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	<description>Durchstarten statt träge &#34;buchhalten&#34; - Tipps &#38; Tricks für eine effizientere Buchhaltung!</description>
	<lastBuildDate>Fri, 27 Jan 2012 17:28:24 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Die sogenannten Ereignisse nach dem Bilanzstichtag und ihre Folgen f&#252;r die Unternehmen</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Jan 2012 17:28:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bilanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Berichterstattung]]></category>
		<category><![CDATA[Bilanzstichtag]]></category>
		<category><![CDATA[IAS 10]]></category>
		<category><![CDATA[Jahresabschluss]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Behandlung von Ereignissen nach dem Bilanzstichtag wird durch den International Financial Reporting Standard 10 (IAS 10) geregelt. Dieser Standard ist eine Rechnungslegungsvorschrift des International Accounting Standards Board (IASB), in dem die Anhangsangaben sowie die Bilanzierung von Ereignissen behandelt werden, die nach dem Bilanzstichtag stattfinden. In diesem Standard wird geregelt, wann die Unternehmen nach dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_200" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><img class="size-medium wp-image-200" title="Die Bilanz" src="http://www.buchhaltungs-software-shop.de/wp-content/uploads/2010/08/bilanz-300x199.jpg" alt="Die Bilanz" width="300" height="199" /><p class="wp-caption-text">© styf - Fotolia.com</p></div>
<p>Die Behandlung von Ereignissen nach dem <strong>Bilanzstichtag</strong> wird durch den <strong>International Financial Reporting Standard 10</strong> (IAS 10) geregelt. Dieser Standard ist eine Rechnungslegungsvorschrift des <strong>International Accounting Standards Board</strong> (IASB), in dem die Anhangsangaben sowie die Bilanzierung von Ereignissen behandelt werden, die <strong>nach dem Bilanzstichtag</strong> stattfinden.</p>
<p>In diesem Standard wird geregelt, wann die Unternehmen nach dem <strong>Bilanzstichtag</strong> eingetretene Ereignisse im Jahresabschluss zu ber&#252;cksichtigen, sowie <strong>welche Angaben</strong> die Unternehmen &#252;ber die <strong>nach dem Bilanzstichtag</strong> eingetretenen Ereignisse zu machen haben.<br />
Entscheidend ist in diesem Zusammenhang der Zeitraum zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag, an welchem der Aufsichtsrat oder die Gesch&#228;ftsleitung den Abschluss zur Ver&#246;ffentlichung freigibt.</p>
<h2>Die Unterscheidung der Ereignisse nach dem Bilanzstichtag</h2>
<p>Die Ereignisse nach dem <strong>Bilanzstichtag</strong> werden unterschieden nach ber&#252;cksichtigungspflichtigen und nicht zu ber&#252;cksichtigenden Ereignissen. Bei ber&#252;cksichtigungspflichtigen Ereignissen ist eine Anpassung der in der <strong>Bilanz</strong> gemachten Angaben notwendig. Dagegen f&#252;hren nicht zu ber&#252;cksichtigende Ereignisse zu keiner Anpassung. Sollten die nicht zu ber&#252;cksichtigenden Ereignisse dennoch wesentlich sein, sind Anhangsangaben erforderlich, in denen das Ereignis sowie eine Sch&#228;tzung &#252;ber die finanziellen Auswirkungen gemacht werden.</p>
<p><span id="more-448"></span></p>
<p>Im Gegensatz zum <strong>IAS 10</strong> schreibt das Handelsrecht f&#252;r den Lagebericht lediglich eine allgemeine Offenlegung vor, ohne dies n&#228;her zu definieren. Danach ist es Sache des Bilanzierenden, in welchem Umfang er wor&#252;ber berichtet. Im Wege der Analogie f&#252;r die Berichtspflicht kann f&#252;r offenzulegende Sachverhalte als Richtschnur verwendet werden, dass etwas, was berichtspflichtig gewesen w&#228;re, wenn es im alten Jahr eingetreten w&#228;re, ist auch berichtspflichtig, sofern es vor der Bilanzfeststellung und nach dem Stichtag eingetreten ist.</p>
<h2>Steuerrecht kennt keine Ereignisse nach dem Bilanzstichtag</h2>
<p>Da das Steuerrecht lediglich der Erzielung staatlicher Einnahmen dient und eine Steuerbilanz keinerlei Informationsverpflichtung beinhaltet, kennt man im Steuerrecht keine Ereignisse, die nach dem Bilanzstichtag offengelegt werden m&#252;ssten. Antr&#228;ge von Steuerpflichtigen, die mit nach dem Jahr eingetretenen Ereignissen begr&#252;ndet werden und sich auf das abgelaufene Gesch&#228;ftsjahr beziehen, kann man jedoch durchaus als Bericht &#252;ber nach dem Bilanzstichtag eingetretene Ereignisse interpretieren.</p>
<p>Wie oben bereits erw&#228;hnt, ist das wesentliche Grundprinzip der IFRS die Informationsfunktion des Jahresabschlusses und entsprechend ausf&#252;hrlich dargestellt. Daraus ergeben sich auch Folgen f&#252;r die Unternehmen. Zum Beispiel sollte der Grundsatz &#252;ber die Unternehmensfortf&#252;hrung nicht angewandt werden, sofern objektive Gr&#252;nde dies nicht ratsam erscheinen lassen. Informationen, die f&#252;r derartige Entscheidungen relevant sind, k&#246;nnen vor oder nach einem Bilanzstichtag bekannt werden, beispielsweise wenn durch neue gesetzliche Regelungen die Fortf&#252;hrung des Unternehmens gef&#228;hrdet ist.</p>
<h2>Ereignisse, die nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind, k&#246;nnen Vor- und Nachteile haben</h2>
<p>Ereignisse, welche nach dem <strong>Bilanzstichtag</strong> eingetreten sind, k&#246;nnen f&#252;r das Unternehmen von Vorteil oder von Nachteil sein. Dies ist f&#252;r die Berichtspflicht jedoch nicht entscheidend. Vielmehr muss es sich um Ereignisse handeln, die Gegebenheiten betreffen, welche bereits am <strong>Bilanzstichtag</strong> vorgelegen haben, diese jedoch wesentlich beeinflussen. Vollkommen neue Ereignisse sind von dieser Berichtspflicht nicht betroffen.</p>
<p>Die <strong>Berichtspflicht</strong> kann sich auf die Bewertung des Jahresabschlusses auswirken, da sich in diesem erfasste Betr&#228;ge durch die <strong>Berichtspflicht</strong> unter Umst&#228;nden auswirken und &#228;ndern. Dies ist zum Beispiel der Fall durch Beilegung gerichtlicher Streitigkeiten zwischen der Ver&#246;ffentlichung des Jahresabschlusses und dem Bilanzstichtag. Hier sind eventuell R&#252;ckstellungen oder Verbindlichkeiten auszubuchen. Gleiches ist der Fall, sollte sich herausstellen, dass zum Bilanzstichtag bewertete Verm&#246;gen wie Bauten oder Maschinen,durch verdeckte Sch&#228;den oder M&#228;ngel einen erheblich geringeren Wert haben als ausgewiesen oder sofern Rechnungen &#252;ber Anschaffungskosten versp&#228;tet eintreffen. Selbstverst&#228;ndlich gilt dies auch f&#252;r die Aufdeckung einer strafbaren Handlung, welche erst nach Erstellung des Jahresabschlusses bekannt wird und diesen als falsch erscheinen l&#228;sst.</p>
<h2>F&#252;r die Ereignisse nach dem Bilanzstichtag herrscht Berichterstattungspflicht</h2>
<p>Die Pflicht zur Berichterstattung &#252;ber nach dem Bilanzstichtag eingetretene Ereignisse tr&#228;gt erheblich zur Transparenz und Offenheit der Jahresabschl&#252;sse bei und erm&#246;glicht eventuellen Investoren eine bessere Bewertung des Unternehmens. Durch die immer weiter um sich greifende Notwendigkeit internationaler Rechnungslegung werden die Berichterstattungen sicherlich umfangreicher werden. In der Folge wird der Nutzen, der aus solchen Berichten entsteht immer wertvoller, ein durchaus gew&#252;nschter Effekt.</p>
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		<title>Erh&#246;hter Abschreibungsbedarf bei Europ&#228;ische Unternehmen in 2012</title>
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		<pubDate>Mon, 16 Jan 2012 18:59:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abschreibung]]></category>

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		<description><![CDATA[Berichten zu Folge haben die europ&#228;ischen Unternehmer im Jahr 2012 einen hohen Abschreibungsbedarf. Aktuelle Studien, die sich mit diesem Thema befassen, lassen den Schluss zu, dass den Unternehmen in 2012 massive Wertberichtigungen ins Haus stehen. Grund hierf&#252;r ist: Im vergangenen Jahr w&#228;ren deutlich weniger Abschreibungen erfolgt als angenommen. Noch dazu sei nicht zu erwarten, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="size-medium wp-image-213  alignleft" title="Abschreibungen" src="http://www.buchhaltungs-software-shop.de/wp-content/uploads/2012/01/finanzkrise.jpg" alt="Abschreibungen" width="300" height="225" /></p>
