Kleinunternehmer

Was wird für die Anmeldung als Kleinunternehmer benötigt?

Wer sich selbstständig macht und sein neu gegründetes Unternehmen beispielsweise als Einzelunternehmer beginnt, der wählt häufig die Kleinunternehmerregelung für die Besteuerung. Die Kleinunternehmerregelung hat viele Vorteile, die sich vor allem aber durch den wesentlich geringer ausfallenden bürokratischen Aufwand erkennbar macht. Auch für die Anmeldung selbst wird nicht viel benötigt, denn wer alle Unterlagen beisammen hat, hat auch schnell den Gewerbeschein in der Hand und kann mit den Geschäften beginnen.

Mitzubringen ist in der Regel zunächst der Personalausweis oder der Reisepass. Soll ein Gastronomiebetrieb eröffnet werden oder ist der Unternehmenssinn die Personenbeförderung, so benötigt der Jungunternehmer hierfür noch eine Genehmigung von der zuständigen Behörde. Handelt es sich hingegen um einen neu gegründeten Handwerksbetrieb, so ist es die Handwerkskarte oder die Gewerbekarte für handwerkliche Betriebe.
Liegen dem Gewerbeamt alle nötigen Unterlagen vor, dann erfolgt von hier aus gleich auch die Anmeldung beim Finanzamt, ggf. bei der Industrie- und Handelskammer, dem Gewerbeaufsichtsamt oder bei der Handwerkskammer.

Diesen Beitrag weiterlesen »

Umsatzsteuerbefreiung bedeutet, dass Unternehmer oder auch Freiberufler, die ein so genanntes Kleingewerbe betreiben, von der Umsatzsteuer befreit sind. Folglich müssen sie weder Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen, noch müssen sie demnach Umsatzsteuern abführen. Diese Kleinunternehmerregelung findet ihre Grundlagen im Paragraf 19 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes.

Wie sieht jedoch die genaue Regelung für die Umsatzsteuerbefreiung aus?

Die genaue Regelung im Paragraf 19 Absatz 1 besagt, dass die für Umsätze geschuldete Umsatzsteuer von Unternehmern, die im Inland oder in den in Paragraf 1 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben wird, wenn die Umsätze zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird. Nun profitieren von dieser Art der Regelung allerdings nicht nur Unternehmer, die niedrige Umsätze vorweisen können, auch all jene, die sich selbstständig machen, können diese Regelung anwenden, wenn sie im Gründungsjahr einen Umsatz von weniger als 17.500 Euro und im Folgejahr von weniger als 50.000 Euro erwarten.

Diesen Beitrag weiterlesen »

Einfache Buchführung durch Umsatzsteuerbefreiung

Rechnungserstellung ohne Umsatzsteuer

Mehr Vorteile oder auch Nachteile?

Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Vorsteuer

© photoGrapHie - Fotolia.com

Das Thema Umsatzsteuer ist für viele Unternehmer ein sprichwörtliches rotes Tuch. Aufgrund der Umsatzsteuer steigt der bürokratische Aufwand in der Buchhaltung enorm an, sodass viele Unternehmer sich einerseits wünschen, ihnen würde eine Umsatzsteuerbefreiung zukommen. Neben den monatlich oder quartalsmäßig zu erstellenden Umsatzsteuervoranmeldungen müssen natürlich auch entsprechende Rücklagen für eventuelle Umsatzsteuernachzahlungen gebildet werden. Durch diese Abführung der Umsatzsteuer an die zuständigen Finanzbehörden gehen den Unternehmen meist große Mengen liquider Mittel verloren. Außerdem muss hier noch der Vorsteuerabzug berechnet werden, was ebenfalls mit sehr viel bürokratischem Aufwand verbunden ist und auch bei der Rechnungsstellung muss ohne eine Umsatzsteuerbefreiung ein großes Paket an entsprechenden Richtlinien umgesetzt werden.

Diesen Beitrag weiterlesen »

Existenzgründer und Jungunternehmer beginnen ihre Selbstständigkeit nicht selten hoch motiviert mit großen Zielen und Plänen für ihr zukünftiges Leben. Meist wird hier sämtliche Energie in das gegründete Unternehmen gesteckt, damit sich schnell ein weitreichender Kundenstamm für die zu veräußernden Produkte oder Dienstleistungen entwickelt. Das Thema Buchführung wird hierbei jedoch oftmals völlig vergessen.

