zum anderen sind sie nur indirekt beteiligt, haben aber nicht selten wesentlich mehr Einfluss auf den Gewinn oder den Verlust des Betriebes. Um das Betriebsergebnis jedoch erstellen zu k&#246;nnen, ben&#246;tigt die Buchhaltung des Unternehmens zun&#228;chst die Anfangsbest&#228;nde aller Erzeugnisse und anschlie&#223;end auch die entsprechenden Endbest&#228;nde der einzelnen Konten. Nur so ist es m&#246;glich, eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung zu erstellen und mit ihr auch die Handels- und Steuerbilanz.</p>
<h2>Bestandsver&#228;nderungen geben die Differenz zwischen Anfangsbestand und Endbestand wieder</h2>
<p>Liegt eine Differenz zwischen dem Anfangsbestand eines Produktes vor (beispielsweise bei den unfertigen oder den fertigen Erzeugnissen), so hat sich im Laufe des Gesch&#228;ftsjahres hier eine <strong>Bestandsver&#228;nderung </strong>ergeben, die entsprechend auch gebucht werden muss.<br />
Wurden mehr Waren verkauft als eingekauft wurden, so liegt hier eine <strong>Bestandsminderung </strong>vor. Im umgekehrten Fall –wenn w&#228;hrend des Buchungsjahres mehr Waren eingekauft als verkauft wurden, so liegt entsprechend eine Bestandsmehrung vor.</p>
<p><span id="more-364"></span></p>
<h2>Bestandsver&#228;nderungen haben Auswirkungen auf die Aufwands- und Ertragskonten</h2>
<p>Je nach Unternehmensform haben die <strong>Bestandsver&#228;nderungen </strong>mehr oder weniger starke Auswirkungen auf das Betriebsergebnis. Handelsunternehmen, welche zur Erstellung einer Bilanz verpflichtet sind, m&#252;ssen die <strong>Bestandsver&#228;nderungen </strong>(Bestandsmehrungen oder auch Bestandsminderungen) den Ertrags- oder Aufwandskoten zuf&#252;hren. Hier sind eine ganze Reihe von Buchungen n&#246;tig, die in der Regel am Ende des jeweiligen Gesch&#228;ftsjahres gemeinsam mit allen anderen Abschlussbuchungen get&#228;tigt werden.</p>
<h2>Bestandsver&#228;nderungen auf dem Wareneinkaufs- oder Warenverkaufskonto</h2>
<p>Konten, die, wie beispielsweise die Warenkonten, sind als aktive oder passive Bestandskonten zu sehen, die &#252;ber einen Anfangsbestand und einen Endbestand verf&#252;gen und deren Ergebnis &#252;ber das Gewinn- und Verlustkonto (GuV) abgeschlossen werden. Konten, die jedoch &#252;ber die Gewinn-und-Verlust-Rechnung abgeschlossen werden m&#252;ssen, sind immer auch entweder als Aufwandskonten oder Ertragskonten zu sehen. Die Bestandsver&#228;nderungen sind jedoch immer entweder Aufwendungen oder Ertr&#228;ge, die sich aus den Abschl&#252;ssen der Wareneinkaufs- oder Warenverkaufskonten ergeben.</p>
<h2>Bestandsver&#228;nderungen richtig buchen</h2>
<p>Um eine <strong>Bestandsver&#228;nderung </strong>buchen zu k&#246;nnen, muss auf dem Warenkonto ein entsprechender Anfangsbestand auf der Sollseite eingetragen sein. Dieser wird der Bilanz des Vorjahres entnommen und in der Regel automatisch den Konten des neuen Jahres zugeschrieben. Finden dann im laufenden Gesch&#228;ftsjahr weitere Eink&#228;ufe statt, so werden diese ebenfalls auf der Sollseite des Warenkontos gebucht. Warenverk&#228;ufe, die ebenfalls w&#228;hrend des gesamten Buchungsjahres stattfinden, werden auf der Habenseite des Warenkontos notiert.</p>
<p>Wird das Warenkonto am Ende des Gesch&#228;ftsjahres dann abgeschlossen, so ist dem entstehenden Saldo entweder eine Bestandsminderung oder eine Bestandserh&#246;hung zu entnehmen.</p>
<ul>
<li>Ist die Sollseite h&#246;her als die Habenseite – Bestandsmehrung &#8211; Es wurden mehr Waren eingekauft als verkauft</li>
<li> Ist die Habenseite h&#246;her als die Sollseite &#8211; Bestandsminderung &#8211; Es wurden mehr Waren verkauft als eingekauft wurden</li>
</ul>
<p>Die Gegenbuchungen f&#252;r die Bestandsver&#228;nderungen (sowohl bei der Bestandsmehrung als auch bei der Bestandsminderung) erfolgen auf dem Warenkonto (als Saldo), damit hier erreicht wird, dass bei einer Gegen&#252;berstellung zwischen Verkaufserl&#246;sen und den Warenkonten hier immer einheitliche Betr&#228;ge und Mengen zugrunde liegen.</p>
<p>Bestandsver&#228;nderungen gibt es jedoch nicht nur bei den Handelsunternehmen, die lediglich Waren einkaufen und wieder verkaufen, sondern auch bei allen Betrieben, die Waren herstellen, um sie dann zu ver&#228;u&#223;ern. In diesem Fall gibt es Bestandsver&#228;nderungen nat&#252;rlich nicht nur beim Warenbestand der fertigen Erzeugnisse, sondern auf bei den Rohstoffen, den Hilfs- und auch Betriebsstoffen. So ist es hier beispielsweise m&#246;glich, dass der Betrieb aufgrund optimistischer Verkaufserwartungen so viele Rohstoffe bestellt, die er dann letztendlich gar nicht verarbeitet. Das Rohstoffkonto unterliegt dann am Gesch&#228;ftsjahresende ebenfalls einer Bestandsver&#228;nderung.