<p>Berichten zu Folge haben die europ&#228;ischen Unternehmer im Jahr 2012 einen hohen Abschreibungsbedarf.</p>
<p>Aktuelle Studien, die sich mit diesem Thema befassen, lassen den Schluss zu, dass den Unternehmen in 2012 massive <strong>Wertberichtigungen </strong>ins Haus stehen. Grund hierf&#252;r ist: Im vergangenen Jahr w&#228;ren deutlich weniger <strong>Abschreibungen </strong>erfolgt als angenommen. Noch dazu sei nicht zu erwarten, dass die Firmen mit den <strong>Jahresendbilanzen 2011</strong> die Bilanzen stark bereinigten. Dies muss dann im n&#228;chsten Jahr aufgeholt werden. Vor allem sind, dem Bericht zufolge, besonders Finanzunternehmen wie Banken und Versicherungen betroffen, aber auch Autohersteller und Immobiliengesellschaften. Die <strong>Abschreibungen </strong>f&#252;r immaterielle Verm&#246;genswerte haben sich im vergangenen Jahr auf dem niedrigsten Stand seit f&#252;nf Jahren befunden.</p>
<h2>Weltweite Finanzkrise sorgt f&#252;r h&#246;here Abschreibungen</h2>
<p>Der hohe Abschreibungsbedarf der Finanzunternehmen ist eine direkte Folge der Krise der letzten 2 Jahre, da die Wertverluste in die Aktiva bilanziert werden m&#252;ssen. Auch im III. Quartal 2011 kommt die Finanzwirtschaft nicht zur Ruhe und es gibt immer wieder Abst&#252;rze an der B&#246;rse. Die Ums&#228;tze aus Wertpapieren sinken mittlerweile fast st&#228;ndig. Da oft noch fallende Bewertungen der Ratingagenturen hinzukommen, ergibt sich ein erh&#246;hter <strong>Abschreibungsbedarf </strong>auf Anlagenbuchbest&#228;nde sowie auch auf Handelsbuchbest&#228;nde.</p>
<p><span id="more-439"></span></p>
<h2>Die Abschreibungsarten</h2>
<p>Die Abschreibung verzeichnet die <strong>Abnutzung von Verm&#246;gensgegenst&#228;nden</strong>, die, vereinfacht gesagt, durch die Benutzung weniger Wert werden. Man unterscheidet hier verschiedene Abschreibungsmethoden, wie die lineare Abschreibung und die degressive Abschreibung, mitunter auch die Leistungsabschreibung. Bei ersterer wird die Nutzungsdauer von Beginn an festgelegt, und somit der Wert auf diese Zeit aufgeteilt. So entsteht ein gleichm&#228;&#223;iger Abschreibungsbetrag f&#252;r die vorgegebene Zeit. Der Buchwert nimmt regelm&#228;&#223;ig um die Summer der Abschreibung ab. Bei der degressiven Abschreibung sinken die Abschreibungsbetr&#228;ge innerhalb der Nutzungsdauer. Hier geht man dann im Verlauf auf die lineare Abschreibungsmethode &#252;ber. Die Leistungsabschreibung hingegen berechnet sich aus der Leistung, die mit der Ware erbracht wurde. Vereinfacht kann das so dargestellt werden, dass ein Wirtschaftsgut, das in einem Jahr nicht benutzt wurde, in diesem Jahr auch keine Abschreibung erf&#228;hrt. Beispielsweise kann das im Falle eines Fahrzeuges so praktiziert werden, dass am Anfang festgelegt wird, wie viele Kilometer das Fahrzeug vermutlich fahren kann, bis es buchm&#228;&#223;ig nichts mehr Wert ist. Dementsprechend wird jedem gefahrenen Kilometer eine pauschale Abschreibung zugeordnet. So kann aufgrund der Kilometer, die im Jahr gefahren wurden, die Abschreibung f&#252;r das Jahr ermittelt werden.</p>
<p>Etwas anders verh&#228;lt sich die Geb&#228;udeabschreibung. Denn beim Kauf oder Bau eines Geb&#228;udes entstehen erhebliche Kosten. Allerdings kann man hier nicht von einer speziellen Nutzungsdauer ausgehen, wie bei einem Fahrzeug oder einer Maschine. Ob es im Falle der Immobilie Anschaffungskosten oder Herstellungskosten sind, wird dabei nicht unterschieden. Die Kosten sind bei Vermietung als Werbungskosten absetzbar.</p>
<p>Vor allem f&#252;r Kleinunternehmen und Freiberufler gibt es ebenso wie f&#252;r Handwerker eine leicht zu bedienende Software f&#252;r die Verwaltung der betrieblichen Anlageg&#252;ter und somit auch f&#252;r die Abschreibungen. So erf&#228;hrt man Details der Abschreibungsproblematik und dabei werden gleich eventuell aufgetretene Fehler minimiert. Auch der Zeitpunkt, an dem es ideal w&#228;re, unter den Abschreibungsmethoden zu wechseln, wird angezeigt. So wird die Buchhaltung auch f&#252;r diejenigen zum Kinderspiel, die weder Zeit noch Lust haben, sich damit den Hauptteil ihrer Zeit zu besch&#228;ftigen, noch gro&#223;e Summen an einen Steuerberater zahlen wollen.</p>
<p>Immer wieder gibt es im Steuergesetz Besonderheiten. Da macht die Abschreibung keine Ausnahme. Beispiels Fotovoltaikanlagen. Wer eine solche betreibt und den erzeugten Strom in das &#246;ffentliche Netz einspeist, ist ein Gewerbetreibender, denn er erh&#228;lt daf&#252;r eine Verg&#252;tung. Grundvoraussetzung ist eine Gewinnerzielungsabsicht. Das hei&#223;t, dass innerhalb der n&#228;chsten 20 Jahre ein &#220;berschuss der Einnahmen zu erwarten sein muss. Aufgrund hoher Einspeiseverg&#252;tungen ist dies meist der Fall, aber genau diese werden zurzeit immer mehr gek&#252;rzt, was entsprechend zu Problemen mit dem Finanzamt f&#252;hren kann.</p>
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		<title>Kassenbuch online f&#252;hren – Buchf&#252;hrung auf einfachste Art und Weise</title>
		<link>http://www.buchhaltungs-software-shop.de/buchhaltung-grundlagen/kassenbuch-online-fuehren-buchfuehrung-auf-einfachste-art-und-weise/</link>
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		<pubDate>Tue, 22 Nov 2011 09:00:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Buchhaltung Grundlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Kassenbuch]]></category>
		<category><![CDATA[Online-Kassenbuch]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuervoranmeldung]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer den Weg ind die Selbstst&#228;ndigkeit wagt und ein Unternehmen gr&#252;ndet, auf den warten eine ganze Menge Aufgaben. Eine davon ist das F&#252;hren des Kassenbuchs im Rahmen der buchhalterischen T&#228;tigkeiten. Die Buchf&#252;hrung ist ein komplexes Thema und wird von den meisten Menschen eher ungerne erledigt, jedoch ist es zwingend notwendig, alle Ausgaben und Einnehmen ordnungsgem&#228;&#223; [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_213" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><img class="size-medium wp-image-213" title="Online-Kassenbuch" src="http://www.buchhaltungs-software-shop.de/wp-content/uploads/2010/09/kassenbuch-300x225.jpg" alt="© Cabeza Cuadrada - Fotolia.com" width="300" height="225" /><p class="wp-caption-text">Online-Kassenbuch</p></div>
<p>Wer den Weg ind die Selbstst&#228;ndigkeit wagt und ein Unternehmen gr&#252;ndet, auf den warten eine ganze Menge Aufgaben. Eine davon ist das <strong>F&#252;hren des Kassenbuchs</strong> im Rahmen der buchhalterischen T&#228;tigkeiten. Die Buchf&#252;hrung ist ein komplexes Thema und wird von den meisten Menschen eher ungerne erledigt, jedoch ist es zwingend notwendig, alle Ausgaben und Einnehmen ordnungsgem&#228;&#223; zu erfassen, damit beispielsweise auch die <strong>Umsatzsteuervoranmeldung </strong>erstellt werden kann.</p>
<p>Was im privaten Bereich das F&#252;hren des Haushaltsbuches ist, ist im betrieblichen Sinne das F&#252;hren des <strong>Kassenbuchs</strong>. Ob f&#252;r die GmbH, die AG, die GbR oder aber die KG: Das <strong>Kassenbuch </strong>ist eines der <strong>wichtigsten buchhalterischen Instrumente</strong>, ohne die die Buchhaltung nur sehr erschwert zu bewerkstelligen ist.</p>
<h2>Das Kassenbuch ist die simpelste Form der Buchf&#252;hrung</h2>
