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	<title>www.buchhaltungs-software-shop.de &#187; Kleinunternehmer</title>
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	<description>Durchstarten statt träge &#34;buchhalten&#34; - Tipps &#38; Tricks für eine effizientere Buchhaltung!</description>
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		<title>Kleinunternehmerregelung – die gesetzlichen Pflichten von A-Z</title>
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		<pubDate>Thu, 08 Sep 2011 10:21:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kleinunternehmer]]></category>

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		<description><![CDATA[Was wird f&#252;r die Anmeldung als Kleinunternehmer ben&#246;tigt? Wer sich selbstst&#228;ndig macht und sein neu gegr&#252;ndetes Unternehmen beispielsweise als Einzelunternehmer beginnt, der w&#228;hlt h&#228;ufig die Kleinunternehmerregelung f&#252;r die Besteuerung. Die Kleinunternehmerregelung hat viele Vorteile, die sich vor allem aber durch den wesentlich geringer ausfallenden b&#252;rokratischen Aufwand erkennbar macht. Auch f&#252;r die Anmeldung selbst wird nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Was wird f&#252;r die Anmeldung als Kleinunternehmer ben&#246;tigt?</h2>
<p>Wer sich selbstst&#228;ndig macht und sein neu gegr&#252;ndetes Unternehmen beispielsweise als <strong>Einzelunternehmer</strong> beginnt, der w&#228;hlt h&#228;ufig die <strong>Kleinunternehmerregelung</strong> f&#252;r die Besteuerung. Die Kleinunternehmerregelung hat viele Vorteile, die sich vor allem aber durch den wesentlich geringer ausfallenden b&#252;rokratischen Aufwand erkennbar macht. Auch f&#252;r die Anmeldung selbst wird nicht viel ben&#246;tigt, denn wer alle Unterlagen beisammen hat, hat auch schnell den <strong>Gewerbeschein</strong> in der Hand und kann mit den Gesch&#228;ften beginnen.</p>
<p>Mitzubringen ist in der Regel zun&#228;chst der Personalausweis oder der Reisepass. Soll ein Gastronomiebetrieb er&#246;ffnet werden oder ist der Unternehmenssinn die Personenbef&#246;rderung, so ben&#246;tigt der Jungunternehmer hierf&#252;r noch eine Genehmigung von der zust&#228;ndigen Beh&#246;rde. Handelt es sich hingegen um einen neu gegr&#252;ndeten Handwerksbetrieb, so ist es die Handwerkskarte oder die Gewerbekarte f&#252;r handwerkliche Betriebe.<br />
Liegen dem Gewerbeamt alle n&#246;tigen Unterlagen vor, dann erfolgt von hier aus gleich auch die Anmeldung beim Finanzamt, ggf. bei der Industrie- und Handelskammer, dem Gewerbeaufsichtsamt oder bei der Handwerkskammer.</p>
<p><span id="more-410"></span></p>
<h2>Die Vorteile der Kleinunternehmerregelung</h2>
<p>Die <em>Kleinunternehmerregelung</em> macht sich vor allem dadurch erkennbar, dass hier kein Ausweis der Mehrwertsteuer erfolgt. D.h., bei der Rechnungsstellung ist explizit zu deklarieren, dass ein <strong>Mehrwertsteuerausweis gem&#228;&#223; § 19 Abs. 1</strong> nicht erfolgt. Das hat nat&#252;rlich viele Vorteile f&#252;r den Unternehmer, da der b&#252;rokratische Steueraufwand sich wesentlich minimiert und beispielsweise schon die Umsatzsteuervoranmeldung nicht mehr n&#246;tig ist. Gleicherma&#223;en ist es dann aber auch nicht erlaubt, Vorsteuern oder Erwerbssteuern vom zust&#228;ndigen Finanzamt zu fordern.</p>
<h2>Von Beginn an Kleinunternehmer oder doch die Regelbesteuerung w&#228;hlen?</h2>
<p>Da die Regelbesteuerung an gewisse Umsatzgrenzen gebunden ist, sind vor allem die Jungunternehmer &#252;berfragt, wenn es darum geht, einzusch&#228;tzen, wie denn der zuk&#252;nftige Umsatz ausfallen wird. Deshalb wird hier gerne von Anfang an die Kleinunternehmerregelung gew&#228;hlt. Ein Wechsel in die so genannte Regelbesteuerung kann sich dann sp&#228;ter aufgrund von wachsenden Umsatzzahlen ergeben, wobei eine Umstellung hier problemlos m&#246;glich ist.<br />
Grunds&#228;tzlich kann allerdings gesagt werden, dass zun&#228;chst ein jeder Unternehmer als Kleinunternehmer beginnen kann – und zwar so lange, bis er die Gesamtumsatzgrenzen &#252;bersteigt. Erst danach ist die Regelbesteuerung Pflicht. Ist die Gewerbeanmeldung erfolgt, so wird erfragt, ob die Kleinunternehmerregelung beibehalten werden soll, oder ob der Unternehmer in die Regelbesteuerung &#252;bergehen will.</p>
<h2>Umsatzsch&#228;tzungen sind schon im Gr&#252;ndungsjahr Pflicht</h2>
<p>Obwohl kein Unternehmer genau sagen kann, wie sich der Umsatz entwickeln wird, ist f&#252;r die Einstufung in die steuerliche Klasse eine Sch&#228;tzung des Umsatzes bereits bei Unternehmensgr&#252;ndung erforderlich. Wer als Kleinunternehmer agieren will, dessen Umsatz darf die Grenze von 17.500 Euro keinesfalls &#252;berschreiten. Auch der Umsatz des folgenden Jahres muss vorab gesch&#228;tzt werden und muss, um die Kleinunternehmerregelung aufrechterhalten zu k&#246;nnen, unter einer H&#246;chstgrenze von 50.000 Euro liegen.</p>
<h2>Pflichtangaben auf Rechnungen von Kleinunternehmern</h2>
