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	<title>www.buchhaltungs-software-shop.de &#187; Umsatzsteueridentifikationsnummer</title>
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	<description>Durchstarten statt träge &#34;buchhalten&#34; - Tipps &#38; Tricks für eine effizientere Buchhaltung!</description>
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		<title>Die richtige Rechnung &#8211; Was muss eine ordentliche Rechnung beinhalten?</title>
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		<pubDate>Thu, 11 Feb 2010 11:36:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Robert Eberhard</dc:creator>
				<category><![CDATA[Buchhaltung Grundlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Ordentliche Rechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechnungsnummer]]></category>
		<category><![CDATA[Rechnungsstellung]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteueridentifikationsnummer]]></category>

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		<description><![CDATA[Jeder Freiberufler oder Selbstst&#228;ndige muss f&#252;r seine Arbeit Rechnungen schreiben. Es gibt ein paar im Folgenden aufgef&#252;hrte Grundregeln, die man beim Erstellen einer Rechnung unbedingt beachten und einhalten muss. Wenn man nicht bei jedem Schreiben von vorne anfangen m&#246;chte, w&#228;re es ratsam, sich ein Muster zu entwerfen, in das dann die jeweils notwendigen Daten immer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Jeder Freiberufler oder Selbstst&#228;ndige muss f&#252;r seine Arbeit Rechnungen schreiben. Es gibt ein paar im Folgenden aufgef&#252;hrte Grundregeln, die man beim <strong>Erstellen einer Rechnung</strong> unbedingt beachten und einhalten muss. Wenn man nicht bei jedem Schreiben von vorne anfangen m&#246;chte, w&#228;re es ratsam, sich ein Muster zu entwerfen, in das dann die jeweils notwendigen Daten immer wieder eingetragen werden k&#246;nnen.</p>
<p><strong>Was muss eine Rechnung beinhalten?</strong></p>
<p>Als Unternehmer ist jeder verpflichtet, <strong>Rechnungen zu Erstellen</strong>, ein Duplikat jeder Rechnung f&#252;r mindestens 10 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Rechnung erstellt wurde, aufzubewahren. Grunds&#228;tzlich gilt, dass eine <strong>ordentliche Rechnung</strong> zwingend die komplette Anschrift, unter dem vollst&#228;ndigen Namen, der Rechnung stellenden Person (meistens in der Kopfzeile) enth&#228;lt. Darunter muss ebenso detailliert aufgef&#252;hrt werden, der Name als auch die Anschrift des Kunden, oder auch des Leistungsempf&#228;ngers. Es ist einem freigestellt, ob man die Bankverbindung oben mit auff&#252;hrt – manchmal (insbesondere bei gr&#246;&#223;eren Unternehmen) findet man diese Angaben auch in der Fu&#223;zeile, fehlen d&#252;rfen sie aber keinesfalls, wie nat&#252;rlich auch nicht das jeweilige Ausstellungsdatum der Rechnung.</p>
<p><span id="more-20"></span></p>
