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	<title>www.buchhaltungs-software-shop.de &#187; Kleinunternehmer</title>
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	<description>Durchstarten statt träge &#34;buchhalten&#34; - Tipps &#38; Tricks für eine effizientere Buchhaltung!</description>
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		<title>Umsatzsteuerbefreiung auf Rechnungen und die Auswirkungen auf  Unternehmer und Kunden</title>
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		<pubDate>Mon, 28 Mar 2011 18:02:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kleinunternehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Kleinunternehmerregelung]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuerbefreiung]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuervoranmeldung]]></category>

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		<description><![CDATA[Umsatzsteuerbefreiung bedeutet, dass Unternehmer oder auch Freiberufler, die ein so genanntes Kleingewerbe betreiben, von der Umsatzsteuer befreit sind. Folglich m&#252;ssen sie weder Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen, noch m&#252;ssen sie demnach Umsatzsteuern abf&#252;hren. Diese Kleinunternehmerregelung findet ihre Grundlagen im Paragraf 19 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes. Wie sieht jedoch die genaue Regelung f&#252;r die Umsatzsteuerbefreiung aus? [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Umsatzsteuerbefreiung </strong>bedeutet, dass Unternehmer oder auch Freiberufler, die ein so genanntes Kleingewerbe betreiben, von der <strong>Umsatzsteuer </strong>befreit sind. Folglich m&#252;ssen sie weder Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen, noch m&#252;ssen sie demnach Umsatzsteuern abf&#252;hren. Diese <strong>Kleinunternehmerregelung </strong>findet ihre Grundlagen im Paragraf 19 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes.</p>
<h2>Wie sieht jedoch die genaue Regelung f&#252;r die Umsatzsteuerbefreiung aus?</h2>
<p>Die genaue Regelung im Paragraf 19 Absatz 1 besagt, dass die f&#252;r Ums&#228;tze geschuldete Umsatzsteuer von Unternehmern, die im Inland oder in den in Paragraf 1 bezeichneten Gebieten ans&#228;ssig sind, nicht erhoben wird,  wenn die Ums&#228;tze zuz&#252;glich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht &#252;berstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht &#252;bersteigen wird. Nun profitieren von dieser Art der Regelung allerdings nicht nur Unternehmer, die niedrige Ums&#228;tze vorweisen k&#246;nnen, auch all jene, die sich selbstst&#228;ndig machen, k&#246;nnen diese Regelung anwenden, wenn sie im Gr&#252;ndungsjahr einen Umsatz von weniger als 17.500 Euro und im Folgejahr von weniger als 50.000 Euro erwarten.</p>
<p><span id="more-349"></span></p>
<p>Dabei sollte jedoch bedacht werden, dass das Thema Umsatzsteuer f&#252;r nahezu alle Unternehmer ein heikles Thema ist,  nicht nur, dass der damit verbundene b&#252;rokratische Aufwand immens steigt, auch ist in Sachen Buchhaltung wesentlich mehr Arbeit von N&#246;ten. In Anbetracht der monatlich oder quartalsweise zu erstellenden <strong>Umsatzsteuervoranmeldung </strong>f&#252;r  das Finanzamt, w&#228;ren viele Unternehmer froh, die <strong>Kleinunternehmerregelung </strong>anwenden zu k&#246;nnen. Ein weiteres Manko ist hier, es m&#252;ssen R&#252;cklagen gebildet werden, f&#252;r eventuelle Umsatzsteuernachzahlungen, was auch nicht f&#252;r jedes Unternehmen leicht ist. Nicht selten gehen den Unternehmen durch diese Abf&#252;hrung an die jeweiligen Finanz&#228;mter gro&#223;e Mengen liquider Mittel verloren, was sich nat&#252;rlich in dem entsprechenden Gesch&#228;ftsjahr schon stark bemerkbar machen kann.</p>
