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	<title>www.buchhaltungs-software-shop.de &#187; Künstlersozialkasse</title>
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	<description>Durchstarten statt träge &#34;buchhalten&#34; - Tipps &#38; Tricks für eine effizientere Buchhaltung!</description>
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		<title>Webseiten-Betreiber &#8211; Wenn die K&#252;nstlersozialkasse zur Kasse bittet</title>
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		<pubDate>Wed, 10 Nov 2010 15:36:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Künstlersozialkasse]]></category>
		<category><![CDATA[KSK]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer als freischaffender K&#252;nstler t&#228;tig ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen in den Genuss einer Versicherungsveranlagung bei der K&#252;nstlersozialkasse (KSK) kommen. Die KSK ist eine Unterabteilung der sogenannten Unfallkasse des Bundes, unselbstst&#228;ndig jedoch verm&#246;gens- und haushaltsm&#228;&#223;ig eigenst&#228;ndig, und erm&#246;glicht hier beispielsweise Publizisten, Musikern, Schauspielern und Malern den Zugang zur gesetzlichen Sozialversicherung. Wer der K&#252;nstlersozialkasse angeschlossen ist, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer als freischaffender K&#252;nstler t&#228;tig ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen in den Genuss einer Versicherungsveranlagung bei der <strong>K&#252;nstlersozialkasse (KSK) </strong>kommen. Die <strong>KSK </strong>ist eine Unterabteilung der sogenannten Unfallkasse des Bundes, unselbstst&#228;ndig jedoch verm&#246;gens- und haushaltsm&#228;&#223;ig eigenst&#228;ndig, und erm&#246;glicht hier beispielsweise Publizisten, Musikern, Schauspielern und Malern den Zugang zur gesetzlichen Sozialversicherung. Wer der <strong>K&#252;nstlersozialkasse </strong>angeschlossen ist, bleibt zwar auch weiterhin in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse, jedoch &#252;bernimmt in diesem Falle die KSK einen entsprechenden Arbeitgeberanteil, wie dies bei Angestellten im Rahmen der Lohnbuchhaltung erfolgt.</p>
<p>Neben dem Krankenkassenbeitrag beinhaltet dies explizit die Pflege- und Rentenversicherung &#8211; dh., wer Mitglied in der <em>KSK </em>ist, ist immer auch rentenversichert!</p>
<p><span id="more-300"></span></p>
<h2>Woraus finanziert sich die K&#252;nstlersozialkasse aber nun?</h2>
<p>Derzeit sind der KSK deutschlandweit rund 170.000 freischaffende K&#252;nstler angeschlossen. W&#228;hrend diese in der Regel von pers&#246;nlich gesunkenen Beitr&#228;gen zur Krankenversicherung und auch von der Rentenversicherungspflicht profitieren, muss die <strong>KSK </strong>daf&#252;r sorgen, diese Leistungen auch erbringen zu k&#246;nnen. Sie ben&#246;tigt Einnahmen, um die fiktiven Arbeitgeberanteile zahlen zu k&#246;nnen.</p>
<p>Die Einnahmen der K&#252;nstlersozialkasse erwirtschaften sich zum einen durch die Beitr&#228;ge der Versicherten und zum anderen, indem alle die zur Kasse gebeten werden, die die Leistung eines sogenannten K&#252;nstlers in Anspruch nehmen. Und zwar unabh&#228;ngig davon, ob der K&#252;nstler selbst der KSK angeschlossen ist! Der derzeitige Beitragssatz betr&#228;gt 3,9 Prozent.</p>
<p>Im t&#228;glichen Leben gibt es in der Regel eine Vielzahl von Transaktionen, die mit Honorarrechnungen eines K&#252;nstlers einhergehen, wobei in der heutigen Zeit vielfach besonders Webseitenbetreiber betroffen sind.</p>
<h2>Webseiten- und Blogbetreiber sind meist abgabenpflichtig</h2>
<p>Im Zeitalter des 21. Jahrhunderts ist das Internet das Medium schlechthin. Portale und Pr&#228;senzen schie&#223;en wie Pilz aus dem Boden und f&#252;r jedes angebotene Produkt oder jede Dienstleistung gibt es entsprechende Abnehmer.</p>
<p>Um jedoch eine Leistung oder ein Produkt auch online lukrativ absetzen zu k&#246;nnen, ben&#246;tigt es in der Regel eine ansprechende Website oder Homepage. Hier reicht es meist nicht aus, lediglich Waren aufzulisten, sondern hier muss explizit an Werbung und Vermarktung gearbeitet werden. Viele Anbieter nehmen aus diesem Grund die Leistung eines Werbefachmanns oder einer Textagentur in Anspruch.</p>
<p>Ebenso erfolgreich und aufstrebend ist der Markt mit den sogenannten Blogs. Blogs gibt es mittlerweile in jeder erdenklichen Form und mit unendlich vielen inhaltlichen Themen. Privatpersonen schreiben hier genauso regelm&#228;&#223;ig wie auch Unternehmer, w&#228;hrend bei zweiteren Gruppe nicht selten sogar Dienstleistungs- oder Warenangebot mit zus&#228;tzlichen interessanten Blogs zum jeweiligen Angebot kombiniert werden.</p>
<p>Wer sein Onlineportal oder Blog jedoch nicht selber betexten kann oder will, ist in der Regel auf professionelle Hilfe angewiesen. Nur –was viele gar nicht wissen: Auch in diesem Fall ist eine Abgabe an die K&#252;nstlersozialkasse fast immer Pflicht! Publizistische Arbeiten unterliegen hier einer gesonderten Abgabe.</p>
<h2>Nachzahlungen vermeiden!</h2>
<p>Wer umfangreiche Nachzahlungen vermeiden will, der ist gut beraten, sich umfassend mit der Thematik auseinanderzusetzen.<br />
Eine formlose Mitteilung bei der K&#252;nstlersozialkasse hat jedoch zu erfolgen.</p>
<h2>Ausnahmen</h2>
<p>Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung hier jedoch m&#246;glich. Dies ist der Fall, wenn nicht in regelm&#228;&#223;igen Abst&#228;nden Leistungen in Anspruch genommen werden oder wenn es sich bei dem Auftragnehmer um eine juristische Person (GmbH, AG, e.V. etc.) handelt.</p>
<h2>Verbuchung</h2>
<p>Da es sich bei den Auftragnehmern in der Regel um selbstst&#228;ndig t&#228;tige K&#252;nstler handelt, sind die Abgaben an die KSK auch nicht unter Personalkosten zu verbuchen. Hier erfolgt die ordnungsgem&#228;&#223;e Verbuchung unter dem Aspekt der sogenannten Fremdleistung.
