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	<title>www.buchhaltungs-software-shop.de &#187; Umsatzsteuer</title>
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	<description>Durchstarten statt träge &#34;buchhalten&#34; - Tipps &#38; Tricks für eine effizientere Buchhaltung!</description>
	<lastBuildDate>Fri, 27 Jan 2012 17:28:24 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Umsatzsteuer Internet</title>
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		<pubDate>Thu, 05 May 2011 12:24:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Buchhaltung Grundlagen]]></category>
		<category><![CDATA[eCommerce]]></category>
		<category><![CDATA[Internetshop]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsteuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Beim eCommerce die steuerlichen Pflichten nicht vergessen Wer selbstst&#228;ndig t&#228;tig ist, sei es, weil er ein Architekturb&#252;ro, eine Schneiderei oder ein Internetshop betreibt, ist ab einer gewissen Einkommensgrenze umsatzsteuerpflichtig, dh., er muss monatlich oder quartalsm&#228;&#223;ig Umsatzsteuer an das Finanzamt abf&#252;hren. Bei &#246;rtlichen Gesch&#228;ftsbetrieben ist das den meisten Unternehmern klar; dass jedoch auch der klassische eBay-Verk&#228;ufer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Beim eCommerce die steuerlichen Pflichten nicht vergessen</h2>
<p>Wer selbstst&#228;ndig t&#228;tig ist, sei es, weil er ein Architekturb&#252;ro, eine Schneiderei oder ein <strong>Internetshop </strong>betreibt, ist ab einer gewissen Einkommensgrenze umsatzsteuerpflichtig, dh., er muss monatlich oder quartalsm&#228;&#223;ig <strong>Umsatzsteuer </strong>an das Finanzamt abf&#252;hren.</p>
<p>Bei &#246;rtlichen Gesch&#228;ftsbetrieben ist das den meisten Unternehmern klar; dass jedoch auch der klassische eBay-Verk&#228;ufer <strong>Umsatzsteuer </strong>zahlen muss, wird oftmals vergessen. Zwar ist es sehr einfach als gewerblicher Verk&#228;ufer t&#228;tig zu werden und diesbez&#252;glich auch einen Onlineshop zu errichten, die <strong>Umsatzsteuer Internet </strong>allerdings findet zumindest am Anfang der neuen T&#228;tigkeit eher wenig Beachtung.</p>
<h2>Umsatzsteuer Internet – Grundsatz</h2>
<p>Die <strong>Umsatzsteuer </strong>ist aus dem Grundsatz entstanden, dass f&#252;r alle Waren, die das Unternehmen verlassen, und auch f&#252;r alle erbrachten Dienstleistungen anschlie&#223;end ein festgelegter Steueranteil an das zust&#228;ndige Finanzamt abgef&#252;hrt werden muss. Da ein Gro&#223;teil der Unternehmen jedoch eigene Waren produzieren und hierf&#252;r ebenfalls Produkte einkaufen m&#252;ssen, ist es erlaubt, die hier gezahlte Mehrwertsteuer (in diesem Fall w&#228;re das die <strong>Vorsteuer</strong>) von der zu zahlenden Umsatzsteuer abzuziehen. Dies gilt allerdings nicht nur f&#252;r Wareneingangsrechnungen, sondern f&#252;r alle Eingangsrechnungen, auf denen die Mehrwertsteuer berechnet wurde.</p>
<p><span id="more-375"></span></p>
<h2>Umsatzsteuer Internet – die Voraussetzungen</h2>
<p>Die Umsatzsteuer muss nat&#252;rlich nur der an das Finanzamt abf&#252;hren, der auch als Unternehmer t&#228;tig ist. Privatpersonen, die beispielsweise bei ebay vereinzelt Artikel verkaufen, sind nicht steuerpflichtig, d. h., f&#252;r sie entf&#228;llt die <strong>Umsatzsteuer Internet</strong>.</p>
<p>Weiterhin muss darauf geachtet werden, dass die Ums&#228;tze des <strong>eCommerce</strong> immer im Inland abgewickelt werden. Auch hier muss wieder auf den klassischen eBay-Verkauf hingewiesen werden, da besonders hier die Waren auch in die Schweiz oder nach &#214;sterreich verschickt werden.</p>
<h2>Umsatzsteuer Internet entf&#228;llt bei Kleinunternehmern</h2>
<p>Wer seinen Internet- oder Ebay-Shop nur nebenberuflich oder in einem kleinen Rahmen betreibt, der l&#228;uft steuerlich in den meisten F&#228;llen unter der sogenannten Kleinunternehmerregelung. Hier kommt der § 19 (Abs. 1) des Umsatzsteuergesetzes zum Tragen, der besagt, dass Unternehmer, die im vergangenen Kalenderjahr keine Ums&#228;tze &#252;ber 17.500 Euro get&#228;tigt haben und im laufenden Jahr diese die Grenze von 50.000 Euro voraussichtlich nicht &#252;bersteigen werden keine Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben brauchen. Ist dies der Fall, muss auch die Umsatzsteuer Internet nicht aufgef&#252;hrt und an das Finanzamt abgef&#252;hrt werden. Ein Vorsteuerabzug ist dann jedoch entsprechend ebenfalls nicht m&#246;glich.</p>
<h2>Umsatzsteuer Internet – Umsatzsteuer-Identifikationsnummer</h2>
<p>Besonders im Zusammenhang mit den diversen Internetverk&#228;ufen taucht immer wieder auch die Frage nach der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf. Viele Unternehmer wissen nicht, ob die regul&#228;re Steuernummer ausreicht, oder ob doch explizit eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angefordert werden muss. Im Rahmen der ordnungsgem&#228;&#223;en Anbieterkennzeichnung ist die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer jedoch nur dann Pflicht, wenn auch eine diesbez&#252;gliche Identifikationsnummer vorliegt, dh. beantragt wurde.</p>
<h2>Gewerbeanmeldung f&#252;r den Internetshop</h2>
<p>Ob ein Gewerbe angemeldet werden muss, ist besonders bei den ebay-Verk&#228;ufen nicht immer klar ersichtlich. Viele als privat deklarierte Verk&#228;ufer ver&#228;u&#223;ern monatlich so viele Artikel, dass hier eigentlich von einem gewerblichen Verkauf ausgegangen werden muss. In vielen F&#228;llen werden diese sogenannten privaten Verk&#228;ufer dann zun&#228;chst abgemahnt und in einem weiteren Schritt dann auch dem Finanzamt gemeldet.</p>
<p>Grunds&#228;tzlich muss deshalb eine Gewerbeanmeldung gem&#228;&#223; § 14 der Gewerbeanmeldung dann erfolgen, wenn der Unternehmer gewerblich t&#228;tig ist, bzw. die erzielten Ums&#228;tze auf eine gewerbliche T&#228;tigkeit hinweisen.</p>
<p>Das Gewerbe selbst unterliegt dem Einkommensteuergesetz, da hier davon ausgegangen werden muss, dass mit dem Gewerbe Gewinne erzielt werden sollen. Dies ist auch dann der Fall, wenn es sich um eine nebengewerbliche T&#228;tigkeit handelt.<br />
Auch ist es als unerheblich zu sehen, ob das Unternehmen tats&#228;chliche Gewinne macht oder ob es letztendlich doch mit einem Verlust und roten Zahlen abschlie&#223;t –das Gewerbe muss entsprechend angemeldet werden.</p>
<p>Nach der Gewerbeanmeldung kann der Jungunternehmer dann jedoch entscheiden, ob er zun&#228;chst als Kleinunternehmer t&#228;tig sein will (in diesem Fall wird die Umsatzsteuer Internet nicht separat ausgewiesen) oder ob er gleich auch die Regelbesteuerung w&#228;hlt.
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		<title>Buchhaltung eCommerce – Produktwerbung mit Ausweis der Umsatzsteuer</title>
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		<pubDate>Mon, 07 Mar 2011 11:47:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Buchhaltung Grundlagen]]></category>
		<category><![CDATA[eCommerce]]></category>
		<category><![CDATA[Preisangabenverordnung (PAngV)]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Preisangabenverordnung stellt klare Regeln f&#252;r Internetangebote auf Wer ein Unternehmen f&#252;hrt, der kommt in der Regel auch um entsprechende Werbema&#223;nahmen nicht herum. Werbung kann vielfach geschaltet werden. Viele Unternehmen inserieren in lokalen Printmedien, andere nutzen Radio- oder Fernsehsender und wieder andere betreiben Webung &#252;ber das Internet. Das Internet bietet eine gro&#223;e Plattform, auf der meist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Preisangabenverordnung stellt klare Regeln f&#252;r Internetangebote auf</h2>
<p>Wer ein Unternehmen f&#252;hrt, der kommt in der Regel auch um entsprechende Werbema&#223;nahmen nicht herum. Werbung kann vielfach geschaltet werden. Viele Unternehmen inserieren in lokalen Printmedien, andere nutzen Radio- oder Fernsehsender und wieder andere betreiben Webung &#252;ber das Internet. Das Internet bietet eine gro&#223;e Plattform, auf der meist sehr lukrativ Werbema&#223;nahmen platziert werden k&#246;nnen. Vielen Unternehmern ist jedoch nicht klar, dass auch im Hinblick auf die <strong>Umsatzsteuer </strong>hier entsprechende Regeln beachtet werden m&#252;ssen. Werden diese nicht eingehalten, drohen harte Strafen, wie die Erfahrung k&#252;rzlich zeigte.</p>
<p><span id="more-340"></span></p>
<h2>Produktwerbung im Internet muss auch die Umsatzsteuer beinhalten</h2>
<p>Die deutsche Preisangabenverordnung (PAngV) macht es erforderlich, dass bei jeglicher Produktwerbung im Internet auch die <strong>Umsatzsteuer </strong>aufgef&#252;hrt werden muss. Ausnahmen k&#246;nnen hier nur in den F&#228;llen toleriert werden, bei denen sich die Werbema&#223;nahmen ausschlie&#223;lich an den Endverbraucher richten, die die Ware oder auch Dienstleistung f&#252;r die selbstst&#228;ndige oder gewerbliche Nutzung verwenden.</p>
<h2>Bundesgerichtshof mahnt Produktwerbung ohne Ausweis der Umsatzsteuer an</h2>
<p>Laut Mitteilung des Bundesgerichtshofes ist jedoch jegliche Werbung im Bereich eCommerce, sowohl Gesch&#228;ftsleuten wie auch Privatpersonen &#246;ffentlich zug&#228;nglich. Aus diesem Grund darf auch der <strong>Ausweis der Umsatzsteuer</strong> bei keiner Produkt- oder Dienstleistungswerbung fehlen. Ma&#223;geblich f&#252;r diesen Entscheid ist ein Fall eines Gebrauchtwagenh&#228;ndlers, der seine Fahrzeuge im Internet angeboten hatte, hier jedoch keinen <strong>Ausweis der Umsatzsteuer</strong> vornahm. Laut seinen Angaben zielte die Werbung ausschlie&#223;lich darauf ab, die Fahrzeuge an H&#228;ndler weiterzuver&#228;u&#223;ern oder aber in den Export zu geben, was die Richter des Bundesgerichtshofes allerdings so nicht gelten lie&#223;en. Laut deren Meinung komme es nicht darauf an, wen die Produktwerbung erreichen solle, sondern wen sie tats&#228;chlich auch erreicht – und das waren in diesem speziellen Fall nun mal auch die Privatpersonen. Ein expliziter Hinweis, dass nur an H&#228;ndler verkauft werden sollen, fehlte auf der Internetplattform. Wie das Gericht weiterhin erkl&#228;rte, war die Werbeanzeige in einem Bereich positioniert, die allen Kunden –sowohl Privat- wie auch Unternehmern- zug&#228;nglich ist und somit h&#228;tte auch der<strong> Ausweis der Umsatzsteuer</strong> hier nicht unterbleiben d&#252;rfen. (Urteil BGH vom 29.5.2010 AZ I ZR 99/08)</p>
<h2>Fehlende Umsatzsteuer – auch Mitbewerber klagten</h2>
