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	<title>www.buchhaltungs-software-shop.de &#187; Gehalts- und Lohnabrechnung</title>
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	<description>Durchstarten statt träge &#34;buchhalten&#34; - Tipps &#38; Tricks für eine effizientere Buchhaltung!</description>
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		<title>Verpflegungsmehraufwand f&#252;r Leiharbeiter &#8211; Ausw&#228;rtst&#228;tigkeit als betrieblichen Aufwand buchen</title>
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		<pubDate>Fri, 04 Feb 2011 11:18:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gehalts- und Lohnabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Reisekostenabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Verpflegungsmehraufwand]]></category>
		<category><![CDATA[Verpflegungsmehraufwendungen]]></category>
		<category><![CDATA[Verpflegungspauschale]]></category>
		<category><![CDATA[Werbungskosten]]></category>

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		<description><![CDATA[Arbeitnehmer, die als sogenannte Leiharbeiter besch&#228;ftigt sind, haben in der Regel keinen festen Arbeitsplatz. Aus diesem Grund ist es den Leiharbeitern gestattet, den Verpflegungsmehraufwand bei der j&#228;hrlichen Einkommensteuererkl&#228;rung als Werbungskosten abzusetzen. Viele Unternehmen erstatten ihren Mitarbeitern jedoch diesen Verpflegungsmehraufwand, der dann wiederum als betrieblicher Aufwand zu buchen ist. Verpflegungsmehraufwendungen f&#252;r Ausw&#228;rtst&#228;tigkeiten Angestellte und Arbeiter, die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Arbeitnehmer, die als sogenannte Leiharbeiter besch&#228;ftigt sind, haben in der Regel keinen festen Arbeitsplatz. Aus diesem Grund ist es den Leiharbeitern gestattet, den <strong>Verpflegungsmehraufwand </strong>bei der j&#228;hrlichen Einkommensteuererkl&#228;rung als <strong>Werbungskosten </strong>abzusetzen. Viele Unternehmen erstatten ihren Mitarbeitern jedoch diesen <strong>Verpflegungsmehraufwand</strong>, der dann wiederum als betrieblicher Aufwand zu buchen ist.</p>
<h2>Verpflegungsmehraufwendungen f&#252;r Ausw&#228;rtst&#228;tigkeiten</h2>
<p>Angestellte und Arbeiter, die f&#252;r das Unternehmen ausw&#228;rtig eingesetzt werden, haben laut BFH das Recht, sich diesen Aufwand erstatten zu lassen, sofern hier nicht der Arbeitgeber selbst in Leistung geht. Laut § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG und § 4 Abs.5 Satz 1 EStG, besteht diese Rechtsgrundlage dann, wenn der Besch&#228;ftigte au&#223;erhalb seiner regul&#228;ren und regelm&#228;&#223;igen Betriebsst&#228;tte t&#228;tig wird. Regelm&#228;&#223;ige Betriebsst&#228;tte bedeutet in diesem Fall, dass es sich hier um eine dauerhafte betriebliche Einrichtung handelt, welche von allen Arbeitnehmern t&#228;glich aufgesucht werden muss. Keine regelm&#228;&#223;igen Betriebst&#228;tten sind dem zu Folge beispielsweise Au&#223;endiensteins&#228;tze bei Kunden. Das Geltendmachen von <strong>Werbungskosten </strong>ist jedoch nur dann m&#246;glich, wenn der Arbeitgeber hier selbst nicht in Leistung geht. Bei der Mehrzahl der Betriebe ist dies jedoch der Fall; hier wird der <strong>Verpflegungsmehraufwand </strong>im Zuge der <strong>Reisekostenabrechnung </strong>gleich mit erstattet.</p>
<p><span id="more-330"></span></p>
<h2>Leiharbeiter haben keine regelm&#228;&#223;ige Arbeitsst&#228;tte</h2>
<p>Der klassische Leiharbeiter hat typischerweise keine regelm&#228;&#223;ige Arbeitsst&#228;tte, sondern wird vom Arbeitgeber an andere Unternehmen „verliehen“. Der Anspruch auf das Geltendmachen von <strong>Verpflegungsmehraufwand </strong>ist somit also zun&#228;chst grunds&#228;tzlich gegeben. Zu kl&#228;ren ist jedoch die Frage, ob der Arbeitgeber diesen <strong>Verpflegungsmehraufwand </strong>&#252;bernimmt.</p>
<h2>Verpflegungsmehraufwendungen und die Voraussetzungen</h2>
<p>Eine Ausw&#228;rtst&#228;tigkeit und somit das Recht auf Zahlung des <strong>Verpflegungsmehraufwands </strong>ist dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit nur zeitlich begrenzt und vor&#252;bergehend au&#223;erhalb der regelm&#228;&#223;igen Arbeitsst&#228;tte ausf&#252;hrt. Bei regelm&#228;&#223;igen Au&#223;eneins&#228;tzen, fern des T&#228;tigkeitsmittelpunktes, besteht kein Anspruch auf <span style="text-decoration: underline;">Zahlung des Verpflegungsmehraufwands</span>. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer in einem Tochterunternehmen untergebracht wurde und dort seiner regelm&#228;&#223;igen Arbeit nachgeht. Selbst wenn diesbez&#252;glich ein zweiter Wohnsitz angemeldet werden muss, besteht kein Anspruch auf die Zahlung von <em>Verpflegungsmehraufwand</em>.</p>
<h2>Verpflegungsmehraufwendungen als Pauschalabzug</h2>
<p>Gehen Leiharbeiter auf Au&#223;endiensteins&#228;tze, so entstehen dem Unternehmen Kosten f&#252;r die Verpflegung. Diese Verpflegungskosten sind pauschal als Betriebsausgaben abzugsf&#228;hig.Voraussetzung hierf&#252;r ist, dass die Abwesenheit von der regelm&#228;&#223;igen Arbeitsst&#228;tte mindestens 8 Stunden betr&#228;gt. Hier kann ein pauschaler Aufwand von 6 Euro angesetzt werden. Verl&#228;sst der Leiharbeiter mehr als 14 Stunden den regelm&#228;&#223;igen Arbeitsplatz, so k&#246;nnen hier sogar 12 Euro als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Bei einer 24-st&#252;ndigen Abwesenheit sind es entsprechend 24 Euro, die Gewinn mindernd angesetzt werden k&#246;nnen.</p>
<h2>Verpflegungsmehraufwand ist nicht als Bewirtung zu sehen.</h2>
<p>Obwohl die <strong>Verpflegungsmehraufwendungen </strong>f&#252;r die aush&#228;usige Verpflegung gedacht ist, dh. der Arbeitnehmer sich von diesem Geld selbst verpflegen muss, haben diese Zahlungen nicht mit den sogenannten Bewirtungskosten zu tun. Um diese Verpflegung nachweisen zu k&#246;nnen, muss der Arbeitnehmer entsprechende Belege einreichen. Dies geschieht in der Regel mit der Reisekostenabrechnung, in der neben dem <strong>Verpflegungsmehraufwand </strong>auch die Fahrtkosten und Hotelrechnungen abzurechen sind. Es ist sinnvoll, hier f&#252;r eine l&#252;ckenlose Aufzeichnung sorgen und auch den Anreise- und Abreisetag zu notieren. Ebenfalls muss die Rechnung auf das Unternehmen ausgestellt sein. Dies wird dann in die Reisekostenabrechnung &#252;bernommen und der Auszahlung des <strong>Verpflegungsmehraufwandes </strong>steht dann nichts mehr im Wege.</p>
<h2>Buchung von Verpflegungsmehraufwendungen</h2>