Man muss nicht unbedingt ein Buchführungsexperte sein, um die laufende Buchhaltung nach ordentlichen Gesichtspunkten zu führen. Neben dem Hauptgeschäft darf diese jedoch keinesfalls in Vergessenheit geraten und sollte nach Möglichkeit ständig auf dem laufenden Stand gehalten werden. Es versteht sich somit von selbst, dass eingehende und ausgehende Rechnungen, Kontoauszüge, Lieferscheine und Barbelege zeitnah sortiert und auch abgelegt werden.

Diesen Beitrag weiterlesen »

Viele Jungunternehmer und Existenzgründer starten ihre Selbstständigkeit zunächst im Rahmen der sogenannten Kleinunternehmerregelung. Wer noch nicht sicher weiß, wie sich die Umsatzzahlen im ersten Jahr entwickeln werden, oder wer bereits abschätzen kann, eine gewisse Umsatzgröße vorraussichtlich nicht zu überschreiten, ist mit diesem Verfahren meist gut bedient. Denn die Kleinunternehmerregelung hat viele Vorteile.

Wer als Kleinunternehmer tätig ist, der kann in der Regel keine riesigen Erlöse vorweisen. Die Finanzbehörden gehen in diesem Fall von einer maximalen Umsatzgröße in Höhe von 17.500 Euro im laufenden Jahr und 50.000 Euro im folgenden Geschäftsjahr aus. Wer unterhalb dieser Grenzen liegt hat zwar eher geringe Einkünfte, jedoch entfallen hierbei wichtige buchhalterische Pflichten, die dem Existenzgründer in den ersten Jahren allerdings auch sehr von Nutzen sein können.

Wer die angegebenen Umsatzgrößen nicht überschreitet, kann seine Buchhaltung zunächst im Rahmen der sogenannten Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen. Hierbei werden lediglich alle Bruttoeinnahmen und –ausgaben gegenübergestellt. Die Differenz aus beiden Faktoren bestimmt die Bemessungsgrundlage für den zu versteuernden Gewinn. Hierbei handelt es sich um ein recht einfaches Prozedere, dass auch von Jungunternehmern, welche keine oder kaum Erfahrungen im Bereich der Buchhaltung besitzen, schnell und unkompliziert erlernt werden kann.

Diesen Beitrag weiterlesen »

Wir empfehlen
01 Gif-Banner 120x30 Lexware Shop
Facebook
Produkt Tipps
Sollten Sie nicht zu 100 % mit Ihrer Software zufrieden sein, erhalten Sie den Rechnungs-betrag zurück. Ohne Angabe von Gründen. Garantiert.

NEU - Jetzt mit Geld-zurück-Garantie!



Die umfassende und sichere Steuererklärung


 Umfassende und sichere Buchhaltung mit Lexwae Taxman 2012 plus
Schnell, einfach, günstig und ein Plus an Leistung – das ist Lexware buchhalter plus. Nehmen Sie Buchungen, Kontoführung, Umsatzsteuer-Voranmeldung und den kompletten Jahresabschluss selbst in die Hand. Natürlich immer auf dem aktuellen Stand der Gesetze.

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen!



Berechnen Sie heute Ihren Erfolg von morgen


Berechnen Sie heute Ihren Erfolg von morgen mit QuickSteuer
Die kaufmännische Komplett-Lösung für alle, die mehr aus Ihrem Unternehmen rausholen wollen. Erledigen Sie Buchhaltung, Auftragsbearbeitung und Lagerverwaltung im Handumdrehen selbst und behalten Sie immer Ihre wichtigsten Zahlen im Blick.

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen!



Buchhaltung leicht gemacht


Buchhaltung leicht gemacht mit Büro easy Plus
Die perfekte Lösung für alle Buchhaltungs-Muffel, die sich gerne noch mehr abnehmen lassen. Rechnungen und Angebote schreiben, das Kassenbuch führen und die Finanzen im Blick behalten geht schnell und besonders einfach. Wirklich!

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen!