Ab 2012 wird die Lohnsteuerkarte gegen eine elektronische Variante eingetauscht. Das soll vor allem Bürokratie abschaffen und für Arbeitgeber eine Zeitersparnis bringen. So gilt die letzte Lohnsteuer, die auf Papier gedruckt wurde, nicht nur für das Jahr 2010 sondern auch für 2011.

Die digitale Lohnsteuerkarte ab 2012

Die digitale Lohnsteuerkarte trägt den Namen ElsterLohn II und hat das Ziel eine Erleichterung zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Finanzamt zu schaffen. Außerdem steht die Kostenersparnis dabei im Vordergrund. So fallen zukünftig unter anderem Versandgebühren und die Anschaffungskosten für Papier weg. Bereits im Entwurf eines Jahresteuergesetzes 2008 wurde die elektronische Lohnsteuerkarte beschlossen und sollte eigentlich bereits 2011 eingeführt werden. Doch erst im Jahr 2012 ist die ElsterLohn II voll einsatzfähig. Nun aber stellen sich Millionen von Beschäftigten die Frage, was sich mit der neuen Form der Lohnsteuerkarte ändern wird.

Zunächst wird Lohnsteuerkarte aus Pappkarton nicht wie gewohnt jährlich per Post zugesendet, sondern Arbeitnehmer erhalten eine Lohnsteuerindentifikationsnummer, die beim Arbeitgeber eingereicht werden muss. Zusammen mit dem Geburtsdatum kann dann der Arbeitgeber alle Daten in der ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) abrufen, die bereits seit 2008 flächendeckend eingeführt wurde. Jedoch schon diesem Jahr sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Daten ihrer Mitarbeiter in die Datenbank eingeben. Auch Daten wie Freibeträge, Ermäßigungen wie beispielsweise Fahrtkosten werden nun auf elektronischen Weg vermerkt. Neu allerdings ist, dass nun das Eintritts- und Austrittsdatum festgehalten wird.

Wenn also ein Arbeitnehmer 2011 den Job wechselt wird die Lohnsteuerkarte ausgehändigt und muss dem neuen Arbeitgeber vorgelegt werden. Ab 2011 ist ebenfalls so, dass nicht mehr die Kommunen die Lohnsteuerkarte aushändigen, sondern das Finanzamt selbst. Arbeitnehmer, die ihre Indentifikationsnummer nicht kennen, können beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn diese erfragen. Änderungen wie unter anderem Heirat müssen dem Finanzamt dann umgehend mitgeteilt werden.
Es gibt aber auch kritische Stimmen wie der Bund der Steuerzahler NRW, die in der Menge der Daten, die gespeichert werden, eine überflüssige Maßnahme sehen.
Doch Bürger haben die Möglichkeit Einsicht in die eigenen Daten über das Elster-Portal oder über das Finanzamt zu erhalten. Arbeitgeber, die unberechtigt Daten aufrufen, werden mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro bestraft. Außerdem ist es so, dass nur jeweils ein Arbeitgeber Zugriff auf die Daten des Mitarbeiters hat.
An Steuererklärung wird sich jedoch nichts ändern, oder vielmehr vorerst nichts ändern. Denn auch hier hat das digitale Zeitalter begonnen und so haben Arbeitnehmer ebenso die Möglichkeit über den elektronischen Weg die Steuererklärung abzugeben, die dann auch bevorzugt vom Finanzamt bearbeitet wird.

Die Geschichte der Lohnsteuerkarte

Mit der elektronischen Variante endet nun eine lange Geschichte für die Lohnsteuerkarte. Eingeführt wurde die Karte aus Pappkarton im Jahr 1925 und löste damit die so genannten Steuermarken ab, die es bei der Post zu erwerben gab und die Arbeitnehmer in ein Steuerbuch einklebten. Schon zu dieser Zeit sollte die Lohnsteuerkarte eine Vereinfachung für den Staat darstellen und Bürokratie abschaffen. Mit der Einführung der Lohnsteuer gab der Arbeitgeber dann direkt die Abgaben an den Staat weiter. Erst wurde die Lohnsteuerkarte im DIN4 mit einem vorgeschriebenen Gewicht von 150 Gramm herausgegeben und 1943 dann in DIN5. Im Jahr 1953 kam dann die jährliche wechselnde Farbe, die in der Reihenfolge rot-gelb-grün-orange. Nun aber soll mit der fast schon traditionsreichen Lohnsteuerkarte aus Pappkarton Schluss sein und macht Platz für das digitale Zeitalter. Sicherlich bietet die elektronische Version einige Vorteile und vor allem eine hohe Kostenersparnis, betrachtet es man jedoch aus der psychologischen Sicht, dann war die Lohnsteuerkarte auch ein Zeichen dafür, dass man zur Arbeitswelt gehört.

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