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	<title>www.buchhaltungs-software-shop.de &#187; Doppelte Buchführung</title>
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	<description>Durchstarten statt träge &#34;buchhalten&#34; - Tipps &#38; Tricks für eine effizientere Buchhaltung!</description>
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		<title>Die ¾ &#8211; Rechnung – so kann der Gewinn einfach berechnet werden</title>
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		<pubDate>Sun, 13 Nov 2011 15:13:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Buchhaltung Grundlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Doppelte Buchführung]]></category>
		<category><![CDATA[Einnahmen-Überschuss-Rechnung]]></category>
		<category><![CDATA[¾-Rechnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit der Bezeichnung ¾-Rechnung ist in der Buchf&#252;hrung die Einnahmen-&#220;berschuss-Rechnung (E&#220;R) gemeint, die ein vereinfachtes Verfahren zur Ermittlung des Gewinns oder des Verlusts darstellt. Die ¾-Rechnung ist eine M&#246;glichkeit, die laufenden Einnahmen und Ausgaben eines Unternehmens systematisch zu erfassen, um dann auf einfachste Art und Weise das Betriebsergebnis berechnen zu k&#246;nnen. Mit der Einnahmen-&#220;berschuss-Rechnung k&#246;nnen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit der Bezeichnung <strong>¾-Rechnung</strong> ist in der Buchf&#252;hrung die <strong>Einnahmen-&#220;berschuss-Rechnung (E&#220;R)</strong> gemeint, die ein vereinfachtes Verfahren zur Ermittlung des Gewinns oder des Verlusts darstellt. <strong>Die ¾-Rechnung</strong> ist eine M&#246;glichkeit, die laufenden Einnahmen und Ausgaben eines Unternehmens systematisch zu erfassen, um dann auf einfachste Art und Weise das Betriebsergebnis berechnen zu k&#246;nnen. Mit der <strong>Einnahmen-&#220;berschuss-Rechnung</strong> k&#246;nnen kleine oder mittelst&#228;ndische Betriebe auch ohne buchhalterische Vorkenntnisse alle Aufwendungen und Ertr&#228;ge selbst addieren und das Ergebnis dann in die <a title="Steuererkl&#228;rung einfach selbst machen und Geld sparen!" href="http://ad.zanox.com/ppc/?17290305C1706520815T&amp;ULP=A08832&amp;zpar0=bh" target="_blank"><strong>j&#228;hrliche Steuererkl&#228;rung</strong></a> &#252;bernehmen.</p>
<h2>Einkommensteuergesetz ist Grundlage f&#252;r die ¾-Rechnung</h2>
<p>Das Gegenst&#252;ck zur <strong>doppelten Buchf&#252;hrung</strong>, bei der alle Buchungen mit einer Gegenbuchung auf einzelne Konten verbucht werden m&#252;ssen, ist die <strong>Einnahmen-&#220;berschuss-Rechnung (E&#220;R)</strong> bzw. die <strong>¾-Rechnung</strong>. Der Begriff <strong>¾-Rechnung</strong> geht zur&#252;ck auf den § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Alle Steuerpflichtigen, die ihrerseits nicht dazu verpflichtet sind, B&#252;cher zu f&#252;hren und in diesem Sinne auch keine einzelnen Kontenabschl&#252;sse erstellen m&#252;ssen, k&#246;nne ihre Gewinne oder Verluste mit Hilfe der<em> ¾-Rechnung</em> als <strong>Betriebseinnahme oder auch Betriebsausgabe</strong> ausweisen.</p>
<p><span id="more-433"></span></p>
<h2>F&#252;r wen gilt die ¾-Rechnung?</h2>
