Artikel-Schlagworte: „Umsatzsteuervoranmeldung“

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Online-Kassenbuch

Wer den Weg ind die Selbstständigkeit wagt und ein Unternehmen gründet, auf den warten eine ganze Menge Aufgaben. Eine davon ist das Führen des Kassenbuchs im Rahmen der buchhalterischen Tätigkeiten. Die Buchführung ist ein komplexes Thema und wird von den meisten Menschen eher ungerne erledigt, jedoch ist es zwingend notwendig, alle Ausgaben und Einnehmen ordnungsgemäß zu erfassen, damit beispielsweise auch die Umsatzsteuervoranmeldung erstellt werden kann.

Was im privaten Bereich das Führen des Haushaltsbuches ist, ist im betrieblichen Sinne das Führen des Kassenbuchs. Ob für die GmbH, die AG, die GbR oder aber die KG: Das Kassenbuch ist eines der wichtigsten buchhalterischen Instrumente, ohne die die Buchhaltung nur sehr erschwert zu bewerkstelligen ist.

Das Kassenbuch ist die simpelste Form der Buchführung

Grundsätzlich kann das Führen des Kassenbuchs als die einfachste Form der Buchführung angesehen werden. Im Kassenbuch finden sowohl die Ausgaben als auch die Einnahmen des Unternehmens nebeneinander Platz, sodass am Ende des Geschäftsjahres lediglich saldiert werden muss, um das Ergebnis ablesen zu können. Anhand der Definition ist jedoch erkennbar, dass mit Hilfe des Kassenbuchs lediglich die Kassenbestände dokumentiert werden. In der Regel ist dies das Barvermögen des Unternehmens, von dem beispielsweise Kraftstoff, Büromaterial und Hilfsstoffe gekauft werden. Üblicherweise wird das Kassenbuch handschriftlich geführt, jedoch gibt es mehr und mehr Anbieter, die das Führen eines sogenannten Online-Kassenbuchs anbieten. Mit diesem Online-Kassenbuch soll die Buchführung künftig noch einfacher werden, damit auch Laien oder Jungunternehmer hier problemlos einsteigen können, ohne dass explizite Vorkenntnisse erforderlich wären.

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Umsatzsteuerbefreiung bedeutet, dass Unternehmer oder auch Freiberufler, die ein so genanntes Kleingewerbe betreiben, von der Umsatzsteuer befreit sind. Folglich müssen sie weder Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen, noch müssen sie demnach Umsatzsteuern abführen. Diese Kleinunternehmerregelung findet ihre Grundlagen im Paragraf 19 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes.

Wie sieht jedoch die genaue Regelung für die Umsatzsteuerbefreiung aus?

Die genaue Regelung im Paragraf 19 Absatz 1 besagt, dass die für Umsätze geschuldete Umsatzsteuer von Unternehmern, die im Inland oder in den in Paragraf 1 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben wird, wenn die Umsätze zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen wird. Nun profitieren von dieser Art der Regelung allerdings nicht nur Unternehmer, die niedrige Umsätze vorweisen können, auch all jene, die sich selbstständig machen, können diese Regelung anwenden, wenn sie im Gründungsjahr einen Umsatz von weniger als 17.500 Euro und im Folgejahr von weniger als 50.000 Euro erwarten.

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Einfache Buchführung durch Umsatzsteuerbefreiung

Rechnungserstellung ohne Umsatzsteuer

Mehr Vorteile oder auch Nachteile?

Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Vorsteuer

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Das Thema Umsatzsteuer ist für viele Unternehmer ein sprichwörtliches rotes Tuch. Aufgrund der Umsatzsteuer steigt der bürokratische Aufwand in der Buchhaltung enorm an, sodass viele Unternehmer sich einerseits wünschen, ihnen würde eine Umsatzsteuerbefreiung zukommen. Neben den monatlich oder quartalsmäßig zu erstellenden Umsatzsteuervoranmeldungen müssen natürlich auch entsprechende Rücklagen für eventuelle Umsatzsteuernachzahlungen gebildet werden. Durch diese Abführung der Umsatzsteuer an die zuständigen Finanzbehörden gehen den Unternehmen meist große Mengen liquider Mittel verloren. Außerdem muss hier noch der Vorsteuerabzug berechnet werden, was ebenfalls mit sehr viel bürokratischem Aufwand verbunden ist und auch bei der Rechnungsstellung muss ohne eine Umsatzsteuerbefreiung ein großes Paket an entsprechenden Richtlinien umgesetzt werden.

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