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	<title>www.buchhaltungs-software-shop.de &#187; Software</title>
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	<description>Durchstarten statt träge &#34;buchhalten&#34; - Tipps &#38; Tricks für eine effizientere Buchhaltung!</description>
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		<title>Abschreibung Software</title>
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		<pubDate>Mon, 30 May 2011 12:40:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abschreibung]]></category>
		<category><![CDATA[Anlagevermögen]]></category>
		<category><![CDATA[Software]]></category>

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		<description><![CDATA[Betriebssysteme im Computer mindern den zu versteuernden Gewinn Auch betrieblich genutzte Software geh&#246;rt zum Anlageverm&#246;gen und darf deshalb entsprechend auch steuerlich abgesetzt werden. Zwar gelten f&#252;r Softwareartikel andere Regeln als beispielsweise f&#252;r die B&#252;ro- und Gesch&#228;ftsausstattung oder dem Fuhrpark, jedoch darf und die Software regul&#228;r der AfA (Absetzung f&#252;r Abnutzung) zugef&#252;hrt werden. Abschreibung von Wirtschaftsg&#252;tern [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Betriebssysteme im Computer mindern den zu versteuernden Gewinn</h2>
<p>Auch betrieblich genutzte Software geh&#246;rt zum <strong>Anlageverm&#246;gen </strong>und darf deshalb entsprechend auch <strong>steuerlich abgesetzt</strong> werden. Zwar gelten f&#252;r Softwareartikel andere Regeln als beispielsweise f&#252;r die B&#252;ro- und Gesch&#228;ftsausstattung oder dem Fuhrpark, jedoch darf und die Software regul&#228;r der AfA (Absetzung f&#252;r Abnutzung) zugef&#252;hrt werden.</p>
<h2>Abschreibung von Wirtschaftsg&#252;tern aus dem Softwarebereich</h2>
<p>Ist von der <strong>Abschreibung </strong>die Rede, so ist hier von der <strong>wirtschaftlichen Abnutzung</strong> eines Produktes die Rede. Ob und wie lange ein Wirtschaftsgut abgeschrieben werden kann, richtet sich nach unterschiedlichen Bedingungen und Ausgangspunkten. Der Gesetzgeber hat jedoch eine AfA-Liste erstellen und herausgeben lassen, aus der entnommen werden kann, welche Nutzungsdauer die einzelnen Wirtschaftsg&#252;ter haben. Speziell bei der Software, die sich in der Regel sehr schnell abnutzt, ist die Nutzungsdauer eher gering angegeben und der <strong>j&#228;hrliche Abschreibungsbetrag </strong>entsprechend hoch. Die Anschaffungskosten sind auf rund drei bis f&#252;nf Jahre zu verteilen und k&#246;nnen dann abgeschrieben werden. W&#228;hrend es den meisten Finanz&#228;mtern Recht ist, wenn die Nutzungsdauer sehr hoch ist, wollen die Steuerzahler hingegen gerne eine geringe Nutzungsdauer, da hiermit die Steuerlast oftmals erheblich gesenkt werden kann.</p>
<p><span id="more-382"></span></p>
<h2>Abschreibung von Software – Update-Programm oder Notebook?</h2>
