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	<title>www.buchhaltungs-software-shop.de &#187; Fristverkürzung</title>
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	<description>Durchstarten statt träge &#34;buchhalten&#34; - Tipps &#38; Tricks für eine effizientere Buchhaltung!</description>
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		<title>Neue gesetzliche &#196;nderung ab Juli 2010 f&#252;r Unternehmen</title>
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		<pubDate>Fri, 26 Mar 2010 11:26:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Buchhaltungssoftware]]></category>
		<category><![CDATA[Fristverkürzung]]></category>

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		<description><![CDATA[Fristverk&#252;rzung: Die sogenannte Zusammenfassende Meldung m&#252;ssen Unternehmen ab dem 1. Juli 2010 nun monatlich erstellen. Intelligente Finanzbuchhaltungssoftware spart Zeit und liefert gleichzeitig umfangreiche Controlling-Instrumente. Ab dem 1. Juli gilt die gesetzliche &#196;nderung der Zusammenfassenden Meldung. Betroffen von der Fristverk&#252;rzung sind alle Unternehmen, die ihre Waren bzw. Dienstleistungen innerhalb der EU verkaufen. Sie sind k&#252;nftig dazu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Fristverk&#252;rzung: Die sogenannte Zusammenfassende Meldung m&#252;ssen Unternehmen ab dem 1. Juli 2010 nun monatlich erstellen. Intelligente Finanzbuchhaltungssoftware spart Zeit und liefert gleichzeitig umfangreiche Controlling-Instrumente.</strong></p>
<p>Ab dem 1. Juli gilt die gesetzliche &#196;nderung der Zusammenfassenden Meldung. Betroffen von der Fristverk&#252;rzung sind alle Unternehmen, die ihre Waren bzw. Dienstleistungen innerhalb der EU verkaufen. Sie sind k&#252;nftig dazu verpflichtet, ihre Aufstellung der Lieferung pro EU-Kunde monatlich abzugeben. Bisher reichte eine Zusammenfassende Meldung pro Quartal aus. Ausnahmen sind nur f&#252;r Unternehmen mit innergemeinschaftlichen Lieferungen von geringer H&#246;he bestimmt: Von 1. Juli 2010 bis 31. Dezember 2011 liegt die Grenze bei 100.000 Euro pro Quartal, ab dem 1. Januar 2012 wird sie auf 50.000 Euro abgesenkt. Auch bei Unterschreitung dieser Betragsgrenzen ist eine monatliche Meldung beim Bundeszentralamt f&#252;r Steuern m&#246;glich.</p>
<p><span id="more-48"></span><br />
<strong><br />
Umstellung der Buchhaltung</strong></p>
<p>Die verk&#252;rzte Abgabefrist kann den Buchhaltungsaufwand innerhalb eines Unternehmens erheblich steigern. &#8220;Viele kleinere und mittlere Unternehmen erstellen die Zusammenfassende Meldung laut unserer Erfahrung noch immer manuell&#8221;, sagt Angelika Hassler, Gesch&#228;ftsf&#252;hrerin der syska GmbH (www.syska.de), die sich auf Softwarel&#246;sungen f&#252;r das betriebliche Rechnungswesen spezialisiert hat. &#8220;Mit der Umstellung auf eine zuk&#252;nftige monatliche Aufstellung empfiehlt sich jedoch die Integration in eine intelligente Finanzbuchhaltungssoftware. Dort lassen sich die Zahlen einfach, &#252;bersichtlich und zeitsparend anlegen. Zudem unterst&#252;tzt die Softwarel&#246;sung auch die elektronische &#220;bertragung der amtlichen Formulare.&#8221;</p>
<p>Auch bei Unterschreitung der Betragsgrenze ist es f&#252;r Unternehmen sinnvoll, die Zusammenfassende Meldung monatlich abzugeben. Denn sollte im Laufe eines Quartals die Grenze &#252;berschritten werden, so ist der Unternehmer verpflichtet, eine Zusammenfassende Meldung f&#252;r den laufenden Kalendermonat und ggf. die bereits abgelaufenen Kalendermonate einzureichen. Und das bedeutet einen erheblichen zus&#228;tzlichen Aufwand.</p>
<p><strong>Zahlen doppelt nutzen</strong></p>
<p>Intelligente Finanzbuchhaltungsl&#246;sungen wie die syska EURO FIBU 2010 &#252;bernehmen die Informationen dank des flexiblen Schnittstellensystems aus anderen Programmen einfach und zeitsparend. Zudem kann das Unternehmen die Zahlen doppelt nutzen: Dank ausgefeilter Controlling-Instrumente erh&#228;lt die Gesch&#228;ftsleitung nicht nur einen guten &#220;berblick &#252;ber den aktuellen finanziellen Status, sondern es lassen sich auch detaillierte Auswertungen f&#252;r die Zukunft abrufen.
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