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	<title>www.buchhaltungs-software-shop.de &#187; Umsatzsteuergesetz</title>
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	<description>Durchstarten statt träge &#34;buchhalten&#34; - Tipps &#38; Tricks für eine effizientere Buchhaltung!</description>
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		<title>E-Mail-Rechnungen sind nun auch ohne Signatur zum Vorsteuerabzug berechtigt</title>
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		<pubDate>Tue, 27 Sep 2011 15:32:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechnungstellung]]></category>
		<category><![CDATA[elektronische Signatur]]></category>
		<category><![CDATA[Signatur Email Rechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuergesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Ab Juli 2011 gilt die neue Regelung, wie der Deutsche Verband f&#252;r Post, Informationstechnologie sowie Telekommunikation (DVPT) mitteilt Wer ein Unternehmen f&#252;hrt, egal ob als GmbH, OHG oder auch als Einzelunternehmer, der kommt nicht umhin, monatlich oder sp&#228;testens einmal im Jahr, die Buchf&#252;hrung zu erledigen und eine entsprechende Steuererkl&#228;rung abzugeben. Bei Kleinunternehmern ist es durchaus [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ab Juli 2011 gilt die neue Regelung, wie der Deutsche Verband f&#252;r Post, Informationstechnologie sowie Telekommunikation (DVPT) mitteilt</strong></p>
<p>Wer ein Unternehmen f&#252;hrt, egal ob als GmbH, OHG oder auch als <strong>Einzelunternehmer</strong>, der kommt nicht umhin, monatlich oder sp&#228;testens einmal im Jahr, die <strong>Buchf&#252;hrung </strong>zu erledigen und eine entsprechende <strong>Steuererkl&#228;rung </strong>abzugeben. Bei <strong>Kleinunternehmern </strong>ist es durchaus m&#246;glich, die gesamten Unterlagen erst am Ende des Gesch&#228;ftsjahres zu sortieren, w&#228;hrend Unternehmer, die zur Umsatzsteuer verpflichtet sind, hier sp&#228;testens zum Quartalsende, die Differenz zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer melden m&#252;ssen.</p>
<h2>Bisher musste jede per E-Mail verschickte Rechnung eine elektronische Signatur enthalten</h2>
<p>Ein Unternehmen zu f&#252;hren bedeutet jedoch immer auch Waren und/oder Dienstleistungen zu verkaufen. F&#252;r die Fertigung von Waren werden in der Regel Roh-, Hilfs- oder Betriebsstoffe ben&#246;tigt, die bei Lieferanten bestellt und entsprechend auch gezahlt werden m&#252;ssen. Im Zeitalter des Internets kommen diese Rechnungen mehr und mehr schnell und bequem einfach per E-Mail und sind dann entsprechend auch schnell zur Zahlung angewiesen. Das b&#246;se Erwachen kam bisher jedoch oftmals bei einer Steuerpr&#252;fung, wenn die Beamten des Finanzamtes die per E-Mail eingegangene Eingangsrechnung aufgrund der <strong>fehlenden Signatur</strong> beanstanden. Fehlte diese Signatur n&#228;mlich, durfte auch kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Ist dieser jedoch bereits erfolgt, so musste der Vorsteuerabzug zur&#252;ckgezahlt bzw. verrechnet werden.</p>
<p><span id="more-417"></span></p>
<h2>Ab Juli d&#252;rfen E-Mail-Rechnungen auch ohne elektronische Signatur verschickt werden</h2>
<p>In den vergangenen Jahren hat also kein Finanzamt einen Vorsteuerabzug bei <strong>Rechnungen ohne die elektronische Signatur</strong> durchgehen lassen, was viele Unternehmer arg oftmals sehr ver&#228;rgert hat. Es schien, als sei die Technik an den Finanzbeh&#246;rden schlichtweg vorbei gegangen. Jetzt hat sich dies allerdings ge&#228;ndert, wie auch der Deutsche Verband f&#252;r Post, Informationstechnologie und Telekommunikation (DVPT) mitteilte. Ab dem 1. Juli 2011 ist demnach ein neues Gesetz in Kraft getreten, welches dazu berechtig, auch bei Rechnungen, die ohne Signatur und per E-Mail gekommen sind, einen <strong>Vorsteuerabzug </strong>geltend zu machen.</p>
<h2>Steuervereinfachungsgesetz umfasst auch das Umsatzsteuergesetz</h2>
<p>Die &#196;nderungen hinsichtlich der Zul&#228;ssigkeit des <strong>Vorsteuerabzuges </strong>bei Rechnungen ohne elektronische Signatur, haben im Zuge des Steuervereinfachungsgesetzes auch vor dem Umsatzsteuergesetz nicht halt gemacht. Hier wurde nun durch den Deutschen Bundestag eine umsatzsteuerliche Gleichstellung in Auftrag gegeben, die ab 1.Juli 2011 auch von allen Steuerpr&#252;fern der zust&#228;ndigen Finanzbeh&#246;rden umgesetzt werden muss.<br />