<p>Neben dem Hinweis, dass gem&#228;&#223; § 19 Abs. 1 UStG kein Ausweis der Mehrwertsteuer erfolgen darf, haben Rechnungen von Kleinunternehmern nat&#252;rlich auch noch andere Vorgaben, die eingehalten werden m&#252;ssen. So muss beispielsweise die vollst&#228;ndige Adresse des Kleinunternehmers angegeben sein, die Adresse des Kunden, die Steuernummer, die nat&#252;rlich auch ein Kleinunternehmer hat, die Rechnungsnummer und das Datum der Ausstellung dieser, die Anzahl der gelieferten Produkte sowie die Produktart oder die jeweilige Dienstleistung, die erbracht wurde.</p>
<h2>Nachteile der Kleinunternehmerregelung</h2>
<p>Nat&#252;rlich hat auch die Kleinunternehmerregelung nicht nur Vorteile. Gerade, wer Gesch&#228;ftskunden hat, wird oftmals mit diesen Nachteilen konfrontiert. Gewerbliche Kunden wollen n&#228;mlich in der Regel gerne einen Vorsteuerabzug geltend machen, der jedoch bei Gesch&#228;ften mit Kleinunternehmern nicht m&#246;glich ist. Auf den Eingangsrechnungen fehlt die Mehrwertsteuer, sodass ein Vorsteuerbetrag hier nicht ausgewiesen ist und deshalb nat&#252;rlich auch nicht geltend gemacht werden kann. Gerade f&#252;r die Umsatzsteuervoranmeldung ist vielen Kunden das jedoch sehr wichtig, da sich die Umsatzsteuerzahllast so erheblich verringern kann.</p>
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		<title>Umsatzsteuerbefreiung auf Rechnungen und die Auswirkungen auf  Unternehmer und Kunden</title>
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		<pubDate>Mon, 28 Mar 2011 18:02:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kleinunternehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Kleinunternehmerregelung]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuerbefreiung]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuervoranmeldung]]></category>

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		<description><![CDATA[Umsatzsteuerbefreiung bedeutet, dass Unternehmer oder auch Freiberufler, die ein so genanntes Kleingewerbe betreiben, von der Umsatzsteuer befreit sind. Folglich m&#252;ssen sie weder Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen, noch m&#252;ssen sie demnach Umsatzsteuern abf&#252;hren. Diese Kleinunternehmerregelung findet ihre Grundlagen im Paragraf 19 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes. Wie sieht jedoch die genaue Regelung f&#252;r die Umsatzsteuerbefreiung aus? [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Umsatzsteuerbefreiung </strong>bedeutet, dass Unternehmer oder auch Freiberufler, die ein so genanntes Kleingewerbe betreiben, von der <strong>Umsatzsteuer </strong>befreit sind. Folglich m&#252;ssen sie weder Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen, noch m&#252;ssen sie demnach Umsatzsteuern abf&#252;hren. Diese <strong>Kleinunternehmerregelung </strong>findet ihre Grundlagen im Paragraf 19 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes.</p>
<h2>Wie sieht jedoch die genaue Regelung f&#252;r die Umsatzsteuerbefreiung aus?</h2>
<p>Die genaue Regelung im Paragraf 19 Absatz 1 besagt, dass die f&#252;r Ums&#228;tze geschuldete Umsatzsteuer von Unternehmern, die im Inland oder in den in Paragraf 1 bezeichneten Gebieten ans&#228;ssig sind, nicht erhoben wird,  wenn die Ums&#228;tze zuz&#252;glich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht &#252;berstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht &#252;bersteigen wird. Nun profitieren von dieser Art der Regelung allerdings nicht nur Unternehmer, die niedrige Ums&#228;tze vorweisen k&#246;nnen, auch all jene, die sich selbstst&#228;ndig machen, k&#246;nnen diese Regelung anwenden, wenn sie im Gr&#252;ndungsjahr einen Umsatz von weniger als 17.500 Euro und im Folgejahr von weniger als 50.000 Euro erwarten.</p>
<p><span id="more-349"></span></p>
<p>Dabei sollte jedoch bedacht werden, dass das Thema Umsatzsteuer f&#252;r nahezu alle Unternehmer ein heikles Thema ist,  nicht nur, dass der damit verbundene b&#252;rokratische Aufwand immens steigt, auch ist in Sachen Buchhaltung wesentlich mehr Arbeit von N&#246;ten. In Anbetracht der monatlich oder quartalsweise zu erstellenden <strong>Umsatzsteuervoranmeldung </strong>f&#252;r  das Finanzamt, w&#228;ren viele Unternehmer froh, die <strong>Kleinunternehmerregelung </strong>anwenden zu k&#246;nnen. Ein weiteres Manko ist hier, es m&#252;ssen R&#252;cklagen gebildet werden, f&#252;r eventuelle Umsatzsteuernachzahlungen, was auch nicht f&#252;r jedes Unternehmen leicht ist. Nicht selten gehen den Unternehmen durch diese Abf&#252;hrung an die jeweiligen Finanz&#228;mter gro&#223;e Mengen liquider Mittel verloren, was sich nat&#252;rlich in dem entsprechenden Gesch&#228;ftsjahr schon stark bemerkbar machen kann.</p>
<p>Ein wichtiger Vorteil ist mit der <strong>Kleinunternehmerregelung </strong>verbunden, der vor allem Existenzgr&#252;nder  dazu bewegt, ihre Selbstst&#228;ndigkeit im Rahmen dieser <strong>Kleinunternehmerregelung </strong>zu starten. W&#228;hrend ab einem Jahresumsatz <strong>&#252;ber 50.000 Euro</strong> eine Bilanzierung vom jeweiligen Finanzamt erwartet werden kann, sind alle Kleinunternehmer und all jene, die unter dieser Grenze liegen, im Rahmen des Jahresabschlusses lediglich zu einer so genannten Einnahmen&#252;berschussrechnung verpflichtet. Dies erleichtert nat&#252;rlich gerade jungen Unternehmen und Existenzgr&#252;ndern die ersten Gesch&#228;ftsjahre.</p>
