Die degressive Abschreibung- wird sie nun endgültig eingemottet oder wieder nur kurzfristig stillgelegt, um dann erneut aktiviert zu werden? Ab dem 1.1.2011 ist jedenfalls erstmal Schluss mit der degressiven Afa. Die Bundesregierung hat diese Form der Abschreibung gestrichen. Alle beweglichen Anlagegüter müssen ab dem kommenden Jahr nun in anderer Art und Weise abgeschrieben werden.
Abschreibungen bedeuten planmäßige oder unplanmäßige Wertminderungen von Vermögensgegenständen, die in der Regel aus dem Anlage- oder Umlaufvermögen kommen. Minderungen des Wertes entstehen hier zum einen durch eine normale altersmäßige Abnutzung oder dem daraus folgenden Verschleiß, zum anderen aber auch durch gravierende Unfallschäden oder einem drastischen Preisverfall. Abschreibungen dienen dazu, jährlich den aktuellen Wert des Wirtschaftsgutes zu ermitteln und die Minderung gleichermaßen als betriebswirtschaftliche und Gewinn mindernde Kosten in die Bilanz zu übernehmen. Ebenfalls benötigt man die Werte der Abschreibung für zukünftige Preiskalkulationen und innerbetriebliche Planungen..

© mapoli-photo - Fotolia.com
Muss ein Unternehmen Kurzarbeit anmelden, so hat das für die Mitarbeiter weitreichende Folgen. Neben der fehlenden Arbeitszeit ist es vor allem das große Defizit in der Lohntüte, was vielen Arbeitnehmern große Angst macht. Dem Unternehmen selbst verlangt die Berechnung und Verbuchung –neben den allgemeinen wirtschaftlichen Problemen- darüber hinaus jedoch noch ein hohes Maß an Verwaltungsaufwand ab.
Je nach dem wie groß die Unterschiede von Regelarbeitszeit und Kurzarbeit sind, entstehen dem Arbeitnehmer nicht selten immense finanzielle Einbußen. Das Arbeitsamt springt hier zwar mit einem Lohnausgleich ein, jedoch erfolgt dies nur im Hinblick auf die allgemeine Leistungstabelle. Kurzarbeitergeld wird hier nur in Höhe der allgemeinen bzw. der erhöhten Leistungssätze ausgezahlt. Bei Arbeitnehmern ohne Kinder sind das derzeit 60 Prozent des bisher auszuzahlenden Nettolohn- oder Gehaltes. Hat der Arbeitnehmer allerdings Kinder, so liegt das Kurzarbeitergeld hier mit 67 Prozent des Nettobetrags nur unwesentlich höher.
Bei der Berechnung zugrunde gelegt wird hier entweder das Sollentgelt oder das Istentgelt. Maßgeblich für die Unterscheidung ist der tatsächlich geleistete oder noch zu leistende Arbeitsumfang des Beschäftigten.
Betriebsvermögen, welches in der Bilanz ausgewiesen wird, bedeutet Vermögen, welches unter steuerlichem Aspekt Erträge oder Aufwendungen verursacht. Im Rahmen der objektiven Zurechenbarkeit ist hier jedoch zu unterscheiden, ob es sich bei dem Betriebsvermögen um tatsächliches Betriebsvermögen oder doch um Vermögen des privaten Bereichs handelt. Dies ist nicht immer sofort und zwangsläufig zu erkennen. Oftmals fließen beide Vermögen ineinander über, sodass diese dann fälschlicherweise dem tatsächlichen Betriebsvermögen zugeordnet wird. Das Betriebsvermögen beinhaltet Wirtschaftsgüter, die ihrer Funktion nach, dem Betrieb zugeordnet werden müssen. Anhand auch dieses Vermögens erfolgt die Gewinnaufstellung und diesbezügliche steuerliche Einstufung des Unternehmens. Kann dem Wirtschaftsgut keine gewinnerzielende Eigenschaft zugeordnet werden, so hat die Einstufung als Privatvermögen zu erfolgen.

