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	<title>www.buchhaltungs-software-shop.de &#187; Ist-Besteuerung</title>
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	<description>Durchstarten statt träge &#34;buchhalten&#34; - Tipps &#38; Tricks für eine effizientere Buchhaltung!</description>
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		<title>Soll-Besteuerung – Existenzgr&#252;nder m&#252;ssen monatliche Meldungen abgeben</title>
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		<pubDate>Mon, 07 Jun 2010 09:21:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Buchhaltung Grundlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Ist-Besteuerung]]></category>
		<category><![CDATA[Soll-Besteuerung]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer ein Unternehmen f&#252;hrt, der kommt um die Umsatzsteuervoranmeldung in der Regel nicht herum. Das Umsatzsteuerrecht sieht hier gem&#228;&#223; § 16 UStG eine Regelbesteuerung nach vereinbarten Entgelten vor. Der Unternehmer hat unabh&#228;ngig vom Zahlungseingang f&#252;r alle aus Lieferungen und Leistungen entstandenen Ums&#228;tze, aber auch f&#252;r Eigenverbrauch und den Bezug von innergemeinschaftlichen EU-Waren, eine Voranmeldung anzuzeigen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer ein Unternehmen f&#252;hrt, der kommt um die Umsatzsteuervoranmeldung in der Regel nicht herum. Das Umsatzsteuerrecht sieht hier gem&#228;&#223; § 16 UStG eine Regelbesteuerung nach vereinbarten Entgelten vor. Der Unternehmer hat unabh&#228;ngig vom Zahlungseingang f&#252;r alle aus Lieferungen und Leistungen entstandenen Ums&#228;tze, aber auch f&#252;r Eigenverbrauch und den Bezug von innergemeinschaftlichen EU-Waren, eine Voranmeldung anzuzeigen und entsprechende Zahlungen an das Finanzamt zu leisten.</p>
<p>Anders als bei der <a title="Ist-Besteuerung" href="http://www.buchhaltungs-software-shop.de/buchhaltung-grundlagen/mittelstand-jetzt-noch-ist-besteuerung-sichern/" target="_self">Ist-Besteuerung</a>, spielt es bei der Regelbesteuerung (Soll-Besteuerung) keine Rolle, wann die Zahlungen der Kunden eingehen. Als Bemessungsgrundlage dient einzig die erbrachte Leistung oder Lieferung. Dies f&#252;hrt in vielen Unternehmen mit hoher Forderungsquote nicht selten zu immensen Liquidit&#228;tsschwierigkeiten.</p>
<p><span id="more-69"></span></p>
<p>Aus staatlicher Sicht gesehen, stellt sich die Soll-Besteuerung positiver dar. Neben dem einfachen Handling –Steuern k&#246;nnen hier parallel zum Beleg gebucht werden &#8211;  verursachen beispielsweise Valutazahlungen f&#252;r nachfolgende Jahre keinen Zahlungsaufschub von Seiten des Unternehmens.<br />
Umsatzsteuervoranmeldungen k&#246;nnen monatlich oder quartalsm&#228;&#223;ig abgegeben werden.  Die Abgaberhythmen, d.h. wann diese zu erfolgen haben, entscheiden Gr&#252;ndungszeitpunkt des Unternehmens und die zu erwartenden Ums&#228;tze.</p>
<p>Wird die unternehmerische T&#228;tigkeit erstmals aufgenommen, so werden im laufenden und im folgenden Kalenderjahr monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen f&#228;llig. Erst danach kann eine quartalsm&#228;&#223;ige Einreichung und Abrechnung erfolgen.</p>
<p>Aufgrund einer Vielzahl eingereichter Vorsteuererstattungsantr&#228;ge und dem anschlie&#223;enden Verschwinden unz&#228;hliger Gesch&#228;ftsf&#252;hrer sah die Bundesregierung deutlichen Handlungsbedarf. Mit Hilfe des so genannten &#8220;Steuerverk&#252;rzungsbek&#228;mpfungsgesetzes“ soll Scheinfirmen, welche mittels fiktiver Rechnungen hohe Vorsteuerforderungen anstreben, der Boden entzogen werden. Ebenfalls als Grund f&#252;r die Einstufung in eine monatliche Meldepflicht, sind die in der Anfangsphase oftmals get&#228;tigten Privatentnahmen der Unternehmer, die nicht selten in ein Ausbleiben der zu t&#228;tigenden Steuerschulden m&#252;nden.<br />