<h2>Rechnungsstellung nach der Kleinunternehmerregelung</h2>
<p>Unternehmer und Existenzgr&#252;nder, die die <strong>Kleinunternehmerregelung </strong>f&#252;r sich geltend gemacht haben, weisen also in ihren Rechnungen keine Mehrwertsteuer aus und sollten dies unbedingt durch einen Zusatz auf der Rechnung kenntlich machen, der besagt, dass sie eben die <strong>Kleinunternehmerregelung </strong>nutzen und demnach keine Umsatzsteuer ausweisen. Auch sollten sie grundlegend ihre Gesch&#228;ftspartner darauf hinweisen, dass sie Kleinunternehmer sind.  Grundlegend hat diese <strong>Kleinunternehmerregelung </strong>keine Auswirkungen auf die Gesch&#228;ftsbeziehungen als solches. Wenn nun also eine Gesch&#228;ftsbeziehung zwischen einem Kleinunternehmer und einem umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer besteht, so kann der umsatzsteuerpflichtige Unternehmer seine Rechnungen ganz normal mit ausgewiesener Umsatzsteuer erstellen, der Kleinunternehmer kann diese nur nicht absetzen.</p>
<p>Es gibt aber grunds&#228;tzlich auch noch eine zweite M&#246;glichkeit, bei der eine <strong>Umsatzsteuerbefreiung </strong>in Frage kommt. Dies betrifft in erster Linie die verschiedenen Bildungstr&#228;ger, die von der Umsatzsteuer befreit sind. Hier kommt aber nicht zwingend eine <strong>Kleinunternehmerregelung </strong>zum Tragen. Vielmehr ist es dann einfach so, dass auf einen im Vorfeld ausgehandelten Preis eben keine Steuern mehr aufgeschlagen werden.</p>
<h2>Die Auswirkungen der Umsatzsteuerbefreiung auf Kunden und Unternehmer</h2>
<p>Eine <strong>Umsatzsteuerbefreiung </strong>hat prinzipiell keine sonderlichen auf eine Gesch&#228;ftsbeziehung. Es muss im Vorfeld eben in diesem Falle ein Endpreis ausgehandelt werden, wie bei allen anderen Gesch&#228;ften auch. Dass nun ein Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer geltend machen kann, beeinflusst seine Gesch&#228;ftspartner im Grunde genommen gar nicht. Auch haben die Kunden eines Kleinunternehmers keinerlei Nachteil aus dieser Regelung, sie k&#246;nnen eben aus solchen Rechnungen keine Vorsteuer geltend machen, was sich aber auch nicht negativ auswirkt, da die Umsatzsteuer an sich ja ein so genannter Durchlaufposten ist, somit f&#228;llt ja auch der entsprechende Betrag im Umsatz weg.  Somit kann festgehalten werden, dass eine <strong>Umsatzsteuerbefreiung </strong>weder aus Sicht des Kunden noch aus Sicht des Unternehmers nachteilige Auswirkungen h&#228;tte. Es ist nur eine Frage des entstehenden Arbeitsaufwandes.
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		<title>Umsatzsteuerbefreiung – f&#252;r Existenzgr&#252;nder und kleine Unternehmen</title>
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		<pubDate>Thu, 10 Feb 2011 12:49:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kleinunternehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuerbefreiung]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuervoranmeldung]]></category>

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		<description><![CDATA[Einfache Buchf&#252;hrung durch Umsatzsteuerbefreiung Rechnungserstellung ohne Umsatzsteuer Mehr Vorteile oder auch Nachteile? Das Thema Umsatzsteuer ist f&#252;r viele Unternehmer ein sprichw&#246;rtliches rotes Tuch. Aufgrund der Umsatzsteuer steigt der b&#252;rokratische Aufwand in der Buchhaltung enorm an, sodass viele Unternehmer sich einerseits w&#252;nschen, ihnen w&#252;rde eine Umsatzsteuerbefreiung zukommen. Neben den monatlich oder quartalsm&#228;&#223;ig zu erstellenden Umsatzsteuervoranmeldungen m&#252;ssen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Einfache Buchf&#252;hrung durch Umsatzsteuerbefreiung</h2>
<h3>Rechnungserstellung ohne Umsatzsteuer</h3>
<p><strong>Mehr Vorteile oder auch Nachteile?</strong></p>
<div id="attachment_222" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><img class="size-medium wp-image-222" title="Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Vorsteuer" src="http://www.buchhaltungs-software-shop.de/wp-content/uploads/2010/09/mehrwertsteuer-300x196.jpg" alt="Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Vorsteuer" width="300" height="196" /><p class="wp-caption-text">© photoGrapHie - Fotolia.com</p></div>
<p>Das Thema <strong>Umsatzsteuer </strong>ist f&#252;r viele Unternehmer ein sprichw&#246;rtliches rotes Tuch. Aufgrund der <strong>Umsatzsteuer</strong> steigt der b&#252;rokratische Aufwand in der Buchhaltung enorm an, sodass viele Unternehmer sich einerseits w&#252;nschen, ihnen w&#252;rde eine <strong>Umsatzsteuerbefreiung </strong>zukommen. Neben den monatlich oder quartalsm&#228;&#223;ig zu erstellenden Umsatzsteuervoranmeldungen m&#252;ssen nat&#252;rlich auch entsprechende R&#252;cklagen f&#252;r eventuelle Umsatzsteuernachzahlungen gebildet werden. Durch diese Abf&#252;hrung der Umsatzsteuer an die zust&#228;ndigen Finanzbeh&#246;rden gehen den Unternehmen meist gro&#223;e Mengen liquider Mittel verloren. Au&#223;erdem muss hier noch der Vorsteuerabzug berechnet werden, was ebenfalls mit sehr viel b&#252;rokratischem Aufwand verbunden ist und auch bei der Rechnungsstellung muss ohne eine Umsatzsteuerbefreiung ein gro&#223;es Paket an entsprechenden Richtlinien umgesetzt werden.</p>