© Martin - Fotolia.com
Als Geringwertige Wirtschaftsgüter werden alle Güter bezeichnet, die in ihrem Herstellungs- oder Anschaffungswert 410 € nicht überschreiten. Diese Regelung wurde zum 1.1.2010 eingeführt; bis dato lag die Höchstgrenze bei 150 €. Gemäß EStG §4 Abs. 3 Satz 3 und §6 Abs. 2 müssen Geringwertige Wirtschaftsgüter selbstständig nutzbar sein sowie abnutzbar und beweglich.
Bis zum Jahre 2009 mussten die Geringwertigen Wirtschaftsgüter gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als betriebliche Ausgaben abgesetzt werden. Anders als Anlagegüter konnten diese bisher nicht abgeschrieben werden. Seit 2010 und mit dem Heraufsetzen der Höchstgrenze können die Unternehmen nun wählen, ob sie die Geringwertigen Wirtschaftsgüter weiterhin als Betriebsausgaben voll absetzen, oder die Möglichkeit des Abschreibungsverfahrens nutzen. Sofern das Wirtschaftsgut den Bereich ab 150 € übersteigt, kann es mit weiteren GwG´s zu einem Sammelposten zusammengefasst und über die Dauer von 5 Jahren regulär abgeschrieben werden.
Neue Prüf- und Meldepflichten bei Auslands-Rechnungen sorgen in deutschen Unternehmen momentan für sehr viel Verwirrung. Welche Angaben muss eine Rechnung ins benachbarte Ausland enthalten? Wie ist die USt auszuweisen. Was wird bei Rechnungen in Drittländer gefordert? Die neuen EU-Richtlinien bieten derzeit noch sehr viel Raum für falsch ausgestellte Belege. Dies kann jedoch fatale Folgen haben, denn nicht ordnungsgemäß erstellte Ausgangsrechnungen werden von den hiesigen Finanzbehörden kategorisch abgelehnt. Wer glaubt, alleine mit der Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder der IBAN-Kontoverbindung allen Vorgaben gerecht zu werden, der wird spätestens im Meldeverfahren eines Besseren belehrt. Es empfiehlt sich hier also, umfassende Informationen einzuholen, und auch die Mitarbeiter dahin gehend richtig zu schulen.
Ab 2012 wird die Lohnsteuerkarte gegen eine elektronische Variante eingetauscht. Das soll vor allem Bürokratie abschaffen und für Arbeitgeber eine Zeitersparnis bringen. So gilt die letzte Lohnsteuer, die auf Papier gedruckt wurde, nicht nur für das Jahr 2010 sondern auch für 2011.
Die digitale Lohnsteuerkarte ab 2012
Die digitale Lohnsteuerkarte trägt den Namen ElsterLohn II und hat das Ziel eine Erleichterung zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Finanzamt zu schaffen. Außerdem steht die Kostenersparnis dabei im Vordergrund. So fallen zukünftig unter anderem Versandgebühren und die Anschaffungskosten für Papier weg. Bereits im Entwurf eines Jahresteuergesetzes 2008 wurde die elektronische Lohnsteuerkarte beschlossen und sollte eigentlich bereits 2011 eingeführt werden. Doch erst im Jahr 2012 ist die ElsterLohn II voll einsatzfähig. Nun aber stellen sich Millionen von Beschäftigten die Frage, was sich mit der neuen Form der Lohnsteuerkarte ändern wird.
Ab 1. Juli 2010 gelten veränderte Regelungen hinsichtlich der Deklarations- und Meldepflichten für Rechnungen und Kostenaufstellungen aus Eu-Mitgliedsstaaten. Wer innergemeinschaftliche Dienstleistungen von Geschäftspartnern aus dem Ausland empfängt, wird nun angehalten, ein höheres Augenmerk auf die Rechnungskriterien zu legen.