<p>Ein wichtiger Vorteil ist mit der <strong>Kleinunternehmerregelung </strong>verbunden, der vor allem Existenzgr&#252;nder  dazu bewegt, ihre Selbstst&#228;ndigkeit im Rahmen dieser <strong>Kleinunternehmerregelung </strong>zu starten. W&#228;hrend ab einem Jahresumsatz <strong>&#252;ber 50.000 Euro</strong> eine Bilanzierung vom jeweiligen Finanzamt erwartet werden kann, sind alle Kleinunternehmer und all jene, die unter dieser Grenze liegen, im Rahmen des Jahresabschlusses lediglich zu einer so genannten Einnahmen&#252;berschussrechnung verpflichtet. Dies erleichtert nat&#252;rlich gerade jungen Unternehmen und Existenzgr&#252;ndern die ersten Gesch&#228;ftsjahre.</p>
<h2>Rechnungsstellung nach der Kleinunternehmerregelung</h2>
<p>Unternehmer und Existenzgr&#252;nder, die die <strong>Kleinunternehmerregelung </strong>f&#252;r sich geltend gemacht haben, weisen also in ihren Rechnungen keine Mehrwertsteuer aus und sollten dies unbedingt durch einen Zusatz auf der Rechnung kenntlich machen, der besagt, dass sie eben die <strong>Kleinunternehmerregelung </strong>nutzen und demnach keine Umsatzsteuer ausweisen. Auch sollten sie grundlegend ihre Gesch&#228;ftspartner darauf hinweisen, dass sie Kleinunternehmer sind.  Grundlegend hat diese <strong>Kleinunternehmerregelung </strong>keine Auswirkungen auf die Gesch&#228;ftsbeziehungen als solches. Wenn nun also eine Gesch&#228;ftsbeziehung zwischen einem Kleinunternehmer und einem umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer besteht, so kann der umsatzsteuerpflichtige Unternehmer seine Rechnungen ganz normal mit ausgewiesener Umsatzsteuer erstellen, der Kleinunternehmer kann diese nur nicht absetzen.</p>
<p>Es gibt aber grunds&#228;tzlich auch noch eine zweite M&#246;glichkeit, bei der eine <strong>Umsatzsteuerbefreiung </strong>in Frage kommt. Dies betrifft in erster Linie die verschiedenen Bildungstr&#228;ger, die von der Umsatzsteuer befreit sind. Hier kommt aber nicht zwingend eine <strong>Kleinunternehmerregelung </strong>zum Tragen. Vielmehr ist es dann einfach so, dass auf einen im Vorfeld ausgehandelten Preis eben keine Steuern mehr aufgeschlagen werden.</p>
<h2>Die Auswirkungen der Umsatzsteuerbefreiung auf Kunden und Unternehmer</h2>
<p>Eine <strong>Umsatzsteuerbefreiung </strong>hat prinzipiell keine sonderlichen auf eine Gesch&#228;ftsbeziehung. Es muss im Vorfeld eben in diesem Falle ein Endpreis ausgehandelt werden, wie bei allen anderen Gesch&#228;ften auch. Dass nun ein Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer geltend machen kann, beeinflusst seine Gesch&#228;ftspartner im Grunde genommen gar nicht. Auch haben die Kunden eines Kleinunternehmers keinerlei Nachteil aus dieser Regelung, sie k&#246;nnen eben aus solchen Rechnungen keine Vorsteuer geltend machen, was sich aber auch nicht negativ auswirkt, da die Umsatzsteuer an sich ja ein so genannter Durchlaufposten ist, somit f&#228;llt ja auch der entsprechende Betrag im Umsatz weg.  Somit kann festgehalten werden, dass eine <strong>Umsatzsteuerbefreiung </strong>weder aus Sicht des Kunden noch aus Sicht des Unternehmers nachteilige Auswirkungen h&#228;tte. Es ist nur eine Frage des entstehenden Arbeitsaufwandes.