<p>Ebenso wichtig ist die <strong>Steuernummer</strong> desjenigen, der die Rechnung erstellt. Dabei ist alternativ das Angeben der Umsatzsteueridentifikationsnummer (kurz Ust-ID) ebenso sinnvoll als auch erlaubt, zumal &#252;ber diese Nummer keine weiteren Ausk&#252;nfte f&#252;r Au&#223;enstehende m&#246;glich sind. Des Weiteren muss jede Rechnung eine fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer) besitzen, die auch in jedem Fall ersichtlich sein muss. Das h&#228;ngt damit zusammen, dass ein Unternehmer verpflichtet ist, jede seiner Rechnungen nachweisen zu k&#246;nnen. So wird verhindert, dass Rechnungen abhandenkommen. Diese Daten sind in einer Vorlage (sofern sich die Adressaten nicht &#228;ndern) festzulegen. Eine Rechnung kann in Papierform auf dem Postweg oder auch als Dokument (elektronisch) per Datenfern&#252;bertragung versendet werden.</p>
<p>Auch f&#252;r die n&#228;chsten Angaben kann man beispielsweise in Form einer Tabelle, ein Muster in die Rechnung integrieren. Aufgef&#252;hrt sein m&#252;ssen die Anzahl und die Art der gelieferten Gegenst&#228;nde, oder der Umfang der erbrachten Leistung, sowie den Zeitpunkt, an dem die Leistung oder auch die Lieferung erbracht wurde. In besonderen F&#228;llen kann auch, je nach Absprache, eine Rechnung in regelm&#228;&#223;igem Rhythmus gestellt werden. Wenn die Art der Dienstleistung lediglich in der Anzahl und damit auch der Verg&#252;tung variiert, ist eine sich wiederholende Rechnung in (meist monatlichen) Abst&#228;nden m&#246;glich. In diesen F&#228;llen muss darauf geachtet werden, dass das jeweilige Ausstellungsdatum, als auch die spezifischen Angaben, sowie die <strong>fortlaufende Rechnungsnummer</strong>, monatlich auf dem Muster oder der Vorlage angepasst werden. Es muss f&#252;r den Kunden genauestens ersichtlich sein, f&#252;r welche Leistung in welchem Zeitraum als auch in welchem Ausma&#223; (Einzel- als auch Gesamtpreis) er den abschlie&#223;enden Rechnungsbetrag begleichen soll.</p>
<p>Hinzu kommt, beim Errechnen des Entgeldes, eine Aufschl&#252;sselung nach <strong>Steuers&#228;tzen</strong>, als auch eventuell vereinbarte Minderungen, wenn diese nicht schon vorher bedacht und aufgef&#252;hrt wurden. Liegt, wie zum Beispiel bei Kleinunternehmern, eine Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht vor, so muss darauf hingewiesen werden. Bei einer Umsatzsteuerpflicht f&#252;r den Unternehmer, muss auch auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempf&#228;ngers hingewiesen werden.</p>
<p><strong>Die Umsatzsteuer kurz Ust</strong></p>
<p>Im allgemeinen Sprachgebrauch, als auch im Rechtsverkehr, bezeichnet man <strong>die Umsatzsteuer</strong> (USt) auch als Mehrwertsteuer (MwSt.). Den Gemeinden, L&#228;ndern und schlussendlich auch dem Bund, kommt die Umsatzsteuer zugute. Sie ist sogar die wichtigste Einnahmequelle, misst man sie an ihrer H&#246;he kann man sogar sagen, dass sie rund 30% vom Gesamtsteueraufkommen ausmacht. Die Umsatzsteuer wird berechnet anhand der „Soll-Versteuerung“ und der „Ist-Versteuerung“, was bedeutet, dass die Berechnung nach vereinbarten Entgelten (Soll = wenn der Voranmeldungszeitraum, in dem die Leistungen durchgef&#252;hrt worden sind, abgelaufen ist) und die Berechnung nach vereinnahmten Entgelten (Ist = wenn der Voranmeldungszeitraum, in dem die Entgelte auch tats&#228;chlich vereinnahmt wurden, vor&#252;ber ist).</p>
<p>Umsatzsteuerpflichtig sind Ums&#228;tze, die aus Leistungen oder Lieferungen von Unternehmern erzielt werden. Durch das Entgelt, dass er f&#252;r diese Leistungen einnimmt, egal ob durch Einfuhr oder innergemeinschaftlichen Erwerb – f&#252;r diese gesamten Einnahmen wird die H&#246;he, der von dem Unternehmer zu erbringenden Umsatzsteuer berechnet. Daher spricht man bei diesen Ums&#228;tzen auch von „Steuerbaren Ums&#228;tzen“. Als „Unternehmer“ bezeichnet man jeden, der selbstst&#228;ndig gewerblich t&#228;tig ist, oder berufliche T&#228;tigkeiten dementsprechend ausf&#252;hrt &#8211; also jeder, der durch seine Arbeit Einnahmen erzielt.</p>
