Kontieren

In jedem Unternehmen werden am Ende des Geschäftsjahres eine ganze Reihe von Abschlussbuchungen fällig, zu denen hier auch die sogenannten Abschreibungen gehören. Abschreibungen sollen von ihrem Sinn und Zweck her die Abnutzung der Wirtschaftsgüter auch buchmäßig dokumentieren, da ihr Wertverfall nicht nur optisch und funktionell, sondern auch auf dem Papier stattfindet.

Wenn von Abschreibungen die Rede ist, dann erlaubt der Gesetzgeber hier eine Absetzung für Abnutzung (kurz=AfA). Was sich in erster Linie kompliziert anhört, ist für jedes Unternehmen im Endeffekt als bares Geld zu sehen. Und dies erhöht sich noch, je mehr abschreibbare Anlagegüter sich im Unternehmen befinden und zur jährlichen Abschreibung berechtigt sind. Diesen Beitrag weiterlesen »

Wie gut geordnet die Buchführung in den Unternehmen wirklich ist, zeigt sich manchmal erst dann, wenn das Finanzamt seine Prüfer schickt.

Meist wird es hier sehr hektisch, wenn einige Belege erst gesucht werden müssen, andere gänzlich verschwunden sind oder wieder andere komplett falsch gebucht wurden. Diese Situation hat niemand gerne und wer glaubt, dass hiervon lediglich mittlere oder große Betriebe betroffen sind, der irrt hier gewaltig. Selbst dem Einzelunternehmer, der hier nur mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) aufwarten kann, wird hin und wieder ein Besuch abgestattet.

In der Regel sind die Finanzamtsprüfer keine wirklich gerne gesehenen Gäste in den Buchhaltungsabteilungen. Während es für die Mitarbeiter oftmals eher nur unbequem ist, nach und nach sämtliche Belege zu reichen, wird der ein oder andere Geschäftsführer hier jedoch oft nervös. Denn – wurde die Buchhaltung nicht ordnungsgemäß geführt, kann dies unter Umständen recht teuer werden. Diesen Beitrag weiterlesen »

Der Kontenrahmen, von vielen einfach auch Kontenplan genannt, gibt den Rahmen einer ordnungsgemäßen Buchführung vor. Erstmals im Jahre 1937 vom Reichswirtschaftsministerium eingeführt steht er mittlerweile in über zweihundert verschiedenen Ausführungen für die einzelnen Wirtschaftszweige und Branchen zur Verfügung. Er stellt den Rahmen für eine systematische Anordnung von Konten und Kontenklassen und dient der Strukturierung der Buchführungsprozesse. Eine Rechtsgrundlage für die zwingende Verwendung besteht nicht, jedoch gibt es kaum ein Unternehmen, welches seine Buchhaltung ohne den Einsatz eines Kontenrahmens führt.

Als meist bekannte Kontenrahmen seien hier der Gemeinschaftskontenrahmen (GKR), eingeführt im Jahre 1951, sowie der in 1971 herausgegebene Industrie-Kontenrahmen zu nennen. Darüber hinaus gibt es jedoch eine Vielzahl an weiteren branchenspezifischen Kontenplänen, wie beispielsweise für alle Handwerksunternehmen und dem Groß- und Einzelhandel.

Kontenrahmen haben lediglich empfehlenden Charakter, ihre Nutzung liegt im Ermessen des zuständigen Unternehmens und dessen Buchhalter. Eine Pflicht zur Anwendung besteht hier nicht. Einige Unternehmen und deren Buchhaltungsabteilungen arbeiten hier bevorzugt mit einem Kontenplan, der dem Prozessgliederungssystem unterliegt, andere mit dem der dem Abschlussgliederungssystem zuzuordnen ist.

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Für Buchhalter jedes Unternehmens ist es eine meist alltägliche Aufgabe: das Sortieren und Kontieren der Belege. Ob Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen, Kassen- oder Bankbelege: Sie alle werden in der Regel vor der Verbuchung sortiert und kontiert.

In mittleren und großen Unternehmen werden die einzelnen Buchhaltungsbereiche in der Regel getrennt und die diesbezüglichen Aufgaben auf mehrere Abteilungen und Buchhaltungssachbearbeiter aufgeteilt. So gibt es hier beispielsweise die Debitorenbuchhaltung, die Kreditorenbuchhaltung oder auch die Lohnbuchhaltung. Alle eingehenden oder ausgehenden Belege eines Unternehmens haben irgendwann den jeweiligen Buchhaltern zur Kontierung und Verbuchung vorgelegt zu werden, damit einer ordnungsgemäßen Buchführung hier nichts im Wege steht und alle gesetzlichen Regeln und Pflichten buchhalterischer Tätigkeiten eingehalten werden können.

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