<p>Wer Software abschreiben will, der muss zun&#228;chst pr&#252;fen, ob das Produkt &#252;berhaupt zu aktivieren ist, d. h., dem Anlageverm&#246;gen zugef&#252;hrt werden kann. Wer einen Computer und die entsprechende Software nutzt, der ben&#246;tigt in regelm&#228;&#223;igen Abst&#228;nden die sogenannten Update-Programme. Bei dieser Software handelt es sich allerdings <strong>nicht um ein eigenst&#228;ndiges Wirtschaftsgut</strong>, sondern hier wird lediglich ein Verbesserungsprogramm gekauft, welches die bestehende Software erneuert. Diese Art von Software darf nicht aktiviert werden und muss direkt als Aufwand gebucht werden. &#196;hnlich verh&#228;lt es sich auch mit den Wartungskosten, die immer mal wieder anfallen. Auch diese Kosten d&#252;rfen nicht aktiviert werden und folglich auch nicht auf das Anlageverm&#246;gen gebucht werden.</p>
<h2>Software – selbstst&#228;ndige Nutzung ist Pflicht</h2>
<p>Um ein Wirtschaftsgut abschreiben zu k&#246;nnen, muss gew&#228;hrleistet sein, dass dieses selbstst&#228;ndig nutzbar ist. Wer nur ein Betriebssystem f&#252;r das Notebook kauft, der hat hier keine Software erworben, die auf mehrere Jahre abgeschrieben werden darf. Ein Betriebssystem ist nicht alleine nutzbar, sondern muss, um in die AfA zu kommen, gleich mit dem eigentlich PC oder dem Notebook angeschafft werden.</p>
<h2>Immaterielles Wirtschaftsgut Software</h2>
<p>Alle selbstst&#228;ndig nutzbaren Softwareprogramme haben jedoch eines gemeinsam: sie k&#246;nnen nicht nur auf dem Computer eingesetzt werden. Ist dies der Fall, laufen sie unter der Bezeichnung immaterielle Wirtschaftsg&#252;ter, die aktiviert und auch abgeschrieben werden d&#252;rfen.</p>
<h2>Keine allgemeing&#252;ltigen Regeln zur Nutzungsdauer bei der Software</h2>
<p>Anders als bei allen anderen Wirtschaftsg&#252;tern kann f&#252;r Software keine einheitliche Nutzungsdauer angegeben werden. Die Regelungen hierf&#252;r &#228;ndern sich sehr h&#228;ufig, da immer wieder neue Produkte auf den Markt kommen, die auch in ihrer Nutzungsdauer stark variieren. Wer Software abschreiben will, der wird nicht umhin kommen, das jeweilige Wirtschaftsgut in seiner Nutzungsdauer zu sch&#228;tzen. Nutzungsdauer bedeutet hierbei jedoch nicht, dass der Artikel danach kaputt und nicht mehr einsetzbar ist. Software, deren Nutzungsdauer &#252;berschritten wurde, ist meist schlichtweg veraltet und somit lediglich buchm&#228;&#223;ig wertlos.</p>
<h2>Software AfA – Orientierungshilfe Hardware</h2>
<p>Bei der Software AfA und der diesbez&#252;glichen Sch&#228;tzung der Nutzungsdauer sollte nat&#252;rlich bedacht werden, dass die Software auch nur dann noch gebraucht werden kann, wenn die Hardware noch intakt ist. Ist der Rechner, in der sich die Software befindet, defekt und/oder nicht mehr in Betrieb, so muss meist auch die Software zeitgleich abgeschrieben werden.</p>
<h2>Software mindert den zu versteuernden Gewinn</h2>
<p>Selbst bei noch so undurchsichtig erscheinenden Nutzungsdauern bei den Softwareprodukten, eines haben sie alle gemeinsam: sie mindern den zu versteuernden Betriebsgewinn und wirken sich unter Umst&#228;nden deshalb finanziell sehr positiv aus. Das ist gerade auch deshalb der Fall, weil Software in der Regel in h&#246;chstens drei bis f&#252;nf Jahren abgeschrieben ist und die Anschaffungskosten folglich auf nur diesen kurzen Zeitraum aufgeteilt werden m&#252;ssen.