<p>Die <strong>¾-Rechnung oder Einnahmen-&#220;berschuss-Rechnung</strong> kann von den Betrieben durchgef&#252;hrt werden, die von der &#252;blichen Buchf&#252;hrungspflicht befreit sind. Hierunter fallen vor allem die klassischen Nicht-Kaufleute und die Freiberufler aller Branchen. Als Nicht-Kaufleute verstehen sich alle die Unternehmer, die kein Handelsgewerbe betreiben, welches ein in einer kaufm&#228;nnischen Art und Weise eingerichteter gesch&#228;ftlicher Betrieb erfordert. Ist dies gegeben, so darf das Unternehmen als Kleingewerbe gef&#252;hrt werden, welches wiederum auch dadurch erkennbar ist, dass es einfache, gut strukturierte und daher auch transparente Gesch&#228;ftsf&#228;lle aufweist. Wird das Unternehmen jedoch als GmbH, AG, OHG oder KG gef&#252;hrt, so tritt hier wieder die doppelte Buchf&#252;hrungspflicht in Kraft, d. h., die ¾-Rechnung darf nicht angewandt werden. Das Gleiche gilt auch dann, wenn der Betrieb ins Handelsregister aufgenommen wurde.</p>
<h2>Umsatz- und Gewinngrenzen bei der ¾-Rechnung</h2>
<p>Um in den Genuss der <strong>¾-Rechnung bzw. der Einnahmen-&#220;berschuss-Rechnungen</strong> zu kommen, m&#252;ssen bestimmte Umsatz- und Gewinn-H&#246;chstgrenzen beachtet werden. Der Umsatz eines Kleinunternehmers darf j&#228;hrlich <strong>nicht mehr als 500.000 Euro betragen</strong>; der Gewinn ist an eine H&#246;chstgrenze in H&#246;he von <strong>maximal 50.000 Euro</strong> gebunden. Werden diese Grenzen &#252;berschritten, so greift umgehend die Buchf&#252;hrungspflicht.</p>
<h2>Funktionsweise der ¾-Rechnung</h2>
<p>Die <strong>¾-Rechnung</strong> stellt ein vereinfachtes Verfahren zur Gewinnermittlung in einem Betrieb dar. Diese<strong> ¾-Rechnung</strong> reicht aus, um den Verpflichtungen gegen&#252;ber den Finanz&#228;mtern nachzukommen, wenn es darum geht, den Gewinn oder den Verlust des Unternehmens zu &#252;bermitteln. Der errechnete Gewinn und Verlust errechnet sich immer aus der Differenz beider Gr&#246;&#223;en und erfordert deshalb kein explizites Fachwissen. Anhand eines speziellen Formulars des Finanzministeriums ist das Betriebsergebnis zu &#252;bermitteln, und nur wenn sich das Betriebsergebnis auf eine Summe unterhalb der 17.500 Grenze bewegt, bedarf es dieses Formulars nicht. Die Gewinn&#252;bermittlung kann dann formlos erfolgen.</p>
<h2>Einfache Aufzeichnung reicht bei der ¾-Rechnung aus</h2>
<p>F&#252;r die Erstellung der einfachen ¾-Rechnung bzw. der Einnahmen-&#220;berschuss-Rechnung (E&#220;R) reicht es aus, alle in einer Rechnungsperiode entstandenen Einnahmen und Ausgaben nebeneinander aufzuf&#252;hren. Diese Betr&#228;ge haben anhand von Belegen dokumentiert zu werden und sind den Mitarbeitern der Finanzbeh&#246;rden auf Nachfrage vorzulegen. F&#252;r die Gegen&#252;berstellung der Einnahmen und der Ausgaben selbst reicht in der Regel das F&#252;hren einer sogenannten Excel-Tabelle. Die Summe der erhaltenen Einnahmen abz&#252;glich der Summe aller betrieblichen Ausgaben ergibt dann den Gewinn oder den Verlust.</p>
<p>Die ¾-Rechnung sollte trotz ihrer Einfachheit methodisch und korrekt gef&#252;hrt werden. Eine ordentliche Buchf&#252;hrung ist immer die Grundlage f&#252;r ein gutes wirtschaftliches Handeln und entsprechend dem Betriebserfolg. Au&#223;erdem k&#246;nnen durch die ordentliche Buchf&#252;hrung Probleme mit den Finanz&#228;mtern und Banken vermieden werden.<br />
Und dar&#252;ber hinaus haben die Unternehmer, die ihre betrieblichen Zahlen im Griff haben, meist wesentlich bessere Chancen auf dem Markt und entsprechend auch bei gro&#223;er Konkurrenz bestehen zu k&#246;nnen.
