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Kleinunternehmerregelung

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Als Kleinunternehmer werden all die selbstständig tätigen Unternehmer bezeichnet, deren Vorjahresumsatz einen Bruttobetrag in Höhe von 17.500 Euro nicht überschritten hat und die im laufenden Kalenderjahr mit ihrem Umsatz voraussichtlich unter der Grenze von 50.000 Euro bleiben werden.

Mit der Kleinunternehmer-Regelung gemäß § 19 UStG verpflichtet sich der Unternehmer auf seinen Rechnungen und Honoraraufstellungen keine MwSt. auszuweisen. Im Gegenzug entfällt hier dann jedoch auch die Pflicht, monatlich oder vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben. Die ausgewiesene Vorsteuer auf Eingangsrechnungen wiederum kann nun nicht mehr berücksichtigt werden, sondern wird lediglich als Kostenfaktor verbucht. Ein Erstattungsanspruch entfällt hier dem zufolge.

Übersteigt der Umsatz im laufenden Geschäftsjahr jedoch die Kleinunternehmer-Grenze, so wird der Wechsel hin zur Regelbesteuerung und die damit einhergehende Umsatzsteuervoranmeldung Pflicht.

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