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		<title>Umsatzsteuerbefreiung – f&#252;r Existenzgr&#252;nder und kleine Unternehmen</title>
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		<pubDate>Thu, 10 Feb 2011 12:49:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kleinunternehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuerbefreiung]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuervoranmeldung]]></category>

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		<description><![CDATA[Einfache Buchf&#252;hrung durch Umsatzsteuerbefreiung Rechnungserstellung ohne Umsatzsteuer Mehr Vorteile oder auch Nachteile? Das Thema Umsatzsteuer ist f&#252;r viele Unternehmer ein sprichw&#246;rtliches rotes Tuch. Aufgrund der Umsatzsteuer steigt der b&#252;rokratische Aufwand in der Buchhaltung enorm an, sodass viele Unternehmer sich einerseits w&#252;nschen, ihnen w&#252;rde eine Umsatzsteuerbefreiung zukommen. Neben den monatlich oder quartalsm&#228;&#223;ig zu erstellenden Umsatzsteuervoranmeldungen m&#252;ssen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Einfache Buchf&#252;hrung durch Umsatzsteuerbefreiung</h2>
<h3>Rechnungserstellung ohne Umsatzsteuer</h3>
<p><strong>Mehr Vorteile oder auch Nachteile?</strong></p>
<div id="attachment_222" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><img class="size-medium wp-image-222" title="Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Vorsteuer" src="http://www.buchhaltungs-software-shop.de/wp-content/uploads/2010/09/mehrwertsteuer-300x196.jpg" alt="Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Vorsteuer" width="300" height="196" /><p class="wp-caption-text">© photoGrapHie - Fotolia.com</p></div>
<p>Das Thema <strong>Umsatzsteuer </strong>ist f&#252;r viele Unternehmer ein sprichw&#246;rtliches rotes Tuch. Aufgrund der <strong>Umsatzsteuer</strong> steigt der b&#252;rokratische Aufwand in der Buchhaltung enorm an, sodass viele Unternehmer sich einerseits w&#252;nschen, ihnen w&#252;rde eine <strong>Umsatzsteuerbefreiung </strong>zukommen. Neben den monatlich oder quartalsm&#228;&#223;ig zu erstellenden Umsatzsteuervoranmeldungen m&#252;ssen nat&#252;rlich auch entsprechende R&#252;cklagen f&#252;r eventuelle Umsatzsteuernachzahlungen gebildet werden. Durch diese Abf&#252;hrung der Umsatzsteuer an die zust&#228;ndigen Finanzbeh&#246;rden gehen den Unternehmen meist gro&#223;e Mengen liquider Mittel verloren. Au&#223;erdem muss hier noch der Vorsteuerabzug berechnet werden, was ebenfalls mit sehr viel b&#252;rokratischem Aufwand verbunden ist und auch bei der Rechnungsstellung muss ohne eine Umsatzsteuerbefreiung ein gro&#223;es Paket an entsprechenden Richtlinien umgesetzt werden.</p>
<p><span id="more-332"></span></p>
<h2>Umsatzsteuerbefreiung – wenig B&#252;rokratie f&#252;r Existenzgr&#252;nder</h2>
<p>F&#252;r Existenzgr&#252;nder und kleinere Unternehmen wirkt sich die Umsatzsteuerbefreiung im Hinblick auf den fehlenden b&#252;rokratischen Aufwand mehr als positiv aus. Auf das komplizierte Umsatzsteuerverfahren kann hier g&#228;nzlich verzichtet werden, sodass die Buchf&#252;hrung lediglich aus einer simplen und f&#252;r jeden verst&#228;ndlichen Einnahmen-&#220;berschuss-Rechnung (E&#220;R) –ohne Ausweis der Umsatzsteuer- bestehen kann.</p>
<h2>Kleinunternehmerregelung bedeutet Umsatzsteuerbefreiung</h2>
<p>Eine Umsatzsteuerbefreiung kommt in der Regel immer dann in Betracht, wenn das Unternehmen einen nur geringen Umsatz erwirtschaftet. Dies ist oftmals sowohl bei den Existenzgr&#252;ndern und auch bei den kleineren Unternehmen, wie beispielsweise den Onlineshop, der Fall. Gem&#228;&#223; § 19 (1) des Umsatzsteuergesetzes darf hier kein Ausweis der Umsatzsteuer auf den Rechnungen erfolgen. Gleichzeitig muss jedoch auch ein diesbez&#252;glicher Hinweis auf den Rechnungen enthalten sein. Der bezogene Gesch&#228;ftspartner hat dann seinerseits keine M&#246;glichkeit, einen Vorsteuerabzug geltend zu machen.</p>
