Archiv für die Kategorie „Gehalts- und Lohnabrechnung“
Der Tag, an dem die Lohnabrechnung in die Briefkästen der Arbeitnehmer flattert, ist für die meisten Menschen ein heiß ersehnter Tag. Mit der Lohnabrechnung folgt die Lohnauszahlung und somit die Entlohnung für die zuvor erbrachte Leistung im Beschäftigungsbetrieb. Ob regelmäßige und gleichbleibende Bezüge oder Bezüge mit Aufschlag der geleisteten Überstunden, ob Akkordentlohnung, kurzfristige oder geringfügige Arbeitsleistung: In der Lohnabrechnung finden sie ihren Ausdruck.
Die Lohnabrechnung ist schriftliche Erklärung des Arbeitgebers darüber, wie sich das zu zahlende Entgelt für eine zeitlich befristete Arbeitsleistung zusammensetzt. In der Regel handelt es sich hier um Arbeitseinsätze, die einen Zeitraum von einem Monat betreffen, sodass die Arbeitnehmer eine monatlich fortlaufende Lohnabrechnung vom Arbeitgeber erwarten können und müssen. Die Lohnabrechnung selbst wird im Lohnbüro des Betriebes fortlaufend und für jeden einzelnen Mitarbeiter individuell erstellt. Neben der Finanzbuchhaltung ist die Lohnbuchhaltung ein wichtiges buchhalterisches Instrument zur Erfassung, Verbuchung und Auszahlung von Löhnen und Gehältern. Lohnbuchhaltern wird hier demzufolge die wichtige Aufgabe zu Teil, für eine exakte und fristgerechte Erledigung aller lohn- und gehaltstechnischen Vorgänge zu sorgen.
Wer in seinem Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt, der kommt um das Führen der Lohnbuchhaltung nicht herum. Neben der Finanzbuchhaltung, die für die Erfassung aller kreditorischen und debitorischen Geschäftsvorfälle zuständig ist, ist die Lohnbuchhaltung ein wichtiges Buchführungsinstrument für die Ermittlung, Verbuchung und Auszahlung aller Lohn- und Gehaltsvorgänge.
Die Lohnbuchhaltung ist ein komplexes System, und anders als die Finanzbuchhaltung, unterliegt sie ständig den Auswirkungen politischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Veränderungen.
Mittelständische und Großunternehmen haben aus diesem Grund immer mindestens einen, meist jedoch ein gesamtes Pool an hoch qualifizierten Lohn- und Gehaltsbuchhaltern beschäftigt.
Die primäre Aufgabe des Lohnbuchhalters besteht darin, für eine fristgerechte Auszahlung der Löhne und Gehälter zu sorgen. Unabhängig vom Arbeitsaufkommen, Urlaubszeit oder krankheitsbedingten Ausfällen, haben diese zu einem bestimmten Stichtag auf den Konten der einzelnen Mitarbeiter zu sein. Wer ein Unternehmen führt, hat dem zufolge für einen reibungslosen Ablauf dieser Transaktionen zu sorgen. Selbst wenige Tage Verspätung haben hier für das Unternehmen selbst und auch für die Arbeiter und Angestellten nicht selten gravierende Auswirkungen.

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Muss ein Unternehmen Kurzarbeit anmelden, so hat das für die Mitarbeiter weitreichende Folgen. Neben der fehlenden Arbeitszeit ist es vor allem das große Defizit in der Lohntüte, was vielen Arbeitnehmern große Angst macht. Dem Unternehmen selbst verlangt die Berechnung und Verbuchung –neben den allgemeinen wirtschaftlichen Problemen- darüber hinaus jedoch noch ein hohes Maß an Verwaltungsaufwand ab.