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		<title>Standardsoftware – Abschreibung als bewegliches Anlageverm&#246;gen</title>
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		<pubDate>Fri, 28 Jan 2011 13:15:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Abschreibung]]></category>
		<category><![CDATA[Software]]></category>

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		<description><![CDATA[Neigt sich das Gesch&#228;ftsjahr dem Ende zu, haben auch die Mitarbeiter der Buchhaltungsabteilungen eine ganze Reihe an Abschlussarbeiten zu erledigen. Um eine Bilanz erstellen zu k&#246;nnen, m&#252;ssen zum einen alle Konten abgeschlossen werden und zum anderen auch die sogenannten Abschlussbuchungen get&#228;tigt werden. Neben den Buchungen f&#252;r Bestandsver&#228;nderungen und R&#252;ckstellungen haben dar&#252;ber hinaus nun auch die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Neigt sich das Gesch&#228;ftsjahr dem Ende zu, haben auch die Mitarbeiter der Buchhaltungsabteilungen eine ganze Reihe an Abschlussarbeiten zu erledigen. Um eine Bilanz erstellen zu k&#246;nnen, m&#252;ssen zum einen alle Konten abgeschlossen werden und zum anderen auch die sogenannten Abschlussbuchungen get&#228;tigt werden. Neben den Buchungen f&#252;r Bestandsver&#228;nderungen und R&#252;ckstellungen haben dar&#252;ber hinaus nun auch die <strong>Abschreibungen f&#252;r Abnutzung (AfA)</strong> erfasst werden. Da jedes Wirtschaftsgut in der Regel nur eine begrenzte Lebensdauer hat, muss der diesbez&#252;gliche j&#228;hrliche Wertverlust in der Bilanz notiert werden.<br />
Hierzu z&#228;hlen neben der <strong>Abschreibung </strong>f&#252;r Maschinen, Fuhrpark, Betriebs- und Gesch&#228;ftsausstattung nat&#252;rlich auch die <strong>Software</strong>, ohne die in der Regel kein Betrieb mehr bestehen kann.</p>
<h2>Standardsoftware verliert st&#228;ndig an Wert</h2>
<p><strong>Software </strong>und <strong>Softwareprogramme </strong>unterliegen st&#228;ndigen Neuerungen, sodass sie bereits im Jahr der Anschaffung als wirtschaftlich veraltet gelten k&#246;nnen. Ob es sich um <strong>Software </strong>f&#252;r die Lagerhaltung, f&#252;r die Personalwirtschaft, f&#252;r die Konstruktion oder auch f&#252;r die Buchhaltung handelt: Meist ist auf dem Softwaremarkt bereits in k&#252;rzester Zeit ein neueres und vermeintlich besseres Softwareprogramm erh&#228;ltlich. Entsprechend ist dann auch der buchhalterische Wertverlust zu ber&#252;cksichtigen.</p>
<p><span id="more-327"></span></p>
<h2>Abschreibung auf Standardsoftware</h2>
<p>Um die <strong>Abschreibungsbuchungen f&#252;r Software</strong> zu t&#228;tigen, muss zun&#228;chst in Erfahrung gebracht werden, ob es sich bei dem Computerprogramm um individuelle angefertigte Programme handelt oder aber um eine Standardsoftware, die in vielen anderen Betrieben ebenfalls einsatzf&#228;hig ist. Erstere ist in der Regel wesentlich teurer als die Standardsoftware, sodass dieses als tats&#228;chliches Ablageverm&#246;gen zu sehen ist. Programme aus der Rubrik Standardsoftware jedoch, sind preislich meist niedrig angesetzt und gehen somit meist als sogenannte geringwertige Wirtschaftsg&#252;ter durch.</p>
<h2>Standardsoftware ist meist als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) zu sehen</h2>
<p>Ob es sich bei der <em>Software </em>um ein geringwertiges Wirtschaftgut (GWG) handelt, ist an den Anschaffungs- und Herstellungskosten zu erkennen. <em>Standardsoftware </em>mit einer Netto-Preisspanne zwischen 150 Euro und 1.000 Euro k&#246;nnen hier sofort komplett abgeschrieben werden und sind entsprechend als Betriebsausgaben zu verbuchen, bzw. haben eine nur geringe Nutzungsdauer. Hier wird buchhalterisch unterstellt, dass das Wirtschaftsgut sofort in den Verbrauch flie&#223;t &#8211; was im tats&#228;chlichen Fall in der Regel kaum der Fall sein wird.</p>