<p>Produktwerbungen, die ohne den <strong>Ausweis der Umsatzsteuer</strong> im Internet platziert werden, sind auch f&#252;r die Mitbewerber und Konkurrenten ein zunehmendes &#196;rgernis. Wer Werbung f&#252;r seine eigenen Produkte macht und beim Preis die Umsatzsteuer au&#223;en vor l&#228;sst, der erweckt den Eindruck, die Ware w&#228;re bei ihm preiswerter als die, der Mitbewerber. In einem speziellen Fall, bei dem es auch um den Verkauf von Gebrauchtwagen ging, klagten einige Mitbewerber auf Unterlassung und hatten hier auch einen Erfolg zu verzeichnen. Im konkreten Urteil ging es darum, dass ein Gebrauchtwagenh&#228;ndler auf einer gro&#223;en deutschen Automobilplattform f&#252;r seine eigenen Fahrzeuge Werbung machte, jedoch lediglich den Bruttopreis der Fahrzeuge nannte, die Umsatzsteuer hier jedoch bei keinem der Angebote aufgef&#252;hrt war. Der Zusatz „Preis Export FCA“, der hier zu finden war reichte den Richtern des Bundesgerichtshofs jedoch nicht aus und somit gaben sie der Unterlassungsklage der Mitstreiter recht. Explizit h&#228;tte erw&#228;hnt werden m&#252;ssen, dass ein Verkauf nur an H&#228;ndler m&#246;glich ist. So sei es jedoch sowohl f&#252;r die Mitstreiter und Konkurrenten wie auch f&#252;r Privatkunden eine mehr als undurchsichtige Preispolitik. Und weiter: Die Preise der Konkurrenten w&#228;ren gezielt in ein schlechteres Licht ger&#252;ckt worden.</p>
<h2>Werbung und Umsatzsteuer gem&#228;&#223; der Preisangabenverordnung</h2>
<p>Wer Werbung im Bereich eCommerce platzieren m&#246;chte, dem ist angeraten entweder die Umsatzsteuer entsprechend auszuweisen oder aber explizit darauf hinzuweisen, dass ein Verkauf nur an H&#228;ndler oder f&#252;r den Export geplant ist. Ein Zuwiderhandeln gilt vielfach als Verletzung des Wettbewerbsrechts und wird als unlautere Gesch&#228;ftspraktik angesehen, was nat&#252;rlich in der Regel rechtliche Schritte nach sich zieht. Ein korrekter Ausweis der Umsatzsteuer sollte entsprechend der PAngV immer erfolgen.
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		<title>Umsatzsteuerbefreiung – f&#252;r Existenzgr&#252;nder und kleine Unternehmen</title>
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		<pubDate>Thu, 10 Feb 2011 12:49:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Kleinunternehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuerbefreiung]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuervoranmeldung]]></category>

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		<description><![CDATA[Einfache Buchf&#252;hrung durch Umsatzsteuerbefreiung Rechnungserstellung ohne Umsatzsteuer Mehr Vorteile oder auch Nachteile? Das Thema Umsatzsteuer ist f&#252;r viele Unternehmer ein sprichw&#246;rtliches rotes Tuch. Aufgrund der Umsatzsteuer steigt der b&#252;rokratische Aufwand in der Buchhaltung enorm an, sodass viele Unternehmer sich einerseits w&#252;nschen, ihnen w&#252;rde eine Umsatzsteuerbefreiung zukommen. Neben den monatlich oder quartalsm&#228;&#223;ig zu erstellenden Umsatzsteuervoranmeldungen m&#252;ssen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Einfache Buchf&#252;hrung durch Umsatzsteuerbefreiung</h2>
<h3>Rechnungserstellung ohne Umsatzsteuer</h3>
<p><strong>Mehr Vorteile oder auch Nachteile?</strong></p>
<div id="attachment_222" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><img class="size-medium wp-image-222" title="Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Vorsteuer" src="http://www.buchhaltungs-software-shop.de/wp-content/uploads/2010/09/mehrwertsteuer-300x196.jpg" alt="Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Vorsteuer" width="300" height="196" /><p class="wp-caption-text">© photoGrapHie - Fotolia.com</p></div>
