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	<title>www.buchhaltungs-software-shop.de &#187; § 19 UStG</title>
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	<description>Durchstarten statt träge &#34;buchhalten&#34; - Tipps &#38; Tricks für eine effizientere Buchhaltung!</description>
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		<title>Der Weg zur&#252;ck von der Regelbesteuerung zum Kleinunternehmer-Status</title>
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		<pubDate>Wed, 07 Jul 2010 13:34:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kleinunternehmer]]></category>
		<category><![CDATA[§ 19 UStG]]></category>

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		<description><![CDATA[Als Kleinunternehmer werden all die selbstst&#228;ndig t&#228;tigen Unternehmer bezeichnet, deren Vorjahresumsatz einen Bruttobetrag in H&#246;he von 17.500 Euro nicht &#252;berschritten hat und die im laufenden Kalenderjahr mit ihrem Umsatz voraussichtlich unter der Grenze von 50.000 Euro bleiben werden. Mit der Kleinunternehmer-Regelung gem&#228;&#223; § 19 UStG verpflichtet sich der Unternehmer auf seinen Rechnungen und Honoraraufstellungen keine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_118" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><img class="size-medium wp-image-118" title="Kleinunternehmerregelung" src="http://www.buchhaltungs-software-shop.de/wp-content/uploads/2010/07/Fotolia_467495_XS-300x200.jpg" alt="Kleinunternehmerregelung" width="300" height="200" /><p class="wp-caption-text">© Hallgerd - Fotolia.com</p></div>
<p>Als Kleinunternehmer werden all die selbstst&#228;ndig t&#228;tigen Unternehmer bezeichnet, deren Vorjahresumsatz einen Bruttobetrag in H&#246;he von 17.500 Euro nicht &#252;berschritten hat und die im laufenden Kalenderjahr mit ihrem Umsatz voraussichtlich unter der Grenze von 50.000 Euro bleiben werden.</p>
<p>Mit der Kleinunternehmer-Regelung gem&#228;&#223; § 19 UStG verpflichtet sich der Unternehmer auf seinen Rechnungen und Honoraraufstellungen keine MwSt. auszuweisen. Im Gegenzug entf&#228;llt hier dann jedoch auch die Pflicht, monatlich oder viertelj&#228;hrlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben. Die ausgewiesene Vorsteuer auf Eingangsrechnungen wiederum kann nun nicht mehr ber&#252;cksichtigt werden, sondern wird lediglich als Kostenfaktor verbucht. Ein Erstattungsanspruch entf&#228;llt hier dem zufolge.</p>
<p>&#220;bersteigt der Umsatz im laufenden Gesch&#228;ftsjahr jedoch die Kleinunternehmer-Grenze, so wird der Wechsel hin zur Regelbesteuerung und die damit einhergehende Umsatzsteuervoranmeldung Pflicht.</p>
<p><span id="more-116"></span></p>
<p>Viele Unternehmer sind bei der Existenzgr&#252;ndung unsicher, wie hoch der zu erwartende Umsatz des neu gegr&#252;ndeten Unternehmens ausfallen wird. Um Umsatzsteuernachzahlungen aus dem Weg zu gehen, entschlie&#223;en sie sich deshalb viele zur direkten Einstufung in die Regelbesteuerung. Dies ist selbstverst&#228;ndlich auch der Fall, wenn der zu erwartende Umsatz die Kleinunternehmer-Grenze schon vorab gesch&#228;tzt &#252;bersteigen wird.</p>
<p>Was passiert jedoch hat man sich einmal f&#252;r die Regelbesteuerung entschieden? Was ist, wenn der Umsatz das gesch&#228;tzte Ziel nicht erreicht?<br />
Zun&#228;chst sei gesagt: wer sich freiwillig f&#252;r die Regelbesteuerung entschieden hat, der ist daran die n&#228;chsten f&#252;nf Jahre gebunden. Und dies bleibt auch unabh&#228;ngig vom tats&#228;chlich erwirtschaftetem Umsatz. Erst nach Ablauf dieser Frist, ist ein Wechsel zur Kleinunternehmer-Besteuerung wieder m&#246;glich.</p>
<p>Wer jedoch aufgrund von steigenden Ums&#228;tzen vom Kleinunternehmer-Status zur Regelbesteuerung wechseln musste, f&#252;r den gibt es durchaus noch einen Weg zur&#252;ck. Ma&#223;geblich hierf&#252;r sind jedoch eine ganze Reihe von Bedingungen, wobei hier zun&#228;chst nat&#252;rlich die ausbleibenden Umsatzzahlen zu nennen w&#228;ren.</p>
<p>Aufgrund der Weltwirtschaftskrise sind auch deutsche Unternehmen mehr und mehr in ihrer Existenz bedroht. Stark schwankende Gewinn- und Umsatzzahlen sind mittlerweile mehr die Regel als die Ausnahme. Nicht wenige Unternehmen stehen aus diesem Grund vor der Frage, wie sie bestm&#246;glich oder &#252;berhaupt aus der Pflicht zur Regelbesteuerung wieder hinauskommen k&#246;nnen. Viele Firmeninhaber wissen dar&#252;ber hinaus gar nicht, dass diese M&#246;glichkeit &#252;berhaupt besteht.</p>
<p>Sinken oder stagnieren die Auftragszahlen, rutscht der zu erwartende Umsatz des laufenden Gesch&#228;ftsjahres unter die 50.000 Euro-Grenze und war der Vorjahresumsatz bereits niedriger als 17.500 Euro, so gestatten die ortsans&#228;ssigen Finanzbeh&#246;rden eine Abstufung zur&#252;ck auf den Kleinunternehmer-Status.<br />
Dies ist jedoch nur dann m&#246;glich, wenn der Unternehmer sich nicht freiwillig zur Regelbesteuerung entschlossen hat, bzw. sofern die 5-Jahresfrist bereits abgelaufen ist.</p>
<p>Gibt es Einnahmen aus mehreren einzelnen Unternehmen und Selbstst&#228;ndigkeiten, so sind diese kumuliert zu sehen und m&#252;ssen demnach hier mit einflie&#223;en.<br />
Einnahmen aus Vermietungen und Verpachtungen werden weiterhin so ber&#252;cksichtigt, wie dies vorab gehandhabt wurde. Unterliegen sie der Umsatzsteuer, so haben diese auch Auswirkungen auf die Einstufung in die Kleinunternehmer-Regelung.</p>
<p>Zu beachten ist weiterhin, dass Erl&#246;se aus Lieferungen und Leistungen, welche vor der R&#252;ckstufung zur Kleinunternehmer-Besteuerung erfolgt sind, auch nachtr&#228;glich noch der Umsatzsteuer unterliegen. Dies ist auch unabh&#228;ngig davon, wann die Zahlung von Seiten der Kunden beim Unternehmen eingegangen ist.</p>
<p>Werden all diese Vorgaben ber&#252;cksichtigt, so werden dem Unternehmen auf dem Weg zur&#252;ck keine Steine in den Weg gelegt. Auch wenn wirtschaftliche Schwierigkeiten diese Ma&#223;nahme notwendig machen, kann man sich nun zumindest auf einen deutlich geringeren Verwaltungsaufwand und die gestrichene Umsatzsteuervoranmeldung freuen.
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