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		<title>K&#252;nstlersozialabgabe auf Gesellschafter-Gesch&#228;ftsf&#252;hrergeh&#228;lter von GmbHs, GmbH &amp; Co. KGs</title>
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		<pubDate>Tue, 01 Jun 2010 08:37:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Buchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Künstlersozialkasse]]></category>

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		<description><![CDATA[Die K&#252;nstlersozialkasse (KSK) versendet neuerdings Frageb&#246;gen und pr&#252;ft Gesellschafter, die sozialversicherungsfrei sind und f&#252;r ihre GmbH oder GmbH &#038; Co. KG k&#252;nstlerisch oder publizistisch t&#228;tig sind, ob es sich hierbei insgesamt um eine k&#252;nstlerische T&#228;tigkeit handelt. Es ist zu beachten, dass alle T&#228;tigkeiten, also auch die vorbereitenden Arbeiten sowie die Nebent&#228;tigkeiten, die mit der k&#252;nstlerischen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die K&#252;nstlersozialkasse (KSK) versendet neuerdings Frageb&#246;gen und pr&#252;ft Gesellschafter, die sozialversicherungsfrei sind und f&#252;r ihre GmbH oder GmbH &#038; Co. KG k&#252;nstlerisch oder publizistisch t&#228;tig sind, ob es sich hierbei insgesamt um eine k&#252;nstlerische T&#228;tigkeit handelt. Es ist zu beachten, dass alle T&#228;tigkeiten, also auch die vorbereitenden Arbeiten sowie die Nebent&#228;tigkeiten, die mit der k&#252;nstlerischen oder publizistischen T&#228;tigkeit in direktem Zusammenhang stehen, zur k&#252;nstlerischen T&#228;tigkeit eines Gesellschafters gerechnet werden.</p>
<p>Zum Beispiel die Bereiche Grafik, Design oder Layout: zur gestalterischen Arbeit geh&#246;ren auch die Akquisition, die Produktberatung, Strategieerarbeitung, Kommunikationsberatung sowie die Finanzplanung und die Realisation.</p>
<p>Die unternehmensbezogenen T&#228;tigkeiten wie die kaufm&#228;nnische F&#252;hrung des Unternehmens z&#228;hlen jedoch nicht zur k&#252;nstlerischen T&#228;tigkeit. Dies gilt auch, wenn die eigentliche k&#252;nstlerische T&#228;tigkeit von einer anderen Person erbracht wird und die Nebent&#228;tigkeiten isoliert vorgenommen werden.</p>
<p>Erh&#228;lt der Gesellschafter f&#252;r seine Arbeit eine pauschale Verg&#252;tung, kann diese nur zu 100% als k&#252;nstlerisch oder zu 100% als nicht k&#252;nstlerisch bewertet werden. Wenn also Beitragspflicht festgestellt wird, ist die gesamte Verg&#252;tung (Gehalt, Gewinnbeteiligung, Altersvorsorge, usw.) beitragspflichtig. Nicht zur Bemessungsgrundlage geh&#246;ren lediglich Gewinnanteile aufgrund einer Kapitalbeteiligung (bspw. Dividenden).</p>
<p>Wenn keine pauschale Bezahlung erfolgt, sprich wenn die k&#252;nstlerische T&#228;tigkeit des Gesellschafters gesondert abgerechnet und verg&#252;tet wird, sind nur diese Betr&#228;ge an die KSK zu melden. Dies gilt auch dann, wenn diese T&#228;tigkeiten nicht das Schwergewicht der an die GmbH oder GmbH &#038; Co. KG erbrachten Leistungen bildet.</p>
<p>Hinweis: Diese neue Gesetzesauslegung der KSK ist &#252;berraschend im Oktober 2009 entstanden. Viele Werbeagenturen hatten ihre Rechtsform ge&#228;ndert, um der Beitragspflicht zu entgehen. Mit ihrer neuen, verfassungsrechtlich zweifelhaften Gesetzesauslegung versucht die KSK nun, die entstandenen Einnahmeausf&#228;lle zu kompensieren.
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