<p>F&#252;r die Verbuchung von <strong>Verpflegungsmehraufwendungen </strong>hat der Unternehmer einen formlosen Buchungsbeleg (Eigenbeleg) zu erstellen, der wiederum Anreise- und Abreisetag sowie die Kosten der &#246;rtlich angefallenen Verpflegung enth&#228;lt. Ein Vorsteuerabzug kann in der Regel nicht vorgenommen werden, da in der <strong>Verpflegungspauschale </strong>selbst ebenfalls keine Umsatzsteuer enthalten ist. Werden jedoch explizit Restaurantrechnungen vorgelegt, so darf ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden.</p>
<p>Die Buchungss&#228;tze f&#252;r die Verbuchung der <strong>Verpflegungsmehraufwendungen </strong>lauten:</p>
<p>F&#252;r als Einzelunternehmer t&#228;tige:</p>
<p>Reisekosten (+ ggf. Vorsteuer) an Privateinlage</p>
<p>F&#252;r Unternehmer mit Mitarbeitern:<br />
Reisekosten Arbeitnehmer (+ ggf. Vorsteuer) an Lohnverrechnungskonto
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		<title>Lohnbuchhaltung und die Besonderheiten zum Mutterschutzgesetz</title>
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		<pubDate>Tue, 18 Jan 2011 17:11:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gehalts- und Lohnabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitslosengeld]]></category>
		<category><![CDATA[Mutterschaftsgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Mutterschutz; Mutterschutzgesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer junge Frauen im Unternehmen besch&#228;ftigt, der kommt &#252;ber kurz oder lang auch mit dem Mutterschutzgesetz in Kontakt, denn werdende M&#252;tter genie&#223;en auch im Berufsleben einen ganz besonderen Schutz. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber einige Richtlinien aufgestellt, welche die arbeitsrechtlichen und auch finanziellen Belange der angehenden Mutter betreffen. Explizit die Mitarbeiter der Lohnbuchhaltung sollten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wer junge Frauen im Unternehmen besch&#228;ftigt, der kommt &#252;ber kurz oder lang auch mit dem Mutterschutzgesetz in Kontakt, denn werdende M&#252;tter genie&#223;en auch im Berufsleben einen ganz besonderen Schutz. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber einige Richtlinien aufgestellt, welche die arbeitsrechtlichen und auch finanziellen Belange der angehenden Mutter betreffen. Explizit die Mitarbeiter der Lohnbuchhaltung sollten sich aus diesem Grund unbedingt mit den Regelungen zum Mutterschutzgesetz auskennen, da hier eine Vielzahl auch an Besonderheiten in Bezug an die Lohn- und Gehaltszahlungen gelten.</strong></p>
<h2>Lohnbuchhaltung und Mutterschutz</h2>
<p>Teilt die Mitarbeiterin ihren Vorgesetzten mit, dass sie in anderen Umst&#228;nden ist, so f&#228;ngt meist auch die Arbeit der Lohnbuchhalter an. Eine sogenannte Sofortmeldung an die Krankenkasse muss erstellt werden, die Kostenerstattungsfrage muss gekl&#228;rt werden und letztlich muss auch das <strong>Mutterschaftsgeld </strong>berechnet werden.</p>
<h2>Mutterschutzfrist und Mutterschaftsgeld</h2>
<p>Bevor das <strong>Mutterschaftsgeld </strong>berechnet wird, muss nat&#252;rlich auch festgesetzt werden, ab welchem Tag der <strong>Mutterschutz </strong>beginnen wird. Laut Gesetz darf eine festangestellte schwangere Mitarbeiterin des Unternehmens sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin in den sogenannten <strong>Mutterschutz </strong>gehen. Ist das Kind dann geboren, stehen ihr nochmals acht Wochen Mutterschutz zu. Erst danach muss sie die Arbeit im Unternehmen wieder aufnehmen. In der Zeit des <strong>Mutterschutzes </strong>l&#228;uft zum einen die Lohn- oder Gehaltszahlung weiter und auch die Zahlungen an die Sozialversicherungstr&#228;ger. Hierf&#252;r muss jedoch eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Kasse bestehen.</p>
<p><span id="more-322"></span></p>
<p>Damit die Mitarbeiter der Lohnbuchhaltung die Berechnungen zu den Fristen und auch Zahlungen exakt berechnen k&#246;nnen, sollte die Mitarbeiterin ein vom Arzt ausgestelltes Formular einreichen, aus dem der errechnete Geburtstermin hervorgeht. Diese Meldung sollte gleich auch der zust&#228;ndigen Krankenkassen &#252;bermittelt werden.</p>
<h2>H&#246;he des Mutterschaftsgeldes</h2>
<p>In der Zeit in der sich die gesetzlich versicherte Angestellte im <strong>Mutterschutz </strong>befindet, erfolgt die Zahlung des <strong>Mutterschaftsgeldes</strong>. Hier tritt zun&#228;chst die jeweilige Krankenkasse mit einer Zahlung in H&#246;he von maximal 13 Euro pro Arbeitstag ein; der Arbeitgeber wiederum stockt diese Betr&#228;ge bis zu der vorherigen Nettosumme auf, sodass es hier zu keinen Lohnausf&#228;llen kommen kann. Ma&#223;geblich f&#252;r die Berechnung dieser Aufstockung, ist f&#252;r die Mitarbeiter der Lohnbuchhaltung der Lohndurchschnitt der vergangenen drei Monate vor dem Beginn des Mutterschutzes. Die geleisteten &#220;berstunden werden hier mitgerechnet, lediglich eine volle Versicherungspflicht muss bestanden haben.</p>
<p>Wie viel die Krankenkasse an Mutterschaftsgeld tats&#228;chlich zahlt, h&#228;ngt jedoch in erster Linie vom durchschnittlichen Nettolohn ab. Auch hier dienen zur Bemessungsgrundlage die letzten drei Monate vor Eintritt des <strong>Mutterschutzes</strong>. Es erfolgt eine Umrechnung auf die einzelnen Tage. Liegt das durchschnittliche Nettogehalt unterhalb von 390 Euro, so ist der Arbeitgeber von der eigenen Zahlungspflicht entbunden, da in diesem Fall nur die Krankenkasse in Leistung gehen muss.</p>
<h2>Beantragung des Mutterschaftsgeldes</h2>
<p>Wer gesetzlich versichert ist, der muss das Mutterschaftsgeld bei der zust&#228;ndigen Krankenkasse beantragen. Dies kann die Mitarbeiterin selbst erledigen, in der Regel &#252;bernehmen dies jedoch die Mitarbeiter des Lohnb&#252;ros. Auch wer Fragen zu den einzelnen Fristen und zur H&#246;he der jeweiligen Zahlungen hat, erh&#228;lt hier in der Regel kompetente Hilfe. F&#252;r viele gro&#223;e Unternehmen ist speziell das Thema <strong>Mutterschutz </strong>ein allt&#228;gliches Vorkommen, sodass man hier meist bestens &#252;ber alle Neuerungen und Gesetze im Bilde ist.</p>
<h2>Privat versicherte Arbeitnehmer</h2>
<p>Ist die Arbeitnehmerin privat versichert, so zahlt der Arbeitgeber den durchschnittlichen Nettolohn abz&#252;glich 13 Euro. Grunds&#228;tzlich zahlen die privaten Krankenkassen kein Mutterschaftsgeld, jedoch kann hier eine Einmalzahlung in H&#246;he von 210 Euro beantragt werden. Zust&#228;ndig hierf&#252;r ist das Bundesversicherungsamt in Bonn. Im Online-Portal des Amtes kann man sich gleich auch einen entsprechenden Antrag auf die Einmalzahlung des Mutterschaftsgeldes herunterladen.</p>
<h2>Besonderheiten</h2>
<p>Wer arbeitslos gemeldet ist, der erh&#228;lt <strong>Mutterschaftsgeld </strong>in <strong>gleicher H&#246;he</strong> wie das <strong>Arbeitslosengeld</strong>.</p>
<p>Hausfrauen haben keinen Anspruch auf eine Zahlung von Mutterschaftsgeld, da dieses als Lohnersatzzahlung gilt und Hausfrauen entsprechend keinen diesbez&#252;glichen Lohn beziehen.
