Artikel-Schlagworte: „Weiterleitungsstelle zum 1.1.2011?“
Fast 15 Jahre ist es her, da wurde die Idee einer zentralen Weiterleitungsstelle für Sozialabgaben erstmals diskutiert. Mit der Einführung des Kassenwahlrechts für Arbeitnehmer explodierte die Zahl der zuständigen Krankenkassen, mit denen die Unternehmen nun abzurechnen hatten. Ein Übriges taten die Arbeitnehmer, die die Möglichkeit des Wechsels nutzten, und nun von einer Krankenkasse zur nächsten wechselten. Ein immens hoher bürokratischer Aufwand sorgte zum damaligen Zeitpunkt für erhebliche Verwirrung und eine kostenintensive Mehrarbeit.
Erleichterung trat erst dann ein, als die Datenerfassung und Übermittlung einem höheren Automatisierungsprozess unterworfen werden konnte und mittels hoher Investitionen durch die Krankenkassen eine überaus leistungsfähige Plattform eingerichtet wurde. Die Situation in den Lohnbüros der Unternehmen beruhigte sich, und die Krankenkassen konnten ordnungsgemäß bedient werden. Ebenfalls führten die im Laufe der Jahre vielfach vollzogenen Krankenkassen-Fusionierungen zu einer deutlichen Entspannung der anfänglichen Situation.
Der Gedanke, eine zentrale Weiterleitungsstelle einzurichten, war somit die Notwendigkeit entzogen worden, und war damit erstmal vom Tisch. Eine diesbezügliche Untermauerung schafften weiterhin die im Jahre 2009 eingeführten einheitlichen Beitragssätze zur Krankenversicherung. Der erste Referentenentwurf des “Dritten Gesetzes zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze” rechtfertigte dies und sah im Januar 2010 die komplette Streichung einer zentralen Bearbeitungsstelle vor.
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