<p>Das Thema <strong>Umsatzsteuer </strong>ist f&#252;r viele Unternehmer ein sprichw&#246;rtliches rotes Tuch. Aufgrund der <strong>Umsatzsteuer</strong> steigt der b&#252;rokratische Aufwand in der Buchhaltung enorm an, sodass viele Unternehmer sich einerseits w&#252;nschen, ihnen w&#252;rde eine <strong>Umsatzsteuerbefreiung </strong>zukommen. Neben den monatlich oder quartalsm&#228;&#223;ig zu erstellenden Umsatzsteuervoranmeldungen m&#252;ssen nat&#252;rlich auch entsprechende R&#252;cklagen f&#252;r eventuelle Umsatzsteuernachzahlungen gebildet werden. Durch diese Abf&#252;hrung der Umsatzsteuer an die zust&#228;ndigen Finanzbeh&#246;rden gehen den Unternehmen meist gro&#223;e Mengen liquider Mittel verloren. Au&#223;erdem muss hier noch der Vorsteuerabzug berechnet werden, was ebenfalls mit sehr viel b&#252;rokratischem Aufwand verbunden ist und auch bei der Rechnungsstellung muss ohne eine Umsatzsteuerbefreiung ein gro&#223;es Paket an entsprechenden Richtlinien umgesetzt werden.</p>
<p><span id="more-332"></span></p>
<h2>Umsatzsteuerbefreiung – wenig B&#252;rokratie f&#252;r Existenzgr&#252;nder</h2>
<p>F&#252;r Existenzgr&#252;nder und kleinere Unternehmen wirkt sich die Umsatzsteuerbefreiung im Hinblick auf den fehlenden b&#252;rokratischen Aufwand mehr als positiv aus. Auf das komplizierte Umsatzsteuerverfahren kann hier g&#228;nzlich verzichtet werden, sodass die Buchf&#252;hrung lediglich aus einer simplen und f&#252;r jeden verst&#228;ndlichen Einnahmen-&#220;berschuss-Rechnung (E&#220;R) –ohne Ausweis der Umsatzsteuer- bestehen kann.</p>
<h2>Kleinunternehmerregelung bedeutet Umsatzsteuerbefreiung</h2>
<p>Eine Umsatzsteuerbefreiung kommt in der Regel immer dann in Betracht, wenn das Unternehmen einen nur geringen Umsatz erwirtschaftet. Dies ist oftmals sowohl bei den Existenzgr&#252;ndern und auch bei den kleineren Unternehmen, wie beispielsweise den Onlineshop, der Fall. Gem&#228;&#223; § 19 (1) des Umsatzsteuergesetzes darf hier kein Ausweis der Umsatzsteuer auf den Rechnungen erfolgen. Gleichzeitig muss jedoch auch ein diesbez&#252;glicher Hinweis auf den Rechnungen enthalten sein. Der bezogene Gesch&#228;ftspartner hat dann seinerseits keine M&#246;glichkeit, einen Vorsteuerabzug geltend zu machen.</p>
<h2>Umsatzsteuerbefreiung unterliegt Umsatzgrenzen</h2>
<p>Wer den Kleinunternehmerstatus und damit auch die Umsatzsteuerbefreiung behalten m&#246;chte, der darf  bestimmte Umsatzgrenzen nicht &#252;bersteigen. Im vergangenen Kalenderjahr sieht der Gesetzgeber hier eine H&#246;chstgrenze in H&#246;he von 17.500 Euro vor; im laufenden Jahr d&#252;rfen es nicht mehr als 50.000 Euro sein. Nur dann bleibt auch die Umsatzsteuerbefreiung erhalten.</p>
<h2>Ist eine Umsatzsteuerbefreiung immer erstrebenswert?</h2>
<p>Obwohl die <strong>Umsatzsteuerbefreiung </strong>den Verwaltungsaufwand im Unternehmen deutlich senkt, ist sie nicht immer die beste Alternative f&#252;r das Unternehmen. Selbst dann nicht, wenn eine <strong>Umsatzsteuerbefreiung </strong>aufgrund der noch nicht erreichten Umsatzgrenzen m&#246;glich w&#228;re.<br />
So kann beispielsweise kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden, was sich –je nach Gr&#246;&#223;e des Einkaufs- doch sehr summieren kann. In diesem Fall m&#252;ssen diese Vorsteuerbetr&#228;ge komplett als Kosten gebucht werden.</p>
<p>Auch viele Gesch&#228;ftspartner und Kunden sehen es lieber, wenn die Eingangsrechnungen die Mehrwertsteuer ausweisen. Denn diese Mehrwertsteuer kann nun wiederum als Vorsteuer in Abzug gebracht werden. Liegt jedoch eine Umsatzsteuerbefreiung vor, so kann der Kunde keine Kosten vom Finanzamt zur&#252;ckholen.</p>
<h2>Umsatzsteuerbefreiung zulasten des Images</h2>