Je nach dem wie groß die Unterschiede von Regelarbeitszeit und Kurzarbeit sind, entstehen dem Arbeitnehmer nicht selten immense finanzielle Einbußen. Das Arbeitsamt springt hier zwar mit einem Lohnausgleich ein, jedoch erfolgt dies nur im Hinblick auf die allgemeine Leistungstabelle. Kurzarbeitergeld wird hier nur in Höhe der allgemeinen bzw. der erhöhten Leistungssätze ausgezahlt. Bei Arbeitnehmern ohne Kinder sind das derzeit 60 Prozent des bisher auszuzahlenden Nettolohn- oder Gehaltes. Hat der Arbeitnehmer allerdings Kinder, so liegt das Kurzarbeitergeld hier mit 67 Prozent des Nettobetrags nur unwesentlich höher.
Bei der Berechnung zugrunde gelegt wird hier entweder das Sollentgelt oder das Istentgelt. Maßgeblich für die Unterscheidung ist der tatsächlich geleistete oder noch zu leistende Arbeitsumfang des Beschäftigten.
Ab 2012 wird die Lohnsteuerkarte gegen eine elektronische Variante eingetauscht. Das soll vor allem Bürokratie abschaffen und für Arbeitgeber eine Zeitersparnis bringen. So gilt die letzte Lohnsteuer, die auf Papier gedruckt wurde, nicht nur für das Jahr 2010 sondern auch für 2011.
Die digitale Lohnsteuerkarte ab 2012
Die digitale Lohnsteuerkarte trägt den Namen ElsterLohn II und hat das Ziel eine Erleichterung zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Finanzamt zu schaffen. Außerdem steht die Kostenersparnis dabei im Vordergrund. So fallen zukünftig unter anderem Versandgebühren und die Anschaffungskosten für Papier weg. Bereits im Entwurf eines Jahresteuergesetzes 2008 wurde die elektronische Lohnsteuerkarte beschlossen und sollte eigentlich bereits 2011 eingeführt werden. Doch erst im Jahr 2012 ist die ElsterLohn II voll einsatzfähig. Nun aber stellen sich Millionen von Beschäftigten die Frage, was sich mit der neuen Form der Lohnsteuerkarte ändern wird.
Wir machen das ganz einfach selbst mit einem einfachen Lohnprogramm im Internet. Dann kam der Betriebsprüfer und meinte “Na, prima, da sind dann ja jetzt einige Nachzahlungen fällig …”.
Viele kleinere Unternehmen wollen Geld bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung sparen und verwenden preiswerte Online- Lohnabrechnungsprogramme. Fachleute warnen: Das notwendige Fachwissen im komplizierten deutsche Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht kann durch diese Programme nicht ersetzt werden. Die Anwender wiegen sich in einer falschen Sicherheit. Dann kommt der Prüfer und es werden Nachzahlungen fällig oder es kommt sogar zu Steuerstrafverfahren. Auch GmbH Geschäftsführer haften bei Organisationsverschulden voll mit ihrem Privatvermögen.
Doch es gibt eine günstige Alternative die wirklich funktioniert: http://www.sblohn.de
Sie erfassen lediglich Informationen über Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter. Die Lohnsteuer- und SV-Meldungen erledigt SBlohn für Sie. Die Kommunikation ist dabei sehr einfach über das Internet gestaltet. Es sind keinerlei Fachkenntnisse der Lohnbuchhaltung erforderlich. Alle Eingaben werden von ausgebildeten langjährig tätigen Lohnbuchhaltern geprüft und umgesetzt. Bei Unklarheiten werden Sie umgehend kontaktiert. Nach der Abrechnung stehen Ihnen alle Dokumente wie Lohnscheine/Verdienstabrechnungsbelege und die Lohnunterlagen für Ihren Betrieb zur Verfügung. Ebenso wird ein Buchungsbeleg bzw. eine Buchungsdatei für den Steuerberater oder ihre eigene Finanzbuchhaltung erzeugt und alle Meldungen für die Sozialversicherung und Finanzverwaltung erstellt und elektronisch übermittel. Dabei werden die höchsten Sicherheitsstandards wie beim Online-Banking verwendet. Und die ab 1.1.2010 notwendigen zusätzlichen Meldungen für das ELENA-Verfahren sind in den günstigen Preis für die Standardabrechnung von 4,99 € zuz. Ust. auch schon drin. Ab 25 Abrechnungen wird es sogar noch preiswerter. Grund genug sich jetzt zu informieren.
