Buchhaltung

Bekannt ist diese Art der Zahlung von Alters her als „Spesen“. Hier ist deshalb nichts anderes gemeint, als dass ein Mitarbeiter, der sich aus beruflichen Gründen außerhalb verpflegen muss, dafür eine gewisse Aufwandsentschädigung in Form von einem finanziellen Zuschuss erhält.

Dieser Zuschuss wird immer dann fällig, wenn derjenige sich außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitsstätte aufhält, also sozusagen auf Dienstreise ist. Werden hierfür Pauschalen gezahlt, was durchaus üblich ist, heißen diese Tagegeld. Dieser Mehraufwand kann vom Arbeitnehmer steuerlich geltend gemacht werden, wenn er vom Arbeitgeber keinen Ausgleich erhält. Zahlt der Arbeitgeber aber Geld für den Verpflegungsmehraufwand aus, kann dieser das als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen. Nicht zum Verpflegungsmehraufwand zählen die Übernachtungskosten, die sind unter dem Titel „Reisekosten“ zusammen mit den Transportkosten extra zu behandeln.

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Nicht jedem ist es vergönnt, einen Arbeitsplatz gleich in unmittelbarer Nähe zum Wohnort zu haben. Die meisten Leute haben immer einen mehr oder weniger langen Arbeitsweg, den sie entweder mit dem eigenen Auto oder mit Bussen oder Bahnen zurücklegen müssen. Nur in seltenen Fällen und/oder bei guter körperlicher Verfassung kann auch das Fahrrad mal herhalten, um ein paar Kilometer bis ins Büro zu radeln. Je nach Entfernung schließen sich zudem oftmals auch Fahrgemeinschaften zusammen, um zum einen entspannter zu fahren und um zum anderen natürlich auch die Kosten zu sparen. Aber Achtung: Bei der jährlichen Einkommensteuererklärung darf dann entsprechend der gefahrenen Kilometer keine volle Kilometerabrechnung mehr eingereicht werden.

Für viele Arbeitnehmer ist der Fahrtweg zur Arbeitsstelle jedoch so weit, dass ihnen kein tägliches Pendeln zugemutet werden kann, bzw. dieses auch gar nicht gewünscht ist. In diesem Fall nimmt der Arbeitnehmer dann einen Zweitwohnsitz am Arbeitsplatz auf und pendelt nur an den Wochenenden nach Hause.

Doppelte Haushaltsführung und Eigentumswohnung bringen steuerliche Vorteile

Wie die Erfahrung immer wieder zeigt, wird für die doppelte Haushaltsführung in der Regel nur ein kleines Zimmer oder ein winziges Appartement gemietet. Da der Aufenthalt hier nur auf wenige Stunden nach der Arbeit begrenzt ist, ist der Arbeitnehmer vielfach nicht daran interessiert, sich eine gemütliche Zweitwohnung zu schaffen. Außerdem sollen meist auch die Kosten so niedrig wie möglich gehalten werden, da nur die wenigsten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die doppelte Haushaltsführung finanzieren wollen. Aber es muss nicht nur das winzige Wohnheimzimmer sein, was sich steuerlich absetzen lässt. Auch der Kauf einer Eigentumswohnung rentiert sich für die doppelte Haushaltsführung, da auch diese zum einen abgesetzt werden kann und zum anderen wesentlich größere Vorteile bei der jährlichen Steuererklärung bringt.

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Doppelte oder einfache Buchführung als Informationspflicht

Viele Fachleute behaupten, nur wer seine Buchführung im Griff hat, kann auch ein erfolgreiches Unternehmen führen. Eine nicht ordnungsgemäß geführte Buchhaltung ist in diesem Sinne vielfach auch maßgeblich für ein schlecht laufendes Geschäft. Denn fehlt der Überblick über die Finanzen, sind auch Investitionen nicht kalkulierbar.

Existenzgründer und Kleinunternehmer

Grundsätzlich dient eine ordentliche Buchführung dazu, die Ertragslage sowie die tatsächliche finanzielle Situation des Unternehmens zu beleuchten – und zwar für große Unternehmen und Kleingewerbe gleichermaßen. Die Aufgaben der Buchführung umfassen viele Bereiche des unternehmerischen Handels. Sie liefert Informationen über die geschäftliche Entwicklung, verdeutlicht in Zahlen das Eigenkapital und das Fremdkapital, die Aufwendungen und auch die Erträge sowie die einzelnen Geschäftsfälle und Buchungen. Des Weiteren liefert sie die Bemessungsgrundlage für die steuerliche Einstufung und die Steuererklärungen an sich und ist für viele Banken und Kreditinstitute ein gutes Instrument, wenn es um die Einschätzung betrieblichen Finanzen und Investitionspotenziale geht. Innerbetrieblich wird die Buchführung auch für das sogenannte Controlling genutzt, dh. zur Überwachung und Kontrolle der Wirtschaftlichkeit.

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Nicht jeder hat das Glück, einen Arbeitsplatz direkt in unmittelbarer Nähe des Wohnortes zu finden. Bietet die Region oder auch die Infrastruktur hier keine entsprechende Möglichkeit eine Arbeit aufnehmen zu können oder sind die Verkehrswege hier nicht optimal, kommen viele Arbeitnehmer nicht umhin, auch im näheren oder entfernten Umland nach Arbeit Ausschau zu halten. Eine doppelte Haushaltsführung wird hier dann oftmals unumgänglich.

Doppelte Haushaltsführung durch die zusätzliche Wohnung am Arbeitsort

Aus rechtlicher Sicht ist die Definition der doppelten Haushaltsführung dann gegeben, wenn der Steuerpflichtige neben seiner Erstwohnung, in der der eigentliche Hausstand geführt wird und in der die Familie lebt, noch eine zusätzliche Wohnung am Arbeitsort anmieten muss. Dies ist jedoch oftmals auch dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer aus seinem bestehenden Arbeitsverhältnis versetzt wird, dh. hier eine betriebliche Verpflichtung des Arbeitsplatzwechsels besteht. Die doppelte Haushaltsführung gilt aber auch dann als gewährt, wenn der eigentliche Hausstand –die Erstwohnung- an einen anderen Ort verlegt wird (siehe Schreiben vom Bundesfinanzministerium, IV C5 Seite 2352/10.12.2009). Der Arbeitnehmer somit am Arbeitsort seine Zweitwohnung unterhält.

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Jahresabschluss

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Neigt sich das Geschäftsjahr dem Ende zu, sind alle Geschäftsfälle ordnungsgemäß gebucht und rückt der Inventurstichtag immer näher, dann gilt es, den Jahresabschluss buchhalterisch vorzubereiten. Unabhängig davon, um welche Unternehmensform es sich handelt, hat jeder noch so kleine Betrieb, wie beispielsweise das Einzelunternehmen, zu einem bestimmten Stichtag alle Einnahmen und Ausgaben gegenüberzustellen. Während beim Einzelunternehmen in der Regel diese Gegenüberstellung mittels einer sogenannten Einnahmen-Überschuss-Rechnung erfolgt, sind mittlere und große Unternehmen verpflichtet, eine Bilanz zu erstellen. Diese unterscheidet sich in Handels- und Steuerbilanz, und ist zum einen Bemessungsgrundlage für den zu versteuernden Gewinn, andererseits deklariert sie jedoch explizit die finanzielle und wirtschaftliche Lage des Unternehmens.

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