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		<title>Die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen ist ein komplexes Thema</title>
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		<pubDate>Mon, 27 Dec 2010 12:51:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abschreibung]]></category>
		<category><![CDATA[Absetzung für Abnutzung]]></category>
		<category><![CDATA[Gehalts- und Lohnabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Ausgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsausgaben]]></category>
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		<category><![CDATA[Lebenshaltungskosten]]></category>
		<category><![CDATA[steuerliche Anerkennung]]></category>
		<category><![CDATA[Werbungskosten]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer glaubt, dass man nahezu f&#252;r alle get&#228;tigte Ausgaben bei der Lohnsteuererkl&#228;rung eine steuerliche Anerkennung von Aufwendungen erh&#228;lt, der irrt. Die Situation ist deutlich diffiziler. Der Staat ist durchaus daran interessiert, Auszubildende und Berufst&#228;tige in ihrem Werdegang bez&#252;glich ihrer beruflichen Qualifikation zu unterst&#252;tzen, doch trotzdem existieren Grenzen bei der steuerlichen Anerkennung von Aufwendungen. Es gilt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wer glaubt, dass man nahezu f&#252;r alle get&#228;tigte Ausgaben bei der Lohnsteuererkl&#228;rung eine steuerliche Anerkennung von Aufwendungen erh&#228;lt, der irrt.</strong> Die Situation ist deutlich diffiziler. Der Staat ist durchaus daran interessiert, Auszubildende und Berufst&#228;tige in ihrem Werdegang bez&#252;glich ihrer beruflichen Qualifikation zu unterst&#252;tzen, doch trotzdem existieren Grenzen bei der steuerlichen Anerkennung von Aufwendungen.</p>
<p>Es gilt der Grundsatz, dass sich eine Aus- und Weiterbildung von einer Fortbildung unterscheidet. W&#228;hrend eine berufsbedingte Fortbildung in einem festen Arbeitsverh&#228;ltnis als Werbungskosten oder Betriebsausgaben durchaus die so genannte steuerliche Anerkennung von Aufwendungen nach sich ziehen kann, gelten Ausbildungs- oder Weiterbildungskosten, die unabh&#228;ngig eines festen Berufsbezugs durchgef&#252;hrt werden, als Lebenshaltungskosten. Diese k&#246;nnen steuerlich nicht geltend gemacht werden.<span id="more-312"></span></p>
<p>Es kann nur schwer zwischen beruflichem und privatem Aufwand unterschieden werden; insbesondere gilt dies f&#252;r durchgef&#252;hrte Reisen zu Konferenzen und Tagungen. Damit diese als steuerliche Anerkennung von Aufwendungen gelten, d&#252;rfen sie nur ausschlie&#223;lich beruflich motiviert sein.</p>
<h2>Deutliche Festlegungen f&#252;r die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen</h2>
<p>Sowohl Finanzverwaltungen als auch der Baden-W&#252;rttembergische Finanzhof haben klare Signale gesetzt. <strong>Ein Lehrgang auf Mallorca, der von 9 Uhr morgens bis um 17 Uhr nachmittags, 5 Tage die Woche stattfindet gilt nicht unweigerlich als berufliche Weiterbildung.</strong> Auch der Autor eines Schulbuchs f&#252;r das Fach Franz&#246;sisch, welcher durch Frankreich reist, kann bei dieser Reise nicht auf eine uneingeschr&#228;nkte steuerliche Anerkennung von Aufwendungen hoffen, so der Bundesfinanzhof. Lediglich, wenn die Tage des Auslandsaufenthalts mit einer beruflichen T&#228;tigkeit verkn&#252;pft sind, kann die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen geltend gemacht werden.</p>
<p>Der klare Bezug zum Beruf ist vor allem dann gegeben, wenn die anfallenden Aufwendungen direkt zur F&#246;rderung des Berufs beitragen.</p>
<h2>Welche Merkmale haben berufsbedingte Aufwendungen?</h2>
<p>Die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen wird vor allem anhand von f&#252;nf speziellen Charakteristika gemessen. Zum einen sollte es sich 1. bei der Fortbildung um einen homogenen Teilnehmerkreis handeln. Ferner sollte 2. der Lehrgang straff durchorganisiert sein. Der Inhalt der Veranstaltung sollte dar&#252;ber hinaus 3. die betrieblichen oder beruflichen Bed&#252;rfnisse der Teilnehmer ber&#252;cksichtigen. Au&#223;erdem sollte 4. den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen Sonderurlaub gew&#228;hrt werden, damit nachgewiesen werden kann, dass es auch im betrieblichen Interesse ist, dass sich die Mitarbeiter auf einem entsprechenden Lehrgang fortbilden. Und schlie&#223;lich kann 5. ein Zuschuss von Arbeitgeberseite helfen, dass die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen geltend gemacht werden kann.</p>
<p>Sind diese f&#252;nf Kriterien erf&#252;llt, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Ausgaben steuerlich abgesetzt werden k&#246;nnen, sehr hoch. Diese k&#246;nnen dann bei der Lohnsteuererkl&#228;rung eingebracht werden.</p>
<h2>Welche Kriterien sprechen gegen eine steuerliche Anerkennung von Aufwendungen?</h2>
<p>Als Hauptkriterium wird gepr&#252;ft, ob eine Absolvierung beispielsweise eines Sprachkurses oder einer Fortbildungsma&#223;nahme im Inland denselben Erfolg bringen w&#252;rde. In diesem Fall kann keine steuerliche Anerkennung von Aufwendungen geltend gemacht werden.</p>
<p>Des Weiteren k&#246;nnen folgende Aspekte gegen eine Absetzung sprechen: Beispielsweise wenn 1. die Weiterbildungsma&#223;nahme mit dem Besuch von Sehensw&#252;rdigkeiten und touristischen Orten gekoppelt wird. Auch 2. ein h&#228;ufiger Ortswechsel spricht gegen die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen, ebenso 3. die absichtliche Einbeziehung von Tagen, die zur freien Verf&#252;gung stehen wie beispielsweise Sonntage und Feiertage. Auch wirkt es sich bei der Beurteilung bez&#252;glich des Absetzens nachteilig aus, wenn 4. Angeh&#246;rige oder Partner ebenfalls an der Veranstaltung teilnehmen. Es wird ferner dringend geraten, 5. die Weiterbildung nicht mit einem Privataufenthalt zu verbinden, sowie 6. in den eigenen Kulturkreis zu reisen. Auch 7. eine kostspielige Bef&#246;rderung spricht f&#252;r die Beamten des Finanzhofes deutlich gegen eine steuerliche Anerkennung von Aufwendungen, weil dies definitiv in den Bereich Lebenshaltungskosten fallen w&#252;rde und nicht den betrieblichen Kosten zugeschlagen werden darf.</p>
<p><strong>Sollten berufsbedingte Ausgaben vom Finanzamt nicht steuerlich anerkannt werden, dann besteht nach wie vor die M&#246;glichkeit, Werbungskosten geltend zu machen. Darunter fallen klar abzugrenzende Aufwendungen wie etwa Kursgeb&#252;hren oder zus&#228;tzliche Fahrtkosten.</strong></p>
<p>In jedem Fall kann es sich sehr lohnen, wenn man versucht, die steuerliche Anerkennung von Aufwendungen bei seiner Lohnsteuererkl&#228;rung zu bewirken.