<h2>Umsatzsteuerbefreiung unterliegt Umsatzgrenzen</h2>
<p>Wer den Kleinunternehmerstatus und damit auch die Umsatzsteuerbefreiung behalten m&#246;chte, der darf  bestimmte Umsatzgrenzen nicht &#252;bersteigen. Im vergangenen Kalenderjahr sieht der Gesetzgeber hier eine H&#246;chstgrenze in H&#246;he von 17.500 Euro vor; im laufenden Jahr d&#252;rfen es nicht mehr als 50.000 Euro sein. Nur dann bleibt auch die Umsatzsteuerbefreiung erhalten.</p>
<h2>Ist eine Umsatzsteuerbefreiung immer erstrebenswert?</h2>
<p>Obwohl die <strong>Umsatzsteuerbefreiung </strong>den Verwaltungsaufwand im Unternehmen deutlich senkt, ist sie nicht immer die beste Alternative f&#252;r das Unternehmen. Selbst dann nicht, wenn eine <strong>Umsatzsteuerbefreiung </strong>aufgrund der noch nicht erreichten Umsatzgrenzen m&#246;glich w&#228;re.<br />
So kann beispielsweise kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden, was sich –je nach Gr&#246;&#223;e des Einkaufs- doch sehr summieren kann. In diesem Fall m&#252;ssen diese Vorsteuerbetr&#228;ge komplett als Kosten gebucht werden.</p>
<p>Auch viele Gesch&#228;ftspartner und Kunden sehen es lieber, wenn die Eingangsrechnungen die Mehrwertsteuer ausweisen. Denn diese Mehrwertsteuer kann nun wiederum als Vorsteuer in Abzug gebracht werden. Liegt jedoch eine Umsatzsteuerbefreiung vor, so kann der Kunde keine Kosten vom Finanzamt zur&#252;ckholen.</p>
<h2>Umsatzsteuerbefreiung zulasten des Images</h2>
<p>Auch wenn alle Umsatzzahlen der Buchf&#252;hrung f&#252;r die <a title="Kleinunternehmerregelung" href="http://www.buchhaltungs-software-shop.de/category/kleinunternehmer/" target="_self">Kleinunternehmerregelung</a> und somit auch f&#252;r die <strong>Umsatzsteuerbefreiung </strong>sprechen, so sollte jedes Unternehmen auch die M&#246;glichkeit der Regelbesteuerung in Betracht ziehen. Durch einen expliziten Verzicht auf die <strong>Umsatzsteuerbefreiung </strong>steigt in den meisten F&#228;llen auch das Prestige und das Image des Unternehmens stark an. Viele gewerbliche Kunden ist eine <strong>Umsatzsteuerbefreiung </strong>von Anfang an ein Ausschlu&#223;kriterium f&#252;r das Zustandekommen der Gesch&#228;ftsbeziehungen.<br />
Au&#223;erdem ist bei der <a title="Kleinunternehmerregelung" href="http://www.buchhaltungs-software-shop.de/category/kleinunternehmer/" target="_self">Kleinunternehmerregelung</a> (und somit auch der Umsatzsteuerbefreiung) f&#252;r jeden ersichtlich, in welcher (kleinen) Gr&#246;&#223;enordnung sich das Unternehmen befindet.</p>
<h2>Umsatzsteuerbefreiung – Vor- und Nachteile abw&#228;gen</h2>
<p>Wer als Kleinunternehmer von der <strong>Umsatzsteuerbefreiung</strong> Gebrauch machen will, der sollte immer auch pr&#252;fen, ob ein Verzicht hier nicht mehr Nachteile als Vorteile bringt. Was zwar einen niedrigeren Verwaltungsaufwand darstellt, kann aus anderer Sicht durchaus negativ f&#252;r das Gesch&#228;ft selbst sein. Ebenfalls sollte auch klar sein, dass ein Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung in den kommenden f&#252;nf Jahren nicht mehr r&#252;ckg&#228;ngig gemacht werden kann.<br />
Wer hier unsicher ist, der sollte unter Umst&#228;nden den Rat eines Steuerberaters einholen.<br />
Auf jeden Fall aber sollte man sich fragen, ob eine <strong>Umsatzsteuerbefreiung </strong>immer die beste L&#246;sung f&#252;r das Unternehmen ist.
