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Die Behandlung von Ereignissen nach dem Bilanzstichtag wird durch den International Financial Reporting Standard 10 (IAS 10) geregelt. Dieser Standard ist eine Rechnungslegungsvorschrift des International Accounting Standards Board (IASB), in dem die Anhangsangaben sowie die Bilanzierung von Ereignissen behandelt werden, die nach dem Bilanzstichtag stattfinden.
In diesem Standard wird geregelt, wann die Unternehmen nach dem Bilanzstichtag eingetretene Ereignisse im Jahresabschluss zu berücksichtigen, sowie welche Angaben die Unternehmen über die nach dem Bilanzstichtag eingetretenen Ereignisse zu machen haben.
Entscheidend ist in diesem Zusammenhang der Zeitraum zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag, an welchem der Aufsichtsrat oder die Geschäftsleitung den Abschluss zur Veröffentlichung freigibt.
Die Unterscheidung der Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Die Ereignisse nach dem Bilanzstichtag werden unterschieden nach berücksichtigungspflichtigen und nicht zu berücksichtigenden Ereignissen. Bei berücksichtigungspflichtigen Ereignissen ist eine Anpassung der in der Bilanz gemachten Angaben notwendig. Dagegen führen nicht zu berücksichtigende Ereignisse zu keiner Anpassung. Sollten die nicht zu berücksichtigenden Ereignisse dennoch wesentlich sein, sind Anhangsangaben erforderlich, in denen das Ereignis sowie eine Schätzung über die finanziellen Auswirkungen gemacht werden.

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Neigt sich das Geschäftsjahr dem Ende zu, sind alle Geschäftsfälle ordnungsgemäß gebucht und rückt der Inventurstichtag immer näher, dann gilt es, den Jahresabschluss buchhalterisch vorzubereiten. Unabhängig davon, um welche Unternehmensform es sich handelt, hat jeder noch so kleine Betrieb, wie beispielsweise das Einzelunternehmen, zu einem bestimmten Stichtag alle Einnahmen und Ausgaben gegenüberzustellen. Während beim Einzelunternehmen in der Regel diese Gegenüberstellung mittels einer sogenannten Einnahmen-Überschuss-Rechnung erfolgt, sind mittlere und große Unternehmen verpflichtet, eine Bilanz zu erstellen. Diese unterscheidet sich in Handels- und Steuerbilanz, und ist zum einen Bemessungsgrundlage für den zu versteuernden Gewinn, andererseits deklariert sie jedoch explizit die finanzielle und wirtschaftliche Lage des Unternehmens.




