Artikel-Schlagworte: „Soll-Besteuerung“

Wer ein Unternehmen führt, der kommt um die Umsatzsteuervoranmeldung in der Regel nicht herum. Das Umsatzsteuerrecht sieht hier gemäß § 16 UStG eine Regelbesteuerung nach vereinbarten Entgelten vor. Der Unternehmer hat unabhängig vom Zahlungseingang für alle aus Lieferungen und Leistungen entstandenen Umsätze, aber auch für Eigenverbrauch und den Bezug von innergemeinschaftlichen EU-Waren, eine Voranmeldung anzuzeigen und entsprechende Zahlungen an das Finanzamt zu leisten.

Anders als bei der Ist-Besteuerung, spielt es bei der Regelbesteuerung (Soll-Besteuerung) keine Rolle, wann die Zahlungen der Kunden eingehen. Als Bemessungsgrundlage dient einzig die erbrachte Leistung oder Lieferung. Dies führt in vielen Unternehmen mit hoher Forderungsquote nicht selten zu immensen Liquiditätsschwierigkeiten.

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