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	<title>www.buchhaltungs-software-shop.de &#187; GWG</title>
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	<description>Durchstarten statt träge &#34;buchhalten&#34; - Tipps &#38; Tricks für eine effizientere Buchhaltung!</description>
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		<title>Geringwertige Wirtschaftsg&#252;ter – was kann wie steuerlich abgesetzt werden? Viele Unternehmer sind &#252;berfordert</title>
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		<pubDate>Wed, 30 Mar 2011 08:09:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Buchhaltung Grundlagen]]></category>
		<category><![CDATA[AfA]]></category>
		<category><![CDATA[GWG]]></category>

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		<description><![CDATA[Schreiben vom BMF sorgt hier jedoch nun f&#252;r Klarheit und erl&#228;utert die Richtlinien Geringwertige Wirtschaftsg&#252;ter sind, wie der Name schon sagt, von einem geringeren Wert, als viele andere Wirtschaftsg&#252;ter, welche dem Anlageverm&#246;gen zuzuschreiben sind. Trotzdem k&#246;nnen sie wirtschaftlich abgeschrieben werden und somit auch das Betriebsergebnis entsprechend ver&#228;ndern. Geringwertige Wirtschaftsg&#252;ter abschreiben Bis vor wenigen Jahren war [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Schreiben vom BMF sorgt hier jedoch nun f&#252;r Klarheit und erl&#228;utert die Richtlinien</h2>
<p>Geringwertige Wirtschaftsg&#252;ter sind, wie der Name schon sagt, von einem geringeren Wert, als viele andere Wirtschaftsg&#252;ter, welche dem Anlageverm&#246;gen zuzuschreiben sind. Trotzdem k&#246;nnen sie wirtschaftlich abgeschrieben werden und somit auch das Betriebsergebnis entsprechend ver&#228;ndern.</p>
<h2>Geringwertige Wirtschaftsg&#252;ter abschreiben</h2>
<p>Bis vor wenigen Jahren war es so, dass Wirtschaftsg&#252;ter zum einen nur dann als GWG zu sehen waren, wenn sie eine Gesamth&#246;he von 410 Euro (800 DM) nicht &#252;berschritten hatten, zum anderen gab es ausschlie&#223;lich nur ein einheitliches Buchungssystem dieser Wirtschaftsg&#252;ter –n&#228;mlich die direkte Abschreibung dieser geringwertigen Wirtschaftsg&#252;ter. F&#252;r die Buchhalter aller Unternehmen war dies ein g&#228;ngiges Prozedere, welches nach der neuen Regelung jedoch f&#252;r mehr und mehr Fragen sorgt. Wer sich hier nicht explizit informiert, l&#228;uft Gefahr die geringwertigen Wirtschaftsg&#252;ter nicht ordnungsgem&#228;&#223; zu verbuchen, was dann wiederum f&#252;r Schwierigkeiten bei eventuellen Steuerpr&#252;fungen sorgt. Auch Unternehmensberater und Wirtschaftspr&#252;fer mahnen vielfach die falsch ausgewiesenen geringwertigen Wirtschaftsg&#252;ter an. Falsche Buchungen sorgen hier f&#252;r ein falsch ausgewiesenes Betriebsergebnis und entsprechend f&#252;r eine falsche Steuerbilanz.</p>
<p><span id="more-353"></span></p>
<h2>Was sind geringwertige Wirtschaftsg&#252;ter (GWG)?</h2>
<p>Als geringwertige Wirtschaftsg&#252;ter d&#252;rfen sich all die Wirtschaftsg&#252;ter bezeichnen, die beweglich, selbstst&#228;ndig nutzbar sowie Gegenst&#228;nde des Anlageverm&#246;gens sind und dar&#252;ber hinaus eine H&#246;he von 410 Euro an Herstellungs- oder Anschaffungskosten nicht &#252;bersteigen. Die Regelungen f&#252;r geringwertige Wirtschaftsg&#252;ter sind im § 6 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes verankert, jedoch ist vielen Buchhaltern noch immer nicht ganz klar, wie die geringwertigen Wirtschaftsg&#252;ter denn nun tats&#228;chlich gebucht werden m&#252;ssen.</p>