<p><span id="more-332"></span></p>
<h2>Umsatzsteuerbefreiung – wenig B&#252;rokratie f&#252;r Existenzgr&#252;nder</h2>
<p>F&#252;r Existenzgr&#252;nder und kleinere Unternehmen wirkt sich die Umsatzsteuerbefreiung im Hinblick auf den fehlenden b&#252;rokratischen Aufwand mehr als positiv aus. Auf das komplizierte Umsatzsteuerverfahren kann hier g&#228;nzlich verzichtet werden, sodass die Buchf&#252;hrung lediglich aus einer simplen und f&#252;r jeden verst&#228;ndlichen Einnahmen-&#220;berschuss-Rechnung (E&#220;R) –ohne Ausweis der Umsatzsteuer- bestehen kann.</p>
<h2>Kleinunternehmerregelung bedeutet Umsatzsteuerbefreiung</h2>
<p>Eine Umsatzsteuerbefreiung kommt in der Regel immer dann in Betracht, wenn das Unternehmen einen nur geringen Umsatz erwirtschaftet. Dies ist oftmals sowohl bei den Existenzgr&#252;ndern und auch bei den kleineren Unternehmen, wie beispielsweise den Onlineshop, der Fall. Gem&#228;&#223; § 19 (1) des Umsatzsteuergesetzes darf hier kein Ausweis der Umsatzsteuer auf den Rechnungen erfolgen. Gleichzeitig muss jedoch auch ein diesbez&#252;glicher Hinweis auf den Rechnungen enthalten sein. Der bezogene Gesch&#228;ftspartner hat dann seinerseits keine M&#246;glichkeit, einen Vorsteuerabzug geltend zu machen.</p>
<h2>Umsatzsteuerbefreiung unterliegt Umsatzgrenzen</h2>
<p>Wer den Kleinunternehmerstatus und damit auch die Umsatzsteuerbefreiung behalten m&#246;chte, der darf  bestimmte Umsatzgrenzen nicht &#252;bersteigen. Im vergangenen Kalenderjahr sieht der Gesetzgeber hier eine H&#246;chstgrenze in H&#246;he von 17.500 Euro vor; im laufenden Jahr d&#252;rfen es nicht mehr als 50.000 Euro sein. Nur dann bleibt auch die Umsatzsteuerbefreiung erhalten.</p>
<h2>Ist eine Umsatzsteuerbefreiung immer erstrebenswert?</h2>
<p>Obwohl die <strong>Umsatzsteuerbefreiung </strong>den Verwaltungsaufwand im Unternehmen deutlich senkt, ist sie nicht immer die beste Alternative f&#252;r das Unternehmen. Selbst dann nicht, wenn eine <strong>Umsatzsteuerbefreiung </strong>aufgrund der noch nicht erreichten Umsatzgrenzen m&#246;glich w&#228;re.<br />
So kann beispielsweise kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden, was sich –je nach Gr&#246;&#223;e des Einkaufs- doch sehr summieren kann. In diesem Fall m&#252;ssen diese Vorsteuerbetr&#228;ge komplett als Kosten gebucht werden.</p>
<p>Auch viele Gesch&#228;ftspartner und Kunden sehen es lieber, wenn die Eingangsrechnungen die Mehrwertsteuer ausweisen. Denn diese Mehrwertsteuer kann nun wiederum als Vorsteuer in Abzug gebracht werden. Liegt jedoch eine Umsatzsteuerbefreiung vor, so kann der Kunde keine Kosten vom Finanzamt zur&#252;ckholen.</p>
<h2>Umsatzsteuerbefreiung zulasten des Images</h2>
<p>Auch wenn alle Umsatzzahlen der Buchf&#252;hrung f&#252;r die <a title="Kleinunternehmerregelung" href="http://www.buchhaltungs-software-shop.de/category/kleinunternehmer/" target="_self">Kleinunternehmerregelung</a> und somit auch f&#252;r die <strong>Umsatzsteuerbefreiung </strong>sprechen, so sollte jedes Unternehmen auch die M&#246;glichkeit der Regelbesteuerung in Betracht ziehen. Durch einen expliziten Verzicht auf die <strong>Umsatzsteuerbefreiung </strong>steigt in den meisten F&#228;llen auch das Prestige und das Image des Unternehmens stark an. Viele gewerbliche Kunden ist eine <strong>Umsatzsteuerbefreiung </strong>von Anfang an ein Ausschlu&#223;kriterium f&#252;r das Zustandekommen der Gesch&#228;ftsbeziehungen.<br />
Au&#223;erdem ist bei der <a title="Kleinunternehmerregelung" href="http://www.buchhaltungs-software-shop.de/category/kleinunternehmer/" target="_self">Kleinunternehmerregelung</a> (und somit auch der Umsatzsteuerbefreiung) f&#252;r jeden ersichtlich, in welcher (kleinen) Gr&#246;&#223;enordnung sich das Unternehmen befindet.</p>
<h2>Umsatzsteuerbefreiung – Vor- und Nachteile abw&#228;gen</h2>
<p>Wer als Kleinunternehmer von der <strong>Umsatzsteuerbefreiung</strong> Gebrauch machen will, der sollte immer auch pr&#252;fen, ob ein Verzicht hier nicht mehr Nachteile als Vorteile bringt. Was zwar einen niedrigeren Verwaltungsaufwand darstellt, kann aus anderer Sicht durchaus negativ f&#252;r das Gesch&#228;ft selbst sein. Ebenfalls sollte auch klar sein, dass ein Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung in den kommenden f&#252;nf Jahren nicht mehr r&#252;ckg&#228;ngig gemacht werden kann.<br />
Wer hier unsicher ist, der sollte unter Umst&#228;nden den Rat eines Steuerberaters einholen.<br />
Auf jeden Fall aber sollte man sich fragen, ob eine <strong>Umsatzsteuerbefreiung </strong>immer die beste L&#246;sung f&#252;r das Unternehmen ist.