<p>Grunds&#228;tzlich kann das <strong>F&#252;hren des Kassenbuchs</strong> als die einfachste Form der Buchf&#252;hrung angesehen werden. Im <strong>Kassenbuch </strong>finden sowohl die <strong>Ausgaben </strong>als auch die <strong>Einnahmen </strong>des Unternehmens nebeneinander Platz, sodass am Ende des Gesch&#228;ftsjahres lediglich saldiert werden muss, um das Ergebnis ablesen zu k&#246;nnen. Anhand der Definition ist jedoch erkennbar, dass mit Hilfe des <strong>Kassenbuchs </strong>lediglich die Kassenbest&#228;nde dokumentiert werden. In der Regel ist dies das Barverm&#246;gen des Unternehmens, von dem beispielsweise Kraftstoff, B&#252;romaterial und Hilfsstoffe gekauft werden. &#220;blicherweise wird das <strong>Kassenbuch </strong>handschriftlich gef&#252;hrt, jedoch gibt es mehr und mehr Anbieter, die das F&#252;hren eines sogenannten <strong>Online-Kassenbuchs </strong>anbieten. Mit diesem <strong>Online-Kassenbuch</strong> soll die Buchf&#252;hrung k&#252;nftig noch einfacher werden, damit auch Laien oder Jungunternehmer hier problemlos einsteigen k&#246;nnen, ohne dass explizite Vorkenntnisse erforderlich w&#228;ren.</p>
<p><span id="more-435"></span></p>
<h2>Diese Daten m&#252;ssen auch im Online-Kassenbuch enthalten sein</h2>
<p>Neben der Summe der Einnahmen in die Kasse und der Summe der Ausgaben m&#252;ssen s&#228;mtliche Gesch&#228;ftsf&#228;lle mit Datum, einer Belegnummer und auch mit dem jeweiligen Steuersatz versehen werden. Ebenfalls muss der aktuelle Kassenstand zu jeder Zeit erkennbar werden. Das <strong>Kassenbuch </strong>darf zahlenm&#228;&#223;ig <span style="text-decoration: underline;">nie unter Null</span> sein, da es das Barverm&#246;gen bzw. den Kassenbestand aufzeigt. Es sollte dar&#252;ber hinaus regelm&#228;&#223;ig gef&#252;hrt werden, eine Pflicht hierzu besteht jedoch in vielen F&#228;llen nicht.<br />
Wird ein <strong>Online-Kassenbuch</strong> erstellt, dann empfiehlt es sich, alle Belege von Hand zu nummerieren und diese Nummerierungen dann in das Online-Kassenbuch zu &#252;bernehmen. Dies erleichtert sowohl den Steuerberatern als auch den Pr&#252;fern der zust&#228;ndigen Finanz&#228;mter die Arbeit sehr. Au&#223;erdem k&#246;nnen so meist auch erhebliche Kosten eingespart werden.</p>
<p>Das Resultat des <strong>Kassenbuchs</strong> ist jedoch stets gleich, denn hier soll der aktuelle Stand der Kasse ersichtlich werden. Mit Hilfe dieses Kassenstandes kann dann auch die Einnahmen-&#220;berschuss-Rechnung sowie die Umsatzsteuervoranmeldung problemlos erstellt werden.</p>
<h2>Nicht jeder muss jedoch ein Kassenbuch f&#252;hren</h2>
<p>Grunds&#228;tzlich besteht keine direkte Verpflichtung, ein <strong>handschriftliches Kassenbuch </strong>oder ein <strong>Online-Kassenbuch</strong> zu f&#252;hren. Einzelunternehmer und sogenannte Nebenerwerbst&#228;tige sind vom F&#252;hren des <strong>Kassenbuchs</strong> befreit. Da es jedoch Pflicht ist, monatlich oder quartalsm&#228;&#223;ig eine <strong>Umsatzsteuervoranmeldung </strong>abzugeben, ist <strong>das F&#252;hren des Kassenbuchs</strong> entsprechend also extrem wichtig. Wer nicht kontinuierlich Einnahmen und Ausgaben saldiert, der wird es &#228;u&#223;erst schwer haben, der zust&#228;ndigen Finanzbeh&#246;rde richtige Zahlen f&#252;r die Umsatzsteuer und auch f&#252;r die <strong>Einnahmen-&#220;berschuss-Rechnung</strong> zu pr&#228;sentieren.</p>
<h2>Mit dem Online-Kassenbuch immer den richtigen &#220;berblick &#252;ber Einnehmen und Ausgaben haben.</h2>
<p>Das F&#252;hren eines <strong>Online-Kassenbuchs</strong> ist dar&#252;ber hinaus immer auch eine gute M&#246;glichkeit, Einfluss auf die kommenden Ausgaben zu nehmen. Denn nur wer genauestens &#252;ber das vorhandene Verm&#246;gen informiert ist, kann entsprechend wirtschaftlich handeln. Wer keinen &#220;berblick &#252;ber die aktuellen Zahlen hat, der man&#246;vriert sich schnell ins unternehmerische Aus, sodass der Betrieb wohl eher rote Zahlen statt schwarze schreiben wird. Wer dies vermeiden will, der ist –auch wenn dies nicht zwingend erforderlich ist- mit dem F&#252;hren des Kassenbuchs immer auf dem richtigen Weg. <strong>Online-Kassenb&#252;cher</strong> sind auch von Laien problemlos zu f&#252;hren – und diese sparen in der Regel viel Zeit und auch Papier.</p>
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		<title>Die ¾ &#8211; Rechnung – so kann der Gewinn einfach berechnet werden</title>
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		<pubDate>Sun, 13 Nov 2011 15:13:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Buchhaltung Grundlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Doppelte Buchführung]]></category>
		<category><![CDATA[Einnahmen-Überschuss-Rechnung]]></category>
		<category><![CDATA[¾-Rechnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit der Bezeichnung ¾-Rechnung ist in der Buchf&#252;hrung die Einnahmen-&#220;berschuss-Rechnung (E&#220;R) gemeint, die ein vereinfachtes Verfahren zur Ermittlung des Gewinns oder des Verlusts darstellt. Die ¾-Rechnung ist eine M&#246;glichkeit, die laufenden Einnahmen und Ausgaben eines Unternehmens systematisch zu erfassen, um dann auf einfachste Art und Weise das Betriebsergebnis berechnen zu k&#246;nnen. Mit der Einnahmen-&#220;berschuss-Rechnung k&#246;nnen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit der Bezeichnung <strong>¾-Rechnung</strong> ist in der Buchf&#252;hrung die <strong>Einnahmen-&#220;berschuss-Rechnung (E&#220;R)</strong> gemeint, die ein vereinfachtes Verfahren zur Ermittlung des Gewinns oder des Verlusts darstellt. <strong>Die ¾-Rechnung</strong> ist eine M&#246;glichkeit, die laufenden Einnahmen und Ausgaben eines Unternehmens systematisch zu erfassen, um dann auf einfachste Art und Weise das Betriebsergebnis berechnen zu k&#246;nnen. Mit der <strong>Einnahmen-&#220;berschuss-Rechnung</strong> k&#246;nnen kleine oder mittelst&#228;ndische Betriebe auch ohne buchhalterische Vorkenntnisse alle Aufwendungen und Ertr&#228;ge selbst addieren und das Ergebnis dann in die <a title="Steuererkl&#228;rung einfach selbst machen und Geld sparen!" href="http://ad.zanox.com/ppc/?17290305C1706520815T&amp;ULP=A08832&amp;zpar0=bh" target="_blank"><strong>j&#228;hrliche Steuererkl&#228;rung</strong></a> &#252;bernehmen.</p>
<h2>Einkommensteuergesetz ist Grundlage f&#252;r die ¾-Rechnung</h2>
<p>Das Gegenst&#252;ck zur <strong>doppelten Buchf&#252;hrung</strong>, bei der alle Buchungen mit einer Gegenbuchung auf einzelne Konten verbucht werden m&#252;ssen, ist die <strong>Einnahmen-&#220;berschuss-Rechnung (E&#220;R)</strong> bzw. die <strong>¾-Rechnung</strong>. Der Begriff <strong>¾-Rechnung</strong> geht zur&#252;ck auf den § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Alle Steuerpflichtigen, die ihrerseits nicht dazu verpflichtet sind, B&#252;cher zu f&#252;hren und in diesem Sinne auch keine einzelnen Kontenabschl&#252;sse erstellen m&#252;ssen, k&#246;nne ihre Gewinne oder Verluste mit Hilfe der<em> ¾-Rechnung</em> als <strong>Betriebseinnahme oder auch Betriebsausgabe</strong> ausweisen.</p>
<p><span id="more-433"></span></p>
<h2>F&#252;r wen gilt die ¾-Rechnung?</h2>
<p>Die <strong>¾-Rechnung oder Einnahmen-&#220;berschuss-Rechnung</strong> kann von den Betrieben durchgef&#252;hrt werden, die von der &#252;blichen Buchf&#252;hrungspflicht befreit sind. Hierunter fallen vor allem die klassischen Nicht-Kaufleute und die Freiberufler aller Branchen. Als Nicht-Kaufleute verstehen sich alle die Unternehmer, die kein Handelsgewerbe betreiben, welches ein in einer kaufm&#228;nnischen Art und Weise eingerichteter gesch&#228;ftlicher Betrieb erfordert. Ist dies gegeben, so darf das Unternehmen als Kleingewerbe gef&#252;hrt werden, welches wiederum auch dadurch erkennbar ist, dass es einfache, gut strukturierte und daher auch transparente Gesch&#228;ftsf&#228;lle aufweist. Wird das Unternehmen jedoch als GmbH, AG, OHG oder KG gef&#252;hrt, so tritt hier wieder die doppelte Buchf&#252;hrungspflicht in Kraft, d. h., die ¾-Rechnung darf nicht angewandt werden. Das Gleiche gilt auch dann, wenn der Betrieb ins Handelsregister aufgenommen wurde.</p>
<h2>Umsatz- und Gewinngrenzen bei der ¾-Rechnung</h2>