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		<item>
		<title>Betriebsverm&#246;gen – hier muss eine klare Abgrenzung zum Privatverm&#246;gen erfolgen</title>
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		<pubDate>Thu, 07 Apr 2011 16:00:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Buchhaltung Grundlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsvermögen]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsvermögensvergleich]]></category>
		<category><![CDATA[Einnahmen-Überschuss-Rechnung]]></category>
		<category><![CDATA[gewillkürtes Betriebsvermögen]]></category>
		<category><![CDATA[Stille Reserven]]></category>

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		<description><![CDATA[Ist vom Betriebsverm&#246;gen die Rede, dann ist von einem Verm&#246;gen die Rede, welches zwar ebenso wie das Privatverm&#246;gen zum Einkommensteuerrecht geh&#246;rt, dieses jedoch hier explizit aus Wirtschaftsg&#252;tern besteht, welches f&#252;r eine betriebliche Nutzung ben&#246;tigt wird. Einmal j&#228;hrlich ist jedes Unternehmen dazu verpflichtet sein Betriebsverm&#246;gen zu ermitteln, damit hier eine Einnahmen-&#220;berschuss-Rechnung (E&#220;R) oder auch die Bilanz [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ist vom <strong>Betriebsverm&#246;gen </strong>die Rede, dann ist von einem Verm&#246;gen die Rede, welches zwar ebenso wie das Privatverm&#246;gen zum Einkommensteuerrecht geh&#246;rt, dieses jedoch hier explizit aus Wirtschaftsg&#252;tern besteht, welches f&#252;r eine betriebliche Nutzung ben&#246;tigt wird. Einmal j&#228;hrlich ist jedes Unternehmen dazu verpflichtet sein <strong>Betriebsverm&#246;gen </strong>zu ermitteln, damit hier eine Einnahmen-&#220;berschuss-Rechnung (E&#220;R) oder auch die Bilanz erstellt werden kann. Das <strong>Betriebsverm&#246;gen </strong>gibt Aufschluss dar&#252;ber, wie hoch der zu versteuernde Gewinn des Unternehmens ist. Kann jedoch bei einzelnen Wirtschaftsg&#252;tern kein betrieblicher Zusammenhang festgestellt werden, so ist das Verm&#246;gen ausschlie&#223;lich dem Privatverm&#246;gen zuzuordnen.</p>
<p><span id="more-361"></span></p>
<h2>Das Betriebsverm&#246;gen unterscheidet einzelne Verm&#246;gensarten</h2>
<p>Das <strong>Betriebsverm&#246;gen </strong>selbst kann in mehrere Verm&#246;gensarten unterschieden werden. So gibt es zum Beispiel das <strong>notwendige Betriebsverm&#246;gen</strong> und auch das sogenannte <strong>gewillk&#252;rte Betriebsverm&#246;gen</strong>.</p>
<p>Das <strong>notwendige Betriebsverm&#246;gen</strong> umfasst Wirtschaftsg&#252;ter und Gegenst&#228;nde, die zu einhundert Prozent und direkt f&#252;r betriebliche Zwecke ben&#246;tigt werden. Ein eigenbetrieblicher Zweck liegt auch dann vor, wenn das Verm&#246;gen selbst weder in der betrieblichen Buchf&#252;hrung noch in der Bilanz aufgef&#252;hrt ist.<br />
Wirtschaftsg&#252;ter, die mit mehr als 50 Prozent dem Betrieb zuzuordnen sind, jedoch nicht aus Grundst&#252;cken oder Grundst&#252;cksteilen bestehen, k&#246;nnen somit im vollen Umfang dem Betriebsverm&#246;gen zugeordnet werden. Sollte allerdings auch ein Grundst&#252;cksteil diese Bedingung erf&#252;llen, so ist dieser steuerlich und rechtlich nat&#252;rlich ebenfalls in vollem Umfang als eigenbetriebliche Nutzung zu betrachten (R 4.2 Abs. 7 EStR).</p>