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		<title>Lohn- und Gehaltsbuchhaltung</title>
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		<pubDate>Wed, 10 Nov 2010 15:42:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gehalts- und Lohnabrechnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Arbeitsentgelte richtig buchen – was ist steuerfrei? Was steuerpflichtig? Wer ein Unternehmen f&#252;hrt, der hat in der Regel eine Vielzahl an Mitarbeitern, die f&#252;r die einzelnen Unternehmensbereiche entsprechend qualifiziert sind und dem zu Folge auch entlohnt werden m&#252;ssen. In diesem Sinne stellt der Mitarbeiter dem Unternehmer seine Arbeitskraft zur Verf&#252;gung und erh&#228;lt als Verg&#252;tung hierzu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Arbeitsentgelte richtig buchen – was ist steuerfrei? Was steuerpflichtig?</h2>
<p>Wer ein Unternehmen f&#252;hrt, der hat in der Regel eine Vielzahl an Mitarbeitern, die f&#252;r die einzelnen Unternehmensbereiche entsprechend qualifiziert sind und dem zu Folge auch entlohnt werden m&#252;ssen. In diesem Sinne stellt der Mitarbeiter dem Unternehmer seine Arbeitskraft zur Verf&#252;gung und erh&#228;lt als Verg&#252;tung hierzu ein Arbeitsentgelt.<br />
Dieses Arbeitsentgelt stellt f&#252;r den Betrieb einen Aufwand dar. Sie sind ma&#223;geblich daran beteiligt, ob ein Unternehmen wettbewerbsf&#228;hig bleibt, wie hoch der Gewinn am Ende des Jahres ausf&#228;llt und wie hoch die Verkaufspreise kalkuliert werden m&#252;ssen.</p>
<p>Am Ende eines Monats wird es in den Lohnb&#252;ros dann meist recht turbulent, denn es gilt die sogenannten L&#246;hne- und Geh&#228;lter vorzubereiten. Jeder Mitarbeiter, ob in Fertigung oder B&#252;ro arbeitend, hat hier sein eigenes Gehaltskonto, aus diesem der monatlich zu zahlende Betrag berechnet wird.</p>
<p><span id="more-303"></span></p>
<h2>Steuerpflichtiger Arbeitslohn</h2>
<p>Grunds&#228;tzlich ist bei der Zahlung von L&#246;hnen und Geh&#228;ltern nat&#252;rlich die Lohnsteuer hier an erste Stelle zu setzen. Die Lohnsteuer nimmt in der Regel die gr&#246;&#223;te Position der steuerlichen Abz&#252;ge ein. Aber nicht nur die Lohnsteuer mindert das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers. Eine Vielzahl an Abz&#252;gen verringert Monat f&#252;r Monat das tats&#228;chlich auszuzahlende Gehalt oder den Lohn, sodass sich hier meist eine Differenz zwischen Bruttolohn und Nettolohn erstreckt, die durchaus Hunderte von Euros betragen kann.</p>
<p>Der Arbeitslohn ist Gegenstand des Lohnsteuerabzuges. Hierzu z&#228;hlen alle Einnahmen, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber erh&#228;lt. Dies k&#246;nnen beispielsweise regelm&#228;&#223;ige Zahlungen oder Leistungen sein, oder auch nur einmalige Geldbez&#252;ge, Sachbez&#252;ge oder sogenannte geldwerte Vorteile.</p>
<h2>Einmalzahlungen und regelm&#228;&#223;ige Geldzahlungen</h2>
<p>Zu den regelm&#228;&#223;igen Zahlungen geh&#246;ren in diesem Sinne nat&#252;rlich zun&#228;chst die L&#246;hne und Geh&#228;lter an sich. Zus&#228;tzlich gezahlt werden hier jedoch oftmals auch verm&#246;genswirksame Leistungen, Zuschl&#228;ge f&#252;r beispielsweise Sonn- und Feiertagsarbeit und &#220;berstunden.<br />
Dar&#252;ber hinaus gibt es allerdings noch einige weitere Geldzahlungen, die vom Arbeitnehmer immer versteuert werden m&#252;ssen. Hierzu z&#228;hlen die Provisionszahlungen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, das 13. Monatsgehalt, Entsch&#228;digungen und teilweise auch die Abfindungen. Diese z&#228;hlt nat&#252;rlich zu den Einmalzahlungen.</p>
<h2>Sachbez&#252;ge und geldwerte Vorteile versteuern</h2>
<p>Gleicherma&#223;en wie die Geldzahlungen m&#252;ssen nat&#252;rlich auch die Sachbez&#252;ge ordnungsgem&#228;&#223; versteuert werden. Unter Sachbez&#252;ge verstehen sich beispielsweise Fahrkostenzusch&#252;sse, die &#220;berlassung von Firmenfahrzeugen f&#252;r den privaten Zweck, kostenloser oder verbilligter Erhalt von Waren oder Dienstleistungen, freie oder verbilligte Verpflegung im Unternehmen, die M&#246;glichkeit zur kostenlosen oder verbilligten Nutzung einer Firmenwohnung.<br />
Alle diese Positionen sind f&#252;r den Empf&#228;nger steuerpflichtig.</p>
<h2>Steuerfreie Bez&#252;ge</h2>
<p>Zus&#228;tzlich zu den zu versteuernden Bez&#252;gen, hat der Gesetzgeber jedoch auch einige Zuwendungen als steuerfreie oder als nur zum Teil steuerpflichtige Eink&#252;nfte deklariert.<br />
Hier hinein fallen zum Beispiel alle Leistungen, die sich im Rahmen des Mutterschutzgesetzes bewegen. Weiterhin sind jedoch auch die Zahlungen von Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld und am Ende auch das Arbeitslosengeld steuerfrei. Diese unterliegen jedoch dem sogenannten Progressionsvorbehalt, dh., sie werden zu den anderen Eink&#252;nften hinzugez&#228;hlt, sodass sie den tats&#228;chlichen Steuersatz wiederum erh&#246;hen.</p>
<p>Wer hier nicht sicher ist, welche Eink&#252;nfte wie zu versteuern sind, der wendet sich an die zust&#228;ndigen Finanzbeh&#246;rden, die hier anhand von Tabellen genauere Ausk&#252;nfte erteilen k&#246;nnen. Besonders der Progressionsvorbehalt sollte hier bei der Berechnung unbedingt mit einbezogen werden.
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		<title>L&#246;hne und Geh&#228;lter richtig buchen</title>
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		<pubDate>Fri, 10 Sep 2010 15:07:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gehalts- und Lohnabrechnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung ist im Sinne der Buchf&#252;hrung eine sogenannte Nebenbuchhaltung. Wer nun aber glaubt, dass diese gesonderte Abteilung dementsprechend nur eine Nebent&#228;tigkeit und wenig arbeitsintensiv ist, der liegt hier in der Regel falsch. Je nach Gr&#246;&#223;e des Unternehmens sind im Lohnb&#252;ro oftmals gleich mehrere Mitarbeiter damit besch&#228;ftigt, die monatlichen L&#246;hne und Geh&#228;lter richtig [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung ist im Sinne der Buchf&#252;hrung eine sogenannte Nebenbuchhaltung. Wer nun aber glaubt, dass diese gesonderte Abteilung dementsprechend nur eine Nebent&#228;tigkeit und wenig arbeitsintensiv ist, der liegt hier in der Regel falsch. Je nach Gr&#246;&#223;e des Unternehmens sind im Lohnb&#252;ro oftmals gleich mehrere Mitarbeiter damit besch&#228;ftigt, die monatlichen L&#246;hne und Geh&#228;lter richtig und auch p&#252;nktlich anzuweisen.</p>
<p>Das regelm&#228;&#223;ige Entgelt f&#252;r die Nutzung der menschlichen Arbeitskraft und die dar&#252;ber hinaus zu leistenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung stellen f&#252;r das Unternehmen Aufw&#228;nde dar, die entsprechend ausgezahlt und auch gebucht werden m&#252;ssen. Pauschalisierte Zahlungen sind in der Regel hier nicht m&#246;glich, sodass hier individuell f&#252;r jeden Mitarbeiter eine eigene und ganz pers&#246;nliche Berechnung des Lohns oder Gehalts zu erfolgen hat. Auch innerhalb der einzelnen Monate sind Schwankungen durchaus m&#246;glich und erfordern diesbez&#252;gliche Ber&#252;cksichtigung und &#196;nderung.</p>
<p><span id="more-216"></span></p>
<p>In der Regel wird im Lohnb&#252;ro f&#252;r jeden einzelnen Mitarbeiter ein eigenes Lohn- oder Gehaltskonto angelegt. Dieses beinhaltet die individuellen Daten hinsichtlich des Bruttoarbeitslohnes, der Steuerklasse, der Freibetr&#228;ge, des Lohnauszahlungszeitraumes, der Beitr&#228;ge zur Sozialversicherung und auch der sonstigen Abz&#252;ge und Auszahlungen. Was jedoch auf der daraus resultierenden Lohnabrechnung recht einfach aussieht, erfordert von den Mitarbeitern der Lohnbuchhaltung eine Vielzahl an unterschiedlichen Buchungen und auch Zahlungen.</p>
<p>Um ein Arbeitsentgelt richtig buchen zu k&#246;nnen, m&#252;ssen in der Regel mehrere Konten angelegt werden. Neben den einzelnen Lohn- und Gehaltskonten sind dies beispielsweise Konten f&#252;r die Verbindlichkeiten gegen&#252;ber dem Finanzamt, die Konten f&#252;r die Verbuchung der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Beitragsvorauszahlungskonten, Konten f&#252;r die Verbindlichkeiten der Sozialversicherungstr&#228;ger und nat&#252;rlich auch ein Bankkonto, f&#252;r die monatlichen Auszahlungen der L&#246;hne und Geh&#228;lter und aller anderen Zahlungen.</p>
<p>Die diesbez&#252;glichen Buchungen sehen dann folgenderma&#223;en aus:</p>
<ol>