<p>Um in den Genuss der <strong>¾-Rechnung bzw. der Einnahmen-&#220;berschuss-Rechnungen</strong> zu kommen, m&#252;ssen bestimmte Umsatz- und Gewinn-H&#246;chstgrenzen beachtet werden. Der Umsatz eines Kleinunternehmers darf j&#228;hrlich <strong>nicht mehr als 500.000 Euro betragen</strong>; der Gewinn ist an eine H&#246;chstgrenze in H&#246;he von <strong>maximal 50.000 Euro</strong> gebunden. Werden diese Grenzen &#252;berschritten, so greift umgehend die Buchf&#252;hrungspflicht.</p>
<h2>Funktionsweise der ¾-Rechnung</h2>
<p>Die <strong>¾-Rechnung</strong> stellt ein vereinfachtes Verfahren zur Gewinnermittlung in einem Betrieb dar. Diese<strong> ¾-Rechnung</strong> reicht aus, um den Verpflichtungen gegen&#252;ber den Finanz&#228;mtern nachzukommen, wenn es darum geht, den Gewinn oder den Verlust des Unternehmens zu &#252;bermitteln. Der errechnete Gewinn und Verlust errechnet sich immer aus der Differenz beider Gr&#246;&#223;en und erfordert deshalb kein explizites Fachwissen. Anhand eines speziellen Formulars des Finanzministeriums ist das Betriebsergebnis zu &#252;bermitteln, und nur wenn sich das Betriebsergebnis auf eine Summe unterhalb der 17.500 Grenze bewegt, bedarf es dieses Formulars nicht. Die Gewinn&#252;bermittlung kann dann formlos erfolgen.</p>
<h2>Einfache Aufzeichnung reicht bei der ¾-Rechnung aus</h2>
<p>F&#252;r die Erstellung der einfachen ¾-Rechnung bzw. der Einnahmen-&#220;berschuss-Rechnung (E&#220;R) reicht es aus, alle in einer Rechnungsperiode entstandenen Einnahmen und Ausgaben nebeneinander aufzuf&#252;hren. Diese Betr&#228;ge haben anhand von Belegen dokumentiert zu werden und sind den Mitarbeitern der Finanzbeh&#246;rden auf Nachfrage vorzulegen. F&#252;r die Gegen&#252;berstellung der Einnahmen und der Ausgaben selbst reicht in der Regel das F&#252;hren einer sogenannten Excel-Tabelle. Die Summe der erhaltenen Einnahmen abz&#252;glich der Summe aller betrieblichen Ausgaben ergibt dann den Gewinn oder den Verlust.</p>
<p>Die ¾-Rechnung sollte trotz ihrer Einfachheit methodisch und korrekt gef&#252;hrt werden. Eine ordentliche Buchf&#252;hrung ist immer die Grundlage f&#252;r ein gutes wirtschaftliches Handeln und entsprechend dem Betriebserfolg. Au&#223;erdem k&#246;nnen durch die ordentliche Buchf&#252;hrung Probleme mit den Finanz&#228;mtern und Banken vermieden werden.<br />
Und dar&#252;ber hinaus haben die Unternehmer, die ihre betrieblichen Zahlen im Griff haben, meist wesentlich bessere Chancen auf dem Markt und entsprechend auch bei gro&#223;er Konkurrenz bestehen zu k&#246;nnen.</p>
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		<title>Buchf&#252;hrung und Kostenrechnung im Visier</title>
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		<pubDate>Thu, 03 Nov 2011 15:09:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Buchhaltung Grundlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Kostenartenrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Kostenrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Kostenstellenrechnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Reichen die Ums&#228;tze aus? Viele Unternehmensgr&#252;nder gehen davon aus, dass sich ihre Ums&#228;tze bereits in den ersten Jahren der Betriebsgr&#252;ndung erheblich steigern werden. Je nach Art der zu ver&#228;u&#223;ernden Waren oder Dienstleistungen ist dies auch so, allerdings gibt es auch viele Unternehmer, die hier allzu positive Prognosen aufstellen. Die Einnahmen werden schlichtweg zu hoch eingesch&#228;tzt, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Reichen die Ums&#228;tze aus?</h2>
<p>Viele Unternehmensgr&#252;nder gehen davon aus, dass sich ihre Ums&#228;tze bereits in den ersten Jahren der Betriebsgr&#252;ndung erheblich steigern werden. Je nach Art der zu ver&#228;u&#223;ernden Waren oder Dienstleistungen ist dies auch so, allerdings gibt es auch viele Unternehmer, die hier allzu positive Prognosen aufstellen. Die Einnahmen werden schlichtweg zu hoch eingesch&#228;tzt, die Kosten wiederum deutlich zu niedrig. Die Auswirkungen dieser Sch&#228;tzungen sind in der Regel fatal und bedeuten nicht selten das Ende der beruflichen Selbstst&#228;ndigkeit.</p>
<h2>Kostenrechnung und Kalkulation in der Buchf&#252;hrung</h2>
<p>Wer den zu erwartenden Kosten und Ums&#228;tzen der betrieblichen Selbstst&#228;ndigkeit nicht planlos ausgeliefert sein will, der wird explizit nicht darum herumkommen, eine exakte <strong>Kostenrechnung </strong>zu betreiben. Die <strong>Kostenrechnung </strong>ist ein Instrument der Buchf&#252;hrung, mit deren Hilfe Angebotspreise kalkuliert werden und somit auch die zu erwartenden Kosten und Ums&#228;tze eingegrenzt werden k&#246;nnen. Die <strong>Kostenrechnung </strong>unterteilt sich in die <strong>Kostenartenrechnung </strong>und die <strong>Kostenstellenrechnung</strong>, wobei Letztere genau angeben kann, welche Abteilung im Unternehmen welche Kosten verursacht. Mit Hilfe der Kostenartenrechnung und auch der Kostenstellen- und Kostentr&#228;gerrechnung l&#228;sst sich insgesamt ermitteln, wie hoch der Angebotspreis der Waren sein muss, damit der sogenannte Break-even-Point, der Punkt, an dem das zu ver&#228;u&#223;ernde Produkt Gewinne erzielt, &#252;berschritten wird. Die Kostenrechnung zeigt ebenfalls auf, ob die erwirtschafteten Ums&#228;tze &#252;ber einen l&#228;ngeren Zeitraum ausreichend sein werden, um die anfallenden Kosten ad&#228;quat zu decken.</p>
<p><span id="more-431"></span></p>
<h2>Kostenartenrechnung in der Buchf&#252;hrung</h2>
<p>Bei der <strong>Kostenartenrechnung </strong>sind einige Werte n&#246;tig, damit die Kalkulation des Verkaufspreises richtig ermittelt werden kann. Zun&#228;chst ist hier der zu erwartende oder bereits vorhandene Umsatz zu notieren. Von dieser Gr&#246;&#223;e ist dann der jeweilige Waren- oder Materialeinsatz zu subtrahieren. Die Summe ergibt einen ersten Rohertrag, von dem wiederum die entstandenen Personalkosten abzuziehen sind. Es ergibt sich mit dieser Zahl ein weiterer Rohertrag, von dem dann zus&#228;tzlich Zinsen, Abschreibungen und alle weiteren Kosten, wie beispielsweise Steuern, Versicherungen, Fahrzeugkosten oder Verwaltungs- und Werbungskosten abzuziehen sind. Die resultierende Summe ist der Gewinn vor Abzug der Steuern.</p>
<h2>Die Kostentr&#228;gerrechnung hat Auswirkungen auf das Betriebsergebnis</h2>
<p>Die <strong>Kostenrechnung </strong>wirkt sich in der Regel elementar auf das zu erwartende Betriebsergebnis aus. Wird im Unternehmen keine Kostenrechnung betrieben, so steht aufgrund von Fehlentscheidungen nicht selten das ganze Fortbestehen des Unternehmens auf dem Spiel. Die Kostentr&#228;gerrechnung soll dies vermeiden, da hier eine Preiskalkulation durchgef&#252;hrt werden kann, die sich auf die Kosten und Ums&#228;tze innerhalb des Betriebes st&#252;tzt, gleichzeitig aber auch die Marktf&#228;higkeit testet. Da die Nachfrage der einzelnen Produkte ma&#223;geblich deren Preis bestimmt, muss sich das Unternehmen auch an externen Faktoren orientieren. Der Preis der Ware sollte stets eine Konkurrenzf&#228;higkeit behalten, sodass die Absetzbarkeit &#252;berhaupt gew&#228;hrleistet ist. Mit der Kostenrechnung, sprich der Kalkulation des Verkaufspreises, kann so schnell gekl&#228;rt werden, ob das zu ver&#228;u&#223;ernde Produkt oder die jeweilige Dienstleistung &#252;berhaupt auf dem Markt bestehen kann.</p>
<h2>Kostenrechnung kann Schwachstellen aufdecken</h2>
<p>Ob ein Unternehmen konkurrenzf&#228;hig ist oder bleibt und auch gute Gewinne erwirtschaften kann, h&#228;ngt deshalb immer auch von der Kostenrechnung des Betriebes ab. Buchhalter aus dem Bereich Kostenrechnung haben deshalb stets zur Aufgabe, den Markt langfristig zu beobachten und Vergleiche zu anderen Unternehmen zu ziehen. Nur so ist es dauerhaft m&#246;glich, den eigenen Betrieb in schwarzen Zahlen zu halten. Wer verfolgt, wie sich die Kosten und die Ums&#228;tze entwickeln, kann schnell auch Schwachstellen aufdecken und hier gegensteuern. Die Preise sollten niemals dem Gef&#252;hl entspringen, sondern stattdessen explizit kalkuliert sein. Dies ist besonders dann sehr wichtig, wenn viele Marktteilnehmer das gleiche Produkt ver&#228;u&#223;ern. Preisschwankungen unterhalb der einzelnen H&#228;ndler werden vom Kunden in der Regel schnell abgestraft, sodass nur der Anbieter den Zuschlag erh&#228;lt, der sich preislich deutlich von der Konkurrenz absetzt.<br />
