Archiv für die Kategorie „Rechnungstellung“

Ausgangsrechnung innerhalb der EU

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Neue Prüf- und Meldepflichten bei Auslands-Rechnungen sorgen in deutschen Unternehmen momentan für sehr viel Verwirrung. Welche Angaben muss eine Rechnung ins benachbarte Ausland enthalten? Wie ist die USt auszuweisen. Was wird bei Rechnungen in Drittländer gefordert? Die neuen EU-Richtlinien bieten derzeit noch sehr viel Raum für falsch ausgestellte Belege. Dies kann jedoch fatale Folgen haben, denn nicht ordnungsgemäß erstellte Ausgangsrechnungen werden von den hiesigen Finanzbehörden kategorisch abgelehnt. Wer glaubt, alleine mit der Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder der IBAN-Kontoverbindung allen Vorgaben gerecht zu werden, der wird spätestens im Meldeverfahren eines Besseren belehrt. Es empfiehlt sich hier also, umfassende Informationen einzuholen, und auch die Mitarbeiter dahin gehend richtig zu schulen.

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Ab 1. Juli 2010 gelten veränderte Regelungen hinsichtlich der Deklarations- und Meldepflichten für Rechnungen und Kostenaufstellungen aus Eu-Mitgliedsstaaten. Wer innergemeinschaftliche Dienstleistungen von Geschäftspartnern aus dem Ausland empfängt, wird nun angehalten, ein höheres Augenmerk auf die Rechnungskriterien zu legen.

Bisher gibt es hier jedoch noch große Unsicherheiten hinsichtlich der Prüfungspflichten. Viele Unternehmer sind mit den Neuerungen noch wenig bis nicht vertraut, wissen nicht, was diesbezüglich auf sie zu kommt und welche Kriterien die Rechnungen ihrer ausländischen Partner erfüllen müssen. Der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC) empfiehlt hier das rechtzeitige Einholen von Informationen sowie eine zukünftige genau Kontrolle aller eingehenden Eingangsrechnungen aus dem Ausland. Besonders in der Einführungsphase dieser neuen Regelungen kann es ansonsten passieren, dass eine Anerkennung der Rechnungen seitens der Finanzbehörde nicht gewährt wird. Die Unternehmer sollten es aus diesem Grund nicht versäumen, auch ihre Mitarbeiter aus den Bereichen Rechnungswesen und Controlling dahin gehend ausreichend zu schulen, damit ein reibungsloser und korrekter Ablauf gewährleistet werden kann. Ab 1.Juli 2010 ergeben sich in diesem Zusammenhang auch Änderungen im Hinblick auf die Abgabetermine der Zusammenfassenden-Meldung.

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