Bisher gibt es hier jedoch noch große Unsicherheiten hinsichtlich der Prüfungspflichten. Viele Unternehmer sind mit den Neuerungen noch wenig bis nicht vertraut, wissen nicht, was diesbezüglich auf sie zu kommt und welche Kriterien die Rechnungen ihrer ausländischen Partner erfüllen müssen. Der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC) empfiehlt hier das rechtzeitige Einholen von Informationen sowie eine zukünftige genau Kontrolle aller eingehenden Eingangsrechnungen aus dem Ausland. Besonders in der Einführungsphase dieser neuen Regelungen kann es ansonsten passieren, dass eine Anerkennung der Rechnungen seitens der Finanzbehörde nicht gewährt wird. Die Unternehmer sollten es aus diesem Grund nicht versäumen, auch ihre Mitarbeiter aus den Bereichen Rechnungswesen und Controlling dahin gehend ausreichend zu schulen, damit ein reibungsloser und korrekter Ablauf gewährleistet werden kann. Ab 1.Juli 2010 ergeben sich in diesem Zusammenhang auch Änderungen im Hinblick auf die Abgabetermine der Zusammenfassenden-Meldung.
Dank moderner Hilfsmittel muss die Buchhaltung schon lange nicht mehr per Hand erledigt werden und die Zettelwirtschaft inklusive gereizter Nerven gehören zum Glück zur Vergangenheit an. Heute gibt es für die Buchhaltung moderne und innovative Software-Programme, die Schritt für Schritt zum gewünschten Ergebnis führen.
Buchhaltungssoftware von Lexware
Zu den führenden Unternehmen im Segment Finanzverwaltung gehört Lexware, der Klein- sowie Mittelstandsunternehmen und Selbständigen Software-Lösungen für unter anderem das Rechnungswesen anbietet.
So wird in der Portfolio des Unternehmens die Software Buchhalter 2010 angeboten, die in unterschiedlichen Versionen für maßgeschneiderte Ansprüche verfügbar ist. Die Basissoftware nennt sich Buchhalter 2010, die jedoch über umfangreiche Funktionen, Ausstattung sowie Möglichkeiten besitzt. Darunter beispielsweise automatisierte Buchungsvorlagen, Elster 2010, Betriebsprüfer Modus, betriebswirtschaftliche Auswertungen, dreistufiges Mahnverfahren sowie zehn 10 Musterkontenrahmen für Ärzte, Vereine und Handwerker. Noch mehr Funktionen bietet dann das Buchhalter plus 2010 von Lexware. Neben der Standardausstattung gibt es ein integriertes Kassenbuch, Dauerfristverlängerung 2010, Lexware Online-Banking sowie Mobil Modus.
Für alle, die mit großen Datenmengen von mehreren Arbeitsplätzen balancieren, bietet Lexware Buchhalter pro 2010 an. Auch hier stehen die Grundlagen der beiden vorigen Buchhaltungsprogramme zur Verfügung, zusätzlich aber ist es unter anderem möglich, die Client-/Server-Lösung inklusive drei Arbeitsplätzen zu nutzen. Lexware Buchhalter Premium 2010 ist ein weiteres Produkt aus dem Angebot des Unternehmens, dass vor allem mit Komfort verbunden ist. Denn der Installationsservice sowie die Einführung in das Programm sind inklusive. Jedoch wird neben einen Festpreis eine monatliche Rate fällig, dessen Mindestlaufzeit 12 Monate beträgt.
Die Buchhaltungsprogramme von Lexware kann beim Unternehmen entweder als CD-Rom beziehungsweise DVD bestellt oder auf der Homepage herunter geladen werden. Zusätzlich ist es möglich die einzelnen Versionen zu updaten. Als Systemvorrausetzung für die Nutzung der Buchhaltungsprogramme von Lexware sind die Betriebsysteme Windows XP, Vista oder Windows 7, 512 MB Arbeitsspeicher sowie eine Grafikauflösung von mindestens 1024×768.