<p>Das Bundesministerium f&#252;r Finanzen hat sich nun dieser Problematik angenommen und in einem offenen Brief vom 30.09.2010 (AZ  IV C6 – S2180/09/1001) tabellarisch erl&#228;utert, welche Wahlm&#246;glichkeiten die Unternehmen hinsichtlich der Verbuchung von geringwertigen Wirtschaftsg&#252;tern haben.</p>
<h2>Geringwertige Wirtschaftsg&#252;ter (GWG) bis 150 Euro</h2>
<p>F&#252;r geringwertige Wirtschaftsg&#252;ter, die eine Gesamth&#246;he von 150 Euro nicht &#252;bersteigen, k&#246;nnen zwei verschiedene Buchungsverfahren eingesetzt werden.<br />
Zum einen k&#246;nnen diese GWG sofort abgeschrieben, d. h. sofort komplett als Betriebsausgaben eingetragen werden. Zu anderen ist es jedoch auch m&#246;glich, diese geringwertigen Wirtschaftsg&#252;ter regul&#228;r mit der degressiven oder linearen AfA abzuschreiben.</p>
<h2>Geringwertige Wirtschaftsg&#252;ter (GWG) zwischen 150 Euro und 410 Euro</h2>
<p>Etwas anders verh&#228;lt es sich, wenn es sich bei dem Wirtschaftsgut um ein Gut handelt, welches sich in einer Preisklasse zwischen 150 Euro und 410 Euro bewegt. Hier haben die Buchhalter der Unternehmen drei verschiedene M&#246;glichkeiten und Wahlrechte, die geringwertigen Wirtschaftsg&#252;ter zu verbuchen.<br />
Als Erstes k&#246;nnen diese Wirtschaftsg&#252;ter ganz normal degressiv oder linear abgeschrieben werden oder aber, wie bei den Wirtschaftsg&#252;tern unter 150 Euro, sie k&#246;nnen sofort als Betriebsausgabe angesetzt werden. Die dritte Wahlm&#246;glichkeit beinhaltet hingegen die Abschreibung als Sammelposten, bei der mehrere Wirtschaftsg&#252;ter zusammengefasst und gemeinsam gleichm&#228;&#223;ig verteilt auf f&#252;nf Jahre abgeschrieben werden. Diese Handhabung eignet sich besonders f&#252;r die Unternehmen, die h&#228;ufiger klein- bis mittelpreisige G&#252;ter anschaffen.</p>
<h2>Geringwertige Wirtschaftsg&#252;ter (GWG) zwischen 410 Euro und 1.000 Euro</h2>
<p>Liegt das hergestellte oder angeschaffte Wirtschaftsgut hingegen zwischen der Preisspanne von 410 Euro und 1.000 Euro, so ist es nach der neuen Regelung eigentlich nicht mehr als geringwertiges Wirtschaftsgut zu sehen, der Gesetzgeber erlaubt hier jedoch eine gleiche Buchungsweise wie die GWG. Geringwertige Wirtschaftsg&#252;ter dieser Preisklasse d&#252;rfen jedoch nur degressiv oder linear oder als Sammelposten &#252;ber f&#252;nf Jahre hinweg gleichbleibend abgeschrieben werden.</p>
<h2>Buchungskriterien f&#252;r geringwertige Wirtschaftsg&#252;ter (GWG)</h2>
<p>F&#252;r welche Abschreibungsmethode sich das Unternehmen bei den GWG entscheidet, h&#228;ngt in der Regel letztendlich davon ab, in welcher Gr&#246;&#223;enordnung und Menge geringwertige Wirtschaftsg&#252;ter angeschafft werden. So lohnt es sich sicherlich nicht, einen Sammelposten zu bilden, wenn nur drei G&#252;ter im laufenden Jahr angeschafft werden sollen.</p>
<p>Au&#223;erdem gilt es zu ber&#252;cksichtigen, dass die einmal gew&#228;hlte Abschreibungsart im laufenden Jahr immer beibehalten werden muss. Hat man sich f&#252;r die Bildung eines Sammelpostens entscheiden, darf kein GWG mehr sofort abgeschrieben werden.