Die Buchf&#252;hrungsabteilung sollte deshalb immer auch eine Kostenrechnungsabteilung beinhalten.</p>
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		<title>Bewirtungskosten – steuerliche Abzugsf&#228;higkeit ist an einige Bedingungen gekn&#252;pft</title>
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		<pubDate>Tue, 25 Oct 2011 15:04:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Buchhaltung Grundlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Bewirtungskosten]]></category>

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		<description><![CDATA[In jedem Unternehmen gibt es im Laufe des Gesch&#228;ftsjahres oft unz&#228;hlige Gesch&#228;ftsvorf&#228;lle, die das Betriebsergebnis entweder positiv oder auch negativ ber&#252;hren. Hierzu z&#228;hlen beispielsweise die Eink&#228;ufe von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, das Erstellen von Ausgangsrechnungen beim Verkauf fertiger Erzeugnisse, die Verbuchung von Eingangsrechnungen und Spesenabrechnungen, die Barzahlungen von Kleinteilen, wie B&#252;romaterial oder Schreibwaren und auch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In jedem Unternehmen gibt es im Laufe des Gesch&#228;ftsjahres oft unz&#228;hlige Gesch&#228;ftsvorf&#228;lle, die das Betriebsergebnis entweder positiv oder auch negativ ber&#252;hren. Hierzu z&#228;hlen beispielsweise die Eink&#228;ufe von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, das Erstellen von Ausgangsrechnungen beim Verkauf fertiger Erzeugnisse, die Verbuchung von Eingangsrechnungen und Spesenabrechnungen, die Barzahlungen von Kleinteilen, wie B&#252;romaterial oder Schreibwaren und auch die <strong>Verbuchung von Restaurantrechnungen</strong>.</p>
<p>Handelt es sich um Einnahmen, so werden diese den Unternehmensgewinn positiv beeinflussen, handelt es sich jedoch um Ausgaben, so mindern diese in der Regel das Betriebsergebnis, was allerdings auch f&#252;r einen <strong>Steuervorteil </strong>sorgt.</p>
<h2>Bewirtungskosten bieten bei Abzug einen steuerlichen Vorteil</h2>
<p>Bez&#252;glich der <strong>Bewirtungskosten </strong>gilt es jedoch einige Vorschriften zu beachten, da diese sonst nicht immer steuerlich geltend gemacht werden k&#246;nnen. Die zust&#228;ndigen Finanzbeh&#246;rden richten sich hier explizit nach den gesetzlichen Vorgaben und streichen ihrerseits umgehend die steuerliche Abzugsf&#228;higkeit bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften. Wer hier keine Nachteile in Bezug auf die Steuerverg&#252;nstigungen haben m&#246;chte, der sollte ein genaues Augenmerk auch auf die Restaurantrechnungen legen, denn nur so kann ein betrieblich veranlasster Aufwand ordnungsgem&#228;&#223; in Abzug gebracht werden.</p>
<p><span id="more-428"></span></p>
<h2>Vorschriften f&#252;r in Abzug zu bringende Bewirtungskosten</h2>
<p>Wer Bewirtungskosten von den Finanzbeh&#246;rden anerkannt haben will, der muss sich diesbez&#252;glich genau an die Vorschriften halten. Restaurantrechnungen werden von den Betreibern der Gastst&#228;tten nicht immer nach diesen Regelungen erstellt, sodass hier stets auch Eigeninitiative gefragt ist. Ansonsten kommt das b&#246;se Erwachen sp&#228;testens bei der Steuerpr&#252;fung, was dann h&#228;ufig auch zu Nachforderungen durch das Finanzamt f&#252;hrt.</p>
<p>Im Zuge der Einkommenssteuer und auch der K&#246;rperschafts- und Gewerbesteuer sind die Kosten f&#252;r Bewirtungen und deren Abzugsf&#228;higkeit auf 70 Prozent beschr&#228;nkt. Ein Vorsteuerabzug ist hier allerdings zu 100 Prozent m&#246;glich und ergibt sich aus der Rechnung f&#252;r die jeweiligen Bewirtungskosten.<br />
Bewirtungskosten sind immer nur dann abzugsf&#228;hig, wenn einwandfrei erkennbar ist, dass die Bewirtung ausschlie&#223;lich einen betrieblichen Anlass zum Zweck hatte. Ist dies nicht anhand der Rechnung auch erkennbar, ist die Steuerabzugsf&#228;higkeit m&#246;glicherweise gef&#228;hrdet.</p>
<h2>Bewirtungskostenrechnungen bis zu einer H&#246;he von 150 Euro bed&#252;rfen einiger Angaben</h2>
<p>Alle <strong>Bewirtungskostenrechnungen </strong>unterliegen einer Staffelung der jeweiligen H&#246;he und unterliegen somit auch unterschiedlicher Anforderungen. So m&#252;ssen <strong>Bewirtungsrechnungen </strong>bis zu einer H&#246;he von <strong>150 Euro</strong> immer auch den Namen und die Anschrift des hier leistenden Unternehmers enthalten und auch das jeweilige Ausstellungsdatum der Rechnung oder des Beleges darf nicht fehlen. Die <em>Bewirtungsrechnung </em><strong>muss </strong>dar&#252;ber hinaus <strong>maschinell erstellt</strong> sein und auch eine fortlaufende Rechnungsnummer enthalten. Die kumulierte Bezeichnung ‚Speisen und Getr&#228;nke’, die fr&#252;her &#252;blich war, ist heute nicht mehr statthaft, sodass hier explizit auf die detaillierte Ausweisung bestanden werden sollte. Als Entgelt ist der Bruttobetrag der Rechnung zu sehen und der Ausweis der Mehrwertsteuer darf auch nicht fehlen.</p>
<h2>Sonderregelungen bei Bewirtungen &#252;ber 150 Euro</h2>
<p>Eine andere Regelung bez&#252;glich der steuerlichen Abzugsm&#246;glichkeit ergibt sich bei <strong>Restaurantrechnungen </strong>&#252;ber 150 Euro. Hier muss zus&#228;tzlich noch die <strong>Steuernummer oder die Umsatzsteuer-ID</strong> des Ausstellers enthalten sein sowie der Name und die Anschrift es Leistungsempf&#228;ngers, also des Restaurantbesuchers. Das Nettoentgelt ist aufzuteilen nach den jeweiligen Umsatzsteuers&#228;tzen und der Umsatzsteuerbetrag muss in Euro aufgef&#252;hrt sein.</p>
<h2>Bewirtungskostennachweise m&#252;ssen sichtbare Angaben enthalten</h2>
<p>Aus allen <strong>Bewirtungskostennachweisen </strong>m&#252;ssen diverse Angaben hervorgehen, damit die steuerliche Abzugsf&#228;higkeit hier nicht gef&#228;hrdet ist. So werden beispielsweise Sammelbegriffe von keiner Finanzbeh&#246;rde anerkannt, sondern die Bewirtungskosten hier entsprechend gleich als privat veranlasst eingestuft und gestrichen. Das Auff&#252;hren der Namen aller Teilnehmer an der Bewirtung ist die eine Sache, der Anlass der jeweiligen Bewirtung detailgenau auff&#252;hren zu lassen dann eine andere. Die eingetragene Gesamtbezeichnung Gesch&#228;ftsbesprechung beispielsweise reicht hier nicht aus. Die Bewirtungsrechnung selbst ist dann noch durch den Bewirtenden, also durch den Restaurantbesitzer, zu unterzeichnen, sodass eine Legitimation hier stets gegeben ist und durch die Mitarbeiter der Finanzbeh&#246;rden auch nachweisbar wird.</p>
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		<item>
		<title>Gutverdiener m&#252;ssen ab 2012 mehr Abgaben zur Sozialversicherung leisten</title>
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		<pubDate>Mon, 17 Oct 2011 14:53:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitslosenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Rentenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Kabinettsbeschluss sorgt f&#252;r h&#246;here Abz&#252;ge bei Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung Alle Unternehmer m&#252;ssen sich darauf einstellen, dass sich bei den Lohnabrechnungen ab 2012 f&#252;r die Mitarbeiter einige Neuerungen ergeben. Laut einem Kabinettsbeschluss steigen die Beitr&#228;ge zur Renten-, Kranken- und auch Arbeitslosenversicherung. Damit es nicht zu falsch ausgestellten Lohnabrechnungen kommen wird, sollten sich die Lohnbuchhalter hier [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Kabinettsbeschluss sorgt f&#252;r h&#246;here Abz&#252;ge bei Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung</h2>