<p>Auch wenn alle Umsatzzahlen der Buchf&#252;hrung f&#252;r die <a title="Kleinunternehmerregelung" href="http://www.buchhaltungs-software-shop.de/category/kleinunternehmer/" target="_self">Kleinunternehmerregelung</a> und somit auch f&#252;r die <strong>Umsatzsteuerbefreiung </strong>sprechen, so sollte jedes Unternehmen auch die M&#246;glichkeit der Regelbesteuerung in Betracht ziehen. Durch einen expliziten Verzicht auf die <strong>Umsatzsteuerbefreiung </strong>steigt in den meisten F&#228;llen auch das Prestige und das Image des Unternehmens stark an. Viele gewerbliche Kunden ist eine <strong>Umsatzsteuerbefreiung </strong>von Anfang an ein Ausschlu&#223;kriterium f&#252;r das Zustandekommen der Gesch&#228;ftsbeziehungen.<br />
Au&#223;erdem ist bei der <a title="Kleinunternehmerregelung" href="http://www.buchhaltungs-software-shop.de/category/kleinunternehmer/" target="_self">Kleinunternehmerregelung</a> (und somit auch der Umsatzsteuerbefreiung) f&#252;r jeden ersichtlich, in welcher (kleinen) Gr&#246;&#223;enordnung sich das Unternehmen befindet.</p>
<h2>Umsatzsteuerbefreiung – Vor- und Nachteile abw&#228;gen</h2>
<p>Wer als Kleinunternehmer von der <strong>Umsatzsteuerbefreiung</strong> Gebrauch machen will, der sollte immer auch pr&#252;fen, ob ein Verzicht hier nicht mehr Nachteile als Vorteile bringt. Was zwar einen niedrigeren Verwaltungsaufwand darstellt, kann aus anderer Sicht durchaus negativ f&#252;r das Gesch&#228;ft selbst sein. Ebenfalls sollte auch klar sein, dass ein Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung in den kommenden f&#252;nf Jahren nicht mehr r&#252;ckg&#228;ngig gemacht werden kann.<br />
Wer hier unsicher ist, der sollte unter Umst&#228;nden den Rat eines Steuerberaters einholen.<br />
Auf jeden Fall aber sollte man sich fragen, ob eine <strong>Umsatzsteuerbefreiung </strong>immer die beste L&#246;sung f&#252;r das Unternehmen ist.
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		<title>Die richtige Rechnung &#8211; Was muss eine ordentliche Rechnung beinhalten?</title>
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		<pubDate>Thu, 11 Feb 2010 11:36:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Buchhaltung Grundlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Ordentliche Rechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechnungsnummer]]></category>
		<category><![CDATA[Rechnungsstellung]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteueridentifikationsnummer]]></category>

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		<description><![CDATA[Jeder Freiberufler oder Selbstst&#228;ndige muss f&#252;r seine Arbeit Rechnungen schreiben. Es gibt ein paar im Folgenden aufgef&#252;hrte Grundregeln, die man beim Erstellen einer Rechnung unbedingt beachten und einhalten muss. Wenn man nicht bei jedem Schreiben von vorne anfangen m&#246;chte, w&#228;re es ratsam, sich ein Muster zu entwerfen, in das dann die jeweils notwendigen Daten immer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Jeder Freiberufler oder Selbstst&#228;ndige muss f&#252;r seine Arbeit Rechnungen schreiben. Es gibt ein paar im Folgenden aufgef&#252;hrte Grundregeln, die man beim <strong>Erstellen einer Rechnung</strong> unbedingt beachten und einhalten muss. Wenn man nicht bei jedem Schreiben von vorne anfangen m&#246;chte, w&#228;re es ratsam, sich ein Muster zu entwerfen, in das dann die jeweils notwendigen Daten immer wieder eingetragen werden k&#246;nnen.</p>
<p><strong>Was muss eine Rechnung beinhalten?</strong></p>
<p>Als Unternehmer ist jeder verpflichtet, <strong>Rechnungen zu Erstellen</strong>, ein Duplikat jeder Rechnung f&#252;r mindestens 10 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Rechnung erstellt wurde, aufzubewahren. Grunds&#228;tzlich gilt, dass eine <strong>ordentliche Rechnung</strong> zwingend die komplette Anschrift, unter dem vollst&#228;ndigen Namen, der Rechnung stellenden Person (meistens in der Kopfzeile) enth&#228;lt. Darunter muss ebenso detailliert aufgef&#252;hrt werden, der Name als auch die Anschrift des Kunden, oder auch des Leistungsempf&#228;ngers. Es ist einem freigestellt, ob man die Bankverbindung oben mit auff&#252;hrt – manchmal (insbesondere bei gr&#246;&#223;eren Unternehmen) findet man diese Angaben auch in der Fu&#223;zeile, fehlen d&#252;rfen sie aber keinesfalls, wie nat&#252;rlich auch nicht das jeweilige Ausstellungsdatum der Rechnung.</p>