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		<title>Wenn das Finanzamt auf Bilanzierungspflicht hinweist</title>
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		<pubDate>Wed, 10 Nov 2010 15:31:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kleinunternehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Bilanzierungspflicht]]></category>

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		<description><![CDATA[Existenzgr&#252;nder und Jungunternehmer beginnen ihre Selbstst&#228;ndigkeit nicht selten hoch motiviert mit gro&#223;en Zielen und Pl&#228;nen f&#252;r ihr zuk&#252;nftiges Leben. Meist wird hier s&#228;mtliche Energie in das gegr&#252;ndete Unternehmen gesteckt, damit sich schnell ein weitreichender Kundenstamm f&#252;r die zu ver&#228;u&#223;ernden Produkte oder Dienstleistungen entwickelt. Das Thema Buchf&#252;hrung wird hierbei jedoch oftmals v&#246;llig vergessen. Man muss nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Existenzgr&#252;nder und Jungunternehmer beginnen ihre Selbstst&#228;ndigkeit nicht selten hoch motiviert mit gro&#223;en Zielen und Pl&#228;nen f&#252;r ihr zuk&#252;nftiges Leben. Meist wird hier s&#228;mtliche Energie in das gegr&#252;ndete Unternehmen gesteckt, damit sich schnell ein weitreichender Kundenstamm f&#252;r die zu ver&#228;u&#223;ernden Produkte oder Dienstleistungen entwickelt. Das Thema Buchf&#252;hrung wird hierbei jedoch oftmals v&#246;llig vergessen.</p>
<p>Man muss nicht unbedingt ein Buchf&#252;hrungsexperte sein, um die laufende Buchhaltung nach ordentlichen Gesichtspunkten zu f&#252;hren. Neben dem Hauptgesch&#228;ft darf diese jedoch keinesfalls in Vergessenheit geraten und sollte nach M&#246;glichkeit st&#228;ndig auf dem laufenden Stand gehalten werden. Es versteht sich somit von selbst, dass eingehende und ausgehende Rechnungen, Kontoausz&#252;ge, Lieferscheine und Barbelege zeitnah sortiert und auch abgelegt werden.</p>
<p><span id="more-297"></span></p>
<p>Vielen Jungunternehmern und auch freiberuflich T&#228;tigen kommt zugute, dass sie ihre Selbstst&#228;ndigkeit oftmals zun&#228;chst mit dem Status des sogenannten <strong>Kleinunternehmers </strong>beginnen. Ein Kleinunternehmer verf&#252;gt, wie der Name schon richtig sagt, noch nicht &#252;ber immense Umsatzerl&#246;se. Was im unternehmerischen Sinne als nachteilig erscheint, ist jedoch f&#252;r das F&#252;hren der Buchhaltung oftmals ein gro&#223;er Vorteil. Viele rechtliche Verpflichtungen, wie sie beispielsweise gro&#223;en Unternehmen und Konzernen auferlegt werden, sind im Rahmen der Kleinunternehmerregelung unn&#246;tig. So entf&#228;llt hier zum einen die Pflicht f&#252;r das F&#252;hren einer doppelten Buchhaltung auf den jeweiligen Konten, zum anderen besteht keine Bilanzierungspflicht.</p>
<p>Wer als Kleinunternehmer startet, f&#252;r den gilt in der Regel nur die Pflicht, alle Einnahmen und Ausgaben ordnungsgem&#228;&#223; gegen&#252;berzustellen. Dar&#252;ber hinaus bedarf es keiner quartals- oder monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen, was f&#252;r viele Unternehmer eine gro&#223;e Erleichterung darstellt. Im Gegenzug darf auf den Ausgangsrechnungen jedoch gem&#228;&#223; § 19(1) UStG auch keine Mehrwertsteuer ausgewiesen werden. Die Gegen&#252;berstellung der Einnahmen wie auch Ausgaben muss in der sogenannten Einnahmen-&#220;berschuss-Rechnung (E&#220;R) deklariert werden. Der dort ausgewiesene Gewinn oder Verlust dient als Bemessungsgrundlage f&#252;r den zu versteuernden Gewinn.</p>