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		<title>Der Weg zur&#252;ck von der Regelbesteuerung zum Kleinunternehmer-Status</title>
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		<pubDate>Wed, 07 Jul 2010 13:34:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kleinunternehmer]]></category>
		<category><![CDATA[§ 19 UStG]]></category>

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		<description><![CDATA[Als Kleinunternehmer werden all die selbstst&#228;ndig t&#228;tigen Unternehmer bezeichnet, deren Vorjahresumsatz einen Bruttobetrag in H&#246;he von 17.500 Euro nicht &#252;berschritten hat und die im laufenden Kalenderjahr mit ihrem Umsatz voraussichtlich unter der Grenze von 50.000 Euro bleiben werden. Mit der Kleinunternehmer-Regelung gem&#228;&#223; § 19 UStG verpflichtet sich der Unternehmer auf seinen Rechnungen und Honoraraufstellungen keine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_118" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><img class="size-medium wp-image-118" title="Kleinunternehmerregelung" src="http://www.buchhaltungs-software-shop.de/wp-content/uploads/2010/07/Fotolia_467495_XS-300x200.jpg" alt="Kleinunternehmerregelung" width="300" height="200" /><p class="wp-caption-text">© Hallgerd - Fotolia.com</p></div>
<p>Als Kleinunternehmer werden all die selbstst&#228;ndig t&#228;tigen Unternehmer bezeichnet, deren Vorjahresumsatz einen Bruttobetrag in H&#246;he von 17.500 Euro nicht &#252;berschritten hat und die im laufenden Kalenderjahr mit ihrem Umsatz voraussichtlich unter der Grenze von 50.000 Euro bleiben werden.</p>
<p>Mit der Kleinunternehmer-Regelung gem&#228;&#223; § 19 UStG verpflichtet sich der Unternehmer auf seinen Rechnungen und Honoraraufstellungen keine MwSt. auszuweisen. Im Gegenzug entf&#228;llt hier dann jedoch auch die Pflicht, monatlich oder viertelj&#228;hrlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben. Die ausgewiesene Vorsteuer auf Eingangsrechnungen wiederum kann nun nicht mehr ber&#252;cksichtigt werden, sondern wird lediglich als Kostenfaktor verbucht. Ein Erstattungsanspruch entf&#228;llt hier dem zufolge.</p>
<p>&#220;bersteigt der Umsatz im laufenden Gesch&#228;ftsjahr jedoch die Kleinunternehmer-Grenze, so wird der Wechsel hin zur Regelbesteuerung und die damit einhergehende Umsatzsteuervoranmeldung Pflicht.</p>
<p><span id="more-116"></span></p>
<p>Viele Unternehmer sind bei der Existenzgr&#252;ndung unsicher, wie hoch der zu erwartende Umsatz des neu gegr&#252;ndeten Unternehmens ausfallen wird. Um Umsatzsteuernachzahlungen aus dem Weg zu gehen, entschlie&#223;en sie sich deshalb viele zur direkten Einstufung in die Regelbesteuerung. Dies ist selbstverst&#228;ndlich auch der Fall, wenn der zu erwartende Umsatz die Kleinunternehmer-Grenze schon vorab gesch&#228;tzt &#252;bersteigen wird.</p>