<p><span id="more-20"></span></p>
<p>Ebenso wichtig ist die <strong>Steuernummer</strong> desjenigen, der die Rechnung erstellt. Dabei ist alternativ das Angeben der Umsatzsteueridentifikationsnummer (kurz Ust-ID) ebenso sinnvoll als auch erlaubt, zumal &#252;ber diese Nummer keine weiteren Ausk&#252;nfte f&#252;r Au&#223;enstehende m&#246;glich sind. Des Weiteren muss jede Rechnung eine fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer) besitzen, die auch in jedem Fall ersichtlich sein muss. Das h&#228;ngt damit zusammen, dass ein Unternehmer verpflichtet ist, jede seiner Rechnungen nachweisen zu k&#246;nnen. So wird verhindert, dass Rechnungen abhandenkommen. Diese Daten sind in einer Vorlage (sofern sich die Adressaten nicht &#228;ndern) festzulegen. Eine Rechnung kann in Papierform auf dem Postweg oder auch als Dokument (elektronisch) per Datenfern&#252;bertragung versendet werden.</p>
<p>Auch f&#252;r die n&#228;chsten Angaben kann man beispielsweise in Form einer Tabelle, ein Muster in die Rechnung integrieren. Aufgef&#252;hrt sein m&#252;ssen die Anzahl und die Art der gelieferten Gegenst&#228;nde, oder der Umfang der erbrachten Leistung, sowie den Zeitpunkt, an dem die Leistung oder auch die Lieferung erbracht wurde. In besonderen F&#228;llen kann auch, je nach Absprache, eine Rechnung in regelm&#228;&#223;igem Rhythmus gestellt werden. Wenn die Art der Dienstleistung lediglich in der Anzahl und damit auch der Verg&#252;tung variiert, ist eine sich wiederholende Rechnung in (meist monatlichen) Abst&#228;nden m&#246;glich. In diesen F&#228;llen muss darauf geachtet werden, dass das jeweilige Ausstellungsdatum, als auch die spezifischen Angaben, sowie die <strong>fortlaufende Rechnungsnummer</strong>, monatlich auf dem Muster oder der Vorlage angepasst werden. Es muss f&#252;r den Kunden genauestens ersichtlich sein, f&#252;r welche Leistung in welchem Zeitraum als auch in welchem Ausma&#223; (Einzel- als auch Gesamtpreis) er den abschlie&#223;enden Rechnungsbetrag begleichen soll.</p>
<p>Hinzu kommt, beim Errechnen des Entgeldes, eine Aufschl&#252;sselung nach <strong>Steuers&#228;tzen</strong>, als auch eventuell vereinbarte Minderungen, wenn diese nicht schon vorher bedacht und aufgef&#252;hrt wurden. Liegt, wie zum Beispiel bei Kleinunternehmern, eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht vor, so muss darauf hingewiesen werden. Bei einer Umsatzsteuerpflicht f&#252;r den Unternehmer, muss auch auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempf&#228;ngers hingewiesen werden.</p>
<p><strong>Die Umsatzsteuer kurz Ust</strong></p>
<p>Im allgemeinen Sprachgebrauch, als auch im Rechtsverkehr, bezeichnet man <strong>die Umsatzsteuer</strong> (USt) auch als Mehrwertsteuer (MwSt.). Den Gemeinden, L&#228;ndern und schlussendlich auch dem Bund, kommt die Umsatzsteuer zugute. Sie ist sogar die wichtigste Einnahmequelle, misst man sie an ihrer H&#246;he kann man sogar sagen, dass sie rund 30% vom Gesamtsteueraufkommen ausmacht. Die Umsatzsteuer wird berechnet anhand der „Soll-Versteuerung“ und der „Ist-Versteuerung“, was bedeutet, dass die Berechnung nach vereinbarten Entgelten (Soll = wenn der Voranmeldungszeitraum, in dem die Leistungen durchgef&#252;hrt worden sind, abgelaufen ist) und die Berechnung nach vereinnahmten Entgelten (Ist = wenn der Voranmeldungszeitraum, in dem die Entgelte auch tats&#228;chlich vereinnahmt wurden, vor&#252;ber ist).</p>