<p>Doch nicht jeder kann die Vorteile dieser Kleinunternehmerregelung w&#228;hrend der gesamten Selbstst&#228;ndigkeit beibehalten. Wer von steigenden Ums&#228;tzen profitiert, freut sich meist, rutscht dann jedoch entsprechend in die sogenannte Regelbesteuerung. Ab diesem Zeitpunkt muss auf allen Rechnungen nun der entsprechende MwSt-Satz (7% oder 19%) ausgewiesen werden. Ebenso werden auch die Umsatzsteuervoranmeldungen f&#252;r das Finanzamt f&#228;llig. Wer also im laufenden Jahr Erl&#246;se von &#252;ber 17.500 Euro oder im folgenden Jahr 50.000 Euro erwirtschaftet, muss den Kleinunternehmerstatus abgeben. Die Einnahmen-&#220;berschuss-Rechnung (E&#220;R) darf jedoch beibehalten werden.</p>
<p>W&#228;chst das Unternehmen jedoch weiter und bewegt man sich in Umsatzzahlen von 500.000 Euro und Gewinnen von &#252;ber 30.000 Euro, meldet sich hier meist das Finanzamt und bittet um Bilanzierung.</p>
<p>Unternehmer, die eine Bilanz erstellen m&#252;ssen haben nun einen hohen buchungstechnischen Verwaltungsaufwand. Die einfache Gegen&#252;berstellung der Einnahmen und Ausgaben reicht nicht mehr aus, stattdessen muss eine doppelte Buchf&#252;hrung erfolgen, die mit Inventur, Inventar, Er&#246;ffnungsbilanz, Er&#246;ffnungsbilanzkonto, Bestandskonten, Erl&#246;skonten, der Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV), dem Schlussbilanzkonto und auch der Bilanz einhergeht.</p>
<p>Der &#220;bergang von der Einnahmen-&#220;berschuss-Rechnung zur Bilanzierung stellt jedoch viele Unternehmer vor gro&#223;e Probleme. Zumal dann, wenn keine hinreichenden Buchhaltungskenntnisse vorhanden sind und die Buchf&#252;hrung bisher ohne entsprechendes Fachpersonal oder dem Steuerberater erledigt wurde.<br />
Ab diesem Punkt empfiehlt es sich, sachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen und sich entsprechend beraten zu lassen. Denn – kommt das Unternehmen seinen diesbez&#252;glichen Buchhaltungspflichten nicht ordnungsgem&#228;&#223; nach, d. h. ist f&#252;r au&#223;enstehende Dritte kein l&#252;ckenloses Buchhaltungssystem erkennbar, wird der erwirtschaftete Gewinn von den zust&#228;ndigen Finanzbeh&#246;rden in der Regel gesch&#228;tzt. Und zwar meist eher gro&#223;z&#252;gig!
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		<title>Den Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung rechtzeitig beantragen!</title>
		<link>http://www.buchhaltungs-software-shop.de/kleinunternehmer/den-wechsel-von-der-kleinunternehmerregelung-zur-regelbesteuerung-rechtzeitig-beantragen/</link>
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		<pubDate>Wed, 10 Nov 2010 15:29:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kleinunternehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Kleinunternehmerregelung]]></category>

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		<description><![CDATA[Viele Jungunternehmer und Existenzgr&#252;nder starten ihre Selbstst&#228;ndigkeit zun&#228;chst im Rahmen der sogenannten Kleinunternehmerregelung. Wer noch nicht sicher wei&#223;, wie sich die Umsatzzahlen im ersten Jahr entwickeln werden, oder wer bereits absch&#228;tzen kann, eine gewisse Umsatzgr&#246;&#223;e vorraussichtlich nicht zu &#252;berschreiten, ist mit diesem Verfahren meist gut bedient. Denn die Kleinunternehmerregelung hat viele Vorteile. Wer als Kleinunternehmer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Viele Jungunternehmer und Existenzgr&#252;nder starten ihre Selbstst&#228;ndigkeit zun&#228;chst im Rahmen der sogenannten <strong>Kleinunternehmerregelung</strong>. Wer noch nicht sicher wei&#223;, wie sich die Umsatzzahlen im ersten Jahr entwickeln werden, oder wer bereits absch&#228;tzen kann, eine gewisse Umsatzgr&#246;&#223;e vorraussichtlich nicht zu &#252;berschreiten, ist mit diesem Verfahren meist gut bedient. Denn die <strong>Kleinunternehmerregelung </strong>hat viele Vorteile.</p>
<p>Wer als Kleinunternehmer t&#228;tig ist, der kann in der Regel keine riesigen Erl&#246;se vorweisen. Die Finanzbeh&#246;rden gehen in diesem Fall von einer maximalen Umsatzgr&#246;&#223;e in H&#246;he von 17.500 Euro im laufenden Jahr und 50.000 Euro im folgenden Gesch&#228;ftsjahr aus. Wer unterhalb dieser Grenzen liegt hat zwar eher geringe Eink&#252;nfte, jedoch entfallen hierbei wichtige buchhalterische Pflichten, die dem Existenzgr&#252;nder in den ersten Jahren allerdings auch sehr von Nutzen sein k&#246;nnen.</p>