<p>Was passiert jedoch hat man sich einmal f&#252;r die Regelbesteuerung entschieden? Was ist, wenn der Umsatz das gesch&#228;tzte Ziel nicht erreicht?<br />
Zun&#228;chst sei gesagt: wer sich freiwillig f&#252;r die Regelbesteuerung entschieden hat, der ist daran die n&#228;chsten f&#252;nf Jahre gebunden. Und dies bleibt auch unabh&#228;ngig vom tats&#228;chlich erwirtschaftetem Umsatz. Erst nach Ablauf dieser Frist, ist ein Wechsel zur Kleinunternehmer-Besteuerung wieder m&#246;glich.</p>
<p>Wer jedoch aufgrund von steigenden Ums&#228;tzen vom Kleinunternehmer-Status zur Regelbesteuerung wechseln musste, f&#252;r den gibt es durchaus noch einen Weg zur&#252;ck. Ma&#223;geblich hierf&#252;r sind jedoch eine ganze Reihe von Bedingungen, wobei hier zun&#228;chst nat&#252;rlich die ausbleibenden Umsatzzahlen zu nennen w&#228;ren.</p>
<p>Aufgrund der Weltwirtschaftskrise sind auch deutsche Unternehmen mehr und mehr in ihrer Existenz bedroht. Stark schwankende Gewinn- und Umsatzzahlen sind mittlerweile mehr die Regel als die Ausnahme. Nicht wenige Unternehmen stehen aus diesem Grund vor der Frage, wie sie bestm&#246;glich oder &#252;berhaupt aus der Pflicht zur Regelbesteuerung wieder hinauskommen k&#246;nnen. Viele Firmeninhaber wissen dar&#252;ber hinaus gar nicht, dass diese M&#246;glichkeit &#252;berhaupt besteht.</p>
<p>Sinken oder stagnieren die Auftragszahlen, rutscht der zu erwartende Umsatz des laufenden Gesch&#228;ftsjahres unter die 50.000 Euro-Grenze und war der Vorjahresumsatz bereits niedriger als 17.500 Euro, so gestatten die ortsans&#228;ssigen Finanzbeh&#246;rden eine Abstufung zur&#252;ck auf den Kleinunternehmer-Status.<br />
Dies ist jedoch nur dann m&#246;glich, wenn der Unternehmer sich nicht freiwillig zur Regelbesteuerung entschlossen hat, bzw. sofern die 5-Jahresfrist bereits abgelaufen ist.</p>
<p>Gibt es Einnahmen aus mehreren einzelnen Unternehmen und Selbstst&#228;ndigkeiten, so sind diese kumuliert zu sehen und m&#252;ssen demnach hier mit einflie&#223;en.<br />
Einnahmen aus Vermietungen und Verpachtungen werden weiterhin so ber&#252;cksichtigt, wie dies vorab gehandhabt wurde. Unterliegen sie der Umsatzsteuer, so haben diese auch Auswirkungen auf die Einstufung in die Kleinunternehmer-Regelung.</p>
<p>Zu beachten ist weiterhin, dass Erl&#246;se aus Lieferungen und Leistungen, welche vor der R&#252;ckstufung zur Kleinunternehmer-Besteuerung erfolgt sind, auch nachtr&#228;glich noch der Umsatzsteuer unterliegen. Dies ist auch unabh&#228;ngig davon, wann die Zahlung von Seiten der Kunden beim Unternehmen eingegangen ist.</p>
<p>Werden all diese Vorgaben ber&#252;cksichtigt, so werden dem Unternehmen auf dem Weg zur&#252;ck keine Steine in den Weg gelegt. Auch wenn wirtschaftliche Schwierigkeiten diese Ma&#223;nahme notwendig machen, kann man sich nun zumindest auf einen deutlich geringeren Verwaltungsaufwand und die gestrichene Umsatzsteuervoranmeldung freuen.
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