Buchhaltungs-Lexikon
Nähert sich in den Unternehmen der Bilanzstichtag, werden in der Regel eine ganze Reihe an Abschlussarbeiten fällig. Zu diesen Abschlussarbeiten zählen u.a. auch die Bewertungen des Umlaufvermögens. Zum Umlaufvermögen gehören, neben den Forderungen, den Kassen- und Bankbeständen, auch das Anlagevermögen sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, fertige und auch unfertige Erzeugnisse.
Gemäß den Grundsätzen der Buchführung wird beim Vorratsvermögen immer unterstellt, dass die zuerst erworbenen und gekauften Waren auch als Erstes verbraucht werden. Da es im Laufe des Geschäftsjahres besonders bei den Rohstoffen zu immensen Preisschwankungen kommen kann, hat zum Bilanzstichtag in der Regel eine Bewertung dieser zu erfolgen. Für diese Bewertung stehen verschiedene Verfahren zur Auswahl, die für eine Vereinfachung bei der buchhalterischen Ermittlung aller Anschaffungs- und Herstellungskosten, sowie deren Warenabgangs hinzugezogen werden können. In der Lagerwirtschaft und im Handel werden diese Verfahren einheitlich unter dem Begriff Verbrauchsfolgeverfahren zusammengefasst.
Doppelte Buchführung – Wahrheit und Klarheit sind hier Pflicht
Gute Frage! Schließlich liefert ja auch bereits die einfache Buchführung relevante Ergebnisse – verursacht sicher weniger Kosten als eine volle doppelte Buchführung – und kann genau wie diese zur Ermittlung eines unternehmerischen Jahresergebnisses herangezogen werden. Dies geschieht durch folgende grundlegende Berechnung: Endkapital abzüglich Anfangskapital zuzüglich Entnahmen abzüglich Einlagen. Diese relativ simple Art der Auswertung trägt in der steuerlichen und unternehmerischen Praxis die Bezeichnung „Einnahmenüberschussrechnung“ oder kurz EÜR. Die einfache Buchführung bietet sowohl Vorteile als auch Nachteile, in steuerlicher Hinsicht – und auch in Bezug auf die Standards der ordnungsgemäßen kaufmännischen Buchführung erweisen sieh allerdings beide als Nachteile zu Lasten der einfachen Buchführung.
Wie gut geordnet die Buchführung in den Unternehmen wirklich ist, zeigt sich manchmal erst dann, wenn das Finanzamt seine Prüfer schickt.
Meist wird es hier sehr hektisch, wenn einige Belege erst gesucht werden müssen, andere gänzlich verschwunden sind oder wieder andere komplett falsch gebucht wurden. Diese Situation hat niemand gerne und wer glaubt, dass hiervon lediglich mittlere oder große Betriebe betroffen sind, der irrt hier gewaltig. Selbst dem Einzelunternehmer, der hier nur mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) aufwarten kann, wird hin und wieder ein Besuch abgestattet.
In der Regel sind die Finanzamtsprüfer keine wirklich gerne gesehenen Gäste in den Buchhaltungsabteilungen. Während es für die Mitarbeiter oftmals eher nur unbequem ist, nach und nach sämtliche Belege zu reichen, wird der ein oder andere Geschäftsführer hier jedoch oft nervös. Denn – wurde die Buchhaltung nicht ordnungsgemäß geführt, kann dies unter Umständen recht teuer werden. Diesen Beitrag weiterlesen »
Unter dem Begriff Kreditor versteht man im Bereich der Buchhaltung einen Gläubiger. In der Regel sind dies die Lieferanten oder beauftragten Dienstleister eines Unternehmens. Kreditor stammt vom lateinischen “credere” was man mit glauben oder anvertrauen übersetzen kann.
In der Buchhaltungssprache versteht man unter einem Debitor einen “Schuldner”, also jemand der Geld schuldet. Somit ist ein Debitor auch ein Kunde und wird in der Regel auch als Kunde bezeichnet. Der Begriff Debitor stammt vom lateinischen Begriff “debere” also schulden.




