Fast 15 Jahre ist es her, da wurde die Idee einer zentralen Weiterleitungsstelle für Sozialabgaben erstmals diskutiert. Mit der Einführung des Kassenwahlrechts für Arbeitnehmer explodierte die Zahl der zuständigen Krankenkassen, mit denen die Unternehmen nun abzurechnen hatten. Ein Übriges taten die Arbeitnehmer, die die Möglichkeit des Wechsels nutzten, und nun von einer Krankenkasse zur nächsten wechselten. Ein immens hoher bürokratischer Aufwand sorgte zum damaligen Zeitpunkt für erhebliche Verwirrung und eine kostenintensive Mehrarbeit.

Erleichterung trat erst dann ein, als die Datenerfassung und Übermittlung einem höheren Automatisierungsprozess unterworfen werden konnte und mittels hoher Investitionen durch die Krankenkassen eine überaus leistungsfähige Plattform eingerichtet wurde. Die Situation in den Lohnbüros der Unternehmen beruhigte sich, und die Krankenkassen konnten ordnungsgemäß bedient werden. Ebenfalls führten die im Laufe der Jahre vielfach vollzogenen Krankenkassen-Fusionierungen zu einer deutlichen Entspannung der anfänglichen Situation.

Der Gedanke, eine zentrale Weiterleitungsstelle einzurichten, war somit die Notwendigkeit entzogen worden, und war damit erstmal vom Tisch. Eine diesbezügliche Untermauerung schafften weiterhin die im Jahre 2009 eingeführten einheitlichen Beitragssätze zur Krankenversicherung. Der erste Referentenentwurf des “Dritten Gesetzes zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze” rechtfertigte dies und sah im Januar 2010 die komplette Streichung einer zentralen Bearbeitungsstelle vor.

Das Projekt galt als gescheitert und aufgehoben, bis jedoch bekannt wurde, dass diese Aufhebung in der aktuellen Fassung vom März 2010 nicht enthalten ist, stattdessen die Einführung einer zentralen Weiterleitungsstelle unter § 28f Absatz 4 Sozialgesetzbuch IV als fest verankert gilt. Ab Januar 2011 sollen somit alle Sozialversicherungsbeiträge, Beitragsnachweise und Meldungen zunächst einer zentralen Sammelstelle zufließen und anschließend an die einzelnen Krankenkassen weitergeleitet werden. Die Unternehmer sollen hier jedoch die Möglichkeit erhalten frei zu wählen, ob sie das zentrale Weiterleitungssystem nutzen, oder nach dem alten Modell einer direkten Weiterleitung an die Einzugsstellen verfahren. Und somit ist alles erneut offen. Erfolgt die Einführung einer zentralen Weiterleitungsstelle nun zum 1.1.2011, oder nicht? Ist die Streichung der Weiterleitungsstelle gestrichen?

Laut einer Umfrage des Bundesverband-BKK sehen derzeit nur 60 Prozent der Unternehmen und Steuerberater einen Vorteil in dieser Vereinfachung. Besonders die sonst so kritisierte Einpflegung der Stammdaten wurde mit der Einführung der einheitlichen Beitragssätze vereinfacht. Auch sieht man hier, dass die Zahl der Beitragsübermittler und der zugeordneten Krankenkassen in guter Relation zueinanderstehen. Die Krankenkassen selbst weisen darauf hin, dass eine zentrale Sammelstelle nur die eingezogenen Beiträge weiterleitet, das System jedoch schon beim ersten säumigen Beitragszahler kippt. Wie dies organisiert werden soll, weiß derzeit wohl noch niemand so recht.

Geprüft werden muss auch, ob eine zentrale Weiterleitungsstelle allen wirtschaftlichen Anforderungen gerecht werden kann. Unternehmen wie auch die Krankenkassen sollen hier eine deutliche Einsparung erfahren; dies muss jedoch auch im Hinblick auf die Kosten für die Errichtung zu sehen sein. Ebenfalls wird überlegt, ob die neue Sammelstelle mit noch weiteren Aufgaben und Funktionen beauftragt werden können.

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