<p><strong>Betriebsverm&#246;gen</strong>, welches hingegen nur objektiv einer betrieblichen Nutzung unterliegt, den Betrieb jedoch f&#246;rdert, kann zur Gewinnermittlung hinzugezogen werden, wenn hier ein <strong>Betriebsverm&#246;gensvergleich </strong>erfolgt ist (§ 4 Abs. 1 EStG) oder auch die Erstellung einer einfachen Einnahmen-&#220;berschuss-Rechnung erfolgt ist. In diesem Fall w&#252;rde sich das Betriebsverm&#246;gen als <strong>gewillk&#252;rtes Betriebsverm&#246;gen</strong> behandeln lassen.</p>
<h2>Betriebsverm&#246;gen &#8211; betriebliche Nutzung bei mehr als 10 Prozent</h2>
<p>Hat der <strong>Betriebsverm&#246;gensvergleich</strong> ergeben, dass das gepr&#252;fte Grundst&#252;ck mindestens 10 Prozent betrieblich genutzt wird, so darf es bei der Gewinnermittlung hinzugerechnet werden. Dies ist auch dann der Fall, wenn das Grundst&#252;ck vermietet wurde, allerdings muss hier ein entsprechender F&#246;rderungszusammenhang bestehen, d. h., das Grundst&#252;ck muss betrieblich genutzt sein.</p>
<h2>Notewendiges Privatverm&#246;gen im Verh&#228;ltnis zum Betriebsverm&#246;gen</h2>
<p>Wirtschaftsg&#252;ter, welche mit mehr als 90 Prozent privat in Gebrauch sind, gelten steuerrechtlich als notwendiges Privatverm&#246;gen. Hier ist der Anteil zu klein, als dass das Wirtschaftsgut komplett dem Betriebsverm&#246;gen zuzuschreiben ist.</p>
<h2>Spezielle Regelungen beim Erbfall</h2>
<p>Ist es jedoch zu einem Erbfall gekommen und das <strong>Betriebsverm&#246;gen </strong>muss aufgrund von Mitunternehmeranteilen geteilt werden, so werden hier immer auch die stillen Reserven aufgedeckt, die entsprechend als ein Entnahmegewinn von Seiten des Bezogenen zu versteuern sind. Einkommensteuerrechtlich wird somit bei einem Grundst&#252;ck beispielsweise dieses als aus dem <strong>Betriebsverm&#246;gen </strong>entnommen verbucht.</p>
<h2>Klare Abgrenzung des Betriebsverm&#246;gens von Unternehmensbereich und Privatbereich</h2>
<p>Da das <em>Betriebsverm&#246;gen </em>auch umsatzsteuerliche Behandlung erf&#228;hrt, ist es auch unter diesem Aspekt zwingend notwendig, dass das Wirtschaftsgut explizit der richtigen Nutzung zugeordnet wird. Zum <em>Betriebsverm&#246;gen </em>z&#228;hlen hier nur die Wirtschaftsg&#252;ter, die sich tats&#228;chlich auch im Eigentum des Unternehmens befinden und zudem nat&#252;rlich auch in einem betrieblichen Verh&#228;ltnis stehen. Ist dies nicht gegeben, so hat das vermeintliche <span style="text-decoration: underline;">Betriebsverm&#246;gen </span>doch in das Privatverm&#246;gen &#252;berzugehen. Steuerrechtlich kann hier dann allerdings betrieblich kein Anrechnen mehr erfolgen.</p>
<p>Zuordnung des Betriebsverm&#246;gens bei mehr als 10 Prozent betrieblicher Nutzung – hier hat der Unternehmer einige M&#246;glichkeiten zur Auswahl<br />
Konnte eine unternehmerische Nutzung des Wirtschaftsguts explizit nachgewiesen werden, so kann hier grunds&#228;tzlich ein voller &#220;bertrag ins Betriebsverm&#246;gen erfolgen.</p>
<p>Unternehmer, die dies nicht m&#246;chten, k&#246;nnen auch weiterhin den privaten Anteil bestehen lassen, jedoch muss die private Nutzung hier grunds&#228;tzlich immer als unentgeltliche Wertabgabe erfolgen, die auch der Umsatzsteuer unterzogen werden muss.</p>
<p>Ist keine direkte Zuordnung m&#246;glich, so kann auch eine sachgem&#228;&#223;e Sch&#228;tzung des Wirtschaftsgutes erfolgen. In diesem Fall wird nur gesch&#228;tzt, in welchem Umfang der Gegenstand oder das Wirtschaftsgut betrieblich genutzt wird.
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