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		<title>Die Bilanz – Gegen&#252;berstellung des Inventars</title>
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		<pubDate>Mon, 30 Aug 2010 09:30:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Buchhaltung Grundlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Bilanz]]></category>
		<category><![CDATA[Bilanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Doppelte Buchführung]]></category>
		<category><![CDATA[doppelte Buchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Einnahmen-Überschuss-Rechnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Jeder Unternehmer, ob selbstst&#228;ndig oder freiberuflich t&#228;tig, hat den zust&#228;ndigen Finanzbeh&#246;rden gegen&#252;ber die Pflicht, die Summen seiner Einnahmen und Ausgaben in ordentlicher Form zu &#252;bermitteln. Je nach Umsatz, Gewinn oder Gesch&#228;ftsgegenstand hat dies in Form einer einfachen Einnahmen-&#220;berschuss-Rechnung (E&#220;R) oder anhand einer Bilanz zu erfolgen. Eine Einnahmen-&#220;berschuss-Rechnung reicht aus, wenn das Unternehmen einen j&#228;hrlichen Gewinn [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_200" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><img class="size-medium wp-image-200" title="Die Bilanz" src="http://www.buchhaltungs-software-shop.de/wp-content/uploads/2010/08/bilanz-300x199.jpg" alt="Die Bilanz" width="300" height="199" /><p class="wp-caption-text">© styf - Fotolia.com</p></div>
<p>Jeder Unternehmer, ob selbstst&#228;ndig oder freiberuflich t&#228;tig, hat den zust&#228;ndigen Finanzbeh&#246;rden gegen&#252;ber die Pflicht, die Summen seiner Einnahmen und Ausgaben in ordentlicher Form zu &#252;bermitteln. Je nach Umsatz, Gewinn oder Gesch&#228;ftsgegenstand hat dies in Form einer einfachen <strong>Einnahmen-&#220;berschuss-Rechnung</strong> (E&#220;R) oder anhand einer <strong>Bilanz</strong> zu erfolgen.</p>
<p>Eine Einnahmen-&#220;berschuss-Rechnung reicht aus, wenn das Unternehmen einen j&#228;hrlichen Gewinn von unter 50.000 Euro erwirtschaftet hat und/oder einen j&#228;hrlichen Umsatz von 500.000 Euro nicht &#252;berschreitet. Auch wer freiberuflich t&#228;tig ist, ist lediglich zur Gegen&#252;berstellung der Einnahmen und Ausgaben verpflichtet.</p>
<p>Anders verh&#228;lt es sich allerdings bei Unternehmen, die &#252;ber den o. g. Umsatz- oder Gewinngrenzen liegen. Hier ist die <strong>Pflicht zur Bilanzierung </strong>gegeben, d. h., das Unternehmen hat eine <strong>doppelte Buchhaltung</strong> zu f&#252;hren und muss die Verm&#246;genswerte am Ende des Gesch&#228;ftsjahres gegen&#252;berstellen.</p>
<p>Der Begriff <strong>doppelte Buchf&#252;hrung</strong> beinhaltet, dass jeder erfolgte Gesch&#228;ftsfall einmal auf der Sollseite und auch auf der Habenseite der angesprochenen Konten zu verbuchen ist, denn anders als bei der Einnahmen-&#220;berschuss-Rechnung sind im Rahmen der doppelten Buchf&#252;hrung Bestandskonten, Erl&#246;skonten und auch einzelne Sachkonten anzulegen. Auch hierbei sind jedoch eine Vielzahl von Pflichten einzuhalten, damit sachverst&#228;ndige Dritte sich zu jeder Zeit ein Bild von den einzelnen Verm&#246;gensgegenst&#228;nden des Unternehmens machen k&#246;nnen.</p>
<p><span id="more-199"></span></p>
<p>Ist das Gesch&#228;ftsjahr dann irgendwann abzuschlie&#223;en, muss zu einem bestimmten Stichtag das gesamte Verm&#246;gen und Kapital gegen&#252;bergestellt und die Bilanz erstellt werden. W&#228;hrend sich das Verm&#246;gen hier auf der Aktivseite der Bilanz befindet, werden alle Fremdfinanzierungsmittel auf der Passivseite dargestellt.</p>
<h2>Die Bilanz ist nach speziellen Kriterien aufgebaut und ist nicht ver&#228;nderbar.</h2>