<p>Alle Unternehmer m&#252;ssen sich darauf einstellen, dass sich bei den Lohnabrechnungen ab 2012 f&#252;r die Mitarbeiter einige Neuerungen ergeben. Laut einem Kabinettsbeschluss steigen die Beitr&#228;ge zur <strong>Renten-, Kranken- und auch Arbeitslosenversicherung</strong>. Damit es nicht zu falsch ausgestellten Lohnabrechnungen kommen wird, sollten sich die Lohnbuchhalter hier explizit mit der ge&#228;nderten Gesetzeslage auseinandersetzen.</p>
<p>Besonders f&#252;r die Mitarbeiter, die in Westdeutland ans&#228;ssig sind &#228;ndert sich hier einiges, denn ab dem kommenden Jahr muss durchschnittlich rund 22 Euro mehr f&#252;r die <strong>Sozialversicherungen </strong>gezahlt werden. In den neuen Bundesl&#228;ndern f&#228;llt die Erh&#246;hung jedoch nur wage ins Gewicht, denn hier werden sich die Mehrabgaben auf rund 11 Euro belaufen.</p>
<p>Laut Kabinettsbeschluss der Bundesregierung soll mit der Festlegung neuer Einkommensgrenzen eine Anpassung an das Lohnniveau angestrebt werden. Die Einkommensgrenzen sind gleichzeitig Beitragsbemessungsgrenzen, nach denen die Berechnung der Sozialabgaben erfolgt. &#220;berschreitet der jeweils ausgezahlte Lohn der Mitarbeiter diese Grenze, so d&#252;rfen auch bei stetigem Lohnwachstum keine h&#246;heren Beitr&#228;ge einbehalten und abgef&#252;hrt werden.</p>
<p><span id="more-426"></span></p>
<h2>Beitr&#228;ge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung steigen nur in den alten Bundesl&#228;ndern an</h2>
<p>Es ist zu erwarten, dass besonders von Arbeitnehmer in Westdeutschland Nachfragen bez&#252;glich der ge&#228;nderten Lohnabrechnung kommen werden, denn hier steigt die Beitragsbemessungsgrenze bei der <strong>Renten- und Arbeitslosenversicherung</strong> um 100 Euro monatlich auf <strong>5.600 Euro</strong> an, sodass besonders die Gutverdiener hier zur Kasse gebeten werden. Im Osten der Republik bleiben die Beitragsbemessungsgrenzen jedoch zun&#228;chst konstant auf dem Stand von <strong>4.800 Euro</strong>, sodass von den Arbeitnehmer hier diesbez&#252;glich keine h&#246;heren Abgaben zu fordern sind.</p>
<p>Die Beitragss&#228;tze bei der <strong>Rentenversicherung </strong>werden sich auf <strong>19,6 Prozent</strong> belaufen und bei der <strong>Arbeitslosenversicherung auf 3 Prozent</strong>, sodass es hier zu einer <span style="text-decoration: underline;">Beitragserh&#246;hung von 22,60 Euro pro Monat</span> kommen wird. Diesen Mehrbetrag m&#252;ssen sich jedoch Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleicherma&#223;en teilen.</p>
<h2>Kranken- und Pflegeversicherungsbeitr&#228;ge werden bundesweit angehoben</h2>
<p>Anders als bei der <strong>Renten- und Arbeitslosenversicherung</strong>, werden die Beitragsbemessungsgrenzen f&#252;r die <strong>Kranken- und Arbeitslosenversicherung</strong> bundesweit angehoben. Hier kommt es zu einer Erh&#246;hung von 112,50 Euro auf dann <strong>3.825 Euro pro Monat</strong>. Mit Beitragss&#228;tzen von 15,5 Prozent f&#252;r die <strong>Krankenversicherung </strong>und den 1,95 Prozent f&#252;r die <strong>Pflegeversicherung </strong>h&#228;tte der Arbeitnehmer eine Beitragserh&#246;hung von knapp 20 Euro pro Monat zu erwarten. Auch hiervon zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die H&#228;lfte.</p>
<h2>Versicherungspflicht steigt auf eine Summe von j&#228;hrlich 50.850 Euro an</h2>
<p>Eine Sozialversicherungspflicht besteht in Deutschland nur bis zu einer gewissen Einnahmengr&#246;&#223;e. Ist diese &#252;berschritten, so darf sich der Arbeitnehmer freiwillig versichern.</p>
<p>Die jeweilige Versicherungspflichtgrenze wird ab Januar 2012 ebenfalls angehoben, sodass hier eine Befreiung von der <strong>Sozialversicherung </strong>erst ab einem Jahreseinkommen in H&#246;he von 50.850 Euro m&#246;glich ist. Wer unter dieser Mindestgrenze liegt ist sozialversicherungspflichtig und muss entsprechend auch Beitr&#228;ge zur <strong>Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung</strong> zahlen. Erst wenn das Jahreseinkommen oberhalb dieser Versicherungspflichtsgrenze liegt, ist diese Pflicht aufgehoben. Hier kann dann davon ausgegangen werden, dass der Arbeitnehmer privat Vorsorge treffen kann.</p>
<h2>Freiwillig versichert in der Krankenversicherung – Auch hier erfolgt nur f&#252;r Westdeutschland eine Beitragsanpassung</h2>
<p>Bez&#252;glich der zu zahlenden Beitr&#228;ge zur <strong>Sozialversicherung</strong>, wird bei den freiwillig Versicherten eine etwas andere Bemessungsgrenze hinzugezogen. Hier erfolgt eine Erh&#246;hung von derzeit 2.555 Euro pro Monat auf 2.625 Euro. Dies gilt f&#252;r alle freiwillig Versicherten aus den alten Bundesl&#228;ndern. F&#252;r freiwillig Versicherte aus den neuen Bundesl&#228;ndern &#228;ndert sich auch weiterhin nichts. Hier bleibt die Beitragsbemessungsgrenze weiterhin auf der Gr&#246;&#223;e von 2.240 Euro.</p>
<p>Laut Angaben der Bundesregierung wird sich der Durchschnittsverdienst der Arbeitnehmer im Jahr 2012 auf rund 32.000 Euro belaufen, sodass von den &#196;nderungen vor allem die Gutverdiener betroffen sein werden.</p>
<p>Der Bundesrat muss dem Kabinettsbeschluss zwar formal noch zustimmen, jedoch kann schon heute davon ausgegangen werden, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber erheblich zur Kasse gebeten werden.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Kein Vorsteuerabzug bei falsch ausgestellter Rechnung</title>
		<link>http://www.buchhaltungs-software-shop.de/rechnungstellung/kein-vorsteuerabzug-bei-falsch-ausgestellter-rechnung/</link>
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		<pubDate>Tue, 11 Oct 2011 14:46:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechnungstellung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechnungsberichtigung]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsteuerabzug]]></category>

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		<description><![CDATA[Ist die Rechnungsberichtigung r&#252;ckwirkend zul&#228;ssig? Laut einem BFH Beschluss vom M&#228;rz 2011 ist es nicht m&#246;glich, eine Rechnung noch nachtr&#228;glich abzu&#228;ndern, um in den Genuss des Vorsteuerabzugs zu kommen. (V B 94/10 BFHNV 2011 / Seite 1404 – 25. M&#228;rz 2011). Urs&#228;chlich f&#252;r dieses Urteil ist die Klage einer Unternehmerin, die Mitglied einer Grundst&#252;cksgemeinschaft ist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Ist die Rechnungsberichtigung r&#252;ckwirkend zul&#228;ssig?</h2>
<p>Laut einem BFH Beschluss vom M&#228;rz 2011 ist es nicht m&#246;glich, eine <strong>Rechnung </strong>noch <strong>nachtr&#228;glich abzu&#228;ndern</strong>, um in den Genuss des Vorsteuerabzugs zu kommen. (V B 94/10 BFHNV 2011 / Seite 1404 – 25. M&#228;rz 2011).</p>
<p>Urs&#228;chlich f&#252;r dieses Urteil ist die Klage einer Unternehmerin, die Mitglied einer Grundst&#252;cksgemeinschaft ist und aufgrund einer falsch ausgestellten Rechnung nicht in den Genuss des <strong>Vorsteuerabzugs </strong>gekommen war. Im vorliegenden Fall war lediglich ein Grundst&#252;ckseigent&#252;mer als Rechnungsempf&#228;nger genannt worden, sodass ein Vorsteuerabzug hier nicht mehr geltend gemacht werden konnte. Laut Meinung der Kl&#228;gerin sei die Rechnung zwar falsch ausgestellt worden, jedoch h&#228;tte zumindest ein Grundst&#252;ckseigent&#252;mer dann noch den Vorsteuerabzug f&#252;r sich selbst in Anspruch nehmen k&#246;nnen.</p>
<p>Bundesfinanzhof entscheidet gegen den Vorsteuerabzug bei <strong>falscher Rechnungstellung</strong>, da laut Angaben der zust&#228;ndigen Richter hier der Grundst&#252;cksgemeinschaft explizit<strong> kein Vorsteuerabzug</strong> zustehe, wenn nach au&#223;en hin lediglich ein Mitglied der Grundst&#252;cksgemeinschaft als jeweiliger Vertragspartner auftreten w&#252;rde. Selbst dieser Rechnungsempf&#228;nger d&#252;rfe dann<strong> keinen Vorsteuerabzug</strong> f&#252;r sich selbst geltend machen, erkl&#228;rte der BFH der Kl&#228;gerin. Im aktuellen Fall h&#228;tte der Rechnungsempf&#228;nger nach au&#223;en hin deutlich offenlegen m&#252;ssen, dass er nicht alleiniger Inhaber des Unternehmens ist und auch nicht ausschlie&#223;lich im eigenen Interesse handelt, was so jedoch f&#252;r Au&#223;enstehende nicht erkennbar war. Aus diesem Grund ist auch ein teilweiser Vorsteuerabzug nicht rechtens.</p>