Die hier in Auftrag gegebene Gesetzes&#228;nderung geht dar&#252;ber hinaus auch konform mit den aktuellen Richtlinien des EU-Rates, die bereits am 13. Juli 2010 in Kraft getreten sind. Demnach sollten hier bis sp&#228;testens zum 1. Januar 2013 sowohl Signaturen auf Rechnungen, die mittels Textdatei oder PDF-Dokument, als Download-Dokument oder auch als E-Mail-Anhang &#252;bermittelt werden, ihre Anerkennung auch in Deutschland finden.</p>
<h2>Echtheit der Signatur muss von jedem Unternehmer selbst gepr&#252;ft werden</h2>
<p>Die Neuregelung, die die Unternehmer dazu berechtigen, einen <strong>Vorsteuerabzug auch f&#252;r Rechnungen ohne elektronische Signatur</strong> geltend zu machen, hat jedoch auch Nachteile. Fehlt die elektronische Signatur auf der Rechnung, so hat der Unternehmer selbst daf&#252;r Sorge zu tragen, ob denn die Identit&#228;t des Rechnungsstellers seine Richtigkeit hat. Wie die Identit&#228;t des jeweiligen Gesch&#228;ftspartners jedoch zu pr&#252;fen ist, dazu gibt es keine konkreten Hinweise, was bedeutet, dass die Unternehmer hier selbst gefordert sind. Alle eingehenden Rechnungen sollten deshalb umgehend dahin gehend gepr&#252;ft werden, ob sie zum einen eine Echtheit kennzeichnen, zum anderen jedoch auch inhaltlich korrekt sind.</p>
<h2>Rechnungssteller profitieren von der Neuregelung bei der elektronischen Signatur</h2>
<p>Wenn es um die Anwendung dieser Neuregelung bei der <strong>elektronischen Signatur</strong> geht, dann wird ganz schnell klar, dass hier vor allem die Rechnungssteller profitieren. Alle Rechnungen sind nun n&#228;mlich schnell und kosteng&#252;nstig verschickt, da zum gro&#223;en Teil nun auch die Portokosten entfallen k&#246;nnen. Dar&#252;ber hinaus ist der Arbeitsaufwand nun wesentlich geringer, da meist mit nur einem Klick alle Rechnungen in sekundenschnelle beim Empf&#228;nger auf dem Rechner sind.
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		<title>Zur&#252;ckbehaltungsrecht bei fehlerhaften Rechnungen</title>
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		<pubDate>Tue, 01 Jun 2010 08:49:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechnungswesen]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuergesetz]]></category>

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		<description><![CDATA[Fehlt auf einer Rechnung eine oder mehrere vom Umsatzsteuergesetz geforderten Pflichtangaben, halten viele Schuldner die Zahlung bis zum Vorliegen einer ordnungsm&#228;&#223;igen Rechnung zur&#252;ck. Allerdings ist diese Ma&#223;nahme nicht immer rechtens &#8211; dies zeigt ein Beschluss des Potsdamer Landgerichts. Im verhandelten Fall hatte eine Patientin die Rechnung ihrer Zahn&#228;rztin nicht bezahlt mit der Begr&#252;ndung, es seien [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Fehlt auf einer Rechnung eine oder mehrere vom Umsatzsteuergesetz geforderten Pflichtangaben, halten viele Schuldner die Zahlung bis zum Vorliegen einer ordnungsm&#228;&#223;igen Rechnung zur&#252;ck.</p>
<p>Allerdings ist diese Ma&#223;nahme nicht immer rechtens &#8211; dies zeigt ein Beschluss des Potsdamer Landgerichts. Im verhandelten Fall hatte eine Patientin die Rechnung ihrer Zahn&#228;rztin nicht bezahlt mit der Begr&#252;ndung, es seien nicht alle umsatzsteuerlichen Pflichtangaben in der Rechnung enthalten. Diese Auffassung der Patientin wurde von den Richtern jedoch nicht geteilt: Ein Zur&#252;ckbehaltungsrecht sei nur vorstellbar, wenn dem Rechnungsempf&#228;nger durch die fehlenden Angaben ein zustehender Vorsteuerabzug verwehrt bleiben w&#252;rde.</p>
<p>Ein Zur&#252;ckbehaltungsrecht wegen fehlender Rechnungsangaben steht demzufolge nur vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern zu, welche die Leistung f&#252;r ihr Unternehmen bezogen haben. Zahn&#228;rztliche Leistungen sind jedoch regelm&#228;&#223;ig dem privaten Lebensbereich zuzuordnen und somit vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.</p>
<p>Auch die Leistungen eines Kleinunternehmers sind vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, da dieser in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen darf.
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