<p>Auf der Sollseite (der Aktiva) beginnt sie mit der Aufstellung des Anlageverm&#246;gens. Das Anlageverm&#246;gen enth&#228;lt immaterielle Verm&#246;gensgegenst&#228;nde, wie beispielsweise gewerbliche Schutzrechte und Patente), Sachanlagen wie Maschinen und Geb&#228;ude und auch die Finanzanlagen wie z. B. Ausleihungen und Beteiligungen an anderen Unternehmen. Nach dem Anlageverm&#246;gen folgt das Umlaufverm&#246;gen. Hier werden alle Vorr&#228;te an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Forderungen und sonstige Verm&#246;gensgegenst&#228;nde, Wertpapiere und auch Kassenbest&#228;nde, Bankbest&#228;nde und auch sonstige Guthaben bei einzelnen Kreditinstituten aufgef&#252;hrt.<br />
Die n&#228;chste Position stellt die Rechnungsabgrenzungsposten dar, unter der alle geleisteten Vorauszahlungen dargestellt sind.</p>
<p>Auf der Habenseite (der Passiva) beginnt die Aufstellung mit dem Eigenkapital. Zum Eigenkapital geh&#246;ren das sogenannte gezeichnete Eigenkapital, das zweckgebundene Eigenkapital (Kapitalr&#252;cklagen), Gewinnr&#252;cklagen (zweckgebunden oder auch zur Vermeidung von zu hoher Aussch&#252;ttungen) sowie der Bilanzgewinn.<br />
Ebenfalls auf der Passivseite stehen die Positionen Sonderposten (die erst bei der Aufl&#246;sung zu versteuern sind) und auch die R&#252;ckstellungen. Wobei hier zwischen Pensionsr&#252;ckstellungen, Steuerr&#252;ckstellungen und sonstigen R&#252;ckstellungen unterschieden werden muss.<br />
Zu guter Letzt d&#252;rfen hier allerdings auch die Verbindlichkeiten und die Rechnungsabgrenzungsposten f&#252;r erhaltene Vorauszahlungen nicht fehlen.</p>
<p>Die Bilanz dient dazu, die Finanzlage und Struktur eines Unternehmens sichtbar zu machen. Sie ist ma&#223;geblich f&#252;r die Steuerbe- oder entlastung erforderlich und dient als Bewertungsgrundlage bei Bonit&#228;tspr&#252;fungen. Auch die Unternehmenskennzahlen k&#246;nnen anhand der Bilanz exakt ermittelt werden, sodass eine transparente Bewertungsgrundlage selbst &#252;ber mehrere Jahre hinweg geschaffen werden kann. Dies ist in sofern wichtig, wenn es darum geht, die Liquidit&#228;t, die Rentabilit&#228;t und auch die Verschuldung des Unternehmens zu verfolgen.</p>
<p>Bilanzen m&#252;ssen dar&#252;ber hinaus ver&#246;ffentlicht und f&#252;r jedermann einsehbar sein. Unternehmen die dieser Pflicht nicht nachkommen drohen Ordnungsgelder von bis zu 25.000 Euro.
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		<title>Doppelte Arbeit mit der Doppelten Buchhaltung?</title>
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		<pubDate>Mon, 26 Jul 2010 12:23:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Buchhaltung Grundlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Doppelte Buchführung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Thema Buchhaltung ist f&#252;r viele kleine aber auch gr&#246;&#223;ere Unternehmen mit meist negativen Assoziationen gekoppelt. Wer denkt hier nicht gleich an Berge von Belegen, die es zu sortieren gilt, an unbezahlte Rechnungen, Mahnungen, an hohe Steuerberatungskosten, Abgabetermine, Steuernachzahlungen und an stupide, trockene und dar&#252;ber hinaus &#228;u&#223;erst langweilige Arbeiten? Die Buchf&#252;hrung hat dieses Klischee jedoch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_156" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><img class="size-medium wp-image-156" title="books and laptop" src="http://www.buchhaltungs-software-shop.de/wp-content/uploads/2010/07/doppelte-buchfuehrung-300x200.jpg" alt="doppelte Buchhaltung" width="300" height="200" /><p class="wp-caption-text">© Andrey Kiselev - Fotolia.com</p></div>
<p>Das Thema Buchhaltung ist f&#252;r viele kleine aber auch gr&#246;&#223;ere Unternehmen mit meist negativen Assoziationen gekoppelt. Wer denkt hier nicht gleich an Berge von Belegen, die es zu sortieren gilt, an unbezahlte Rechnungen, Mahnungen, an hohe Steuerberatungskosten, Abgabetermine, Steuernachzahlungen und an stupide, trockene und dar&#252;ber hinaus &#228;u&#223;erst langweilige Arbeiten?</p>
<p>Die Buchf&#252;hrung hat dieses Klischee jedoch bei Weitem nicht verdient, denn ohne ihre Hilfe kann weder ein Einzelunternehmen, noch eine GmbH, geschweige denn eine AG gef&#252;hrt werden. Wer die <strong>Buchf&#252;hrung </strong>beherrscht, h&#228;lt ein wichtiges Instrument unternehmerischen Handelns in den H&#228;nden.</p>