<h2>Wirtschaftliche Nutzungsdauer von Standardsoftware</h2>
<p>Standardsoftware, welche nicht unter der <span style="text-decoration: underline;">Bezeichnung GWG</span> zu erfassen ist, unterliegt einer anderen <strong>Abschreibung</strong>. Hier hat der Gesetzgeber eine entsprechende Nutzungsdauer festgelegt, die meist nur wenige Jahre umfasst. Insbesondere f&#252;r <strong>Standardsoftware</strong>, die unter der Bezeichnung ERP-Software verkauft wird, gilt laut Finanzverwaltung (Bundessteuerblatt 2005 I / S. 1025 und BMF-Schreiben vom 18. November 2005 / IV B 2 Seite 2172  37/05) eine Nutzungsdauer von maximal 5 Jahren.</p>
<h2>Standardsoftware ist buchungstechnisch als k&#246;rperliche Ware zu sehen</h2>
<p>Obwohl bei der <strong>Standardsoftware </strong>wie auch bei der individuell erstellten Software kein greifbarer Gegenstand zu erkennen ist, gilt diese trotzdem als <strong>k&#246;rperliche Ware </strong>und auch f&#252;r die <strong>Abschreibung als Gegenstand</strong>. Hier steht zwar auch das Wirtschaftsgut ansich im Vordergrund, jedoch ist dieses als ein Werk geistigen Inhalts zu betrachten. Der Gegenstand in Bezug zum Warenumschlag ist als verk&#246;rperte geistige Leistung umgewandelt worden.<br />
Der f&#252;r die Standardsoftware genutzte Datentr&#228;ger ist f&#252;r die Beurteilung nicht relevant; hier greift der gleiche Ma&#223;stab wie beispielsweise beim Wirtschaftsgut Buch – ebenfalls eine verk&#246;rperte geistige Leistung.</p>
<h2>Aufwendungen f&#252;r Standardsoftware im Einzelnen</h2>
<p><span style="text-decoration: underline;">Aufwendungen f&#252;r Standardsoftware bis zu 150 Euro</span> (Nettobetrag) k&#246;nnen noch im gleichen Jahr der Anschaffung oder Herstellung voll als Betriebsausgaben abgeschrieben werden. Liegt der Preis oberhalb dieser Grenze, jedoch nicht &#252;ber 1.000 Euro (Nettobetrag), so hat eine Nutzungsdauer von 5 Jahren angesetzt zu werden. Die gleichm&#228;&#223;ige Abschreibung in diesem Zeitraum ist ebenfalls als Betriebsausgaben zu verbuchen. Aufwendungen &#252;ber 1.000 Euro m&#252;ssen auf eine betriebsgew&#246;hnliche Nutzungsdauer verteilt werden. Eine Investitionszulage kann hier jedoch nicht mehr gew&#228;hrt werden, da der Bundesfinanzhof (BFH) Standardsoftware immer noch als immaterielles Wirtschaftsgut ansieht. Ob diesbez&#252;glich eine &#196;nderung zu erwarten ist, bleibt noch abzuwarten.
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		<title>Neue Buchhaltungssoftware 2010</title>
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		<pubDate>Sat, 19 Jun 2010 11:52:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Buchhaltungssoftware]]></category>
		<category><![CDATA[adata]]></category>
		<category><![CDATA[Buchhalter 2010]]></category>
		<category><![CDATA[Diamant]]></category>
		<category><![CDATA[Lexware]]></category>
		<category><![CDATA[Software]]></category>
		<category><![CDATA[WISO]]></category>

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		<description><![CDATA[Dank moderner Hilfsmittel muss die Buchhaltung schon lange nicht mehr per Hand erledigt werden und die Zettelwirtschaft inklusive gereizter Nerven geh&#246;ren zum Gl&#252;ck zur Vergangenheit an. Heute gibt es f&#252;r die Buchhaltung moderne und innovative Software-Programme, die Schritt f&#252;r Schritt zum gew&#252;nschten Ergebnis f&#252;hren. Buchhaltungssoftware von Lexware Zu den f&#252;hrenden Unternehmen im Segment Finanzverwaltung geh&#246;rt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Dank moderner Hilfsmittel muss die Buchhaltung schon lange nicht mehr per Hand erledigt werden und die Zettelwirtschaft inklusive gereizter Nerven geh&#246;ren zum Gl&#252;ck zur Vergangenheit an. Heute gibt es f&#252;r die Buchhaltung moderne und innovative Software-Programme, die Schritt f&#252;r Schritt zum gew&#252;nschten Ergebnis f&#252;hren.</em></strong></p>