Wenn man sich allerdings noch nicht sicher ist, ob die Lexware Buchhaltungssoftware genau das Richtige ist, bietet das Unternehmen die Option des Testens für vier Wochen an. Außerdem gibt es bei Lexware keine oft unverständliche Bedienungsanleitung für Softwareprodukte, sondern das Unternehmen stellt seinen Kunden einen kostenlosen Onlinekurs bereit, der von Experten geführt wird und Schritt für Schritt die Materie der Buchhaltungssoftware von Lexware näher bringt. Des weiteren kann ebenso ein individuelles Einsteiger-Training kostenpflichtig genutzt werden. Unter anderem werden in dem einstündigen Coaching das Anlegen von Personenkonten, Buchungen von Eingangs- und Ausgangsrechnungen sowie das Einrichten von Mahnwesen beigebracht.
Buchhaltungsprogramme von Diamant
Auch das Unternehmen Diamant bietet mittelständigen Unternehmen Buchhaltungssoftware an, die nach eigenen Bedürfnissen mit Modulen individuell zusammenstellt werden kann. Eines der Produkte ist die Diamant/3 IQ Finanzbuchhaltung, die unter anderem eine gleichzeitige Erfassung für Kostenrechnung, Anlage sowie Konzernbuchhaltung ermöglicht. Diesen Beitrag weiterlesen »
Fast 15 Jahre ist es her, da wurde die Idee einer zentralen Weiterleitungsstelle für Sozialabgaben erstmals diskutiert. Mit der Einführung des Kassenwahlrechts für Arbeitnehmer explodierte die Zahl der zuständigen Krankenkassen, mit denen die Unternehmen nun abzurechnen hatten. Ein Übriges taten die Arbeitnehmer, die die Möglichkeit des Wechsels nutzten, und nun von einer Krankenkasse zur nächsten wechselten. Ein immens hoher bürokratischer Aufwand sorgte zum damaligen Zeitpunkt für erhebliche Verwirrung und eine kostenintensive Mehrarbeit.
Erleichterung trat erst dann ein, als die Datenerfassung und Übermittlung einem höheren Automatisierungsprozess unterworfen werden konnte und mittels hoher Investitionen durch die Krankenkassen eine überaus leistungsfähige Plattform eingerichtet wurde. Die Situation in den Lohnbüros der Unternehmen beruhigte sich, und die Krankenkassen konnten ordnungsgemäß bedient werden. Ebenfalls führten die im Laufe der Jahre vielfach vollzogenen Krankenkassen-Fusionierungen zu einer deutlichen Entspannung der anfänglichen Situation.
Der Gedanke, eine zentrale Weiterleitungsstelle einzurichten, war somit die Notwendigkeit entzogen worden, und war damit erstmal vom Tisch. Eine diesbezügliche Untermauerung schafften weiterhin die im Jahre 2009 eingeführten einheitlichen Beitragssätze zur Krankenversicherung. Der erste Referentenentwurf des “Dritten Gesetzes zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze” rechtfertigte dies und sah im Januar 2010 die komplette Streichung einer zentralen Bearbeitungsstelle vor.
Diesen Beitrag weiterlesen »
Globalisierung, und weltweiter Handel das sind die Schlagworte unserer Zeit. Da werden in Übersee neue Märkte erschlossen, Handelsverbindungen geknüpft oder aus Kostengründen ganze Betriebsstätten in den osteuropäischen oder asiatischen Raum ausgelagert. Nicht wenige Unternehmen verlagern in diesem Zusammenhang oftmals ihre gesamte Verwaltung und somit auch die Buchhaltung.
Die Gründe für die Auslagerung von Produktion und Verwaltung sind in der Regel meist die hohen Lohn- und Lohnnebenkosten, das Fehlen von Fachkräften mit dem nötigen Know-how sowie der immens hohe bürokratische Aufwand in Deutschland. Auch die Gewerkschaftsorganisationen machen es den Unternehmern zunehmend schwer, betriebliche Entscheidungen durchzusetzen. Eine Zentralisierung sämtlicher betrieblichen Aktivitäten im Ausland ist somit für viele Unternehmen äußerst attraktiv.