<li> Lohn/Gehalt an Verbindlichkeiten gegen&#252;ber dem Finanzamt (Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidarit&#228;tszuschlag)</li>
<li>Lohn/Gehalt an Verbindlichkeiten gegen&#252;ber den Sozialversicherungstr&#228;gern</li>
<li>Lohn/Gehalt an Bank (Zahlung)</li>
<li>Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung an Verbindlichkeiten gegen&#252;ber den Sozialversicherungstr&#228;gern (Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung und Pflegeversicherung)</li>
<li> Beitragsvorauszahlungen der Sozialversicherungsbeitr&#228;ge an Bank (Zahlung)</li>
<li> Verbindlichkeiten gegen&#252;ber dem Finanzamt an Bank (Zahlung)</li>
</ol>
<p>Neben einer p&#252;nktlichen Auszahlung der L&#246;hne und Geh&#228;lter stellen dar&#252;ber hinaus auch Krankenkassen und Finanz&#228;mter Regelungen auf, an die sich das Lohnb&#252;ro unbedingt halten muss. So m&#252;ssen beispielsweise die Beitragszahlungen der Sozialversicherungstr&#228;ger bereits am drittletzten Bankarbeitstages des F&#228;lligkeitsmonats (der Lohn- und Gehaltszahlung) anhand eines Beitragsnachweises angezeigt und abgef&#252;hrt werden. Da diese Zahlung jedoch schon vor der Auszahlung des Arbeitsentgeltes erfolgt, kommt es manchmal hier zu Differenzen, die entsprechend umgebucht werden m&#252;ssen. Wurden mehr Sozialversicherungsbeitr&#228;ge abgef&#252;hrt, als die Gehaltsabrechnungen erforderten, sieht diese Buchung sieht wie folgt aus:</p>
<ol>
<li>Verbindlichkeiten gegen&#252;ber den Sozialversicherungstr&#228;gern an Beitragsvorauszahlungen der Sozialversicherungen</li>
</ol>
<p>Nach der Lohn- und Gehaltsabrechnung m&#252;ssen dem zu Folge die Sozialversicherungskonten gegen&#252;bergestellt werden. Die m&#246;gliche Differenz wird daraufhin mit der Beitragszahlung des folgenden Monats verrechnet.</p>
<p>In den meisten Unternehmen werden die jeweiligen Beitr&#228;ge zur Sozialversicherung (Krankenkasse, Rentenversicherung etc.) nicht einzeln abgef&#252;hrt, sondern auf einer sogenannten Entgeltliste kumuliert. Dieser Sammelbeleg ist meist auch gleich Buchungsbeleg. &#196;hnlich verh&#228;lt es sich mit den Zahlungen an die zust&#228;ndigen Finanzbeh&#246;rden. Auch hier werden alle Beitr&#228;ge komplett &#252;berwiesen und meist auch gebucht.</p>
<p>Obwohl die meisten Unternehmen f&#252;r die Buchungen der L&#246;hne und Geh&#228;lter auf spezielle Buchf&#252;hrungssoftware zur&#252;ckgreifen k&#246;nnen, m&#252;ssen trotzdem f&#252;r jeden Mitarbeiter individuelle Eingaben gemacht werden. Erst dann kann sichergestellt werden, dass das ausgezahlte Entgelt seine Richtigkeit hat.
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		<item>
		<title>Lohnabrechnung – Mindestangaben m&#252;ssen ber&#252;cksichtigt werden</title>
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		<pubDate>Wed, 21 Jul 2010 08:56:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gehalts- und Lohnabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnbuchhaltung]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Tag, an dem die Lohnabrechnung in die Briefk&#228;sten der Arbeitnehmer flattert, ist f&#252;r die meisten Menschen ein hei&#223; ersehnter Tag. Mit der Lohnabrechnung folgt die Lohnauszahlung und somit die Entlohnung f&#252;r die zuvor erbrachte Leistung im Besch&#228;ftigungsbetrieb. Ob regelm&#228;&#223;ige und gleichbleibende Bez&#252;ge oder Bez&#252;ge mit Aufschlag der geleisteten &#220;berstunden, ob Akkordentlohnung, kurzfristige oder geringf&#252;gige [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Tag, an dem die <strong>Lohnabrechnung</strong> in die Briefk&#228;sten der Arbeitnehmer flattert, ist f&#252;r die meisten Menschen ein hei&#223; ersehnter Tag. Mit der <strong>Lohnabrechnung</strong> folgt die Lohnauszahlung und somit die Entlohnung f&#252;r die zuvor erbrachte Leistung im Besch&#228;ftigungsbetrieb. Ob regelm&#228;&#223;ige und gleichbleibende Bez&#252;ge oder Bez&#252;ge mit Aufschlag der geleisteten &#220;berstunden, ob Akkordentlohnung, kurzfristige oder geringf&#252;gige Arbeitsleistung: In der <span style="text-decoration: underline;">Lohnabrechnung</span> finden sie ihren Ausdruck.</p>
<p>Die <em>Lohnabrechnung</em> ist schriftliche Erkl&#228;rung des Arbeitgebers dar&#252;ber, wie sich das zu zahlende Entgelt f&#252;r eine zeitlich befristete Arbeitsleistung zusammensetzt. In der Regel handelt es sich hier um Arbeitseins&#228;tze, die einen Zeitraum von einem Monat betreffen, sodass die Arbeitnehmer eine monatlich fortlaufende Lohnabrechnung vom Arbeitgeber erwarten k&#246;nnen und m&#252;ssen. Die Lohnabrechnung selbst wird im Lohnb&#252;ro des Betriebes fortlaufend und f&#252;r jeden einzelnen Mitarbeiter individuell erstellt. Neben der Finanzbuchhaltung ist die Lohnbuchhaltung ein wichtiges buchhalterisches Instrument zur Erfassung, Verbuchung und Auszahlung von L&#246;hnen und Geh&#228;ltern. Lohnbuchhaltern wird hier demzufolge die wichtige Aufgabe zu Teil, f&#252;r eine exakte und fristgerechte Erledigung aller lohn- und gehaltstechnischen Vorg&#228;nge zu sorgen.</p>
<p><span id="more-148"></span></p>
<p>Die Lohnabrechnung ist einigen Pflichten unterworfen. Gem&#228;&#223; §108 der Gewerbeordnung gibt es hierbei einige Mindestangaben, die in <strong>Lohnabrechnungen</strong> ber&#252;cksichtigt werden m&#252;ssen. Hierzu z&#228;hlen beispielsweise die konkrete Angabe dar&#252;ber, welchen Zeitraum die Arbeitsleistung und die daraus resultierende Lohnabrechnung betrifft. Weitere Deklarationspflichten bestehen in der exakten Angabe der geleisteten Arbeitsstunden, dem Stundenlohn oder des pauschalierten Monatslohnes, den Zuschl&#228;gen, sonstigen Verg&#252;tungen, Vorsch&#252;ssen, Abschlagszahlungen oder auch Abz&#252;gen. Alle Angaben haben hier in Textform und in nachvollziehbarer Ausfertigung zu erfolgen.</p>
<p>Neben den Personenstammdaten, dem Eintrittsbeginn im Unternehmen, der Steuer-Identifikationsnummer und der Adresse des Arbeitnehmers enth&#228;lt die Lohnabrechnung meist auch die jeweilige Personalnummer. Mit Hilfe der Personalnummer lassen sich die personenbezogenen Daten der jeweiligen Mitarbeiter schnell und sicher aufrufen, &#228;ndern oder l&#246;schen, was besonders bei mittleren und gro&#223;en Unternehmen eine enorme Arbeitserleichterung darstellt. Auf der Lohnsteuerabrechnung selbst finden sich dann auch die Angaben zur Lohnsteuerklasse, die Konfessionszugeh&#246;rigkeit, die Kinderfreibetr&#228;ge und der Familienstand.</p>
<p>F&#252;r den Arbeitnehmer das Wichtigste ist jedoch in der Regel die Darstellung der Brutto- und Nettobetr&#228;ge sowie der daraus resultierende Auszahlungsbetrag.<br />
Der Bruttobetrag stellt den pers&#246;nlichen oder tariflich festgelegten Arbeitslohn des Arbeitnehmers dar. Dieser wird in den meisten F&#228;llen bei der Einstellung des Besch&#228;ftigten festgelegt, kann sich jedoch aufgrund besonderer Leistung oder tariflicher &#196;nderungen entwickeln. Der Bruttoarbeitslohn dient, nach Ber&#252;cksichtigung aller geldwerten Vorteile, der Sachbez&#252;ge und Steuerfreibetr&#228;ge als Berechnungsgrundlage f&#252;r alle folgenden Abz&#252;ge, Zuschl&#228;ge oder Sonderleistungen.</p>
<p>Die Lohnabrechnung verdeutlicht, in welcher H&#246;he Lohn- und Kirchensteuer einbehalten wurde, wie hoch die Beitr&#228;ge zur Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung waren oder wie sich der Beitrag zur Pflegeversicherung auf den Auszahlungsbetrag auswirkt. Weiterhin enth&#228;lt sie alle Daten, die dem Arbeitnehmer der Kontrolle dar&#252;ber geben, ob alle geleisteten Arbeitsstunden, &#220;berstunden, Nachtarbeits-, Sonn- und Feiertagszuschl&#228;ge ordnungsgem&#228;&#223; verrechnet wurden und ob der vereinbarte Stundenlohn dem der Lohnabrechnung entspricht.</p>
<p>Der ermittelte Nettobetrag ist dann der Betrag, den der Arbeitnehmer nach Abzug von Steuern und Pflichtbeitr&#228;gen, den verm&#246;genswirksamen Leistungen, den pers&#246;nlichen Abz&#252;gen, den steuer- und sozialversicherungsfreien Aufwandsentsch&#228;digungen schlussendlich vom Arbeitgeber &#252;berwiesen oder ausbezahlt bekommt. Ein Prozedere, das sich in den allermeisten Betrieben fortlaufend wiederholt.</p>
<p>Zur Erstellung der meist monatlich durchzuf&#252;hrenden Lohnabrechnungen stehen in vielen Betrieben spezielle Softwareprogramme zur Verf&#252;gung, mit deren Hilfe das Abrechnungsverfahren schnell und unkompliziert durchgef&#252;hrt werden kann. Bei kleinen Unternehmen erledigt diese Aufgabe in der Regel jedoch ein Steuerberater.