<p>Die kaufm&#228;nnische Buchf&#252;hrung unterliegt dem §238 des HGB, der es zu Pflicht macht, alle Handelsgesch&#228;fte sowie die Lage des Verm&#246;gens zu jeder Zeit sichtbar zu machen. Dar&#252;ber hinaus erfordert sie ein ordnungsgem&#228;&#223;es F&#252;hren von B&#252;chern, die es einem sachverst&#228;ndigen Dritten m&#246;glich machen, sich in angemessener Zeit einen &#220;berblick &#252;ber s&#228;mtliche Gesch&#228;ftsvorf&#228;lle sowie &#252;ber die finanzielle und wirtschaftliche Gesamtlage des Unternehmens zu verschaffen.</p>
<p>Die <strong>Doppelte Buchhaltung</strong> kommt zum Tragen, wenn das Unternehmen aufgrund verschiedener Richtlinien verpflichtet ist, eine Bilanz sowie eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) zu erstellen. Diese Einstufung ist in der Regel abh&#228;ngig von der gew&#228;hlten Unternehmensform sowie vom zu erzielten oder im laufenden Jahr noch zu erziehlenden Umsatz.</p>
<p><span id="more-154"></span></p>
<p>Gem&#228;&#223; §242 III HGB bedeutet dies konkret, dass jeder Gesch&#228;ftsfall auf zwei verschiedenen Konten sichtbar gemacht werden muss. Anders als bei einer einfachen Einnahmen-&#220;berschuss-Rechnung (E&#220;R), bei der lediglich die jeweiligen Salden ermittelt werden, m&#252;ssen hier alle Buchungen mit ihren zugeordneten Gegenbuchungen deutlich erkennbar gemacht werden.</p>
<p>Am Anfang jeden Gesch&#228;ftsjahres ist bei der <strong>Doppelten Buchhaltung</strong> zun&#228;chst die Er&#246;ffnungsbilanz zu erstellen. Aus ihr wird ersichtlich, wie das Unternehmen im vergangenen Jahr abgeschlossen hat und welche einzelnen Salden in das kommende Jahr &#252;bernommen werden m&#252;ssen. Die Salden der Er&#246;ffnungsbilanz sind dem zufolge die gleichen, wie die der Schlussbilanz des abgeschlossenen Gesch&#228;ftsjahres. Im Anschluss daran erfolgt die Er&#246;ffnung aller Aktiv- und Passivkonten, dh. die Salden der Er&#246;ffnungsbilanz werden gleicherma&#223;en auf die jeweiligen Konten &#252;bertragen und erh&#246;hen oder verringern sich durch weitere Gesch&#228;ftsf&#228;lle des laufenden Jahres. Aktive und passive Bestandskonten haben in der gleichen Menge er&#246;ffnet zu werden, wie es Posten in der Abschlussbilanz gegeben hat.</p>
<p>Am (Gesch&#228;fts-)Jahresende, auch Periodenende genannt, erfolgt dann die &#220;bertragung aller Aufwendungen und Ertr&#228;ge auf das Gewinn- und Verlustkonto. Hier wird ersichtlich, wie der wirtschaftliche und finanzielle Stand des Unternehmens ist. Ist ein hier ausgewiesener Ertrag h&#246;her als die geleisteten Aufwendungen, hat das Unternehmen einen Gewinn erzielt. Ist es jedoch genau anders herum, ist ein Verlust zu verbuchen. Der hier ermittelte Saldo schm&#228;lert oder erh&#246;ht das Eigenkapitalkonto und muss auf dieses gebucht werden.</p>
<p>Auch die Bestandskonten m&#252;ssen nun einer Saldierung unterzogen werden. Da diese Konten jedoch im Soll wie auch im Haben mit der gleichen Summe schlie&#223;en m&#252;ssen, hat der jeweilige Endbestand ermittelt und der niedrigeren Seite zugeordnet zu werden. Die ermittelten Salden und Endbest&#228;nde dieser Konten werden nun auf das sogenannte Schlussbilanzkonto gebucht, womit dem Prinzip der <span style="text-decoration: underline;">doppelten Buchf&#252;hrung</span> somit auch hier entsprochen worden ist.</p>
<p>Am Ende des Gesch&#228;ftsjahres befinden sich auf dem Konto der Schlussbilanz, sofern alles richtig verbucht wurde, nun alle Salden der einzelnen Buchhaltungs-Konten.</p>
<p>Das Schlussbilanzkonto gibt kumulierte Auskunft &#252;ber alle ber&#252;cksichtigten Konten des Jahres, &#252;ber den Gewinn oder Verlust, &#252;ber die H&#246;he des Eigenkapitals sowie &#252;ber die Summe der Best&#228;nde. Wurden die Richtlinien der doppelten Buchhaltung korrekt angewendet, sind die Salden des Schlussbilanzkontos auf der Soll- wie auch der Habenseite gleich und dem buchhalterischen Jahresabschluss steht nichts mehr im Wege.
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