<p><strong>Buchhaltungssoftware von <a title="Lexware Shop" href="http://www.lexwarte.de/shop" target="_blank">Lexware</a> </strong></p>
<p>Zu den f&#252;hrenden Unternehmen im Segment Finanzverwaltung geh&#246;rt Lexware, der Klein- sowie Mittelstandsunternehmen und Selbst&#228;ndigen Software-L&#246;sungen f&#252;r unter anderem das Rechnungswesen anbietet.</p>
<p>So wird in der Portfolio des Unternehmens die Software <strong>Buchhalter 2010</strong> angeboten, die in unterschiedlichen Versionen f&#252;r ma&#223;geschneiderte Anspr&#252;che verf&#252;gbar ist. Die Basissoftware nennt sich Buchhalter 2010, die jedoch &#252;ber umfangreiche Funktionen, Ausstattung sowie M&#246;glichkeiten besitzt. Darunter beispielsweise automatisierte Buchungsvorlagen, Elster 2010, Betriebspr&#252;fer Modus, betriebswirtschaftliche Auswertungen, dreistufiges Mahnverfahren sowie zehn 10 Musterkontenrahmen f&#252;r &#196;rzte, Vereine und Handwerker. Noch mehr Funktionen bietet dann das <strong>Buchhalter plus 2010</strong> von Lexware. Neben der Standardausstattung gibt es ein integriertes Kassenbuch, Dauerfristverl&#228;ngerung 2010, Lexware Online-Banking sowie Mobil Modus.</p>
<p>F&#252;r alle, die mit gro&#223;en Datenmengen von mehreren Arbeitspl&#228;tzen balancieren, bietet Lexware Buchhalter pro 2010 an. Auch hier stehen die Grundlagen der beiden vorigen Buchhaltungsprogramme zur Verf&#252;gung, zus&#228;tzlich aber ist es unter anderem m&#246;glich, die Client-/Server-L&#246;sung inklusive drei Arbeitspl&#228;tzen zu nutzen.<strong> Lexware Buchhalter Premium 2010</strong> ist ein weiteres Produkt aus dem Angebot des Unternehmens, dass vor allem mit Komfort verbunden ist. Denn der Installationsservice sowie die Einf&#252;hrung in das Programm sind inklusive. Jedoch wird neben einen Festpreis eine monatliche Rate f&#228;llig, dessen Mindestlaufzeit 12 Monate betr&#228;gt.</p>
<p>Die Buchhaltungsprogramme von Lexware kann beim Unternehmen entweder als CD-Rom beziehungsweise DVD bestellt oder auf der Homepage herunter geladen werden. Zus&#228;tzlich ist es m&#246;glich die einzelnen Versionen zu updaten. Als Systemvorrausetzung f&#252;r die Nutzung der Buchhaltungsprogramme von Lexware sind die Betriebsysteme Windows XP, Vista oder Windows 7, 512 MB Arbeitsspeicher sowie eine Grafikaufl&#246;sung von mindestens 1024&#215;768.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Wenn man sich allerdings noch nicht sicher ist, ob die Lexware Buchhaltungssoftware genau das Richtige ist, bietet das Unternehmen die Option des Testens f&#252;r vier Wochen an</strong></span>. Au&#223;erdem gibt es bei Lexware keine oft unverst&#228;ndliche Bedienungsanleitung f&#252;r Softwareprodukte, sondern das Unternehmen stellt seinen Kunden einen kostenlosen Onlinekurs bereit, der von Experten gef&#252;hrt wird und Schritt f&#252;r Schritt die Materie der Buchhaltungssoftware von Lexware n&#228;her bringt. Des weiteren kann ebenso ein individuelles Einsteiger-Training kostenpflichtig genutzt werden. Unter anderem werden in dem einst&#252;ndigen Coaching das Anlegen von Personenkonten, Buchungen von Eingangs- und Ausgangsrechnungen sowie das Einrichten von Mahnwesen beigebracht.</p>
<p><strong>Buchhaltungsprogramme von Diamant</strong></p>
