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Schreiben vom BMF sorgt hier jedoch nun für Klarheit und erläutert die Richtlinien

Geringwertige Wirtschaftsgüter sind, wie der Name schon sagt, von einem geringeren Wert, als viele andere Wirtschaftsgüter, welche dem Anlagevermögen zuzuschreiben sind. Trotzdem können sie wirtschaftlich abgeschrieben werden und somit auch das Betriebsergebnis entsprechend verändern.

Geringwertige Wirtschaftsgüter abschreiben

Bis vor wenigen Jahren war es so, dass Wirtschaftsgüter zum einen nur dann als GWG zu sehen waren, wenn sie eine Gesamthöhe von 410 Euro (800 DM) nicht überschritten hatten, zum anderen gab es ausschließlich nur ein einheitliches Buchungssystem dieser Wirtschaftsgüter –nämlich die direkte Abschreibung dieser geringwertigen Wirtschaftsgüter. Für die Buchhalter aller Unternehmen war dies ein gängiges Prozedere, welches nach der neuen Regelung jedoch für mehr und mehr Fragen sorgt. Wer sich hier nicht explizit informiert, läuft Gefahr die geringwertigen Wirtschaftsgüter nicht ordnungsgemäß zu verbuchen, was dann wiederum für Schwierigkeiten bei eventuellen Steuerprüfungen sorgt. Auch Unternehmensberater und Wirtschaftsprüfer mahnen vielfach die falsch ausgewiesenen geringwertigen Wirtschaftsgüter an. Falsche Buchungen sorgen hier für ein falsch ausgewiesenes Betriebsergebnis und entsprechend für eine falsche Steuerbilanz.

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Am Ende eines jeden Geschäftsjahres werden in den Unternehmen im Rahmen der Abschlussbuchungen auch die jährlichen Abschreibungen ermittelt und verbucht. Abschreibungen machen sich nachweislich im Betriebsergebnis bemerkbar und mindern den zu versteuernden Gewinn oftmals überaus deutlich. Je nach Größe und Umfang des gesamten Anlagevermögens können die Abschreibungen ein hohes Maß an betrieblichen Aufwendungen ausmachen und dem zu Folge den Gewinn maßgeblich beeinflussen. Dem Buchführungsinstrument Abschreibung sollte unter diesem Aspekt ein hohes Augenmerk zukommen, denn hier lassen sich in der Regel eine Menge Steuern sparen.

Neben der linearen AfA (Abschreibung für Abnutzung), der wiedereingeführten geometrisch-degressiven AfA und der sogenannten Leistungsabschreibung sollte hier auch die Ansparabschreibung nicht vergessen werden. Zwar dient auch diese zunächst der Steuerersparnis, hat jedoch im weiteren Verlauf noch wesentlich mehr Vorteile.

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Jedes Jahr aufs Neue müssen am Ende eines jeden Geschäftsjahres auch die Abschreibungen gebucht werden. Je nachdem wie viele Anlagegüter in einem Unternehmen zum Einsatz gekommen sind, bzw. angeschafft wurden, hat die Abschreibung maßgeblichen Einfluss auf den Gewinn oder den zu ermittelnden Verlust. Mit der Abschreibung hat das Unternehmen die Möglichkeit zu versteuernde Gewinne zu verringern, denn abgenutzte Anlagegüter stehen nicht mehr in vergleichsweiser Vermögenshöhe zur Verfügung, wie sie dies einst im Jahr der Anschaffung geleistet haben.

Die Abschreibung 2009 ist einigen Neuerungen unterworfen. So darf hier beispielsweise auch die erst in 2007 abgeschaffte degressive AfA (Abschreibung für Abnutzung) wieder zum Einsatz kommen. Ziel der Bundesregierung ist es hier, mit der degressiven Abschreibung noch einmal die Konjunktur signifikant anzuheben. Anders als bei der linearen AfA ist die Höhe des Abschreibungsbetrages nach dem degressiven Modell im ersten Jahr meist wesentlich höher, sodass den Unternehmen mehr liquide Mittel für weitere Investitionen zur Verfügung steht.

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Lässt sich mit der AfA 2009 die Konjunktur verbessern?

Wer seine Wirtschaftsgüter für das Jahr 2009 abschreiben will, der kann dies erneut mittels der degressiven Abschreibung tun. Und noch besser: Der kann mit der degressiven Abschreibung sogar die Wirtschaft ankurbeln! Die zunächst im Jahre 2007 abgeschaffte AfA-Methode wurde erneut für zwei weitere Jahre zugelassen. Im Rahmen des Konjunkturpaketes der Bundesregierung taucht sie wieder auf, und bietet auch den Unternehmen so nochmals die Möglichkeit hohe Abschreibungsbeträge abzusetzen. Erst im Jahre 2011 wird wohl endgültig damit Schluss sein; dann wird es nur noch die lineare AfA geben. Bis dahin stehen jedoch alle Signale für die degressive AfA auf grün.

Bei Wirtschaftsgütern über 1000 Euro Herstellungs- oder Anschaffungskosten müssen diese entweder linear oder degressiv abgeschrieben werden. Ausnahmen bilden hier lediglich die Geringwertigen Wirtschaftsgüter, die jedoch in ihrem Wert zwischen 150 Euro und 1000 Euro liegen und direkt abgeschrieben werden können.

Lineare AfA bedeutet, dass hier über mehrere Jahre verteilt jährlich immer der gleiche Betrag abgeschrieben werden muss, sofern dieses Verfahren gewählt wurde. Ob die Wahl zur linearen Abschreibung immer von Vorteil ist, oder ob nicht doch die degressive Methode gewählt werden sollte, hängt auch von der Nutzungsdauer des abzuschreibenden Wirtschaftsgutes ab und damit natürlich auch vom Wirtschaftsgut selbst..

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