<p>Wer die angegebenen Umsatzgr&#246;&#223;en nicht &#252;berschreitet, kann seine Buchhaltung zun&#228;chst im Rahmen der sogenannten Einnahmen-&#220;berschuss-Rechnung (E&#220;R) erstellen. Hierbei werden lediglich alle Bruttoeinnahmen und –ausgaben gegen&#252;bergestellt. Die Differenz aus beiden Faktoren bestimmt die Bemessungsgrundlage f&#252;r den zu versteuernden Gewinn. Hierbei handelt es sich um ein recht einfaches Prozedere, dass auch von Jungunternehmern, welche keine oder kaum Erfahrungen im Bereich der Buchhaltung besitzen, schnell und unkompliziert erlernt werden kann.</p>
<p><span id="more-295"></span></p>
<h2>Was passiert jedoch, wenn die Ums&#228;tze steigen?</h2>
<p>Ist die Anfangsphase der Unternehmensgr&#252;ndung &#252;berschritten, stellen sich im besten Fall auch Umsatzerh&#246;hungen ein. Ab diesem Punkt sollte die Umsatzentwicklung unbedingt im Auge behalten werden!</p>
<p>Denn was viele Unternehmer nicht wissen: die 17.500 Euro-Grenze darf hier nicht allzu w&#246;rtlich genommen werden. Es handelt sich bei diesem Betrag um einen Brutto-Betrag, auf den eine imagin&#228;re Steuer aufgeschlagen werden muss. F&#252;r die Beurteilung und die Einstufung in die Kleinunternehmerregelung wird als Bemessungsgrundlage der Netto-Betrag hinzugezogen. Demnach darf hier eine Umsatzgrenze von lediglich rund 14.000 Euro nicht &#252;berschritten werden. Wer dies nicht beachtet und denkt, dass er rein rechtlich Ums&#228;tze von bis zu 17.500 Euro erwirtschaften darf, bekommt nicht selten einen unliebsamen Anruf der zust&#228;ndigen Finanzbeh&#246;rden, die um Nachzahlung bitten.</p>
<p>Die Berechnung der tats&#228;chlich erwirtschafteten Ums&#228;tze sollte aus diesem Grund niemals erst zum Ende des Gesch&#228;ftsjahres erfolgen. Es empfiehlt sich hier eine Kontrolle im Laufe des gesamten Gesch&#228;ftsjahres, damit bei einer m&#246;glichen &#220;berschreitung schnell entgegengesteuert werden kann. Dies kann zum Beispiel mittels einer Verschiebung der Erl&#246;se in das neue Gesch&#228;ftsjahr hinein erreicht werden, sofern der Kleinunternehmerstatus beibehalten werden soll und auch im n&#228;chsten Jahr mit gleichbleibenden Ums&#228;tzen zu rechnen ist.</p>
<p>Zugrunde gelegt sind diese Pflichten im § 243 UstR, wobei hier ma&#223;geblich ist, dass bei Existenzgr&#252;ndern, die bereits im Er&#246;ffnungsjahr die Umsatzgrenze von 17.500 Euro &#252;berschreiten, die 50.000 Euro-Grenze entf&#228;llt.</p>
<h2>Wenn das Finanzamt Umsatzsteuer nachfordert</h2>
<p>Ist der Fall eingetreten, die Umsatzgrenze von 17.500 Euro (Netto rund 14.000 Euro) wurde &#252;berschritten und eine Regelbesteuerung nicht beantragt, dann fordern die Finanz&#228;mter die einbehaltene Umsatzsteuer zur&#252;ck. In diesem Falle w&#228;ren es dann rund 2.500 Euro.</p>
<p>Aber das ist noch nicht alles. Alle im laufenden Jahr ausgestellten Ausgangsrechnungen sind entsprechend falsch, da hier noch im Rahmen des § 19 (1) UstG berechnet wurde, dh. keine UsSt ausgewiesen wurde. Nicht hat dementsprechend nun ein m&#252;hsames und peinliches Anschreiben aller bezogenen Kunden zu erfolgen, denen nun –eventuell noch Monate sp&#228;ter- mitgeteilt werden muss, dass eine neue Rechnung f&#252;r den lange abgeschlossenen Auftrag erstellt werden wird. Wer Gl&#252;ck hat, ger&#228;t hier an einen Kunden, den der zus&#228;tzliche Vorsteuerabzug gerade Recht kommt. In der Regel ist es jedoch so, dass die eigene unternehmerische Kompetenz in Frage gestellt wird und die Kunden wenig begeistert sind &#252;ber diesen Mehraufwand.</p>
<p>Deshalb: Unbedingt die Umsatzgrenze im Auge behalten und rechtzeitig in die Regelbesteuerung wechseln!