<p><span id="more-424"></span></p>
<h2>Kl&#228;gerin pocht auf r&#252;ckwirkende Rechnungsberichtigung</h2>
<p>Die Kl&#228;gerin wies im Zuge dessen jedoch darauf hin, dass es hier explizit der Kl&#228;rung bed&#252;rfe, unter welchen Bedingungen denn eine <strong>Rechnungsberichtigung </strong>auch r&#252;ckwirkend noch zul&#228;ssig ist. Sie wies weiterhin daraufhin, dass auch der Gerichtshof der Europ&#228;ischen Union eine nachtr&#228;gliche <strong>Rechnungskorrektur </strong>bejaht h&#228;tte und eine r&#252;ckwirkende &#196;nderung durchaus hier auch im Einklang mit allen anderen europ&#228;ischen Regelungen zu sehen sei. (Urteil vom 15.07.2010 – Gerichtshof der EU)</p>
<h2>Finanzgericht st&#252;tzt sich auf den Rechtssatz und l&#228;sst keinen Vorsteuerabzug zu</h2>
<p>Obwohl die Kl&#228;gerin auf das Urteil des Gerichtshofes der Europ&#228;ischen Union verwiesen hat, bleibt das Finanzgericht in seinem Urteil best&#228;ndig und st&#252;rzt sich auf den eigenen Rechtssatz, wonach einer <strong>Rechnungsberichtigung </strong>keine R&#252;ckwirkung zukommen w&#252;rde. Insoweit w&#252;rde hier entsprechend dem Rechtssatz keine Relevanz f&#252;r den <strong>Vorsteuerabzug </strong>infrage kommen, da aus der Rechnung nicht eindeutig erkennbar gewesen ist, dass die Rechnungsempf&#228;ngerin hier in Bezug auf das bestehende Rechtsverh&#228;ltnis nicht auch die Leistungsempf&#228;ngerin gewesen sei.</p>
<h2>Rechnungen pr&#252;fen, um Vorsteuerabzug geltend machen zu k&#246;nnen</h2>
<p>Wer den <strong>Vorsteuerabzug </strong>f&#252;r eingehende Rechnungen nicht gef&#228;hrden will, der sollte es deshalb nicht vers&#228;umen, die Rechnung ganz genau unter die Lupe zu nehmen. Nur so kann gew&#228;hrleistet werden, dass es nicht zu Schwierigkeiten mit den zust&#228;ndigen Finanz&#228;mtern kommen wird.</p>
<h2>Rechnung umgehend richtig korrigieren lassen, damit der Vorsteuerabzug nicht gef&#228;hrdet ist</h2>
<p>Muss eine Rechnung geschrieben werden, dann ist es jedoch nicht auszuschlie&#223;en, dass sich hier der eine oder andere Schreibfehler einschleicht. Das hat zur Folge, dass zum Beispiel der Rechnungsbetrag falsch ist oder eben auch der Adressant nicht der Richtige ist. Ist die Rechnung dann verschickt, hat der Empf&#228;nger seinerseits die M&#246;glichkeit, die Rechnung zu beanstanden bzw. zu reklamieren. Wurde vom Empf&#228;nger ein Fehler entdeckt, muss die Rechnung dann umgehend ge&#228;ndert werden. Dies gilt auch, wenn es sich um Formfehler handelt.</p>
<p>Bereits seit dem Jahre 2004 sind alle Unternehmer dazu verpflichtet, alle erbrachten Leistungen innerhalb von sechs Monaten in Rechnung zu stellen. Ist der Rechnungsempf&#228;nger dann selbst auch Unternehmer, kann er die Mehrwertsteuer seinerseits als Vorsteuer in Abzug bringen. F&#252;r diesen Abzug wird jedoch eine korrekte Rechnung verlangt, die als Nachweis f&#252;r die erbrachte Leistung gesehen wird. Die Rechnung muss formale Anforderungen erf&#252;llen und alle gesetzlichen Pflichtangaben enthalten. Ist dies nicht der Fall, wird die Rechnung in der Regel vom zust&#228;ndigen Finanzamt nicht anerkannt und der Vorsteuerabzug kann somit nicht geltend gemacht werden.</p>
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		<title>Schwerbehinderte im Betrieb – 5 Prozent sind ab einer Betriebsgr&#246;&#223;e von 20 Personen Pflicht, ansonsten droht die Ausgleichsabgabe</title>
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		<pubDate>Tue, 04 Oct 2011 15:52:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Buchhaltung Grundlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Ausgleichsabgabe]]></category>
		<category><![CDATA[Barrierefreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Schwerbehindertenabgabe]]></category>

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		<description><![CDATA[Als Behinderung wird eine dauerhafte und schwerwiegende Beeintr&#228;chtigung einer Person angesehen, die dadurch nicht in der als normal angesehener Form am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann. Dabei spielen viele Barrieren eine Rolle, die sowohl durch ung&#252;nstige Umweltfaktoren als auch durch andere Menschen aufgebaut werden. Als dauerhafte Behinderung werden k&#246;rperliche Einschr&#228;nkungen ebenso angesehen wie Sinnesbehinderungen wie Blindheit, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Behinderung wird eine dauerhafte und schwerwiegende Beeintr&#228;chtigung einer Person angesehen, die dadurch nicht in der als normal angesehener Form am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann. Dabei spielen viele Barrieren eine Rolle, die sowohl durch ung&#252;nstige Umweltfaktoren als auch durch andere Menschen aufgebaut werden. Als dauerhafte Behinderung werden k&#246;rperliche Einschr&#228;nkungen ebenso angesehen wie Sinnesbehinderungen wie Blindheit, Sprachbehinderungen, psychische Behinderungen, Lernbehinderungen oder allgemeine geistige Behinderungen. Sind diese in besonders schwerem Ma&#223;e vorhanden, spricht man von Schwerbehinderung.</p>
<p>Weltweit und besonders in Europa k&#228;mpfen verschiedene Organisationen seit Langem um die Anerkennung und ein sinnvolles Miteinander behinderter und nicht behinderter Menschen. 2006 beschlossen die Vereinten Nationen einen Menschenrechtsvertrag zu dem Thema, Bezug nehmend auf die gesch&#228;tzten rund 650 Millionen Behinderten weltweit. Die L&#228;nder die sich bereit erkl&#228;rten die damit getroffenen Festlegungen zu unterst&#252;tzen, fordern gleiche Rechte in Bildung und Arbeitswelt, das Recht an Besitz, ein Verbot der Diskriminierung in der Ehe und das Recht auf Kinder sowie das Verbot von Experimenten an behinderten Menschen. <strong>Barrierefreiheit </strong>wird in besonderem Ma&#223;e gefordert.</p>
<p><span id="more-420"></span></p>
<h2>Steuererleichterungen durch den Schwerbehindertenausweis</h2>
<p>Eine der ersten Ma&#223;nahmen ist es, einen <strong>Schwerbehindertenausweis </strong>zu beantragen. Dadurch werden mitunter Vorteile m&#246;glich wie beispielsweise Steuererleichterungen. Auch im Arbeitsrecht wirkt sich dieser Status aus. Immer mehr im Vordergrund stehen in Deutschland die so genannten Werkst&#228;tten f&#252;r behinderte Menschen. Diese sollen eine Eingliederung von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben f&#246;rdern. Wer nicht auf dem „normalen“ Arbeitsmarkt arbeiten kann, soll hier die M&#246;glichkeit erhalten, durch das Recht auf einen solchen Werkstattarbeitsplatz am Arbeitsleben teilzunehmen. Hier wird eine angemessene berufliche Bildung angeboten. Die Leistungsf&#228;higkeit soll best&#228;ndig weiterentwickelt und erhalten werden. Auch k&#246;nnen die Betroffenen hier Geld verdienen, wenn auch in geringerem Ma&#223;e, als auf dem &#246;ffentlichen Arbeitsmarkt. So erhalten sie jedoch ein gro&#223;es St&#252;ck Eigenst&#228;ndigkeit, was vielen hilft, ihre Pers&#246;nlichkeit zu entwickeln. Durch die Werkstatt werden die &#220;berg&#228;nge der Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt gef&#246;rdert. Auch gibt es die so genannten ausgelagerten Arbeitspl&#228;tze, die dem noch besseren &#220;bergang dienen sollen. Arbeitsgeber, die solchen Werkst&#228;tten Auftr&#228;ge erteilen, k&#246;nnen einen Teil der Kosten auf die so genannte <strong>Ausgleichsabgabe </strong>anrechnen. Diese Ausgleichsabgabe, auch <strong>Schwerbehindertenabgabe</strong> genannt, hat ein Betrieb zu entrichten, der nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zahl an Schwerbehinderten besch&#228;ftigt. <span style="text-decoration: underline;">Ab einer Betriebsgr&#246;&#223;e von 20 Personen m&#252;ssen 5 % der Mitarbeite Schwerbehinderte sein</span>. Erf&#252;llt ein Betrieb diese Vorgabe nicht, muss er diese Abgabe entrichten. Dies ist ein Ausgleich daf&#252;r, dass sich andere Arbeitgeber dieser Aufgabe stellen, und durch Zusatzurlaub oder behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes erh&#246;hte Kosten haben. Eine entsprechende Person ist zu w&#228;hlen, die die Schwerbehinderten-Vetretung bildet. In gr&#246;&#223;eren Betrieben besteht diese nat&#252;rlich aus mehreren Personen. Hier wird darauf geachtet, dass im Betrieb die Rechte eingehalten und die M&#246;glichkeiten ausgesch&#246;pft werden, diesen Arbeitnehmern trotz der Behinderung ein gutes Arbeitsklima zu gew&#228;hren und entsprechend der M&#246;glichkeiten Erleichterungen f&#252;r ihre Arbeit zu erm&#246;glichen. Dinge wie zus&#228;tzlicher Urlaub oder besondere Weiterbildungsma&#223;nahmen m&#252;ssen ber&#252;cksichtigt werden.</p>