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		<title>Lohnbuchhaltung – eine Buchf&#252;hrungswelt f&#252;r sich?</title>
		<link>http://www.buchhaltungs-software-shop.de/gehalts-und-lohnabrechnung/lohnbuchhaltung-eine-buchfuehrungswelt-fuer-sich/</link>
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		<pubDate>Mon, 19 Jul 2010 13:20:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gehalts- und Lohnabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Lohnbuchhaltung]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer in seinem Unternehmen Mitarbeiter besch&#228;ftigt, der kommt um das F&#252;hren der Lohnbuchhaltung nicht herum. Neben der Finanzbuchhaltung, die f&#252;r die Erfassung aller kreditorischen und debitorischen Gesch&#228;ftsvorf&#228;lle zust&#228;ndig ist, ist die Lohnbuchhaltung ein wichtiges Buchf&#252;hrungsinstrument f&#252;r die Ermittlung, Verbuchung und Auszahlung aller Lohn- und Gehaltsvorg&#228;nge. Die Lohnbuchhaltung ist ein komplexes System, und anders als die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer in seinem Unternehmen Mitarbeiter besch&#228;ftigt, der kommt um das F&#252;hren der <strong>Lohnbuchhaltung </strong>nicht herum. Neben der Finanzbuchhaltung, die f&#252;r die Erfassung aller kreditorischen und debitorischen Gesch&#228;ftsvorf&#228;lle zust&#228;ndig ist, ist die <em>Lohnbuchhaltung </em>ein wichtiges Buchf&#252;hrungsinstrument f&#252;r die Ermittlung, Verbuchung und Auszahlung aller Lohn- und Gehaltsvorg&#228;nge.</p>
<p>Die <span style="text-decoration: underline;">Lohnbuchhaltung</span> ist ein komplexes System, und anders als die Finanzbuchhaltung, unterliegt sie st&#228;ndig den Auswirkungen politischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Ver&#228;nderungen.</p>
<p>Mittelst&#228;ndische und Gro&#223;unternehmen haben aus diesem Grund immer mindestens einen, meist jedoch ein gesamtes Pool an hoch qualifizierten Lohn- und Gehaltsbuchhaltern besch&#228;ftigt.</p>
<p>Die prim&#228;re Aufgabe des Lohnbuchhalters besteht darin, f&#252;r eine fristgerechte Auszahlung der L&#246;hne und Geh&#228;lter zu sorgen. Unabh&#228;ngig vom Arbeitsaufkommen, Urlaubszeit oder krankheitsbedingten Ausf&#228;llen, haben diese zu einem bestimmten Stichtag auf den Konten der einzelnen Mitarbeiter zu sein. Wer ein Unternehmen f&#252;hrt, hat dem zufolge f&#252;r einen reibungslosen Ablauf dieser Transaktionen zu sorgen. Selbst wenige Tage Versp&#228;tung haben hier f&#252;r das Unternehmen selbst und auch f&#252;r die Arbeiter und Angestellten nicht selten gravierende Auswirkungen.</p>
<p><span id="more-145"></span></p>
<p>Die Zahlung der L&#246;hne und Geh&#228;lter ist jedoch nur ein Teilbereich im Arbeitsgebiet des Lohnbuchhalters. Auch Steuern und Sozialabgaben f&#252;r jeden einzelnen Mitarbeiter werden im Lohnb&#252;ro berechnet, buchhalterisch erfasst und an die zust&#228;ndigen Beh&#246;rden weitergeleitet. Hierunter fallen beispielsweise die Lohn- und Kirchensteuer, die Abgaben zur Pflegeversicherung, die Krankenkassenbeitr&#228;ge, Beitr&#228;ge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die verm&#246;genswirksamen Leistungen.<br />
Ein komplexes Arbeitsgebiet, was dar&#252;ber hinaus noch st&#228;ndigen &#196;nderungen unterworfen ist. Steigende Krankenkassenbeitr&#228;ge, Rentenanpassungen oder das Einf&#252;hren von privaten Rentenversicherungen verlangen den Lohnbuchhaltern hier einiges ab und erfordern des Weiteren eine st&#228;ndige Weiterbildung und das Einholen diesbez&#252;glicher Informationen. Hierzu geh&#246;ren auch Kenntnisse und Anpassungen an die einzelnen Tarifvertr&#228;ge und deren Bestimmungen.</p>
<p>Wer im Bereich der Lohnbuchhaltung arbeitet, der muss sich mit den jeweiligen Lohn- und Gehaltsgruppen der Mitarbeiter auskennen. Eine exakte Einordnung in diese ergibt sich aus der Dauer der Betriebszugeh&#246;rigkeit, dem Alter, der jeweiligen Qualifikation, den jeweiligen Arbeitsgebieten innerhalb des Unternehmens sowie dem Leistungsgrad der Arbeit. Der daraus resultierende und errechnete Bruttoarbeitslohn dient nun als Basis f&#252;r alle folgenden Abz&#252;ge, die abschlie&#223;end in den Nettobetrag und den zu zahlenden Nettoarbeitslohn m&#252;nden. Ma&#223;geblich hierf&#252;r ist die Eingabe der Lohnsteuerklasse, die jeweils zu ber&#252;cksichtigenden Krankenkassen-Mitgliedschaften, die Konfession, die Anzahl der zu ber&#252;cksichtigenden Kinder sowie alle weiteren Leistungen zur Sozialversicherung, Lohnpf&#228;ndungen und den Freibetr&#228;gen.</p>
<p>Im Anschluss daran erfolgt die Weiterleitung der einbehaltenen Steuern und Sozialversicherungsbeitr&#228;ge an die jeweils zust&#228;ndigen Finanzbeh&#246;rden und an die einzelnen Krankenkassen. Auch s&#228;mtliche Meldungen wie beispielsweise Beitragsnachweise, Lohnsteueranmeldungen oder Abrechnungen von Berufsgenossenschaften fallen in das Aufgabengebiet der Lohnbuchhaltung und haben fristgerecht das Lohnb&#252;ro zu verlassen.<br />
F&#252;r die Ermittlung des Monats- oder Jahresabschlusses verlangt dar&#252;ber hinaus auch die Finanzbuchhaltung alle n&#246;tigen Buchungsbelege.</p>
<p>Die Abteilung Lohn- und Gehaltsbuchhaltung dient f&#252;r die meisten Arbeitnehmer des Weiteren als erste Anlaufstelle, wenn es darum geht, Fragen hinsichtlich der Lohnabrechnung zu stellen. Um fehlerhafte und dar&#252;ber hinaus meist teure Buchungsvorg&#228;nge in der Lohnabrechnung zuvermeiden, m&#252;ssen sich insbesondere Lohnbuchhalter immer wieder auf ein Neues &#252;ber &#196;nderungen im Arbeitsrecht, dem Lohnsteuerrecht und dem Sozialversicherungsrecht ausreichend informieren. Nur so k&#246;nnen Probleme vermieden und Vor-Ort-Fragen im Lohnb&#252;ro ad&#228;quat beantwortet werden.