<p>Auch das Unternehmen Diamant bietet mittelst&#228;ndigen Unternehmen Buchhaltungssoftware an, die nach eigenen Bed&#252;rfnissen mit Modulen individuell zusammenstellt werden kann. Eines der Produkte ist die Diamant/3 IQ Finanzbuchhaltung, die unter anderem eine gleichzeitige Erfassung f&#252;r Kostenrechnung, Anlage sowie Konzernbuchhaltung erm&#246;glicht. <span id="more-78"></span>Des Weiteren verf&#252;gt die Software beispielsweise &#252;ber einen automatisierten Zahlungsvorschlag, bis zu neun Mahnstufen je Gruppe, einen Erinnerungsablauf von Kleinbetr&#228;gen sowie einen automatischen Belegstorno. Die Diamant/3 IQ Finanzbuchhaltungssoftware kann dann nach eigenen Kriterien mittels Modulen, die das Unternehmen seinen Kunden bereitstellt, erweitert werden. Darunter das Kassenbuch mit dezentraler Vorerfassung, M&#246;glichkeiten zum Auslandszahlungsverkehr sowie ein Modul f&#252;r das &#246;ffentliche Mahnwesen. Diamant/3 IQ Anlagebuchhaltung ist ein weiteres Angebot des Unternehmens, dass den aktuellen Buchungsstand des Verm&#246;gens anzeigt und einen vollst&#228;ndigen &#220;berblick &#252;ber die vorhandenen Geldanlagen bietet. Allerdings gibt es hierbei keine Erweiterungsoptionen.</p>
<p>Die Konzernbuchhaltung von Diamant ist vor allem f&#252;r Darstellung des Zustandes der komplette Unternehmensstruktur geeignet. So verf&#252;gt es beispielsweise &#252;ber eine zentrale Stammdatenf&#252;hrung sowie Auswertungen wie Konsolidierungsnachweise und Warenums&#228;tze. Aufstocken kann die Konzernbuchhaltung mit unter anderem dem Modul zentrales Bankkonto.</p>
<p><strong><a title="WISO" href="http://www.wiso.de" target="_blank">WISO</a> Buchhaltungssoftware</strong></p>
<p>Das WISO Buchhaltungsprogramm bietet ist vor allem an kaufm&#228;nnische Unternehmen gerichtet und bietet unter anderem mehrere Kontenrahmen, Unternehmensauswertungen wie beispielsweise E&#220;R; Bilanz und Saldenlisten, Schnittstellen f&#252;r ELSTER sowie Online-Banking. Au&#223;erdem verf&#252;gt die Software &#252;ber mehr als hundert Vorlagen f&#252;r die Auswertung, &#220;bersichten und viele weitere Muster zum ausdrucken. Als Systemvoraussetzung wird Windows XP, Vista und Windows 7, 400 MB Speicherplatz und Internet Explorer ab der Version 6 ben&#246;tigt. Das Buchhaltungsprogramm von WISO kann kostenlos heruntergeladen werden. <span style="text-decoration: underline;">Jedoch gilt der Preis nur f&#252;r eine Lizenz, die insgesamt 12 Monate g&#252;ltig ist.</span></p>
<p><strong>adata Buchhaltungsprogramm</strong></p>
<p>Auch das Unternehmen adata, dass bereits seit mehr als 20 Jahren Softwarel&#246;sungen f&#252;r branchenunabh&#228;ngige Unternehmen anbietet, verf&#252;gt &#252;ber ein professionell entwickeltes Buchhaltungsprogramm, dass zur Optimierung und Verwaltung des Rechnungswesen genutzt werden kann. Die Buchhaltungssoftware von adata beinhaltet umfangreiche Funktionen f&#252;r die Finanzbuchhaltung wie sechsstellige Sachkontennummern, Standardkontenrahmen, Monatsabschluss und Planwerte pro Konto. Au&#223;erdem verf&#252;gt das Programm des Unternehmens mehrere Einstellungen im Segment Zahlungsmanagement sowie Funktionen f&#252;r das Mahnwesen bei dem unter anderem bis zu 99 Mahnstufen m&#246;glich sind. Au&#223;erdem bietet das Programm von adata Umsatzsteuervoranmeldung per ELSTER, Gewinn- und Verlustrechnungen, F&#228;lligkeitsanalyse, offene Postenliste sowie Funktionen zur Archivierung. Ein weiteres Programm von adata ist die Anlagebuchhaltung, die eine Integrierung zum Produkt Finanzbuchhaltung bietet. Dar&#252;ber hinaus verf&#252;gt es &#252;ber Optionen wie Stornofunktion, Verbrauchsbuchungen, Indextabellen, direkte Abschreibungen, Betriebspr&#252;fung, Inventarverzeichnung sowie Selektionsm&#246;glichkeiten. Die Softwareprogramme von adata k&#246;nnen auf der Unternehmenshomepage heruntergeladen werden. Jedoch gibt es auch die M&#246;glichkeit die Programme als CD-Rom zu erhalten. Zus&#228;tzlich stehen auf der Webseite von adata Demoversionen zum Testen der Buchhaltungssoftware bereit.
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