Artikel-Schlagworte: „Ordentliche Rechnung“
Jeder Freiberufler oder Selbstständige muss für seine Arbeit Rechnungen schreiben. Es gibt ein paar im Folgenden aufgeführte Grundregeln, die man beim Erstellen einer Rechnung unbedingt beachten und einhalten muss. Wenn man nicht bei jedem Schreiben von vorne anfangen möchte, wäre es ratsam, sich ein Muster zu entwerfen, in das dann die jeweils notwendigen Daten immer wieder eingetragen werden können.
Was muss eine Rechnung beinhalten?
Als Unternehmer ist jeder verpflichtet, Rechnungen zu Erstellen, ein Duplikat jeder Rechnung für mindestens 10 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Rechnung erstellt wurde, aufzubewahren. Grundsätzlich gilt, dass eine ordentliche Rechnung zwingend die komplette Anschrift, unter dem vollständigen Namen, der Rechnung stellenden Person (meistens in der Kopfzeile) enthält. Darunter muss ebenso detailliert aufgeführt werden, der Name als auch die Anschrift des Kunden, oder auch des Leistungsempfängers. Es ist einem freigestellt, ob man die Bankverbindung oben mit aufführt – manchmal (insbesondere bei größeren Unternehmen) findet man diese Angaben auch in der Fußzeile, fehlen dürfen sie aber keinesfalls, wie natürlich auch nicht das jeweilige Ausstellungsdatum der Rechnung.