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		<title>Kurzarbeit Soll- oder Istentgelt?</title>
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		<pubDate>Fri, 02 Jul 2010 09:24:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gehalts- und Lohnabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Istentgelt]]></category>
		<category><![CDATA[Kurzarbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Sollentgelt]]></category>

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		<description><![CDATA[Muss ein Unternehmen Kurzarbeit anmelden, so hat das f&#252;r die Mitarbeiter weitreichende Folgen. Neben der fehlenden Arbeitszeit ist es vor allem das gro&#223;e Defizit in der Lohnt&#252;te, was vielen Arbeitnehmern gro&#223;e Angst macht. Dem Unternehmen selbst verlangt die Berechnung und Verbuchung –neben den allgemeinen wirtschaftlichen Problemen- dar&#252;ber hinaus jedoch noch ein hohes Ma&#223; an Verwaltungsaufwand [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_110" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><img class="size-medium wp-image-110" title="Kurzarbeit" src="http://www.buchhaltungs-software-shop.de/wp-content/uploads/2010/07/Fotolia_13896960_XS-300x200.jpg" alt="Kurzarbeit " width="300" height="200" /><p class="wp-caption-text">© mapoli-photo - Fotolia.com</p></div>
<p>Muss ein Unternehmen Kurzarbeit anmelden, so hat das f&#252;r die Mitarbeiter weitreichende Folgen. Neben der fehlenden Arbeitszeit ist es vor allem das gro&#223;e Defizit in der Lohnt&#252;te, was vielen Arbeitnehmern gro&#223;e Angst macht. Dem Unternehmen selbst verlangt die Berechnung und Verbuchung –neben den allgemeinen wirtschaftlichen Problemen- dar&#252;ber hinaus jedoch noch ein hohes Ma&#223; an Verwaltungsaufwand ab.</p>
<p>Je nach dem wie gro&#223; die Unterschiede von Regelarbeitszeit und Kurzarbeit sind, entstehen dem Arbeitnehmer nicht selten immense finanzielle Einbu&#223;en. Das Arbeitsamt springt hier zwar mit einem Lohnausgleich ein, jedoch erfolgt dies nur im Hinblick auf die allgemeine Leistungstabelle. Kurzarbeitergeld wird hier nur in H&#246;he der allgemeinen bzw. der erh&#246;hten Leistungss&#228;tze ausgezahlt. Bei Arbeitnehmern ohne Kinder sind das derzeit 60 Prozent des bisher auszuzahlenden Nettolohn- oder Gehaltes. Hat der Arbeitnehmer allerdings Kinder, so liegt das Kurzarbeitergeld hier mit 67 Prozent des Nettobetrags nur unwesentlich h&#246;her.</p>
<p>Bei der Berechnung zugrunde gelegt wird hier entweder das Sollentgelt oder das Istentgelt. Ma&#223;geblich f&#252;r die Unterscheidung ist der tats&#228;chlich geleistete oder noch zu leistende Arbeitsumfang des Besch&#228;ftigten.</p>
<p><span id="more-107"></span></p>
<p>Das Sollentgelt ist die Gr&#246;&#223;e, nach der das Kurzarbeitergeld berechnet wird. Hierunter f&#228;llt das gesamte Bruttoentgelt, welches gem&#228;&#223; § 342 ff. SGB III der kompletten Sozialversicherungspflicht unterworfen ist, und alle Sachbez&#252;ge vonseiten des Unternehmens. Hierzu z&#228;hlen auch die Verm&#246;genswirksamen Leistungen, die in das Sollentgelt einflie&#223;en, jedoch in ihrem Anspruch v&#246;llig unangetastet beleiben. Nicht mit einflie&#223;en d&#252;rfen geleistete Mehrarbeiten und Einmalzahlungen sowie Entgeltwandelungen, wie beispielsweise Direktversicherungen, Pensions- und Unterst&#252;tzungskassen in H&#246;he von 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Das Sollentgelt findet seinen Einsatz in der Regel bei festangestellten Besch&#228;ftigten, mit geregelten Arbeitszeiten und monatlich &#252;berwiegend gleich beleibender Lohn- und Gehaltszahlungen.</p>
<p>Das sogenannte Istentgelt kommt als Berechnungsgrundlage zum Tragen, wenn Arbeitsaufwand und Arbeitszeiten starken Schwankungen unterliegen. Dies ist meist bei Besch&#228;ftigten mit Akkord-Arbeitszeiten der Fall. Im Gegensatz zum Sollentgelt flie&#223;en hier auch alle Mehraufwendungen mit hinein. Selbst wenn Mehrarbeitszuschl&#228;ge nicht ausbezahlt werden, werden diese von der Bundesagentur f&#252;r Arbeit als solche erfasst und in die Berechnung mit einbezogen. Dies ist auch der Fall bei den Lohnersatzleistungen, wie beispielsweise das Krankengeld oder bei Inanspruchnahme von unbezahltem Urlaub oder Gleittagen. Alle diese Positionen wirken sich hier leistungsmindernd f&#252;r den Arbeitnehmer aus.</p>
<p>Als Bemessungsgrundlage f&#252;r die arbeitnehmerbezogene Auszahlung des Kurzarbeitergeldes ergibt sich dann aus der Differenz zwischen Soll- und Istentgelt das pauschalierte monatliche Nettoentgelt. Gemindert wird dieses um die Sozialversicherungspauschale, die Lohnsteuer in Bezug zu den jeweiligen Steuerklassen, den Solidarit&#228;tszuschlag und die Kinderfreibetr&#228;ge. Ma&#223;geblich ist hier f&#252;r die Berechnung der jeweilige Kalendermonat. Finden nachtr&#228;gliche &#196;nderungen auf der Steuerkarte statt, so k&#246;nnen diese f&#252;r die Berechnung r&#252;ckwirkend nicht mehr geltend gemacht werden.</p>
<p>Kurzarbeitergeld kann fr&#252;hestens in dem Monat ausgezahlt werden, in dem die Meldung zur Kurzarbeit vom Unternehmen an die Bundesagentur f&#252;r Arbeit &#252;bermittelt wurde. Dies ist auch der Fall, wenn nachweisbare Gr&#252;nde f&#252;r die versp&#228;tet eingereichten Meldungen vorliegen.</p>
<p>Kurzarbeitergeld kann dar&#252;ber hinaus h&#246;chstens f&#252;r einen Zeitraum von 6 Monaten gew&#228;hrt werden. Erst wenn auf dem gesamten Wirtschafts- und Arbeitssektor erhebliche konjunkturelle Schwierigkeiten vorherrschen, kann vonseiten des Bundesministeriums f&#252;r Wirtschaft und Arbeit anhand ge&#228;nderter Rechtsverordnungen eine Fristverl&#228;ngerung von bis zu 24 Monaten ausgesprochen werden.