<p><strong>Wann muss ich Umsatzsteuer abf&#252;hren?</strong></p>
<p>Einer <strong>Befreiung von der Umsatzsteuer</strong> unterliegen beispielsweise jene Unternehmer, die in anderen EU-L&#228;ndern an Unternehmer mit eigener Umsatzsteueridentifikationsnummer liefern. Erh&#228;lt die Lieferung eine private, nicht gewerblich t&#228;tige Person, so ist die Befreiung aufgehoben. Ansonsten gilt die Befreiung f&#252;r alle Exporte, also Lieferungen in L&#228;nder au&#223;erhalb der EU. Kann ein Unternehmer die Voraussetzungen f&#252;r diese Befreiung nicht regelm&#228;&#223;ig nachweisen, wird automatisch die Steuerpflicht erhoben.</p>
<p>Ferner sind alle Ums&#228;tze aus „wirtschaftlich-sozialer &#220;berlegung“ <strong>von der Umsatzsteuer befreit</strong>, mit anderen Worten: alle Krankenh&#228;user und &#196;rzte als auch Zahn&#228;rzte oder Heilpraktiker etc. Genauso fallen Ums&#228;tze heraus, die man in die Grunderwerbssteuer, das Rennwett- und Lotteriegesetz und die Versicherungssteuer einordnen kann. Mit einigen Ausnahmen trifft das auch auf das Brief- und Postporto (Deutsche Post AG) oder einen Gro&#223;teil der f&#252;r Privatpersonen erbrachten Bankdienstleistungen zu, ebenso wie f&#252;r Wohnungs- und Grundst&#252;cksmieten, sofern nicht an Unternehmer vermietet wird.</p>
<p>Einige wenige Ums&#228;tze, die nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, somit auch keiner Befreiung erfordern, sind Verk&#228;ufe an Abteilungen innerhalb eines Unternehmens oder an Tochtergesellschaften, die das gleiche Rechnungswesen haben und nat&#252;rlich auch Verk&#228;ufe von Privatpersonen untereinander. Desgleichen sind die sogenannten „Kleinunternehmer“ von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Was bedeutet, dass der Umsatz (inklusive der anfallenden Umsatzsteuer) im vorausgegangenen Kalenderjahr nicht 17.000 Euro &#252;berstiegen hat und 50.000 Euro im laufenden Kalenderjahr nicht &#252;bersteigen wird. Verzichtet man auf die Kleinunternehmerregelung, die der Unternehmer bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung gegen&#252;ber dem Finanzamt erkl&#228;ren kann, bedeutet dies, dass er bindend f&#252;r mindestens f&#252;nf Kalenderjahre umsatzsteuerpflichtig ist und somit zwingend auch zahlen muss, deshalb ist es anfangs sinnvoll, als Kleinunternehmer zu starten.</p>
<p>Die Rechte und Pflichten zweier Parteien, entweder K&#228;ufer und Verk&#228;ufer oder Leistungsempf&#228;nger und Leistungserbringer, sind im Allgemeinen nicht von einer Rechnung abh&#228;ngig. Eine Rechnung steht also nicht f&#252;r die Voraussetzungen einer Arbeit und auch nicht f&#252;r die F&#228;lligkeit einer Leistung. In den meisten F&#228;llen sind diese Bedingungen bereits im Vorfeld innerhalb eines Vertrages geregelt (eine bestimmte Leistung f&#252;r einen bestimmten Preis). Eine Rechnung zu erstellen ist in den F&#228;llen notwendig, wenn eine erbrachte Leistung verg&#252;tet werden soll, die Konditionen (in welcher Frist wof&#252;r gezahlt wird) stehen bereits im Vorfeld fest.</p>
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