<p>Umsatzsteuerpflichtig sind Ums&#228;tze, die aus Leistungen oder Lieferungen von Unternehmern erzielt werden. Durch das Entgelt, dass er f&#252;r diese Leistungen einnimmt, egal ob durch Einfuhr oder innergemeinschaftlichen Erwerb – f&#252;r diese gesamten Einnahmen wird die H&#246;he, der von dem Unternehmer zu erbringenden Umsatzsteuer berechnet. Daher spricht man bei diesen Ums&#228;tzen auch von „Steuerbaren Ums&#228;tzen“. Als „Unternehmer“ bezeichnet man jeden, der selbstst&#228;ndig gewerblich t&#228;tig ist, oder berufliche T&#228;tigkeiten dementsprechend ausf&#252;hrt &#8211; also jeder, der durch seine Arbeit Einnahmen erzielt.</p>
<p><strong>Wann muss ich Umsatzsteuer abf&#252;hren?</strong></p>
<p>Einer <strong>Befreiung von der Umsatzsteuer</strong> unterliegen beispielsweise jene Unternehmer, die in anderen EU-L&#228;ndern an Unternehmer mit eigener Umsatzsteueridentifikationsnummer liefern. Erh&#228;lt die Lieferung eine private, nicht gewerblich t&#228;tige Person, so ist die Befreiung aufgehoben. Ansonsten gilt die Befreiung f&#252;r alle Exporte, also Lieferungen in L&#228;nder au&#223;erhalb der EU. Kann ein Unternehmer die Voraussetzungen f&#252;r diese Befreiung nicht regelm&#228;&#223;ig nachweisen, wird automatisch die Steuerpflicht erhoben.</p>
<p>Ferner sind alle Ums&#228;tze aus „wirtschaftlich-sozialer &#220;berlegung“ <strong>von der Umsatzsteuer befreit</strong>, mit anderen Worten: alle Krankenh&#228;user und &#196;rzte als auch Zahn&#228;rzte oder Heilpraktiker etc. Genauso fallen Ums&#228;tze heraus, die man in die Grunderwerbssteuer, das Rennwett- und Lotteriegesetz und die Versicherungssteuer einordnen kann. Mit einigen Ausnahmen trifft das auch auf das Brief- und Postporto (Deutsche Post AG) oder einen Gro&#223;teil der f&#252;r Privatpersonen erbrachten Bankdienstleistungen zu, ebenso wie f&#252;r Wohnungs- und Grundst&#252;cksmieten, sofern nicht an Unternehmer vermietet wird.</p>
<p>Einige wenige Ums&#228;tze, die nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, somit auch keiner Befreiung erfordern, sind Verk&#228;ufe an Abteilungen innerhalb eines Unternehmens oder an Tochtergesellschaften, die das gleiche Rechnungswesen haben und nat&#252;rlich auch Verk&#228;ufe von Privatpersonen untereinander. Desgleichen sind die sogenannten „Kleinunternehmer“ von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Was bedeutet, dass der Umsatz (inklusive der anfallenden Umsatzsteuer) im vorausgegangenen Kalenderjahr nicht 17.000 Euro &#252;berstiegen hat und 50.000 Euro im laufenden Kalenderjahr nicht &#252;bersteigen wird. Verzichtet man auf die Kleinunternehmerregelung, die der Unternehmer bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung gegen&#252;ber dem Finanzamt erkl&#228;ren kann, bedeutet dies, dass er bindend f&#252;r mindestens f&#252;nf Kalenderjahre umsatzsteuerpflichtig ist und somit zwingend auch zahlen muss, deshalb ist es anfangs sinnvoll, als Kleinunternehmer zu starten.</p>
<p>Die Rechte und Pflichten zweier Parteien, entweder K&#228;ufer und Verk&#228;ufer oder Leistungsempf&#228;nger und Leistungserbringer, sind im Allgemeinen nicht von einer Rechnung abh&#228;ngig. Eine Rechnung steht also nicht f&#252;r die Voraussetzungen einer Arbeit und auch nicht f&#252;r die F&#228;lligkeit einer Leistung. In den meisten F&#228;llen sind diese Bedingungen bereits im Vorfeld innerhalb eines Vertrages geregelt (eine bestimmte Leistung f&#252;r einen bestimmten Preis). Eine Rechnung zu erstellen ist in den F&#228;llen notwendig, wenn eine erbrachte Leistung verg&#252;tet werden soll, die Konditionen (in welcher Frist wof&#252;r gezahlt wird) stehen bereits im Vorfeld fest.
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