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		<title>Die Digitalisierung der Lohnsteuerkarte ab 2012</title>
		<link>http://www.buchhaltungs-software-shop.de/gehalts-und-lohnabrechnung/die-digitalisierung-der-lohnsteuerkarte-ab-2012/</link>
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		<pubDate>Wed, 23 Jun 2010 13:55:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gehalts- und Lohnabrechnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Ab 2012 wird die Lohnsteuerkarte gegen eine elektronische Variante eingetauscht. Das soll vor allem B&#252;rokratie abschaffen und f&#252;r Arbeitgeber eine Zeitersparnis bringen. So gilt die letzte Lohnsteuer, die auf Papier gedruckt wurde, nicht nur f&#252;r das Jahr 2010 sondern auch f&#252;r 2011. Die digitale Lohnsteuerkarte ab 2012 Die digitale Lohnsteuerkarte tr&#228;gt den Namen ElsterLohn II [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ab 2012 wird die Lohnsteuerkarte gegen eine elektronische Variante eingetauscht. Das soll vor allem B&#252;rokratie abschaffen und f&#252;r Arbeitgeber eine Zeitersparnis bringen. So gilt die letzte Lohnsteuer, die auf Papier gedruckt wurde, nicht nur f&#252;r das Jahr 2010 sondern auch f&#252;r 2011. </strong></p>
<p><strong>Die digitale Lohnsteuerkarte ab 2012</strong></p>
<p>Die digitale Lohnsteuerkarte tr&#228;gt den Namen ElsterLohn II und hat das Ziel eine Erleichterung zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Finanzamt zu schaffen. Au&#223;erdem steht die  Kostenersparnis dabei im Vordergrund. So fallen zuk&#252;nftig unter anderem Versandgeb&#252;hren und die Anschaffungskosten f&#252;r Papier weg. Bereits im Entwurf eines Jahresteuergesetzes 2008 wurde die elektronische Lohnsteuerkarte beschlossen und sollte eigentlich bereits 2011 eingef&#252;hrt werden. Doch erst im Jahr 2012 ist die ElsterLohn II voll einsatzf&#228;hig. Nun aber stellen sich Millionen von Besch&#228;ftigten die Frage, was sich mit der neuen Form der Lohnsteuerkarte &#228;ndern wird.</p>
<p><span id="more-95"></span></p>
<p>Zun&#228;chst wird Lohnsteuerkarte aus Pappkarton nicht wie gewohnt j&#228;hrlich per Post zugesendet, sondern Arbeitnehmer erhalten eine Lohnsteuerindentifikationsnummer, die beim Arbeitgeber eingereicht werden muss. Zusammen mit dem Geburtsdatum kann dann der Arbeitgeber alle Daten in der ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) abrufen, die bereits seit 2008 fl&#228;chendeckend eingef&#252;hrt wurde. Jedoch schon diesem Jahr sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Daten ihrer Mitarbeiter in die Datenbank eingeben. Auch Daten wie Freibetr&#228;ge, Erm&#228;&#223;igungen wie beispielsweise Fahrtkosten werden nun auf elektronischen Weg vermerkt. Neu allerdings ist, dass nun das Eintritts- und Austrittsdatum festgehalten wird.</p>
<p>Wenn also ein Arbeitnehmer 2011 den Job wechselt wird die Lohnsteuerkarte ausgeh&#228;ndigt und muss dem neuen Arbeitgeber vorgelegt werden. Ab 2011 ist ebenfalls so, dass nicht mehr die Kommunen die Lohnsteuerkarte aush&#228;ndigen, sondern das Finanzamt selbst. Arbeitnehmer, die ihre Indentifikationsnummer nicht kennen, k&#246;nnen beim Bundeszentralamt f&#252;r Steuern in Bonn diese erfragen. &#196;nderungen wie unter anderem Heirat m&#252;ssen dem Finanzamt dann umgehend mitgeteilt werden.<br />
Es gibt aber auch kritische Stimmen wie der Bund der Steuerzahler NRW, die in der Menge der Daten, die gespeichert werden, eine &#252;berfl&#252;ssige Ma&#223;nahme sehen.<br />
Doch B&#252;rger haben die M&#246;glichkeit Einsicht  in die eigenen Daten &#252;ber das Elster-Portal oder &#252;ber das Finanzamt zu erhalten. Arbeitgeber, die unberechtigt Daten aufrufen, werden mit einem Bu&#223;geld von bis zu 10.000 Euro bestraft. Au&#223;erdem ist es so, dass nur jeweils ein Arbeitgeber Zugriff auf die Daten des Mitarbeiters hat.<br />
An Steuererkl&#228;rung wird sich jedoch nichts &#228;ndern, oder vielmehr vorerst nichts &#228;ndern. Denn auch hier hat das digitale Zeitalter begonnen und so haben Arbeitnehmer ebenso die M&#246;glichkeit &#252;ber den elektronischen Weg die Steuererkl&#228;rung abzugeben, die dann auch bevorzugt vom Finanzamt bearbeitet wird.</p>
<p><strong>Die Geschichte der Lohnsteuerkarte</strong></p>
<p>Mit der elektronischen Variante endet nun eine lange Geschichte f&#252;r die Lohnsteuerkarte. Eingef&#252;hrt wurde die Karte aus Pappkarton im Jahr 1925 und l&#246;ste damit die so genannten Steuermarken ab, die es bei der Post zu erwerben gab und die Arbeitnehmer in ein Steuerbuch einklebten. Schon zu dieser Zeit sollte die Lohnsteuerkarte eine Vereinfachung f&#252;r den Staat darstellen und B&#252;rokratie abschaffen.  Mit der Einf&#252;hrung der Lohnsteuer gab der Arbeitgeber dann direkt die Abgaben an den Staat weiter. Erst wurde die Lohnsteuerkarte im DIN4 mit einem vorgeschriebenen Gewicht von 150 Gramm herausgegeben und 1943 dann in DIN5. Im Jahr 1953 kam dann die j&#228;hrliche wechselnde Farbe, die in der Reihenfolge rot-gelb-gr&#252;n-orange. Nun aber soll mit der fast schon traditionsreichen Lohnsteuerkarte aus Pappkarton Schluss sein und macht Platz f&#252;r das digitale Zeitalter. Sicherlich bietet die elektronische Version einige Vorteile und vor allem eine hohe Kostenersparnis, betrachtet es man jedoch aus der psychologischen Sicht, dann war die Lohnsteuerkarte auch ein Zeichen daf&#252;r, dass man zur Arbeitswelt geh&#246;rt.
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		<title>Lohnabrechnung im Internet geht das wirklich</title>
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		<pubDate>Mon, 15 Mar 2010 13:11:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gehalts- und Lohnabrechnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Wir machen das ganz einfach selbst mit einem einfachen Lohnprogramm im Internet. Dann kam der Betriebspr&#252;fer und meinte &#8220;Na, prima, da sind dann ja jetzt einige Nachzahlungen f&#228;llig &#8230;&#8221;. Viele kleinere Unternehmen wollen Geld bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung sparen und verwenden preiswerte Online- Lohnabrechnungsprogramme. Fachleute warnen: Das notwendige Fachwissen im komplizierten deutsche Lohnsteuer- und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir machen das ganz einfach selbst mit einem einfachen Lohnprogramm im Internet. Dann kam der Betriebspr&#252;fer und meinte &#8220;Na, prima, da sind dann ja jetzt einige Nachzahlungen f&#228;llig &#8230;&#8221;.</p>
<p>Viele kleinere Unternehmen wollen Geld bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung sparen und verwenden preiswerte Online- Lohnabrechnungsprogramme. Fachleute warnen: Das notwendige Fachwissen im komplizierten deutsche Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht kann durch diese Programme nicht ersetzt werden. Die Anwender wiegen sich in einer falschen Sicherheit. Dann kommt der Pr&#252;fer und es werden Nachzahlungen f&#228;llig oder es kommt sogar zu Steuerstrafverfahren. Auch GmbH Gesch&#228;ftsf&#252;hrer haften bei Organisationsverschulden voll mit ihrem Privatverm&#246;gen.</p>
<p>Doch es gibt eine g&#252;nstige Alternative die wirklich funktioniert: http://www.sblohn.de</p>
<p>Sie erfassen lediglich Informationen &#252;ber Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter. Die Lohnsteuer- und SV-Meldungen erledigt SBlohn f&#252;r Sie. Die Kommunikation ist dabei sehr einfach &#252;ber das Internet gestaltet. Es sind keinerlei Fachkenntnisse der Lohnbuchhaltung erforderlich. Alle Eingaben werden von ausgebildeten langj&#228;hrig t&#228;tigen Lohnbuchhaltern gepr&#252;ft und umgesetzt. Bei Unklarheiten werden Sie umgehend kontaktiert. Nach der Abrechnung stehen Ihnen alle Dokumente wie Lohnscheine/Verdienstabrechnungsbelege und die Lohnunterlagen f&#252;r Ihren Betrieb zur Verf&#252;gung. Ebenso wird ein Buchungsbeleg bzw. eine Buchungsdatei f&#252;r den Steuerberater oder ihre eigene Finanzbuchhaltung erzeugt und alle Meldungen f&#252;r die Sozialversicherung und Finanzverwaltung erstellt und elektronisch &#252;bermittel. Dabei werden die h&#246;chsten Sicherheitsstandards wie beim Online-Banking verwendet. Und die ab 1.1.2010 notwendigen zus&#228;tzlichen Meldungen f&#252;r das ELENA-Verfahren sind in den g&#252;nstigen Preis f&#252;r die Standardabrechnung von 4,99 € zuz. Ust. auch schon drin. Ab 25 Abrechnungen wird es sogar noch preiswerter. Grund genug sich jetzt zu informieren.
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