Archiv für die Kategorie „Rechnungswesen“

Bonität - Bonitätsscore

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Der Begriff Bonitätsscore ist in aller Munde. Wer hier nicht den richtigen Wert hat, dessen private und geschäftliche Transaktionen können schnell auf Eis gelegt werden.

Bonität steht für Kreditwürdigkeit. In der heutigen Zeit, geprägt von Wirtschaftskrise und hoher Arbeitslosigkeit, gewinnt diese mehr und mehr an Bedeutung. Einer ständig wachsende Zahl an Privatleuten wie auch Unternehmen gelingt es in diesem Zusammenhang kaum noch, den Bonitätsscore und die damit einhergehende Kreditwürdigkeit auf einem adäquat hohen Niveau zu halten. Wer die Abwärtsspirale in Gang gesetzt hat, der findet hier nur schwer wieder hinaus. Das finanzielle Desaster ist in diesem Falle vorprogrammiert und bedeutet darüber hinaus in der Regel das AUS für jede weitere geschäftliche Transaktion.

Die Kreditwürdigkeit gibt Auskunft darüber, inwiefern die Person (noch) in der Lage ist, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Ermittelt wird diese von der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa), deren Aufgabe darin besteht, ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen und die Verbraucher vor Überschuldung zu schützen.

Die Schufa ermittelt anhand der ihr zur Verfügung stehenden Informationen den Bonitätsscorewert, der nun auf eine Reise durch viele Unternehmen geht.

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Fehlt auf einer Rechnung eine oder mehrere vom Umsatzsteuergesetz geforderten Pflichtangaben, halten viele Schuldner die Zahlung bis zum Vorliegen einer ordnungsmäßigen Rechnung zurück.

Allerdings ist diese Maßnahme nicht immer rechtens – dies zeigt ein Beschluss des Potsdamer Landgerichts. Im verhandelten Fall hatte eine Patientin die Rechnung ihrer Zahnärztin nicht bezahlt mit der Begründung, es seien nicht alle umsatzsteuerlichen Pflichtangaben in der Rechnung enthalten. Diese Auffassung der Patientin wurde von den Richtern jedoch nicht geteilt: Ein Zurückbehaltungsrecht sei nur vorstellbar, wenn dem Rechnungsempfänger durch die fehlenden Angaben ein zustehender Vorsteuerabzug verwehrt bleiben würde.

Ein Zurückbehaltungsrecht wegen fehlender Rechnungsangaben steht demzufolge nur vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern zu, welche die Leistung für ihr Unternehmen bezogen haben. Zahnärztliche Leistungen sind jedoch regelmäßig dem privaten Lebensbereich zuzuordnen und somit vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.

Auch die Leistungen eines Kleinunternehmers sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, da dieser in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen darf.

Controlling-Aufgaben werden von einer großen Mehrheit im Mittelstand dem Rechnungswesen zugeordnet, nur eine Minderheit verfügt über eine eigene Controlling-Abteilung. Eine Umsetzung entsprechender IT-Systeme scheitert aber in der Praxis meist am Personalmangel, den Kosten für Anschaffung und Betrieb sowie der fehlenden Integration der eingesetzten Softwaremodule. Das sind wesentliche Ergebnisse einer gemeinsamen Untersuchung der Fachhochschule Dortmund und der Diamant Software GmbH & Co. KG. “Die Studie zeigt, dass Finanz- und Rechnungswesen sowie Controlling stärker zusammenwachsen und als gemeinsames Aufgabenbündel verstanden werden sollten. Deshalb muss die Software diese Aufgaben auch einheitlicher unterstützen als in der Vergangenheit”, resümiert Studienleiter Professor Dietmar Schön vom Controlling-Labor der FH Dortmund.

Ziel der Studie war es herauszufinden, wie der Status Quo der Rechnungs- und Finanzwesens sowie des Controllings im Mittelstand aussieht und wo die größten Bedürfnisse und Entwicklungspotenziale liegen. Dafür wurden die Antworten von gut 400 KMU ausgewertet, die einen repräsentativen Mix verschiedenster Branchen und Größen darstellen. Die befragten Unternehmen bestanden jeweils zur Hälfte aus dem Kundenkreis von Diamant Software und zur Hälfte aus Anwendern anderer Lösungen.

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