Liegt  die Umsatzsteuerzahllast, die Differenz zwischen Vorsteuereinnahmen und eigenen Umsatzsteuerleistungen, im zweiten Gesch&#228;ftsjahr unter 7.500 Euro, kann das Unternehmen f&#252;r das dritte Gesch&#228;ftsjahr die Einstufung in eine viertelj&#228;hrliche Umsatzsteuervoranmeldung beantragen.</p>
<p>Die monatlich zu leistende Umsatzsteuervoranmeldung ist besonders f&#252;r neu gegr&#252;ndete Unternehmen eine Belastung. Zum einen stellt sie  in der ohnehin stressigen Startphase eine gro&#223;e Mehrbelastung hinsichtlich des Verwaltungsaufwands dar, zum anderen strapaziert sie die in der Regel knappe Liquidit&#228;t. Positiv zu erw&#228;hnen sei hierbei jedoch, dass Umsatzsteuererstattungen bei der monatlichen Veranschlagung ebenfalls z&#252;giger erfolgen und die Bonit&#228;t dem zu Folge erh&#246;hen. Gerade in den Anfangszeiten profitieren viele junge Unternehmen au&#223;erdem noch von den erwirtschafteten Vorsteuer&#252;berh&#228;ngen. In diesem Zusammenhang sollten sich Existenzgr&#252;nder auch &#252;ber die so genannte Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) informieren. Wer absehen kann, dass ein j&#228;hrlicher Bruttoumsatz 17.500 Euro nicht &#252;bersteigen wird, unterliegt keinem Vorsteuererstattungsanspruch und dem zu Folge keiner Umsatzsteuervoranmeldepflicht.</p>
<p>Die Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt ist bis zum 10. Tag des nachfolgenden Kalendermonats f&#228;llig, auf besonderen Antrag – der so genannten Dauerfristverl&#228;ngerung &#8211;  kann hier jedoch auch eine einmonatige Fristverl&#228;ngerung erwirkt werden. Zur Sicherstellung des Steueraufkommens  wird hier diesbez&#252;glich jedoch eine Sondervorauszahlung in H&#246;he von 1/11 der zu erwartenden Jahressteuer f&#228;llig.</p>
<p>Quartalszahler mit Dauerfristverl&#228;ngerung brauchen keine Sonderzahlungen zu leisten. Sie unterliegen hier einer grundlegenden Befreiung.</p>
<p><strong>Die zu erstellenden Umsatzsteuer-Voranmeldungen m&#252;ssen seit 2005 immer auf elektronischem Wege eingereicht werden!</strong></p>
<p>Auch Antr&#228;ge auf Dauerfristverl&#228;ngerung, der Sondervorauszahlung oder der kompletten Umsatzsteuererkl&#228;rung k&#246;nnen so z&#252;gig an das Finanzamt &#252;bermitteln werden.</p>
<p>Mittels zahlreich verf&#252;gbarer Software und dem Anschluss an das ELSTER- Verfahren gew&#228;hrleistet die elektronische &#220;bermittlung der Daten.
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		<title>Mittelstand-Jetzt noch Ist-Besteuerung sichern</title>
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		<pubDate>Wed, 02 Jun 2010 14:18:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Buchhaltung Grundlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Ist-Besteuerung]]></category>

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		<description><![CDATA[Mittelst&#228;ndische Unternehmen k&#228;mpfen ums &#220;berleben. Die Weltwirtschaftskrise und eine hohe Steuerbelastung sorgen in nicht wenigen Betrieben f&#252;r gro&#223;e Liquidit&#228;tsschwierigkeiten. Ausbleibende Auftr&#228;ge oder Forderungsausf&#228;lle treiben die Zahl der Insolvenzanmeldungen in die H&#246;he. Werden dann noch Umsatzsteuervorauszahlungen f&#228;llig, ist das finanzielles Desaster kaum mehr aufzuhalten. Grunds&#228;tzlich kennt das Umsatzsteuerrecht nur die Soll-Besteuerung, welche deshalb hier auch als [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Mittelst&#228;ndische Unternehmen k&#228;mpfen ums &#220;berleben. Die Weltwirtschaftskrise und eine hohe Steuerbelastung sorgen in nicht wenigen Betrieben f&#252;r gro&#223;e Liquidit&#228;tsschwierigkeiten. Ausbleibende Auftr&#228;ge oder Forderungsausf&#228;lle treiben die Zahl der Insolvenzanmeldungen in die H&#246;he. Werden dann noch Umsatzsteuervorauszahlungen f&#228;llig, ist das finanzielles Desaster kaum mehr aufzuhalten.</strong></p>