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		<title>Der Weg zur&#252;ck von der Regelbesteuerung zum Kleinunternehmer-Status</title>
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		<pubDate>Wed, 07 Jul 2010 13:34:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kleinunternehmer]]></category>
		<category><![CDATA[§ 19 UStG]]></category>

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		<description><![CDATA[Als Kleinunternehmer werden all die selbstst&#228;ndig t&#228;tigen Unternehmer bezeichnet, deren Vorjahresumsatz einen Bruttobetrag in H&#246;he von 17.500 Euro nicht &#252;berschritten hat und die im laufenden Kalenderjahr mit ihrem Umsatz voraussichtlich unter der Grenze von 50.000 Euro bleiben werden. Mit der Kleinunternehmer-Regelung gem&#228;&#223; § 19 UStG verpflichtet sich der Unternehmer auf seinen Rechnungen und Honoraraufstellungen keine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_118" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><img class="size-medium wp-image-118" title="Kleinunternehmerregelung" src="http://www.buchhaltungs-software-shop.de/wp-content/uploads/2010/07/Fotolia_467495_XS-300x200.jpg" alt="Kleinunternehmerregelung" width="300" height="200" /><p class="wp-caption-text">© Hallgerd - Fotolia.com</p></div>
<p>Als Kleinunternehmer werden all die selbstst&#228;ndig t&#228;tigen Unternehmer bezeichnet, deren Vorjahresumsatz einen Bruttobetrag in H&#246;he von 17.500 Euro nicht &#252;berschritten hat und die im laufenden Kalenderjahr mit ihrem Umsatz voraussichtlich unter der Grenze von 50.000 Euro bleiben werden.</p>
<p>Mit der Kleinunternehmer-Regelung gem&#228;&#223; § 19 UStG verpflichtet sich der Unternehmer auf seinen Rechnungen und Honoraraufstellungen keine MwSt. auszuweisen. Im Gegenzug entf&#228;llt hier dann jedoch auch die Pflicht, monatlich oder viertelj&#228;hrlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben. Die ausgewiesene Vorsteuer auf Eingangsrechnungen wiederum kann nun nicht mehr ber&#252;cksichtigt werden, sondern wird lediglich als Kostenfaktor verbucht. Ein Erstattungsanspruch entf&#228;llt hier dem zufolge.</p>
<p>&#220;bersteigt der Umsatz im laufenden Gesch&#228;ftsjahr jedoch die Kleinunternehmer-Grenze, so wird der Wechsel hin zur Regelbesteuerung und die damit einhergehende Umsatzsteuervoranmeldung Pflicht.</p>
<p><span id="more-116"></span></p>
<p>Viele Unternehmer sind bei der Existenzgr&#252;ndung unsicher, wie hoch der zu erwartende Umsatz des neu gegr&#252;ndeten Unternehmens ausfallen wird. Um Umsatzsteuernachzahlungen aus dem Weg zu gehen, entschlie&#223;en sie sich deshalb viele zur direkten Einstufung in die Regelbesteuerung. Dies ist selbstverst&#228;ndlich auch der Fall, wenn der zu erwartende Umsatz die Kleinunternehmer-Grenze schon vorab gesch&#228;tzt &#252;bersteigen wird.</p>
<p>Was passiert jedoch hat man sich einmal f&#252;r die Regelbesteuerung entschieden? Was ist, wenn der Umsatz das gesch&#228;tzte Ziel nicht erreicht?<br />
Zun&#228;chst sei gesagt: wer sich freiwillig f&#252;r die Regelbesteuerung entschieden hat, der ist daran die n&#228;chsten f&#252;nf Jahre gebunden. Und dies bleibt auch unabh&#228;ngig vom tats&#228;chlich erwirtschaftetem Umsatz. Erst nach Ablauf dieser Frist, ist ein Wechsel zur Kleinunternehmer-Besteuerung wieder m&#246;glich.</p>
<p>Wer jedoch aufgrund von steigenden Ums&#228;tzen vom Kleinunternehmer-Status zur Regelbesteuerung wechseln musste, f&#252;r den gibt es durchaus noch einen Weg zur&#252;ck. Ma&#223;geblich hierf&#252;r sind jedoch eine ganze Reihe von Bedingungen, wobei hier zun&#228;chst nat&#252;rlich die ausbleibenden Umsatzzahlen zu nennen w&#228;ren.</p>
<p>Aufgrund der Weltwirtschaftskrise sind auch deutsche Unternehmen mehr und mehr in ihrer Existenz bedroht. Stark schwankende Gewinn- und Umsatzzahlen sind mittlerweile mehr die Regel als die Ausnahme. Nicht wenige Unternehmen stehen aus diesem Grund vor der Frage, wie sie bestm&#246;glich oder &#252;berhaupt aus der Pflicht zur Regelbesteuerung wieder hinauskommen k&#246;nnen. Viele Firmeninhaber wissen dar&#252;ber hinaus gar nicht, dass diese M&#246;glichkeit &#252;berhaupt besteht.</p>
<p>Sinken oder stagnieren die Auftragszahlen, rutscht der zu erwartende Umsatz des laufenden Gesch&#228;ftsjahres unter die 50.000 Euro-Grenze und war der Vorjahresumsatz bereits niedriger als 17.500 Euro, so gestatten die ortsans&#228;ssigen Finanzbeh&#246;rden eine Abstufung zur&#252;ck auf den Kleinunternehmer-Status.<br />
Dies ist jedoch nur dann m&#246;glich, wenn der Unternehmer sich nicht freiwillig zur Regelbesteuerung entschlossen hat, bzw. sofern die 5-Jahresfrist bereits abgelaufen ist.</p>
<p>Gibt es Einnahmen aus mehreren einzelnen Unternehmen und Selbstst&#228;ndigkeiten, so sind diese kumuliert zu sehen und m&#252;ssen demnach hier mit einflie&#223;en.<br />
Einnahmen aus Vermietungen und Verpachtungen werden weiterhin so ber&#252;cksichtigt, wie dies vorab gehandhabt wurde. Unterliegen sie der Umsatzsteuer, so haben diese auch Auswirkungen auf die Einstufung in die Kleinunternehmer-Regelung.</p>
<p>Zu beachten ist weiterhin, dass Erl&#246;se aus Lieferungen und Leistungen, welche vor der R&#252;ckstufung zur Kleinunternehmer-Besteuerung erfolgt sind, auch nachtr&#228;glich noch der Umsatzsteuer unterliegen. Dies ist auch unabh&#228;ngig davon, wann die Zahlung von Seiten der Kunden beim Unternehmen eingegangen ist.</p>
<p>Werden all diese Vorgaben ber&#252;cksichtigt, so werden dem Unternehmen auf dem Weg zur&#252;ck keine Steine in den Weg gelegt. Auch wenn wirtschaftliche Schwierigkeiten diese Ma&#223;nahme notwendig machen, kann man sich nun zumindest auf einen deutlich geringeren Verwaltungsaufwand und die gestrichene Umsatzsteuervoranmeldung freuen.
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