Archiv für die Kategorie „Buchhaltung“

Globalisierung, und weltweiter Handel das sind die Schlagworte unserer Zeit. Da werden in Übersee neue Märkte erschlossen, Handelsverbindungen geknüpft oder aus Kostengründen ganze Betriebsstätten in den osteuropäischen oder asiatischen Raum ausgelagert. Nicht wenige Unternehmen verlagern in diesem Zusammenhang oftmals ihre gesamte Verwaltung und somit auch die Buchhaltung.

Die Gründe für die Auslagerung von Produktion und Verwaltung sind in der Regel meist die hohen Lohn- und Lohnnebenkosten, das Fehlen von Fachkräften mit dem nötigen Know-how sowie der immens hohe bürokratische Aufwand in Deutschland. Auch die Gewerkschaftsorganisationen machen es den Unternehmern zunehmend schwer, betriebliche Entscheidungen durchzusetzen. Eine Zentralisierung sämtlicher betrieblichen Aktivitäten im Ausland ist somit für viele Unternehmen äußerst attraktiv.

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Die Künstlersozialkasse (KSK) versendet neuerdings Fragebögen und prüft Gesellschafter, die sozialversicherungsfrei sind und für ihre GmbH oder GmbH & Co. KG künstlerisch oder publizistisch tätig sind, ob es sich hierbei insgesamt um eine künstlerische Tätigkeit handelt. Es ist zu beachten, dass alle Tätigkeiten, also auch die vorbereitenden Arbeiten sowie die Nebentätigkeiten, die mit der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit in direktem Zusammenhang stehen, zur künstlerischen Tätigkeit eines Gesellschafters gerechnet werden.

Zum Beispiel die Bereiche Grafik, Design oder Layout: zur gestalterischen Arbeit gehören auch die Akquisition, die Produktberatung, Strategieerarbeitung, Kommunikationsberatung sowie die Finanzplanung und die Realisation.

Die unternehmensbezogenen Tätigkeiten wie die kaufmännische Führung des Unternehmens zählen jedoch nicht zur künstlerischen Tätigkeit. Dies gilt auch, wenn die eigentliche künstlerische Tätigkeit von einer anderen Person erbracht wird und die Nebentätigkeiten isoliert vorgenommen werden.

Erhält der Gesellschafter für seine Arbeit eine pauschale Vergütung, kann diese nur zu 100% als künstlerisch oder zu 100% als nicht künstlerisch bewertet werden. Wenn also Beitragspflicht festgestellt wird, ist die gesamte Vergütung (Gehalt, Gewinnbeteiligung, Altersvorsorge, usw.) beitragspflichtig. Nicht zur Bemessungsgrundlage gehören lediglich Gewinnanteile aufgrund einer Kapitalbeteiligung (bspw. Dividenden).

Wenn keine pauschale Bezahlung erfolgt, sprich wenn die künstlerische Tätigkeit des Gesellschafters gesondert abgerechnet und vergütet wird, sind nur diese Beträge an die KSK zu melden. Dies gilt auch dann, wenn diese Tätigkeiten nicht das Schwergewicht der an die GmbH oder GmbH & Co. KG erbrachten Leistungen bildet.

Hinweis: Diese neue Gesetzesauslegung der KSK ist überraschend im Oktober 2009 entstanden. Viele Werbeagenturen hatten ihre Rechtsform geändert, um der Beitragspflicht zu entgehen. Mit ihrer neuen, verfassungsrechtlich zweifelhaften Gesetzesauslegung versucht die KSK nun, die entstandenen Einnahmeausfälle zu kompensieren.

Betriebswirtschaftliche Zahlen sind mehr als eine Momentaufnahme

Wer seine Buchhaltung regelmäßig erstellt und die Zahlen auch unterjährig auswertet und kontrolliert, kann am Jahresende steuerliche Überraschungen vermeiden. Viele Einzel- und Kleinunternehmer sind völlig überrascht, wenn der Steuerbescheid bei ihnen ankommt. Häufig geht es dann an die Rücklagen oder die Unternehmensliquidität, manchmal kommt es sogar zu massiven finanziellen Engpässen.

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Das Thema Betriebsprüfung steht früher oder später jedem Unternehmen einmal ins Haus. Eine allgemeine Regel wer geprüft wird gibt es anscheindend nicht. Früher sah eine Betriebsprüfung so aus, dass der Prüfer einzelne Belege angefordert hat und diese dann prüft. Im der Web 2.0 Zeit jedoch, geschieht dies mittlerweile auch rein auf digitaler Ebene per Internet. Dank der Transparenz durch Suchmaschinen, kann heute das Finanzamt recht einfach per Internet und entsprechender Recherche Unregelmäßigkeiten in der Buchhaltung erkennen. Dies hat dann unter Umständen auch steuerliche Folgen.

Das Internet hält beim Finanzamt immer mehr Einzug. So wird mittlerweile immer mehr über das Interent recherchiert, um sich entsprechend Informationen über die zu prüfenden Unternehmen zu beschaffen. So werden wichtige Unternehmensinformationen aus Pressemeldungen gezogen oder auch aus den Internetpräsenzen der Firmen.In der Praxis lässt sich feststellen, dass seitens der Betriebsprüfung verstärkt auch das Internet und andere Hilfsmittel zur Informationsbeschaffung genutzt werden. Gerade Informationen die Firmenstruktur betreffend erwecken oftmals das Interesse der Steuerprüfer.