<p>Grunds&#228;tzlich kennt das Umsatzsteuerrecht nur die Soll-Besteuerung, welche deshalb hier auch als Regelbesteuerung verstanden wird. Bei der Regelbesteuerung sind alle Ertr&#228;ge aus Lieferungen und Leistungen bereits mit Erf&#252;llung dieser der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Mittels Umsatzsteuervoranmeldungen m&#252;ssen dem zust&#228;ndigen Finanzamt alle diesbez&#252;glichen Transaktionen gemeldet, und die aufgerechnete Umsatzsteuer abgef&#252;hrt werden. Zahlungseing&#228;nge der vom Unternehmen in Rechnung gestellten Lieferungen und Leistungen bleiben hier unber&#252;cksichtigt, woraufhin Forderungsausf&#228;lle dem zur Folge auch keine Minderung der Umsatzsteuerschuld nach sich ziehen.</p>
<p><span id="more-65"></span></p>
<p>Die Bundesregierung hat diesbez&#252;glich reagiert, und mit der Verabschiedung des so genannten B&#252;rgerentlastungsgesetzes haben kleine und mittelst&#228;ndische Unternehmen nun die M&#246;glichkeit einer Ist-Besteuerung. Bei der Ist-Besteuerung wird die Umsatzsteuer erst nach Vereinnahmung der Entgelte aus Lieferungen und Leistungen f&#228;llig, muss nicht mehr vorfinanziert werden, und schafft so einen gr&#246;&#223;eren Liquidit&#228;tsspielraum f&#252;r viele Unternehmen.</p>
<p>Die Neureglung ist r&#252;ckwirkend  zum 14.Juli 2009 in Kraft getreten, und berechtigt aktuell alle Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 500.000 Euro zur &#196;nderung der Besteuerung. Als Umstellungsgrundlage dienen hier die Umsatzzahlen des Jahres 2008. Lagen die diesbez&#252;glichen Werte unter 500.000 Euro, kann das Unternehmen eine Ist-Besteuerung beantragen. Dies gilt bundesweit f&#252;r alle L&#228;nder und betrifft rund Zwei Drittel aller deutschen Unternehmen. Vorsteuerabzugsm&#246;glichkeiten bleiben hierbei jedoch unber&#252;cksichtigt.</p>
<p>Zun&#228;chst hat die Bundesregierung die Neuregelung der Ist-Besteuerung auf zweieinhalb Jahre, bis zum 31.12.2011, befristet. Da jedoch auch die EU-Kommission an einer dauerhaften L&#246;sung und der Unterst&#252;tzung kleinerer und mittlerer Betriebe interessiert ist, stehen die Chancen gut, dass die Fristbegrenzung und Umsatzh&#246;chstgrenze nach Ablauf erweitert wird. Auch Mario Ohoven, Pr&#228;sident des Bundesverbandes mittelst&#228;ndische Wirtschaft (BVMW), hat sich f&#252;r eine Verl&#228;ngerung der Ist-Besteuerung ausgesprochen. Laut seinen Angaben w&#252;rde dies „gerade in der Krise den Klein- und Mittelbetrieben zu mehr Liquidit&#228;t verhelfen.&#8221; Weiterhin weist er darauf hin, dass es sich bei der Ist-Besteuerung um keine Steuerschenkung sondern einer Stundung handelt. Dem Fiskus ginge somit „unter dem Strich nichts verloren“. Wie er mitteilt, hat die EU-Kommission unl&#228;ngst vorgeschlagen, kleine und mittelst&#228;ndische Betriebe ausschlie&#223;lich nach der Ist-Besteuerung zu veranschlagen.</p>
<p>Wer auf die Ist-Besteuerung umstellen m&#246;chte, der muss beim zust&#228;ndigen Finanzamt einen „Antrag auf Genehmigung der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten“ (gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 UStG) stellen. Dies ist erforderlich, da es sich bei der Ist-Besteuerung nicht um eine grunds&#228;tzlich anwendbare Versteuerung, wie der Soll-Besteuerung, handelt. Ausnahmeregelungen gibt es nicht, dh. Von der  Baubranche bis zum Automobilzulieferer und der kleinen Kfz-Werkstatt  k&#246;nnen hier alle vom Liquidit&#228;tsvorschuss der Ist-Besteuerung profitieren.</p>
<p>Das Finanzamt pr&#252;ft zun&#228;chst alle Tatbestandsvoraussetzungen und erteilt anschlie&#223;end unter Vorbehalt und mit Widerrufshinweis die Genehmigung der umgewandelten Steuerregelung.</p>
<p>Ein Wechsel von der Ist-Besteuerung zur Soll-Besteuerung ist jederzeit wieder m&#246;glich. Alle gestellten Antr&#228;ge und Genehmigungen finden hier ihre Ber&#252;cksichtigung und k&#246;nnen jederzeit widerrufen werden.</p>
<p>Ob der Unternehmer Gebrauch von der M&#246;glichkeit der Ist-Besteuerung macht, bleibt ihm jedoch selbst &#252;berlassen und stellt keine Pflicht dar.
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