<p>Viele Arbeitnehmer scheuen sich davor, Schwerbehinderte einzustellen. Dies hat vor allem mit Unkenntnis zu tun und mit den Schwierigkeiten, die eventuell in der Organisation auf ihn zukommen. Daher kaufen sich manche lieber mit der <strong>Ausgleichsabgabe </strong>frei. Hinzu kommt, dass viele Arbeiten, die gut von behinderten Menschen durchgef&#252;hrt werden konnten, immer mehr wegfallen wie Pf&#246;rtner- und Telefonistent&#228;tigkeiten und andere k&#246;rperlich leichtere Arbeiten, die fr&#252;her in jeder Firma gebraucht wurden. M&#252;ssen im Betrieb dann Mehrarbeit in Form von &#220;berstunden oder dergleichen angeordnet werden, gelten auch hier besondere Bestimmungen, die es zu beachten gilt. Auch ist die Schichtarbeit nicht so einfach durchsetzbar. Aus allen diesen Gr&#252;nden nehmen viele Arbeitnehmer davon Abstand, einen Schwerbehinderten einzustellen, obwohl dieser eine Bereicherung der Firma sein k&#246;nnte. Daher wurde festgelegt, dass im &#246;ffentlichen Dienst Menschen mit gleicher Eignung und Schwerbehinderung bei Bewerbungen auf neue Stellen vorzuziehen sind.</p>
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		<title>E-Mail-Rechnungen sind nun auch ohne Signatur zum Vorsteuerabzug berechtigt</title>
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		<pubDate>Tue, 27 Sep 2011 15:32:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechnungstellung]]></category>
		<category><![CDATA[elektronische Signatur]]></category>
		<category><![CDATA[Signatur Email Rechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuergesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Ab Juli 2011 gilt die neue Regelung, wie der Deutsche Verband f&#252;r Post, Informationstechnologie sowie Telekommunikation (DVPT) mitteilt Wer ein Unternehmen f&#252;hrt, egal ob als GmbH, OHG oder auch als Einzelunternehmer, der kommt nicht umhin, monatlich oder sp&#228;testens einmal im Jahr, die Buchf&#252;hrung zu erledigen und eine entsprechende Steuererkl&#228;rung abzugeben. Bei Kleinunternehmern ist es durchaus [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ab Juli 2011 gilt die neue Regelung, wie der Deutsche Verband f&#252;r Post, Informationstechnologie sowie Telekommunikation (DVPT) mitteilt</strong></p>
<p>Wer ein Unternehmen f&#252;hrt, egal ob als GmbH, OHG oder auch als <strong>Einzelunternehmer</strong>, der kommt nicht umhin, monatlich oder sp&#228;testens einmal im Jahr, die <strong>Buchf&#252;hrung </strong>zu erledigen und eine entsprechende <strong>Steuererkl&#228;rung </strong>abzugeben. Bei <strong>Kleinunternehmern </strong>ist es durchaus m&#246;glich, die gesamten Unterlagen erst am Ende des Gesch&#228;ftsjahres zu sortieren, w&#228;hrend Unternehmer, die zur Umsatzsteuer verpflichtet sind, hier sp&#228;testens zum Quartalsende, die Differenz zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer melden m&#252;ssen.</p>
<h2>Bisher musste jede per E-Mail verschickte Rechnung eine elektronische Signatur enthalten</h2>
<p>Ein Unternehmen zu f&#252;hren bedeutet jedoch immer auch Waren und/oder Dienstleistungen zu verkaufen. F&#252;r die Fertigung von Waren werden in der Regel Roh-, Hilfs- oder Betriebsstoffe ben&#246;tigt, die bei Lieferanten bestellt und entsprechend auch gezahlt werden m&#252;ssen. Im Zeitalter des Internets kommen diese Rechnungen mehr und mehr schnell und bequem einfach per E-Mail und sind dann entsprechend auch schnell zur Zahlung angewiesen. Das b&#246;se Erwachen kam bisher jedoch oftmals bei einer Steuerpr&#252;fung, wenn die Beamten des Finanzamtes die per E-Mail eingegangene Eingangsrechnung aufgrund der <strong>fehlenden Signatur</strong> beanstanden. Fehlte diese Signatur n&#228;mlich, durfte auch kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Ist dieser jedoch bereits erfolgt, so musste der Vorsteuerabzug zur&#252;ckgezahlt bzw. verrechnet werden.</p>
<p><span id="more-417"></span></p>
<h2>Ab Juli d&#252;rfen E-Mail-Rechnungen auch ohne elektronische Signatur verschickt werden</h2>
<p>In den vergangenen Jahren hat also kein Finanzamt einen Vorsteuerabzug bei <strong>Rechnungen ohne die elektronische Signatur</strong> durchgehen lassen, was viele Unternehmer arg oftmals sehr ver&#228;rgert hat. Es schien, als sei die Technik an den Finanzbeh&#246;rden schlichtweg vorbei gegangen. Jetzt hat sich dies allerdings ge&#228;ndert, wie auch der Deutsche Verband f&#252;r Post, Informationstechnologie und Telekommunikation (DVPT) mitteilte. Ab dem 1. Juli 2011 ist demnach ein neues Gesetz in Kraft getreten, welches dazu berechtig, auch bei Rechnungen, die ohne Signatur und per E-Mail gekommen sind, einen <strong>Vorsteuerabzug </strong>geltend zu machen.</p>
<h2>Steuervereinfachungsgesetz umfasst auch das Umsatzsteuergesetz</h2>
<p>Die &#196;nderungen hinsichtlich der Zul&#228;ssigkeit des <strong>Vorsteuerabzuges </strong>bei Rechnungen ohne elektronische Signatur, haben im Zuge des Steuervereinfachungsgesetzes auch vor dem Umsatzsteuergesetz nicht halt gemacht. Hier wurde nun durch den Deutschen Bundestag eine umsatzsteuerliche Gleichstellung in Auftrag gegeben, die ab 1.Juli 2011 auch von allen Steuerpr&#252;fern der zust&#228;ndigen Finanzbeh&#246;rden umgesetzt werden muss.<br />
Die hier in Auftrag gegebene Gesetzes&#228;nderung geht dar&#252;ber hinaus auch konform mit den aktuellen Richtlinien des EU-Rates, die bereits am 13. Juli 2010 in Kraft getreten sind. Demnach sollten hier bis sp&#228;testens zum 1. Januar 2013 sowohl Signaturen auf Rechnungen, die mittels Textdatei oder PDF-Dokument, als Download-Dokument oder auch als E-Mail-Anhang &#252;bermittelt werden, ihre Anerkennung auch in Deutschland finden.</p>
<h2>Echtheit der Signatur muss von jedem Unternehmer selbst gepr&#252;ft werden</h2>
<p>Die Neuregelung, die die Unternehmer dazu berechtigen, einen <strong>Vorsteuerabzug auch f&#252;r Rechnungen ohne elektronische Signatur</strong> geltend zu machen, hat jedoch auch Nachteile. Fehlt die elektronische Signatur auf der Rechnung, so hat der Unternehmer selbst daf&#252;r Sorge zu tragen, ob denn die Identit&#228;t des Rechnungsstellers seine Richtigkeit hat. Wie die Identit&#228;t des jeweiligen Gesch&#228;ftspartners jedoch zu pr&#252;fen ist, dazu gibt es keine konkreten Hinweise, was bedeutet, dass die Unternehmer hier selbst gefordert sind. Alle eingehenden Rechnungen sollten deshalb umgehend dahin gehend gepr&#252;ft werden, ob sie zum einen eine Echtheit kennzeichnen, zum anderen jedoch auch inhaltlich korrekt sind.</p>
<h2>Rechnungssteller profitieren von der Neuregelung bei der elektronischen Signatur</h2>
<p>Wenn es um die Anwendung dieser Neuregelung bei der <strong>elektronischen Signatur</strong> geht, dann wird ganz schnell klar, dass hier vor allem die Rechnungssteller profitieren. Alle Rechnungen sind nun n&#228;mlich schnell und kosteng&#252;nstig verschickt, da zum gro&#223;en Teil nun auch die Portokosten entfallen k&#246;nnen. Dar&#252;ber hinaus ist der Arbeitsaufwand nun wesentlich geringer, da meist mit nur einem Klick alle Rechnungen in sekundenschnelle beim Empf&#228;nger auf dem Rechner sind.</p>
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