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		<title>Geringwertige Wirtschaftsg&#252;ter abschreiben</title>
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		<pubDate>Mon, 28 Jun 2010 08:43:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Buchhaltung Grundlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Abschreibung]]></category>
		<category><![CDATA[Geringwertige Wirtschaftsgüter]]></category>
		<category><![CDATA[GWG]]></category>

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		<description><![CDATA[Als Geringwertige Wirtschaftsg&#252;ter werden alle G&#252;ter bezeichnet, die in ihrem Herstellungs- oder Anschaffungswert 410 € nicht &#252;berschreiten. Diese Regelung wurde zum 1.1.2010 eingef&#252;hrt; bis dato lag die H&#246;chstgrenze bei 150 €. Gem&#228;&#223; EStG §4 Abs. 3 Satz 3 und §6 Abs. 2 m&#252;ssen Geringwertige Wirtschaftsg&#252;ter selbstst&#228;ndig nutzbar sein sowie abnutzbar und beweglich. Bis zum Jahre [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_103" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><img class="size-medium wp-image-103" src="http://www.buchhaltungs-software-shop.de/wp-content/uploads/2010/06/Fotolia_938732_XS-300x200.jpg" alt="Gerinwertiges Wirtschaftsgut GWG" width="300" height="200" /><p class="wp-caption-text">© Martin - Fotolia.com</p></div>
<p>Als Geringwertige Wirtschaftsg&#252;ter werden alle G&#252;ter bezeichnet, die in ihrem Herstellungs- oder Anschaffungswert 410 € nicht &#252;berschreiten. Diese Regelung wurde zum 1.1.2010 eingef&#252;hrt; bis dato lag die H&#246;chstgrenze bei 150 €. Gem&#228;&#223; EStG §4 Abs. 3 Satz 3 und §6 Abs. 2 m&#252;ssen Geringwertige Wirtschaftsg&#252;ter selbstst&#228;ndig nutzbar sein sowie abnutzbar und beweglich.</p>
<p>Bis zum Jahre 2009 mussten die Geringwertigen Wirtschaftsg&#252;ter gem&#228;&#223; § 6 Abs. 2 EStG in voller H&#246;he als betriebliche Ausgaben abgesetzt werden. Anders als Anlageg&#252;ter konnten diese bisher nicht abgeschrieben werden. Seit 2010 und mit dem Heraufsetzen der H&#246;chstgrenze k&#246;nnen die Unternehmen nun w&#228;hlen, ob sie die Geringwertigen Wirtschaftsg&#252;ter weiterhin als Betriebsausgaben voll absetzen, oder die M&#246;glichkeit des Abschreibungsverfahrens nutzen. Sofern das Wirtschaftsgut den Bereich ab 150 € &#252;bersteigt, kann es mit weiteren GwG´s zu einem Sammelposten zusammengefasst und &#252;ber die Dauer von 5 Jahren regul&#228;r abgeschrieben werden.</p>
<p><span id="more-101"></span></p>
<p>F&#252;r Nutzung der Abschreibung gilt jedoch zwingend, dass Herstellungs- oder Anschaffungskosten angefallen sind und das das Geringwertige Wirtschaftsgut selbstst&#228;ndig nutzbar, und nicht nur mit anderen G&#252;tern zusammen genutzt werden kann. Hinsichtlich der geforderten Beweglichkeit gibt es unter dem Aspekt meist keine Schwierigkeiten, da selbstst&#228;ndig nutzbare G&#252;ter in der Regel auch beweglich sind.</p>
<p>Kann die Mindestgrenze in H&#246;he von 150 € nicht erreicht werden, entf&#228;llt hier auch die Dokumentationspflicht, dh. es muss kein diesbez&#252;gliches Anlageverzeichnis gef&#252;hrt werden. Das GwG muss im selben Jahr als Betriebsausgabe abgesetzt werden.<br />
Wurde ein Sammelposten f&#252;r Wirtschaftsg&#252;ter &#252;ber 150 € gebildet, ist darauf zu achten, dass die Summe der G&#252;ter eine H&#246;he von 1.000 € nicht &#252;bersteigt. Die Abschreibung erfolgt linear und innerhalb von 5 Jahren.</p>
<p>Hat man sich einmal daf&#252;r entschieden, die Geringwertigen Wirtschaftsg&#252;ter sofort im Anschaffungsjahr abzuschreiben, hat dies auch f&#252;r alle anderen neu angeschafften G&#252;ter zu erfolgen. Die Einrichtung eines Sammelpostens ist dann nicht mehr m&#246;glich.</p>
<p>Die 410 € Grenze ist ohne die Einbeziehung der MwSt. zu betrachten, dh. die Einstufung in den Bereich GwG erfolgt ausschlie&#223;lich anhand des Netto-Betrages. Ob das Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, bleibt hier irrelevant. Unter Einbezug der Anschaffungsnebenkosten oder eines Investitionsabzugsbetrages darf die H&#246;chstgrenze von 410 € nicht &#252;berschritten werden.
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