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Online-Kassenbuch

Wer den Weg ind die Selbstständigkeit wagt und ein Unternehmen gründet, auf den warten eine ganze Menge Aufgaben. Eine davon ist das Führen des Kassenbuchs im Rahmen der buchhalterischen Tätigkeiten. Die Buchführung ist ein komplexes Thema und wird von den meisten Menschen eher ungerne erledigt, jedoch ist es zwingend notwendig, alle Ausgaben und Einnehmen ordnungsgemäß zu erfassen, damit beispielsweise auch die Umsatzsteuervoranmeldung erstellt werden kann.

Was im privaten Bereich das Führen des Haushaltsbuches ist, ist im betrieblichen Sinne das Führen des Kassenbuchs. Ob für die GmbH, die AG, die GbR oder aber die KG: Das Kassenbuch ist eines der wichtigsten buchhalterischen Instrumente, ohne die die Buchhaltung nur sehr erschwert zu bewerkstelligen ist.

Das Kassenbuch ist die simpelste Form der Buchführung

Grundsätzlich kann das Führen des Kassenbuchs als die einfachste Form der Buchführung angesehen werden. Im Kassenbuch finden sowohl die Ausgaben als auch die Einnahmen des Unternehmens nebeneinander Platz, sodass am Ende des Geschäftsjahres lediglich saldiert werden muss, um das Ergebnis ablesen zu können. Anhand der Definition ist jedoch erkennbar, dass mit Hilfe des Kassenbuchs lediglich die Kassenbestände dokumentiert werden. In der Regel ist dies das Barvermögen des Unternehmens, von dem beispielsweise Kraftstoff, Büromaterial und Hilfsstoffe gekauft werden. Üblicherweise wird das Kassenbuch handschriftlich geführt, jedoch gibt es mehr und mehr Anbieter, die das Führen eines sogenannten Online-Kassenbuchs anbieten. Mit diesem Online-Kassenbuch soll die Buchführung künftig noch einfacher werden, damit auch Laien oder Jungunternehmer hier problemlos einsteigen können, ohne dass explizite Vorkenntnisse erforderlich wären.

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Die Buchführung in Unternehmen beinhaltet in der Regel auch das Führen eines sogenannten Kassenbuchs. Explizit besteht diese Pflicht, wenn das Unternehmen auch zur Erstellung einer jährlichen Bilanz verpflichtet ist. Wer lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) durchzuführen hat, braucht dies nicht, kann jedoch seine Bargeldbewegungen in einem Kassenbuch dokumentieren. In einem Kassenbuch sind alle Zugänge und Abgänge des Barvermögens in ordnungsgemäßer Form dargestellt – und zwar lückenlos und vollständig und für sachverständige Dritte zu jeder Zeit nachvollziehbar.

Je nach Größe des Unternehmens wird das Führen des Kassenbuchs entweder von einem Buchhaltungssachbearbeiter mitübernommen oder es besteht eine eigene Kassenabteilung, die hier lediglich für die Verwaltung des Bargeldes zuständig ist. Wie an einem Bankschalter können die Mitarbeiter des Unternehmens hier Spesenabrechnungen für Montageeinsätze oder Dienstreisen durchführen, verauslagte Kosten für Materialeinkäufe abrechnen oder auch Tankquittungen einreichen. Die Kasse und das Kassenbuch werden in diesem Fall von der eigentlichen Buchhaltung zunächst abgegrenzt, um doch anschließend in den Tages- und Monatsabschluss mit der Summe des tatsächlichen Barvermögens wieder einzufließen.

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Wer eine ordentliche Buchführung betreiben will und/oder muss, der kommt um das Führen entsprechender Bücher nicht herum. Während dies in privaten Haushalten mit dem sogenannten Haushaltsbuch geschieht, in dem alle Einnahmen und Ausgaben systematisch gegenübergestellt werden, unterliegt die Buchführung der Unternehmen komplexeren Mechanismen und auch dementsprechenden Büchern.

Im Rahmen der Finanzbuchhaltung und der doppelten Buchführung besteht die Pflicht, alle Bestände einer doppelten Ermittlung zu unterwerfen. Dies geschieht in der Regel, indem alle Geschäftsfälle des laufenden Jahres auf einzelne Konten gebucht werden, die im Zuge des Jahresabschlusses in die Bilanz eingehen und den Gewinn oder Verlust des Unternehmens deutlich machen.

Um eine ordentliche Buchführung betreiben zu können, müssen die Unternehmen und Buchhaltungsabteilungen jedoch buchhalterische Ordnungssysteme führen-die sogenannten Bücher.

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Die Kasse ist ein Bereich der Buchhaltung, der meist nicht ausgeschlossen werden kann. Selbst in kleinen Unternehmen und Betrieben fallen immer eine ganze Reihe an Geschäftsfällen an, die das Führen einer buchmäßigen und realen Kasse sowie einem dementsprechenden Kassenbuch unumgänglich machen. In großen Unternehmen ist die sogenannte Kasse meist eine eigene Abteilung, die viele Aufgaben und Funktionen hat. Der Buchhalter, der die Pflicht zur ordentlichen Kassenführung inne hat, trägt eine große Verantwortung. Meist wird hier allabendlich der Kassenstand geprüft und mit dem Kassenbuch verglichen, und wenn dieser nicht stimmt, beginnt in der Regel das Suchen der kleinen oder großen Differenzen.

Da in der Buchführung keine Buchungen ohne die nötigen Belege durchgeführt werden dürfen, ist auch der Kassenbereich an diese Pflicht gebunden. Jeder noch so kleine Beleg oder Quittungsbon hat hier erfasst und im jeweiligen Kassenbuch notiert zu werden. Die Belege müssen diesbezüglich sortiert und abgelegt werden, sodass auch sachverständige Dritte sich hier schnell einen Überblick über alle Geschäftsfälle machen können. Die Kasse ist ein nicht zu unterschätzender Bereich in der Buchführung und oftmals geht es hier wesentlich turbulenter zu, als in allen anderen Abteilungen.

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Mit dem Kassenbuch verbinden die meisten unternehmerisch tätigen Menschen das Buch, in dem die privaten und geschäftlichen Barentnahmen und – einnahmen buchhalterisch verzeichnet werden. Grundsätzlich ist dies richtig, jedoch kann das Kassenbuch darüber hinaus auch weitere Funktionen ausüben.

Für Einzelunternehmen, Selbstständige mit Kleinunternehmer-Status oder nebenberuflich Selbstständige kann das Kassenbuch als durchaus ausreichendes Buchführungsinstrument genutzt werden. Die Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß aufgeführt und saldiert, entsprechen diese der sogenannten Einnahmen-Überschussrechnung und werden in der Regel von den örtlichen Finanzbehörden in dieser Form akzeptiert. Dieses System der Buchführung wird jedoch auch von Privatpersonen gerne genutzt und hat sich in dieser Form bewährt. Ein explizites buchhalterisches Denken überträgt sich mit dem Führen eines Kassenbuchs, in dem Einnahmen und Ausgaben exakt aufgezeichnet werden, somit auch in die kleinste Einheit des Staates: in die Familie. Nur die Bezeichnung ist hier anders. Kassenbücher tragen im privaten Bereich den Namen Haushaltsbuch.

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